Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Flugverspätung Zubringer
  6. Flugverspätung Zubringer

Flugverspätung Zubringer

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
21 Beiträge 6 Kommentatoren 5.0k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • LarsB123L Offline
    LarsB123L Offline
    LarsB123
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo in die Runde,

    wir haben aktuell folgende Thematik:

    Pauschalreise mit Linienflügen gebucht

    Auf der Rückreise hatte unser Zubringerflug Verspätung. Silkair von HKT nach SIN, MI Flugnummer

    Anschlussflug nicht erreicht. LH Flugnummer, operated by Singapore Airlines nach Frankfurt. Dadurch auch den finalen Flug nach Amsterdam nicht antreten können. Ebenfalls LH Flugnummer

    Singapore Airlines hat uns umgebucht, Ankunft in Amsterdam mit 21 Stunden Verspätung.

    Haben wir ein Anrecht auf Entschädigung nach EU Verordnung in Höhe von 600 Euro pro Person?

    Vielen Dank für Eure Einschätzungen.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Dazu müsste man wissen ob alle Buchungen über LH getätigt wurden, dann wäre LH dein Ansprechpartner.😊

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      LarsB123L 1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • HABERLINGH HABERLING

        Dazu müsste man wissen ob alle Buchungen über LH getätigt wurden, dann wäre LH dein Ansprechpartner.😊

        LarsB123L Offline
        LarsB123L Offline
        LarsB123
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Vielen Dank für die Rückmeldung.

        Wir haben über Fti gebucht. Alle Flüge sind über Lufthansa gebucht, entsprechend mit LH Flugnummern. Lediglich die Silk Air hat eine MI Flugnummer, gehört aber mit zum offiziellen Reiseplan und ist eine Tochter der Singapore Airlines.
        Wir haben keine Flüge separat gebucht.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • mkfpaM Offline
          mkfpaM Offline
          mkfpa
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Silkair ist keine EU Fluggesellschaft, daher faellt die Verspaetung dieses Fluges nicht unter die EU261 Verordnung. Da spielt auch keine Rolle dass der Anschlussflug mit Lufthansa war. Es gibt daher keine nachtraegliche Aufbesserung der urlaubskasse.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • HABERLINGH 1
            HABERLINGH 1
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
            #5

            @mkfpa ,das sieht der EuGH ganz anders.klick mich😉

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Da irrst du dich, mkfpa - soweit geschildert könnte durchaus ein Anspruch gem. VO(EG)261/04 in Betracht kommen.
              Maßgeblich wäre der Grund für die Verspätung, da z.B. widrige Witterungsverhältnisse durchaus exkulpierend wirken könnten und das ggf. noch zu eruieren wäre.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              LarsB123L 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • mkfpaM Offline
                mkfpaM Offline
                mkfpa
                schrieb am zuletzt editiert von mkfpa
                #7

                Das Urteil ist mir durchaus bekannt aber fuer den hier geschilderten Fall ist es, nach meiner Meinung, nicht anwendbar denn:

                "Mit seinem Urteil entschied der Gerichtshof, dass die Verordnung für eine Fluggastbeförderung gilt, die aufgrund einer einzigen Buchung erfolgt und zwischen dem Abflug von einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats (Berlin) und der Ankunft auf einem Flughafen im Gebiet eines Drittstaats (Agadir) eine planmäßige Zwischenlandung außerhalb der Union (Casablanca) mit einem Wechsel des Fluggeräts umfasst."

                Da Thailand eher kein EU Mittgliedsstaat ist wuerde es fuer diesen Fall hier wohl ein neues Urteil benoetigen.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Es wurde aber alles über LH gebucht so dass man es durchaus so sehen kann, dass LH auch das ausführende LVU ist.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Da irrst du dich, mkfpa - soweit geschildert könnte durchaus ein Anspruch gem. VO(EG)261/04 in Betracht kommen.
                    Maßgeblich wäre der Grund für die Verspätung, da z.B. widrige Witterungsverhältnisse durchaus exkulpierend wirken könnten und das ggf. noch zu eruieren wäre.

                    LarsB123L Offline
                    LarsB123L Offline
                    LarsB123
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Vielen Dank für die Info. Als Grund für die Verspätung wurde lediglich "late incoming plane" genannt.
                    Unwetter gab es keine, andere Flüge waren pünktlich.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • mkfpaM Offline
                      mkfpaM Offline
                      mkfpa
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Seit wann ist denn die Fluggesellschaft bei der man bucht das ausfuehrende LVU? Ich dachte immer das ausfuehrende LVU ist die Fluggesellschaft die den Flug tatsaechlich durchfuehrt.

                      Selbst bei Codeshare Fluegen sind die Ansprueche gegen die durchfuehrende Fluggesellschft zu stellen und nicht gegen die Fluggesellschaft die das Ticket verkauft hat.

