Fahrverbot im Ausland
-
Hallo,
Ich bin Österreicher und mache gerade Urlaub in Deutschland mit einem Wohnmobil. Jetzt wurde mir leider wegen einem dummen Fehler, der Führerschein entzogen und ich habe ein Fahrverbot für Deutschland bekommen.
Ich wollte jetzt fragen, wie das ist, wenn ich wieder in Österreich bin. Da das Fahrverbot für Deutschland ist, darf ich Zuhause doch ganz normal fahren, oder?
Und wie bekomme ich meinen Führerschein wieder?Vielen Dank und LG!
-
Hallo,
Ich bin Österreicher und mache gerade Urlaub in Deutschland mit einem Wohnmobil. Jetzt wurde mir leider wegen einem dummen Fehler, der Führerschein entzogen und ich habe ein Fahrverbot für Deutschland bekommen.
Ich wollte jetzt fragen, wie das ist, wenn ich wieder in Österreich bin. Da das Fahrverbot für Deutschland ist, darf ich Zuhause doch ganz normal fahren, oder?
Und wie bekomme ich meinen Führerschein wieder?Vielen Dank und LG!
Moinsen,
i.d.R. wird der Führeschein an die Heimatbehörde geschickt. Solange du also den nicht von deiner Heimatbehörde zurück erhalten hast, könnte es unter Umständen sein, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist.
Idealerweise fragst du bei den Behörden zu hause nach, bevor du dich wieder hinters Steuer klemmst.
VG
PS: Um den Führerschein als Ausländer in Deutschland abgenommen zu bekommen und ein Fahrverbot zu erhalten must das schon mehr als ein dummer Fehler sein.
-
Hi,
„[…]sendet diesen jedoch in der Regel an die Behörde im Heimatland. Ein solches zeitweiliges Fahrverbot im Ausland hat kein Nachspiel im Inland.“ (Quelle: https://www.punkte-flensburg.de/fahrverbot/ausland/#wann-ist-ein-fahrverbot-im-ausland-ueberhaupt-moeglich). Der Führerschein wird also normalerweise nach Österreich geschickt und dort kannst du ihn dir wieder abholen. Und in Österreich darfst du dann auch weiterhin fahren.
LG
-
Hi,
„[…]sendet diesen jedoch in der Regel an die Behörde im Heimatland. Ein solches zeitweiliges Fahrverbot im Ausland hat kein Nachspiel im Inland.“ (Quelle: https://www.punkte-flensburg.de/fahrverbot/ausland/#wann-ist-ein-fahrverbot-im-ausland-ueberhaupt-moeglich). Der Führerschein wird also normalerweise nach Österreich geschickt und dort kannst du ihn dir wieder abholen. Und in Österreich darfst du dann auch weiterhin fahren.
LG
@luisas- sagte:
Hi,
„[…]sendet diesen jedoch in der Regel an die Behörde im Heimatland. Ein solches zeitweiliges Fahrverbot im Ausland hat kein Nachspiel im Inland.“ (Quelle: https://www.punkte-flensburg.de/fahrverbot/ausland/#wann-ist-ein-fahrverbot-im-ausland-ueberhaupt-moeglich). Der Führerschein wird also normalerweise nach Österreich geschickt und dort kannst du ihn dir wieder abholen. Und in Österreich darfst du dann auch weiterhin fahren.
LG
Vorsicht mit solchen Ratschlägen!

Die Infos vom Frager sind doch völlig unklar - z.B. Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug?

Und seine Berechtigung zum Fahren in Österreich richtet sich dann ja wohl ausschließlich nach österreichischem Fahrerlaubnisrecht, das du hoffentlich kennst, wenn du solche Auskünfte erteilst

-
Fahrverbot in Deutschland
Der Bußgeldkatalog sieht für besonders gravierende Verstöße gegen das Verkehrsrecht Fahrverbote vor, die zwischen einem und drei Monaten andauern sollen. Ein Fahrverbot gilt aber nur im Inland. Behalten deutsche Polizisten den Führerschein eines Autofahrers ein – weil dieser beispielsweise alkoholisiert war – wird dieser zunächst an die österreichischen Behörden geschickt. Ob diese ihn dann anstandslos an den Verkehrssünder weitergeben oder ihrerseits ein Fahrverbot aussprechen, liegt in deren Ermessen.
Übrigens: Laut § 14 im österreichischen Führerscheingesetz muss ein Autofahrer seinen Führerschein im Original dabei haben. Wurde der Führerschein also in Deutschland eingezogen, genügt die kopierte Fahrerlaubnis bei einer Fahrt in Österreich nicht.Guckst du hier: Guck mal nach
Na, der dumme Fehler war wohl bei einem Wohnmobil nicht gerade Geschwindigkeit oder Abstand .... gesoffen und erwischt!
-
Moinsen,
i.d.R. wird der Führeschein an die Heimatbehörde geschickt. Solange du also den nicht von deiner Heimatbehörde zurück erhalten hast, könnte es unter Umständen sein, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist.
Idealerweise fragst du bei den Behörden zu hause nach, bevor du dich wieder hinters Steuer klemmst.
VG
PS: Um den Führerschein als Ausländer in Deutschland abgenommen zu bekommen und ein Fahrverbot zu erhalten must das schon mehr als ein dummer Fehler sein.
@possibaer sagte:
Moinsen,
i.d.R. wird der Führeschein an die Heimatbehörde geschickt. Solange du also den nicht von deiner Heimatbehörde zurück erhalten hast, könnte es unter Umständen sein, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist.
Idealerweise fragst du bei den Behörden zu hause nach, bevor du dich wieder hinters Steuer klemmst.
VG
PS: Um den Führerschein als Ausländer in Deutschland abgenommen zu bekommen und ein Fahrverbot zu erhalten must das schon mehr als ein dummer Fehler sein.
Hatte ich sowieso nicht vor. Natürlich setze ich mich erst mit dem Führerschein wieder hinters Steuer
Vielen Dank -
Ich nehme an, du hast auch keinen deutschen Führerschein, sondern einen österreichischen?
Die deutsche Behörde kann dir das Fahren in anderen Ländern nicht untersagen, nur in Deutschland musst du dich daran halten. Soweit ich weiß, kann ein Fahrverbot auch nicht auf ein anderes Land übertragen werden.
Da ein Führerschein nur das Dokument ist, nicht jedoch die Erlaubnis zu fahren, kannst du meiner (unverbindlichen) Auffassung nach auch ohne das Dokument vorweisen zu können, in Österreich fahren. Soweit ich weiß, wäre das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das Dokument (der Führerschein) gehört dem österreichischen Staat, sodass die deutschen Behörden dieses wohl nicht dauerhaft behalten dürfen. Ob und wann die österreichische Behörde dir deinen Führerschein wieder aushändigt oder andererseits deine Fahreignung infrage stellt, hängt davon ab, was du "angestellt" hast. Aber da solltest du vielleicht eher in einem österreichischen Forum für Verkehrsrecht um Antworten und Hinweise bitten.
Falls der "dumme Fehler" eine Trunkenheitsfahrt war, so wirst du evtl. auch in Österreich mit verkehrsmedizinischen und / oder verkehrspsychologischen Maßnahmen rechnen müssen, wenn auch nicht in der Form, wie es sie in Deutschland mit der MPU gibt.