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Unverhältnismäßige Umbuchungsgebühr?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Julie32J Offline
    Julie32J Offline
    Julie32
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    HAllo liebes Forum,

    bisher habe ich meine Urlaube immer traditionell im Reisebüro bei einer Bekannten gebucht, und diesmal das erste Mal online und ZACK... die Strafe folgt.

    Hier einmal der Fall in Stichpunkten:

    • Auf dieser Plattform am 26.09. eine Reise nach Mallorca gebucht, X-Veranstalter, 01.11.-08.11., mit Eurowings Flügen und ohne Hoteltransfer, Reisepreis pP 500 €
    • Natürlich Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen
    • Haustier kurzfristig schwer erkrankt, was auch noch bis zum Reisezeitpunkt anhalten wird, deswegen sind wir unabkömmlich
    • Natürlich KEIN Fall für die RRV, da das Haustier kein angemeldeter Reiseteilnehmer ist
    • Glücklicherweise Ersatzpersonen vorhanden, da Stornokosten aktuell 85% (dass diese bei X-Veranstaltern hoch sind, ist mir klar, deswegen hatte ich ja die RRV abgeschlossen, mit sowas konnte man ja nicht rechnen)
    • Beim Veranstalter die Umbuchungskosten angefragt, heute die Antwort erhalten: 1400 Euro PRO PERSON
    • Telefonisch nachgefragt, und als Antwort bekommen, dass das Hotel so hohe Umbuchungsgebühren verlangt
    • Selber recherchiert: Eurowings Neu-Flüge 440 Euro, Hotel über die Website 780. Macht 1220 Euro für beide. Screenshots vorhanden
    • Beim Vermittler angerufen und um Klärung gebeten
    • Antwort: Jetz 1390 Euro Umbuchungsgebühr,insgesamt. NICHT neuer Reisepreis. Begründung: Gebuchter Transfer führt dazu, dass das Hotel mit 100% Stornokosten und Neubuchung berechnet.

    Dies kann ich mir kaum vorstellen. Vielmehr besteht überhaupt kein Interesse daran, dem Kunden mit einem Problem weiterzuhelfen, stattdessen sollen wir einfach stornieren. Geld wurde mit uns bereits verdient. Was man uns zurückzahlt entspricht ja lediglich der Vermittlerprovision, die ja dann nicht mehr fällig wird.

    Dass das nicht ganz billig wird, war mir klar, und dass vermutlich die Flüge neu gebucht werden müssen (auf Kulanz von Eurowings zu hoffen ist vermutlich vergebene Liebesmüh), damit habe ich gerechnet. Dazu eine kleine Gebühr vom Hotel und vom Veranstalter. Damit wäre immernoch mehr Geld zurückgeflossen als bei 85% Stornokosten.

    Hat irgendjemand einen Ansatzpunkt (entweder rechtlich oder argumentativ) der mir helfen könnte, vielleicht den Verlust etwas kleiner zu halten. Bis zum erreichen der nächsten Stornostufe habe ich nämlich noch übers Wochenende Zeit.

    1000 Dank im Voraus.

    Julie

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    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo, erstens hat deine Buchung nichts mit online zu tun, sondern mit X Veranstalter, Dynamic Packaging Veranstalter, Individualisierungen und Änderungen nach der Buchung sind in vielen Fällen nicht möglich. Ergo gibt es für dein Problem keine seriöse Hilfe.

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      Julie32J 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Das ist so nicht ganz zutreffend, es gibt aus jüngerer Zeit Entscheidungen zur Benennung von Ersatzpersonen nach denen zwar Gebühren verlangt werden können, jedoch nur in darstellbarer Höhe.
        Um zu bewerten, ob diese Entscheidungen auch auf deinen Fall beispielhaft angegeben werden können ist deine Darlegung leider zu ungenau. Beispielsweise verstehe ich nicht, was der Transfer mit dem Hotelpreis zu tun haben soll?
        Ferner ist das Verlangen des kompletten Ticketpreises durch die Airline rechtswidrig, es kommt aber auch hier auf die ABB des LVU an.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        Julie32J 1 Antwort Letzte Antwort
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        • Julie32J Offline
          Julie32J Offline
          Julie32
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          DANKE erstmal für die Antwort.