                      Deshalb viel Glueck die Lufthansa zum ausfuehrenden LVU fuer den Silkair Flug zu machen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #11

                        Nein, mkfpa, das ist das durchführende LVU ... 😏
                        Gem. aktueller Rechtsprechung ist das ausführende LVU (bei dem man das Ticket gekauft hat) auf Entschädigung in Anspruch zu nehmen und nicht das durchführende.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • mkfpaM Offline
                          mkfpaM Offline
                          mkfpa
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ok danke fuer die Info, das war mir bisher nicht bekannt.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • CandecorC Offline
                            CandecorC Offline
                            Candecor
                            Bekannter Forentroll Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Wäre spannend, zu erfahren, wie das ein Anwalt sieht. Ich hoffe, der Fragesteller wird berichten, wie es weiter geht.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Zunächst einmal wäre es spannend zu erfahren, wie die Lufthansa das sieht ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KlakKK Offline
                                KlakKK Offline
                                KlakK
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Mich würde interessieren, ob bei dem Silk Air Zubringerflug, der ja das einzige Flugsegment ohne LH Flugnummer war, das Gepäck für den Weiterflug durchgecheckt wurde.

                                LarsB123L 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • mkfpaM Offline
                                  mkfpaM Offline
                                  mkfpa
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @ vonschmeling

                                  Das EuGH Urteil das ich zu diesem Thema gefunden habe bezieht sich aber auf einen Flug bei dem eine Maschine, als Wet Lease, gemietet wurde und nicht um einen Code-share Flug.

                                  Hast du deshalb bitte auch eine Referenz zu einem entsprechendem Urteil zu einem klassischen Code-share Flug oder, wie in diesem Fall hier, um einen Flug mit eigener Flugnummer der durchfuehrenden Gesellschaft die von einer anderen Fluggesellschaft auf einem Ticket verkauft wurde.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #17

                                    Es spielt keine Rolle, das ausführende LVU ist auch bei Codeshareflügen in Anspruch zu nehmen.
                                    Schau mal hier rein.
                                    @Klakk
                                    Aus dem Umstand, dass höchst wahrscheinlich das Gepäck durchgeroutet wurde lassen sich keine Rückschlüsse auf den Anspruchsgegner ziehen.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • KlakKK KlakK

                                      Mich würde interessieren, ob bei dem Silk Air Zubringerflug, der ja das einzige Flugsegment ohne LH Flugnummer war, das Gepäck für den Weiterflug durchgecheckt wurde.

                                      LarsB123L Offline
                                      LarsB123L Offline
                                      LarsB123
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ja, das Gepäck würde von Phuket über Singapur, Frankfurt nach Amsterdam durchgecheckt.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • mkfpaM Offline
                                        mkfpaM Offline
                                        mkfpa
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Also wenn ich bei Lufthansa mehrere Fluege (auf einem Ticket), inklusive eines Silkair Fluges mit Silkair Flugnummer, Silkair Flugzeug, Silkair Crew, der auch ueber Silkair einzeln gebucht werden kann und im Silkair Flugplan veroeffentlicht ist, buche dann kann, zumindest ich, erkennen dass das ausfuehrende LVU Silkair und nicht Lufthansa war.

                                        Aber gut, ich wuensche dem Fragesteller viel Glueck die Vorderung gegen Lufthansa durchzusetzen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                          #20

                                          Wie gesagt - das durchgeroutete Gepäck dient nicht als Hinweis auf einen möglichen Anspruch, Grundlage können hierfür auch interne Abkommen zwischen den Airlines bilden.

                                          Maßgeblich soweit geschildert ist, ob die LH (wovon ich ausgehe!) die gesamte Strecke ausgeführt hat.
                                          Die einfachste Methode wäre die Benutzung des Feedback Formulars auf der LH Seite (klick).
                                          Einfach Flug- und Passagierdaten angeben und Anspruch beziffern - > Reaktion abwarten.

                                          Kurz noch zur VO(EG)261/04:
                                          Ein Anspruch bei Ausfall oder großer Verspätung besteht gem. VO z.B., wenn ein Flug von einem Drittland zu einem Ziel innerhalb der EU durchgeführt wird und das ausführende LVU seinen Sitz in einem EU Mitgliedsstaat hat.
                                          Die Kompensationshöhe bemisst sich an der gesamten Flugstrecke und nicht nur auf der Basis des verspäteten einzelnen Legs.

                                          Im Falle einer Ablehnung (wäre prima, wenn du hier die Begründung wiedergeben könntest!?) besteht immernoch die Möglichkeit bei der SÖP Beschwerde zu führen.

                                          Exkulpierend zu Gunsten des LVU könnten sich unvorhersehbare Ereignisse (Unwetter, Vulkanausbrüche) auf dem late incoming flight auswirken, solche Angaben braucht man dann auch nicht anzuzweifeln oder / und etwa mit "aber andere sind doch auch geflogen!" zu bestreiten.

                                          Aus den bisher bekannt gegebenen Parametern resultiere ich durchaus Aussichten auf einen Anspruch!

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag