Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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... Die Hilfe für Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook kostet den Staat deutlich weniger als erwartet. ...
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Hallo Zusammen,
Auch ich wünschte ich wäre früher auf dieses Forum gestoßen.
Ich würde gerne erfahren, wie viele wie ich die Forderung bei HWW erstellt haben und sich darauf verlassen haben, dass sich irgendwann mal etwas ändern wird?
Und nicht mehr nach Erstellung der Forderung auf der Seite waren um zu Erfahren, dass es einen weiteren Link auf der selben Seite für eine weitere Forderung beim Bund gibt.
Vg
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@Manfred33
Der Erlass der Bundesregierung und die Eröffnung des Bundportals datierte auf Mai 2020, hier klicken. Seite der hww einschl. Datum des Updates.
Sagen wir mal so - offenbar hat ein erstaunlich hoher Anteil von Betroffenen auf die Anmeldung zur Ausgleichszahlung durch den Bund verzichtet. Warum wird kaum zu ermitteln sein.
Jene, die wie du "gehofft" haben anstatt aufmerksam die Berichterstattung zu verfolgen, dürften die Mehrheit ausmachen. Einige haben vermutlich den Aufwand nicht betreiben wollen, weil es sich nur um geringe Forderungsbeträge handelte.
Richtig, wir haben hier fleißig geschrieben und erklärt, waren aber bei Weitem nicht die Einzigen.
Obwohl ich nicht betroffen war erinnere ich mich sehr genau an die Berichterstattung - selbst in der "kleinen"Presse! - über die Entscheidungsfindung der Bundesregierung zur Abwendung des drohenden Szenarios unzähliger Klagen wegen nicht ausreichender Absicherung gem. EU VO, die Aufrufe von legal techs zur Klage auf Staatshaftung ... und frage mich daher, wie man das alles als Betroffener geflissentlich übersehen und einfach nur "hoffen" konnte?Zu deiner Situation:
Eine Klage auf Staatshaftung ist jetzt ausgeschlossen. Du hattest ja Gelegenheit, deine Forderungen beim Bund geltend zu machen.
Diese ungenutzt verstreichen zu lassen musst du wohl oder übel als dein Versäumnis anerkennen und hast keinerlei rechtliche Handhabe mehr. -
Hallo Zusammen,
Auch ich wünschte ich wäre früher auf dieses Forum gestoßen.
Ich würde gerne erfahren, wie viele wie ich die Forderung bei HWW erstellt haben und sich darauf verlassen haben, dass sich irgendwann mal etwas ändern wird?
Und nicht mehr nach Erstellung der Forderung auf der Seite waren um zu Erfahren, dass es einen weiteren Link auf der selben Seite für eine weitere Forderung beim Bund gibt.
Vg
Hallo Manfred33, ich bin bin in der selben Situation. Habe mich bei hww im Gläubigerbereich angemeldet und geglaubt, das reicht. Von einem weiterführenden Link wurde mir nichts mitgeteilt, habe auch keine E-Emails von HWW erhalten, die mich darauf hingewiesen hätten, dass weitere Maßnahmen erforderlich waren. (angeblich wären ja mehrere E-Mails verschickt worden) . Mein Status stand immer auf "Prüfung ausstehend" so dass auch hier kein Handlungsbedarf gesehen werden konnte. Ich habe vor ein paar Wochen eine E-Mail an das BMJV geschickt, nachdem mir auch dort wie bei HWW telefonisch gesagt wurde, dass jetzt nix mehr geht. Bearbeitungszeit soll 8-10 Wochen sein. Meine Nummer von HWW konnten die sofort zuordnen. meine Frage: Konntest du mittlerweile mehr herausfinden, wie unsere Chancen stehen? Ich werde da auf jeden Fall intensiv dran bleiben, fühle mich da echt vera...ht. warte aber erst mal das schriftlich Feedback vom BMJV ab bevor ich Juristen und ggf. weitere Institutionen einschalte. Gibt es noch mehr Leute, die in dieser dummen Situation sind? Grüße Rick
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Da musst du nicht zwingend Manfred fragen, sondern einfach nur den Beitrag vor deinem lesen.
