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gebuchte Leistung über Holidaycheck nicht erhalten

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  • RoseulaR Offline
    RoseulaR Offline
    Roseula
    schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
    #1

    Ich habe eine Reise in ein COOEE-Hotel über Holidaycheck gebucht, auch eine Bestätigung für das Hotel als "COOEE Caribbean World Resort Soma Bay" von Holidaycheck erhalten. Der Veranstalter war BIgXtra, von denen haben wir den Reisevertrag erhalten ohne die Bezeichnung COOEE, man sagte uns, braucht nicht drauf zu stehen, da es sowieso ein COOEE-Hotel sei. Dort angekommen, haben wir die Leistungen das COOEE nicht erhalten, weil wir über FTI, sprich BigXtra als Veranstalter gebucht haben und die besonderen Leistungen nur über ITS buchbar sind. Nachdem ich mich vom Urlaubsort sofort mit Holidaycheck in Verbindung gesetzt habe, bekam ich per Mail die Antwort, ich solle mich an den Veranstalter bzw. Reiseleiter von FTI wenden, Holidaycheck sei aus dieser Geschichte raus, sie agieren nur als Vermittler. Ist es nicht so, dass der Vermittler Erfüllungsgehilfe des Veranstalters ist, sodass seine Pflichtverletzung nicht dem Geschädigten also mir, zugerechnet wird.
    Ist es gerechtfertigt, 15 % vom Reisepreis als Entschädigung für entgangene Leistungen zu fordern?

    vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
      #2

      Hallo, bei HC steht nichts von COOEE, dieses ist nur über einen der DER Tour Reiseveranstalter buchbar.

      Daher auch der Preisunterschied

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • RoseulaR Roseula

        Ich habe eine Reise in ein COOEE-Hotel über Holidaycheck gebucht, auch eine Bestätigung für das Hotel als "COOEE Caribbean World Resort Soma Bay" von Holidaycheck erhalten. Der Veranstalter war BIgXtra, von denen haben wir den Reisevertrag erhalten ohne die Bezeichnung COOEE, man sagte uns, braucht nicht drauf zu stehen, da es sowieso ein COOEE-Hotel sei. Dort angekommen, haben wir die Leistungen das COOEE nicht erhalten, weil wir über FTI, sprich BigXtra als Veranstalter gebucht haben und die besonderen Leistungen nur über ITS buchbar sind. Nachdem ich mich vom Urlaubsort sofort mit Holidaycheck in Verbindung gesetzt habe, bekam ich per Mail die Antwort, ich solle mich an den Veranstalter bzw. Reiseleiter von FTI wenden, Holidaycheck sei aus dieser Geschichte raus, sie agieren nur als Vermittler. Ist es nicht so, dass der Vermittler Erfüllungsgehilfe des Veranstalters ist, sodass seine Pflichtverletzung nicht dem Geschädigten also mir, zugerechnet wird.
        Ist es gerechtfertigt, 15 % vom Reisepreis als Entschädigung für entgangene Leistungen zu fordern?

        vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #3

        @roseula sagte:

        Ist es nicht so, dass der Vermittler Erfüllungsgehilfe des Veranstalters ist, sodass seine Pflichtverletzung nicht dem Geschädigten also mir, zugerechnet wird.

        Sicher ist der Vermittler Erfüllungsgehilfe, ich kann allerdings keine Pflichtverletzung erkennen.
        HC erstellt in diesem Fall das Angebot nicht und ist also auch nicht auf Schadenersatz wegen mangelnder Erfüllung in Anspruch zu nehmen.

        Ist es gerechtfertigt, 15 % vom Reisepreis als Entschädigung für entgangene Leistungen zu fordern?

        Nein - siehe oben.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Wülfi71W Offline
          Wülfi71W Offline
          Wülfi71
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Musste erst mal recherchieren, was COEE überhaupt bedeutet... Welche Leistungen hast Du denn konkret nicht bekommen? Kostenloses WLAN? Die Ausstattung des Hotels dürfte sich ja nicht geändert haben und auf die digitale Werbeschleuder kann man doch sicher gut verzichten, oder?

          06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ahotep2A 1
            Ahotep2A 1
            Ahotep2
            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
            #5

            Wie HABERLING richtig schrieb, COOEE erhält man wenn man a) mehr bezahlt und b. über DER Tour Veranstalter bucht (Jahn Reisen, ITS, Meiers. KUONI). Dies gilt also nicht für BIGXtra, also FTI. Und HC ist das Reisebüro, welches beide Arten vermittelt. Wohl die Beschreibung falsch gelesen und falsch gebucht......
            Hier mal die Beschreibung COOEE für das CWSB klick

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Günter/HolidayCheckG Offline
              Günter/HolidayCheckG Offline
              Günter/HolidayCheck
              Admin Experte Fuerteventura
              schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
              #6

              Ich seh das auch so-- Cooee(=Hotel- Marke von DER) bedeutet nicht in jedem Fall Cooee "Volleistung"

              Im Zweifel kommt es auf die -- in diesem Fall Fremdveranstalter (wie BIG Extra) an- konkret , welche Leistungs-Verträge für den Kunden sie beim Einkauf des Hotels vereinbart haben. *
              Das ist in vielen anderen Fällen - nicht nur bei Cooee* auch so -BIG Xtra ist die Billigmarke von FTI- daran wirds wohl hängen, meine Vermutung: Günstiger eingekauft.
              Ich hab mir das auch nochmal kurz angeschaut-
              Ich kann bei der BIG Beschreibung zum Caribbean World nirgendwo erkennen, dass dieses Cooee dort-- mit weiteren Inklusivleistungen in Verbindung gebracht werden kann.Auch nicht mit Bonus WLAN.
              Ich habs das Kollegen vom Reisebüro dennoch vor ein paar Stunden nochmals zum Lesen gegeben.
              Sie werden das sicher gerne nochmal anschauen-- und ggf auch reagieren.Alles andere würde mich überraschen😏

              *Cooee Hotels sind nur mit dem Label Cooee "gebrandet" , Eigentümer der Hotels sind Groups oder eben Gesellschaften , auch Privatpersonen.
              Sie sind nicht im Eigentum von DER (REWE Touristik ) also auch nicht ITS. Daher sind den Inhabern(!) Fremdverträge mit individueller Ausgestaltung natürlich auch erlaubt.Nur zur Erklärung .

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • RoseulaR Roseula

                Ich habe eine Reise in ein COOEE-Hotel über Holidaycheck gebucht, auch eine Bestätigung für das Hotel als "COOEE Caribbean World Resort Soma Bay" von Holidaycheck erhalten. Der Veranstalter war BIgXtra, von denen haben wir den Reisevertrag erhalten ohne die Bezeichnung COOEE, man sagte uns, braucht nicht drauf zu stehen, da es sowieso ein COOEE-Hotel sei. Dort angekommen, haben wir die Leistungen das COOEE nicht erhalten, weil wir über FTI, sprich BigXtra als Veranstalter gebucht haben und die besonderen Leistungen nur über ITS buchbar sind. Nachdem ich mich vom Urlaubsort sofort mit Holidaycheck in Verbindung gesetzt habe, bekam ich per Mail die Antwort, ich solle mich an den Veranstalter bzw. Reiseleiter von FTI wenden, Holidaycheck sei aus dieser Geschichte raus, sie agieren nur als Vermittler. Ist es nicht so, dass der Vermittler Erfüllungsgehilfe des Veranstalters ist, sodass seine Pflichtverletzung nicht dem Geschädigten also mir, zugerechnet wird.
                Ist es gerechtfertigt, 15 % vom Reisepreis als Entschädigung für entgangene Leistungen zu fordern?

                vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #7

                @roseula sagte:

                Ich habe eine Reise in ein COOEE-Hotel über Holidaycheck gebucht, auch eine Bestätigung für das Hotel als "COOEE Caribbean World Resort Soma Bay" von Holidaycheck erhalten. Der Veranstalter war BIgXtra, von denen haben wir den Reisevertrag erhalten ohne die Bezeichnung COOEE, man sagte uns, braucht nicht drauf zu stehen, da es sowieso ein COOEE-Hotel sei.

                Ich vermute, die Beschwerde zielt auf diesen Teil der Schilderung.
                Bei der Befassung mit der Marke COOEE kann durchaus der Eindruck entstehen, es sei eine Hotel und nicht etwa eine Veranstalter spezifische. Es ist auf den ersten Blick jedenfalls nicht zu erkennen, dass auch andere Konzepte von anderen Veranstaltern unter ein und demselben Dach angeboten werden - wobei das je keine Erfindung mit einem bestimmten Namen ist / sein muss.
                Vielmehr ist es weit verbreitet, dass einzelne Veranstalter gewisse Abweichungen bei den Hotelleistungen aufweisen, die in der Leistungsbeschreibung spezifiziert werden - und entsprechend zu beachten sind.