          Wir haben eine Reise ohne Transfer gebucht.

          Der Reiseveranstalter hat mir gegenüber so argumentiert, dass das Hotel ebenfalls 100% Stornokosten berechnet und eine Neubuchubg verlangt, genau wie Eurowings das für die Flüge tut.

          Als Holidaycheck bzgl. der Zusammensetzung der Gebühr beim Veranstalter nachgefragt hat, haben sie zur Antwort bekommen, dass die Stornokosten des Hotels mit dem angeblich gebuchten Transfer zusammenhängen. Ich habe Holidaycheck nochmal darauf hingewiesen, dass wir einen solchen überhaupt nicht gebucht haben, jedoch noch kein weiteres Feedback erhalten.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            Das ist so nicht ganz zutreffend, es gibt aus jüngerer Zeit Entscheidungen zur Benennung von Ersatzpersonen nach denen zwar Gebühren verlangt werden können, jedoch nur in darstellbarer Höhe.
            Um zu bewerten, ob diese Entscheidungen auch auf deinen Fall beispielhaft angegeben werden können ist deine Darlegung leider zu ungenau. Beispielsweise verstehe ich nicht, was der Transfer mit dem Hotelpreis zu tun haben soll?
            Ferner ist das Verlangen des kompletten Ticketpreises durch die Airline rechtswidrig, es kommt aber auch hier auf die ABB des LVU an.

            Julie32J Offline
            Julie32J Offline
            Julie32
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @vonschmeling sagte:

            Das ist so nicht ganz zutreffend, es gibt aus jüngerer Zeit Entscheidungen zur Benennung von Ersatzpersonen nach denen zwar Gebühren verlangt werden können, jedoch nur in darstellbarer Höhe.
            Um zu bewerten, ob diese Entscheidungen auch auf deinen Fall beispielhaft angegeben werden können ist deine Darlegung leider zu ungenau. Beispielsweise verstehe ich nicht, was der Transfer mit dem Hotelpreis zu tun haben soll?
            Ferner ist das Verlangen des kompletten Ticketpreises durch die Airline rechtswidrig, es kommt aber auch hier auf die ABB des LVU an.

            Hatte vergessen zu zitieren, s.o. @vonschmeling

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            • HABERLINGH HABERLING

              Hallo, erstens hat deine Buchung nichts mit online zu tun, sondern mit X Veranstalter, Dynamic Packaging Veranstalter, Individualisierungen und Änderungen nach der Buchung sind in vielen Fällen nicht möglich. Ergo gibt es für dein Problem keine seriöse Hilfe.

              Julie32J Offline
              Julie32J Offline
              Julie32
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @haberling sagte:

              Hallo, erstens hat deine Buchung nichts mit online zu tun, sondern mit X Veranstalter, Dynamic Packaging Veranstalter, Individualisierungen und Änderungen nach der Buchung sind in vielen Fällen nicht möglich. Ergo gibt es für dein Problem keine seriöse Hilfe.

              Dass das nix mit Online zu tun hat ist mir klar. Aber mein Reisebüro hätte mir diesen Anbieter vermutlich nicht angeboten (da reiner Onlinevertrieb). Und selbst wenn, hätte ich einen konkreten Ansprechnpartner vor Ort, der sichvmir mir kümmert, und müsste nicht mit 1000 Stellen per Mail kommunizieren.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Julie32J Offline
                Julie32J Offline
                Julie32
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                So gerade einen Rückruf von Holidaycheck erhalten:

                Anscheinend war das mit dem HotelTRANSFER ein Tippfehler der Kollegin, sondern es geht um eine nicht Stornierbare HotelLEISTUNG. Inwieweit es ein Hotel interessieren sollte ob Eheleute A oder Eheleute B im Zimmer residieren und essen verstehe ich nicht, vor allem in Anbetracht dessen dass man sich doch eigentlich nach dem Wegfall der Thomas Cook Gäste im betreffenden Zeitraum über jeden Gast freuen sollte.

