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Flugbuchung über Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • SchneeglitzernS Offline
    SchneeglitzernS Offline
    Schneeglitzern
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich einen Flug über einen Reiseveranstalter buche und die Fluggesellschaft Insolvenz anmeldet ? Muss dann der Veranstalter für Ersatz sorgen ?

    Gruß
    Schneeglitzern

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Nein, er kann den Reisevertrag dann seinerseits kündigen, allerdings muss er den Reisepreis in vollem Umfang erstatten.

      CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        Nein, er kann den Reisevertrag dann seinerseits kündigen, allerdings muss er den Reisepreis in vollem Umfang erstatten.

        CandecorC Offline
        CandecorC Offline
        Candecor
        Bekannter Forentroll Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von Candecor
        #3

        @vonschmeling sagte:

        Nein, er kann den Reisevertrag dann seinerseits kündigen, allerdings muss er den Reisepreis in vollem Umfang erstatten.

        Voller Schwachsinn:
        Der Reiseveranstalter verkauft einen Flug als Vermittler ... , ist aus der Haftung raus, wenn die Airline pleite geht. Weder Rückerstattung noch Ersatz muss geleistet werden. Der Kunde darf sich dann wieder in die Reihe der Gläubiger einreihen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #4

          Frau I. hatte ein Flugticket von München nach Mauritius beim Veranstalter DERTOUR erworben, das LVU stellte Insolvenzantrag, Frau I. erhielt den Ticketpreis erstattet.
          Es galten die Veranstalter AGB der DERTOUR.
          Oh ja, ich wünsche dir ebenfalls einen schönen zweiten Advent!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • CandecorC Offline
            CandecorC Offline
            Candecor
            Bekannter Forentroll Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5
            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6
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              CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

                Dieser Beitrag wurde gelöscht!

                CandecorC Offline
                CandecorC Offline
                Candecor
                Bekannter Forentroll Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7
                Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #8

                  @Schneeglitzern
                  Schau dir an, welche AGB dir bei der Buchung zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt werden.
                  Wenn du dann immer noch unsicher bist würde ich direkt nachfragen.
                  Überigens muss der Veranstalter auch bei einer Pauschalreise nur Alternativen unterbreiten - die können bekanntlich reichlich abenteuerlich geraten ...

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HABERLINGH Offline
                    HABERLINGH Offline
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Mann muss unterscheiden zwischen Linienflug und Charterflug, bei letzteren tritt der RV im allgemeinen nicht als Vermittler auf und ist somit das ausführende Unternehmen.😉

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Gilt auch für Frau ... 😉
                      Man muss sich ansehen, welche Vertragsbedingungen im Besonderen zugrunde liegen.
                      Eine generelle Unterscheidung Charter/ Linie gibt es nicht.
                      Bei DERTOUR z.B. kann man auch LH oder Emirates buchen mit Veranstalter AGB, ich würde im Zweifel einfach nachfragen.

                      Schneeglitzern hat eher wenig Details zu ihrer Frage geliefert - insofern sind die Prädikate voller Schwachsinn bzw. luftiger Fliesenleger wohl einigermaßen sportlich gewählt!? 😏

                      1 Antwort Letzte Antwort
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