                Roseula hat also kein "COOEE Hotel" gebucht wie ursprünglich angenommen, sondern der geringere Preis des FTI Angebots hatte den Haken, dass COOEE eine REWE Marke ist und daher eben die Leistungsbeschreibung von FTI heranzuziehen war und nicht die der REWE Produktionen.
                Insofern handelt es sich auch nicht um eine Minderleistung, es wurde schlichterdings ein abweichender Leistungsumfang gebucht.

                Wer auch immer "man" ist (" ... sagte uns, es sei ohnehin ein COOEE Hotel") hat zweifellos eine zumindest unvollständige Auskunft erteilt.
                Leider besteht dessen unbeachtlich kein Minderungsanspruch, ausgenommen etwa man verfügte über eine schriftliche Zusicherung der Leistungen über die unter dem FTI Angebot beschriebenen hinaus.
                Es ist natürlich nur dann ein Minderungssanspruch anzunehmen, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllt wurden.
                Das Kriterium war nicht etwa, dass COOEE nicht erwähnt wurde im Reisevertrag, sondern dass dort eben bestimmte Leistungen nicht aufgeführt waren, die im COOEE Konzept zu beanspruchen gewesen wären.

                Edit:
                Sorry, Günter ... ich hab das freshup vergeigt und dem Grunde nach deine Aussage nochmal in anderen Worten wiederholt.
                Man kann da sicher nochmal draufgucken, das wird aber imho am mangelnden Anspruch nichts ändern.
                Ferner war die Reise ohnehin preiswerter als sie z.B. bei einem REWE Veranstalter gewesen wäre (siehe Beispiel von HABERLING).

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                RoseulaR 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  @roseula sagte:

                  Ich habe eine Reise in ein COOEE-Hotel über Holidaycheck gebucht, auch eine Bestätigung für das Hotel als "COOEE Caribbean World Resort Soma Bay" von Holidaycheck erhalten. Der Veranstalter war BIgXtra, von denen haben wir den Reisevertrag erhalten ohne die Bezeichnung COOEE, man sagte uns, braucht nicht drauf zu stehen, da es sowieso ein COOEE-Hotel sei.

                  Ich vermute, die Beschwerde zielt auf diesen Teil der Schilderung.
                  Bei der Befassung mit der Marke COOEE kann durchaus der Eindruck entstehen, es sei eine Hotel und nicht etwa eine Veranstalter spezifische. Es ist auf den ersten Blick jedenfalls nicht zu erkennen, dass auch andere Konzepte von anderen Veranstaltern unter ein und demselben Dach angeboten werden - wobei das je keine Erfindung mit einem bestimmten Namen ist / sein muss.
                  Vielmehr ist es weit verbreitet, dass einzelne Veranstalter gewisse Abweichungen bei den Hotelleistungen aufweisen, die in der Leistungsbeschreibung spezifiziert werden - und entsprechend zu beachten sind.

                  Roseula hat also kein "COOEE Hotel" gebucht wie ursprünglich angenommen, sondern der geringere Preis des FTI Angebots hatte den Haken, dass COOEE eine REWE Marke ist und daher eben die Leistungsbeschreibung von FTI heranzuziehen war und nicht die der REWE Produktionen.
                  Insofern handelt es sich auch nicht um eine Minderleistung, es wurde schlichterdings ein abweichender Leistungsumfang gebucht.

                  Wer auch immer "man" ist (" ... sagte uns, es sei ohnehin ein COOEE Hotel") hat zweifellos eine zumindest unvollständige Auskunft erteilt.
                  Leider besteht dessen unbeachtlich kein Minderungsanspruch, ausgenommen etwa man verfügte über eine schriftliche Zusicherung der Leistungen über die unter dem FTI Angebot beschriebenen hinaus.
                  Es ist natürlich nur dann ein Minderungssanspruch anzunehmen, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllt wurden.
                  Das Kriterium war nicht etwa, dass COOEE nicht erwähnt wurde im Reisevertrag, sondern dass dort eben bestimmte Leistungen nicht aufgeführt waren, die im COOEE Konzept zu beanspruchen gewesen wären.

                  Edit:
                  Sorry, Günter ... ich hab das freshup vergeigt und dem Grunde nach deine Aussage nochmal in anderen Worten wiederholt.
                  Man kann da sicher nochmal draufgucken, das wird aber imho am mangelnden Anspruch nichts ändern.
                  Ferner war die Reise ohnehin preiswerter als sie z.B. bei einem REWE Veranstalter gewesen wäre (siehe Beispiel von HABERLING).

                  RoseulaR Offline
                  RoseulaR Offline
                  Roseula
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  danke für die vielen Beiträge. Nun muss ich doch noch einmal zu diesem Thema was sagen. Wir waren im letzten Jahr mit ITS in einem COOEE-Hotel. Bei ITS kann man auch die besonderen Leistungen nachlesen und buchen. Für die Reise nach Ägypten haben wir dann bei HC gebucht, weil uns von da gesagt wurde, es ist auch ein COOEE-Hotel. **Eine Bestätigung über "COOEE Caribbean World Resort Soma Bay"**haben wir auch von HC bekommen. Die besonderen Leistungen sind im Konzept von COOEE beschrieben, wir haben auch einen höheren Preis bezahlt. Vergleiche konnten wir ziehen, weil Freunde von uns das Hotel in der gleichen Zeit gebucht haben. Es ist bloß blöd, wenn man schon mal die Leistungen eines COOEE genießen konnte und dann auf so eine Masche beim nächsten Mal herein fällt. Wir hatten mit den guten Erwartungen gebucht und nahmen an, dass es auch wieder was Besonderes sein wird. Vielleicht hätten wir uns auch vorher bei FTI erkundigen müssen, aber man wird erst nach einem Reinfall schlauer. Uns ärgert einfach, dass ein Reisebüro sich mit fremden Federn schmückt, ein Hotel als dieses o. erwähnte uns bestätigt und dann sagt, ätsch, ich bin nur der Vermittler, wendet Euch an den Veranstalter. Wir haben vom Reiseleiter eine Bestätigung bekommen "Die gebuchte Leistung (COOEE) nicht über FTI Group verfügbar.Die Leistung nicht erhalten" Damit hat er wohl auch recht. Mittlerweile hat mir HC geschrieben und mitgeteilt, dass diese Missverständniss an das Touristik Team weiter gegeben wurde, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden.

                  KourionK HABERLINGH 2 Antworten Letzte Antwort
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                  • Silvia LS Offline
                    Silvia LS Offline
                    Silvia L
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Was wären denn die besonderen Leistungen gewesen?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #10

                      @Roseula
                      Warum muss das immer gleich eine "Masche" sein? Du hättest ja bei HC auch über ITS oder ein anderes Reweprodukt buchen können, insofern hat ja der Vemittler null und nüscht davon, dir etwas zu sagen von dem er genau weiß, dass es nicht zutrifft.
                      Sollte die Aussage so getroffen worden sein, handelt es sich um eine Fehleinschätzung - und irren ist bekanntlich menschlich.
                      Ferner sind solche Aussagen, bei entsprechender Wichtigkeit für den Reisenden, von ihm noch einmal zu prüfen (nennt sich Mitwirkungspflicht).

                      Aus meiner Sicht besteht daher gegenüber dem Vermittler kein Anspruch auf Kompensation.
                      Vielleicht zeigt er sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kulant - allerdings ist eine Reisepreisminderung von 15% imho illusorisch.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • RoseulaR Roseula

                        danke für die vielen Beiträge. Nun muss ich doch noch einmal zu diesem Thema was sagen. Wir waren im letzten Jahr mit ITS in einem COOEE-Hotel. Bei ITS kann man auch die besonderen Leistungen nachlesen und buchen. Für die Reise nach Ägypten haben wir dann bei HC gebucht, weil uns von da gesagt wurde, es ist auch ein COOEE-Hotel. **Eine Bestätigung über "COOEE Caribbean World Resort Soma Bay"**haben wir auch von HC bekommen. Die besonderen Leistungen sind im Konzept von COOEE beschrieben, wir haben auch einen höheren Preis bezahlt. Vergleiche konnten wir ziehen, weil Freunde von uns das Hotel in der gleichen Zeit gebucht haben. Es ist bloß blöd, wenn man schon mal die Leistungen eines COOEE genießen konnte und dann auf so eine Masche beim nächsten Mal herein fällt. Wir hatten mit den guten Erwartungen gebucht und nahmen an, dass es auch wieder was Besonderes sein wird. Vielleicht hätten wir uns auch vorher bei FTI erkundigen müssen, aber man wird erst nach einem Reinfall schlauer. Uns ärgert einfach, dass ein Reisebüro sich mit fremden Federn schmückt, ein Hotel als dieses o. erwähnte uns bestätigt und dann sagt, ätsch, ich bin nur der Vermittler, wendet Euch an den Veranstalter. Wir haben vom Reiseleiter eine Bestätigung bekommen "Die gebuchte Leistung (COOEE) nicht über FTI Group verfügbar.Die Leistung nicht erhalten" Damit hat er wohl auch recht. Mittlerweile hat mir HC geschrieben und mitgeteilt, dass diese Missverständniss an das Touristik Team weiter gegeben wurde, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden.