                Entweder haben wir es hier mit einem verzweifelten Hotel zu tun oder mit einem wenig kundenfreundlichen Reiseveranstalter.

                Die Kosten bleiben wie sie sind, egal mit wem ich wie lange diskutiere. Wir werden das ganze wohl als teure, aber lehrreiche Erfahrung verbuchen.

                Vielen Dank für den Support!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Würdest du den Veranstalter mal bitte nennen?
                  Ferner wird das Zimmer ja nicht "storniert" sondern muss lediglich der Name der Hotelgäste geändert werden. Gewöhnlich fällt dafür nur eine Bearbeitungsgebühr an, wie du ganz richtig sagst ist es für die Gastgeber vollkommen unerheblich, ob da nun Herr und Frau Huber oder Müller wohnen.
                  Sollte der Veranstalter in seinen AGB Ersatzpersonen ausdrücklich ausschließen so wäre dies rechtswidrig.
                  Ich kann mir da

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  Julie32J 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Würdest du den Veranstalter mal bitte nennen?
                    Ferner wird das Zimmer ja nicht "storniert" sondern muss lediglich der Name der Hotelgäste geändert werden. Gewöhnlich fällt dafür nur eine Bearbeitungsgebühr an, wie du ganz richtig sagst ist es für die Gastgeber vollkommen unerheblich, ob da nun Herr und Frau Huber oder Müller wohnen.
                    Sollte der Veranstalter in seinen AGB Ersatzpersonen ausdrücklich ausschließen so wäre dies rechtswidrig.
                    Ich kann mir da

                    Julie32J Offline
                    Julie32J Offline
                    Julie32
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @vonschmeling sagte:

                    Würdest du den Veranstalter mal bitte nennen?
                    Ferner wird das Zimmer ja nicht "storniert" sondern muss lediglich der Name der Hotelgäste geändert werden. Gewöhnlich fällt dafür nur eine Bearbeitungsgebühr an, wie du ganz richtig sagst ist es für die Gastgeber vollkommen unerheblich, ob da nun Herr und Frau Huber oder Müller wohnen.
                    Sollte der Veranstalter in seinen AGB Ersatzpersonen ausdrücklich ausschließen so wäre dies rechtswidrig.
                    Ich kann mir da

                    Der Veranstalter ist Tropo
                    Das Hotel ist das Iberostar Cristina an der Playa de Palma

                    Hotel aus diesem Beitrag
                    91%
                    Iberostar Waves Cristina
                    Mallorca/Spanien
                    Zum Hotel
                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #10

                      Schreib doch mal das Hotel direkt an, stelle den Sachverhalt in Rede und frage, ob eine Namensänderung möglich ist und was sie kosten würde.
                      Und lies dir genau die AGB Stichwort Ersatzperson von Tropo durch, vielleicht findest du da einen Anhaltspunkt für deine Argumentation.
                      Ich mache mich nachher nochmal auf die Suche, ich kenne zwar die beiden BGH Entscheidungen 2015/16 (Aktenzeichen X ZR 107/15, X ZR 141/15), jedoch geht es bei deinem Anliegen ja nicht um die Abwälzung der Kosten auf den Veranstalter sondern um die Plausibilität, weshalb die Namensänderung für das Hotel dieselbe Wirkung wie eine Stornierung entfalten soll.
                      Ich kann das beim besten Willen nicht glauben ... 😕

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Julie32J Offline
                        Julie32J Offline
                        Julie32
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Das habe ich in den AGB gefunden:

                        3 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf 
                        Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des 
                        Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart 
                        (Umbuchung) besteht nicht. Solche Änderungen auf Wunsch des 
                        Kunden sind grundsätzlich nur auf dem Wege der Stornierung 
                        (gemäß den Bedingungen in Ziffer 6.2.) und Neubuchung möglich. 
                        Dabei besteht kein Anspruch auf Abschluss eines neuen 
                        Reisevertrages. tropo bemüht sich jedoch Umbuchungswün-
                        schen im Einzelfall nachzukommen und die Kosten so gering wie 
                        möglich zu halten. 
                        6.4 Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651e BGB von 
                        tropo durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu 
                        verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten 
                        aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehen-
                        den Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem 
                        Fall rechtzeitig, wenn sie tropo 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 
                        tropo kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden 
                        widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerforder-
                        nissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche 
                        Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 
                        Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist 
                        tropo berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson 
                        (Dritter) anfallenden Mehrkosten zu verlangen, sofern diese 
                        tatsächlich entstanden und angemessen sind. Auf Nachfrage wird 
                        tropo Nachweis erbringen, in welcher Höhe diese Kosten 
                        entstanden sind. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der 
                        Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete 
                        Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

                        Ist also ziemlich schwammig formuliert.

                        Ich kann natürlich einen schriftlichen Nachweis verlangen, aber auch unsere Ersatzpersonen sind mittlerweile ziemlich skeptisch, weil das alles ziemlich windig wirkt. Was ich natürlich auch verstehen kann.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #12

                          Nein, das ist glasklar formuliert! 😉
                          Demnach muss Tropo darlegen, dass das Hotel eine Namensänderung der Gäste nur als Stornierung behandeln kann (was imho vollkommen grotesk wäre!?).
                          Lies dich doch auch hier nochmal kurz durch - keine Ahnung ob das Ergebnis wahrheitsgemäß wiedergeben wurde ...
                          Wie gesagt - es dürfen Kosten weitergegeben werden (s.h. BGH Entscheidungen) jedoch müssen sie plausibel sein.
                          Sollte beispielsweise das Hotel jetzt schreiben "Eine Namensänderung kosten 50€ Bearbeitungsgebühr" wäre die Darlegung von Tropo zu bestreiten.
                          Wie du schon sagst sollte seitens des Hotels ein vitales Interesse an der Aufrechterhaltung der Buchung bestehen und nicht etwa mit bizarren Auflagen verhindert werden ...

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          Julie32J 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
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                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            PS:
                            Alles alles Gute für euer Haustier!!! ❤

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV vonschmeling

                              Nein, das ist glasklar formuliert! 😉
                              Demnach muss Tropo darlegen, dass das Hotel eine Namensänderung der Gäste nur als Stornierung behandeln kann (was imho vollkommen grotesk wäre!?).
                              Lies dich doch auch hier nochmal kurz durch - keine Ahnung ob das Ergebnis wahrheitsgemäß wiedergeben wurde ...
                              Wie gesagt - es dürfen Kosten weitergegeben werden (s.h. BGH Entscheidungen) jedoch müssen sie plausibel sein.
                              Sollte beispielsweise das Hotel jetzt schreiben "Eine Namensänderung kosten 50€ Bearbeitungsgebühr" wäre die Darlegung von Tropo zu bestreiten.
                              Wie du schon sagst sollte seitens des Hotels ein vitales Interesse an der Aufrechterhaltung der Buchung bestehen und nicht etwa mit bizarren Auflagen verhindert werden ...

                              Julie32J Offline
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                              Julie32
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @vonschmeling sagte:

                              Nein, das ist glasklar formuliert! 😉
                              Demnach muss Tropo darlegen, dass das Hotel eine Namensänderung der Gäste nur als Stornierung behandeln kann (was imho vollkommen grotesk wäre!?).
                              Lies dich doch auch hier nochmal kurz durch - keine Ahnung ob das Ergebnis wahrheitsgemäß wiedergeben wurde ...
                              Wie gesagt - es dürfen Kosten weitergegeben werden (s.h. BGH Entscheidungen) jedoch müssen sie plausibel sein.
                              Sollte beispielsweise das Hotel jetzt schreiben "Eine Namensänderung kosten 50€ Bearbeitungsgebühr" wäre die Darlegung von Tropo zu bestreiten.
                              Wie du schon sagst sollte seitens des Hotels ein vitales Interesse an der Aufrechterhaltung der Buchung bestehen und nicht etwa mit bizarren Auflagen verhindert werden ...