Nur so viel vor ab: wenn der Steuerzahler bereit ist, dir bis zu einem bestimmten Endtermin ein Geschenk zu machen, wird er diesen Termin nicht bis ins Unendliche ausdehnen, nur weil du ihn über lange Zeit verschlafen hast. Etwas zu glauben reicht da oft nicht aus, man muss sich Informationen auch selbst einholen wenn es um den eigenen Vorteil geht. -
@Rick321
Aus Sicht der hww ist deine Anmeldung ja vollkommen ausreichend. Du kannst doch nicht allen Ernstes erwarten, dass die sämtliche Geschädigten auch noch per Email auffordern, ihre Rechte anderweitig geltend zu machen?
Ein Erstreiten einer Entschädigung halte ich für vollkommen aussichtslos - gerade um Prozesse zu vermeiden hat die Bundesregierung ja die Ausgleichszahlung angeboten. -
Hallo Rick321,
Mir geht es genau wie dir: auch ich war davon ausgegangen, die Forderung fristgerecht angemeldet zu haben. Ich hatte dabei einen link des Insolvenzverwalters genutzt. Im guten Glauben, alles Notwendige erledigt zu haben, habe ich dann abgewartet. Da ich weder eine Antwort noch eine Zahlung erhalten hatte, habe ich dann die Hotline des Bundesministeriums angerufen. Dort hatte man zwar alle Daten von mir, aber ich hätte die Forderung wohl bei einer falschen Stelle angemeldet. Nunmehr sei es verfristet, eine Zahlung nicht mehr möglich. Ich fühle mich verschaukelt! Ich habe dann nochmals das Bundesministerium angeschrieben und den Fall geschildert. Es kam eine Ablehnung in Form eines Standardschreibens als Antwort. Ich gehe davon aus, dass es zig Fälle gibt wie meinen! Kann man weitere (juristische) Schritte einleiten? -
Hallo Rick321,
Mir geht es genau wie dir: auch ich war davon ausgegangen, die Forderung fristgerecht angemeldet zu haben. Ich hatte dabei einen link des Insolvenzverwalters genutzt. Im guten Glauben, alles Notwendige erledigt zu haben, habe ich dann abgewartet. Da ich weder eine Antwort noch eine Zahlung erhalten hatte, habe ich dann die Hotline des Bundesministeriums angerufen. Dort hatte man zwar alle Daten von mir, aber ich hätte die Forderung wohl bei einer falschen Stelle angemeldet. Nunmehr sei es verfristet, eine Zahlung nicht mehr möglich. Ich fühle mich verschaukelt! Ich habe dann nochmals das Bundesministerium angeschrieben und den Fall geschildert. Es kam eine Ablehnung in Form eines Standardschreibens als Antwort. Ich gehe davon aus, dass es zig Fälle gibt wie meinen! Kann man weitere (juristische) Schritte einleiten?@heib sagte:
Kann man weitere (juristische) Schritte einleiten?
kann man grundsätzlich immer. Aber in diesem Fall: auf welcher rechtlichen Grundlage ?
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Sicher! Du kannst auf Staatshaftung klagen (rechtliche Grundlage unzureichende Absicherung der Kundengelder im Sinne der EUVO), Gegner wäre das BMJV. Mit Sicherheit findest du einen Anwalt (m/w/d), der sich darauf einlässt. Aber du musst vermutlich mal richtig die Schatulle aufmachen!
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Hallo Rick321,
Mir geht es genau wie dir: auch ich war davon ausgegangen, die Forderung fristgerecht angemeldet zu haben. Ich hatte dabei einen link des Insolvenzverwalters genutzt. Im guten Glauben, alles Notwendige erledigt zu haben, habe ich dann abgewartet. Da ich weder eine Antwort noch eine Zahlung erhalten hatte, habe ich dann die Hotline des Bundesministeriums angerufen. Dort hatte man zwar alle Daten von mir, aber ich hätte die Forderung wohl bei einer falschen Stelle angemeldet. Nunmehr sei es verfristet, eine Zahlung nicht mehr möglich. Ich fühle mich verschaukelt! Ich habe dann nochmals das Bundesministerium angeschrieben und den Fall geschildert. Es kam eine Ablehnung in Form eines Standardschreibens als Antwort. Ich gehe davon aus, dass es zig Fälle gibt wie meinen! Kann man weitere (juristische) Schritte einleiten?Hallo HeiB, das Standardschreiben (E-Mail) vom Ministerium habe ich auch gestern bekommen mit der schon bekannten Begründung der Ablehnung einer nachträglichen Zahlung. Lass uns doch versuchen, unabhängig mal den Erstrat von Reiserecht Juristen einzuholen. Ich fange mal bei meiner Rechhtschutzversicherung an, die sowas kostenlos anbietet. Dann gibt es ja noch "Frag einen Anwalt etc." Bei mir geht es zwar nur um knapp 500 EUR, aber ich fühle mich hier als fleißiger Steuerzahler absichtlich desinformiert. Es gab keinerlei aktive Information, dass man sich zweimal anmelden muss. Klar hätte man intensiver lesen müssen, das ärgert mich auch und sowas passiert mir auch normalerweise nicht. Aber wie man der Presse entnimmt kann hat der Staat bei weitem nicht das erstatten müssen, was zu erwarten war.Das hat m, E. auch mit diesem nicht transparenten Anmeldeverfahren zu tun. Zu beachten ist auch, dass diese angeblich freiwilligen Zahlungen bisher ja nur getätigt wurden, weil unser Staat geltendes EU Recht nicht umgesetzt hat. Mal schauen was die Anwälte sagen. Würde auch mal gerne wissen vor welchem Gericht man überhaupt Klage einreichen müsste. Melde mich bei Neuigkeiten wieder.
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@Rick321
Dein Sachverhalt hat wenig bis gar nichts mit dem Reiserecht zu tun, es handelt sich um die Tatsache, dass die EU Verordnung zur Absicherung von Kundengeldern gem. EU VO nicht ausreichend umgesetzt wurden.
Ferner ergeht an dich die Frage: Hast du denn deine Ansprüche bei der Insolvenzversicherung (Zurich) geltend gemacht?
Falls ja, hat sich der ohnehin lächerliche Streitwert ja nochmal verringert?!
Falls nicht, musst du dir wirklich medialen Dornröschchenschlaf vorhalten lassen.
Das BMJV muss sich darüber hinaus keinesfalls "intransparentes Verfahren" vorhalten lassen, weder von offizieller Seite noch von Tagespresse bis social media konnte man das Thema leicht übersehen.
Stand der Dinge ist jetzt:
Die Bundesregierung hat sich entschieden, den Betroffenen die Differenz zwischen der Erstattung der Versicherung und dem tatsächlichen Verlust vorgerichtlich auszugleichen. Dieses Angebot hast du nicht wahrgenommen.
Eine Klage auf Staatshaftung wird ins Leere gehen, da "der Staat" ja seine mutmaßlichen Fehler mit der Bereitschaft zur Erstattung des verbleibenden Schadens reagiert hat, demnach die Klage jeglicher Grundlage entbehrt.
Ganz besonders putzig wird´s bei deinem Vorschlag irgendwelche Foren zu nutzen - ich sag nur: Wohl an!
Zudem ist dein Schaden so marginal, dass du wohl kaum eine Kostenübernahme deiner RSV erwarten kannst, die dein Vorhaben - zu Recht! - als aberwitzig einordnen wird.
Last not least scheinst du nicht zu wissen, dass Geschädigten eine erhebliche Mitwirkungspflicht bei der Erlangung einer Kompensation zukommt und keinesfalls eine "aktive Information" dafür notwendig ist. -
Hallo HeiB, das Standardschreiben (E-Mail) vom Ministerium habe ich auch gestern bekommen mit der schon bekannten Begründung der Ablehnung einer nachträglichen Zahlung. Lass uns doch versuchen, unabhängig mal den Erstrat von Reiserecht Juristen einzuholen. Ich fange mal bei meiner Rechhtschutzversicherung an, die sowas kostenlos anbietet. Dann gibt es ja noch "Frag einen Anwalt etc." Bei mir geht es zwar nur um knapp 500 EUR, aber ich fühle mich hier als fleißiger Steuerzahler absichtlich desinformiert. Es gab keinerlei aktive Information, dass man sich zweimal anmelden muss. Klar hätte man intensiver lesen müssen, das ärgert mich auch und sowas passiert mir auch normalerweise nicht. Aber wie man der Presse entnimmt kann hat der Staat bei weitem nicht das erstatten müssen, was zu erwarten war.Das hat m, E. auch mit diesem nicht transparenten Anmeldeverfahren zu tun. Zu beachten ist auch, dass diese angeblich freiwilligen Zahlungen bisher ja nur getätigt wurden, weil unser Staat geltendes EU Recht nicht umgesetzt hat. Mal schauen was die Anwälte sagen. Würde auch mal gerne wissen vor welchem Gericht man überhaupt Klage einreichen müsste. Melde mich bei Neuigkeiten wieder.