                              Danke Dir! Ich habe das Hotel mal angemailt, ich muss gestehen, ich will das jetzt wissen, unabhängig davon, wie die Sache ausgeht! Hoffe die melden sich schnell.

                              Und Danke im Namen von unserem Kätzchen❤

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Das hoffe ich auch - es wäre halt hilfreich, die Auskunft schriftlich zu erhalten damit du was an der Hand hast.
                                Ferner solltest du ausschließen, dass irgendwas (Tippfehler?! 😳) in der Kommunikation zwischen dir, dem HC Team in der Rolle des Vermittlers und dem Veranstalter Tropo missverständlich war.
                                Vielleicht einfach nochmal im Lifechat die Fakten klar formulieren:
                                Ersatzpersonen für Flüge (klar, das kostet) und Hotelaufenthalt einpflegen, weshalb werden für letzteren Stornogebühren verlangt obwohl es sich überhaupt nicht um ein Storno handelt sondern nur die Namen der Hotelgäste geändert werden sollen.

                                Viel Glück auf der ganzen Ebene (samt 🐱!) - und lass lesen!

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Julie32
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo!

                                  Ich wollte nochmal eine Rückmeldung geben: vom Hotel bekam ich das Feedback, mich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen, von daher hat sich an den veranschlagten Kosten nichts mehr geändert.

                                  Zwischenzeitlich sind uns dann auch die Ersatzpersonen abgesprungen, und ursprünglich war der Plan, das Ende der Stornostufe abzuwarten und dann zurückzutreten (man stelle sich nur vor am Tag nach Storno hätte sich jemand ein Bein gebrochen, DAS wäre dann ärgerlich gewesen).

                                  Glücklicherweise hatten entweder eine höhere Macht, unser Tierarzt oder die verletzte Katze Mitleid mit uns: Als wir die Katze gestern nach der Behandlung abholen wollten würden wir mit einen freudigen "Ich hoffe sie haben die Reise noch nicht abgesagt" empfangen. Die Situation hat sich übers Wochenende unerwartet schnell verbessert, sodass einem Reiseantritt unsererseits in 9 Tagen nichts mehr im Wege steht. Wunderheilung quasi.

                                  Jegliche Veränderungen sind damit vom Tisch, klarer Fall von nochmal Glück gehabt.

                                  @vonschmeling kann ich diesen Thread trotzdem mit Nennung der Beteiligten bestehen lassen oder gibt das Probleme?

                                  Wäre ja für zukünftige Personen vielleicht nicht völlig uninteressant.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
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                                    vonschmeling
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                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #17

                                    Na, eine bessere Lösung könnte es ja gar nicht geben!
                                    Jetzt erfahren wir zwar nicht, was es mit den 100% Stornokosten auf sich hat bei Benennung einer Ersatzperson für den Aufenthalt im gegenständlichen Hotel (wobei das Verhalten leider absolut tadellos war!) - aber das verschmerzen wir bei so einer glücklichen Fügung.
                                    Vielleicht kannst du es vor Ort nochmal mit der Reiseleitung thematisieren, Juli32 - wäre sicher interessant die Hintergründe herauszufinden.

                                    Natürlich kann das mit Nennung der Beteiligten stehenbleiben, wenn es nicht wichtig bzw. nicht erlaubt wäre hätte ich gar nicht danach gefragt ... 😉

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      Alexa78
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Freut mich für alle Beteiligten! Für euch - und für die Katze 😉

                                      Nur zur Info: Es gibt Versicherungen, die euch auch bei Krankheit (unerwartet) oder Unfall von Haustieren entsprechend absichert.

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