@rick321 sagte:
Mal schauen was die Anwälte sagen.
die werden sich die Hände reiben, da sich hier zusätzliche Einnahmequellen auftun.
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@jl
Blödsinn, bei 500€ Streitwert?
In Betracht der möglicherweise erheblichen Betroffenheit bitte ich um Verzicht auf unfundierte Kommentare.Ich denke es wäre absolut im Sinne der stillen Mitleser, wenn Rick321 hier weitere Infos hier teilt.
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Hier klicken zur Info der hww
Wenn ich mich nicht um eine Kompensation für meinen Schaden kümmere kann er so schmerzlich wohl nicht sein?!
Hier klicken zur einer der unzähligen Infos des BMJV ...Dessen unbeachtlich gibt es seither natürlich wieder Legal Techs, die eine Verfolgung der Causa versprechen.
Braucht man nur mal die entsprechenden Parameter zu googlen - schwupps sind sie da, begleitet von den Verbraucherschützern.
Thema ist wie gesagt Staatshaftung.Ich betrachte das Angebot der Hilfen kritisch und rate betroffenen Verbrauchern zu einer genauen Kontrolle der Vertragsvereinbarung vor einer möglichen Kostenfalle.
Na dann: Viel Erfolg ...!
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Ich denke, es ist nicht richtig, uns vorzuwerfen, wir hätten uns nicht um die "Kompensation des Schadens" gekümmert. Wir haben sehr wohl die Forderung angemeldet. Die Fristen waren uns auch bekannt. Wir waren allerdings im guten Glauben, alles für die Zahlung durch den Bund Notwendige getan zu haben. Es war offensichtlich das falsche Portal wie sich erst später herausgestellt hat. Meiner Meinung nach, hätte der Insolvenzverwalter uns benachrichtigen müssen, dass die Forderungsanmeldung dort verkehrt war. Da es sich um den Jahresurlaub einer 4köpfigen Familie handelte, ist der Betrag auch nicht unerheblich. Trotzdem komme ich nicht weiter... Und so geht es offensichtlich einer Reihe anderer Betroffener auch
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Ich denke, es ist nicht richtig, uns vorzuwerfen, wir hätten uns nicht um die "Kompensation des Schadens" gekümmert. Wir haben sehr wohl die Forderung angemeldet. Die Fristen waren uns auch bekannt. Wir waren allerdings im guten Glauben, alles für die Zahlung durch den Bund Notwendige getan zu haben. Es war offensichtlich das falsche Portal wie sich erst später herausgestellt hat. Meiner Meinung nach, hätte der Insolvenzverwalter uns benachrichtigen müssen, dass die Forderungsanmeldung dort verkehrt war. Da es sich um den Jahresurlaub einer 4köpfigen Familie handelte, ist der Betrag auch nicht unerheblich. Trotzdem komme ich nicht weiter... Und so geht es offensichtlich einer Reihe anderer Betroffener auch
@heib2 sagte:
Meiner Meinung nach, hätte der Insolvenzverwalter uns benachrichtigen müssen, dass die Forderungsanmeldung dort verkehrt war.
Das hat er, ich habe die Info auf der Homepage verlinkt.
Außerdem war die Anmeldung keineswegs falsch sondern sogar Voraussetzung für eine Anspruchsanmeldung beim Bund.
Deine Maßnahmen waren nicht ausreichend, du kannst dir dafür selbst einen Terminus ausdenken.
Last not least ist deine Meinung nicht besonders ausschlaggebend, interessanter dürfte die der Gerichte sein. Ich nehme an es wird schwer darzulegen sein, ihr hättet alles in euerer Macht stehende getan um die Rückzahlung zu erwirken.
Wie gesagt - einfach mal googeln, es gibt einige Angebote von legal techs, die sich an einer Klage versuchen wollen.