                        KourionK 1
                        KourionK 1
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                        #11

                        @roseula sagte:

                        Vielleicht hätten wir uns auch vorher bei FTI erkundigen müssen,...

                        Kann man, ist aber nicht zwingend notwendig, da jeder Veranstalter bei seinen Angeboten unter Details darlegt, was diese Angebote beinhalten.
                        Wenn dort nun - wie bei den Angeboten von FTI / bigXtra - nichts von COOEE und besonderen Leistungen zu lesen ist, ist es ratsam, sich vor der Buchung und Vertragsabschluss Gewissheit zu verschaffen.
                        HC trifft kein Vorwurf.

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #12

                          Allein mehr bezahlt zu haben als ein anderer Reisesgast ist im Übrigen kein Kriterium für höhere Ansprüche.
                          Auch die Headline des t.o. ist missverständlich, schließlich hat man die gebuchten Leistung erhalten nur eben gewünschte nicht gebucht.
                          Zum Vergleich hier die Beschreibung von FTI und hier die von DER
                          Was negativ auffällt: Auch FTI benutzt die Benennung COOEE Hotel - insofern ist verständlich, dass sowohl der Buchungsinteressen als auch der RB von einem entsprechenden Leistungsumfang ausgehen.
                          Um festzustellen, dass das ein Irrtum ist, muss man schon sehr genau hinsehen!

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Wülfi71W Offline
                            Wülfi71W Offline
                            Wülfi71
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @Silvia: Genau das frage ich mich auch immer noch, aber der Beantwortung geht die Threaderstellerin ja aus dem Weg, was das ganze Theater doch sehr nach einem untauglichen Versuch nachträglicher Urlaubsrefinanzierung aussehen lässt...

                            06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #14

                              Wie auch immer sie ausgestaltet sein mögen reichen die COOEE Gimmicks von COOEE Bistró über COOEE Poolservice etc, das wird in der DER Beschreibung des gegenständlichen Hotels etwas spezifiziert.
                              Ob das dann so aussieht, dass ein Palmenweldel wedelnder COOEE Abgeordneter Luft fächelt, während die "billigen" FTI Gäste im eigenen Saft braten konnte ich nicht herausfinden ...
                              Vorstellbar auch, dass am Eingang des Bistro ein Türsteher die missliebigen Worte spricht "Du kommst hier net rrein!" - mal sehen ob wir noch mehr darüber erfahren, was 15% Minderung rechtfertigen soll?

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • RoseulaR Offline
                                RoseulaR Offline
                                Roseula
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                was Sylvia schreibt, ist natürlich blödsinn. Ich habe nie die Absicht gehabt, eine Refinanzierung zu erreichen. Mir geht es einfach um Gerechtigkeit und wenn ich finanziell nichts erreiche, so doch, dass andere Reiselustige nicht auch auf die "Masche" herein fallen. Die besonderen Leistungen von COOEE waren für diese bereits erwähnte Hotel

                                1. Kostenloses WLAN in der gesamten Anlage
                                2. eigener Strandabschnitt
                                3. verschiedene Snacks am Tage in der COOEE-Bar
                                4. frisch gepresste Säfte 1mal am Tag
                                5. COOEE Chill-Out Bereich (war da, aber teils ohne irgendwas und schmutzig)
                                6. unbegrenzte Nutzung, also tägliche Nutzung der Spezialitätenrestaurants

                                Und H/F vonschmeling hat gar nicht so Unrecht, wer kein gelbes COOEE-Bändchen hatte, durfte da auch nichts nehmen.

                                Domino27D nate1N 2 Antworten Letzte Antwort
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                                • RoseulaR Roseula

                                  was Sylvia schreibt, ist natürlich blödsinn. Ich habe nie die Absicht gehabt, eine Refinanzierung zu erreichen. Mir geht es einfach um Gerechtigkeit und wenn ich finanziell nichts erreiche, so doch, dass andere Reiselustige nicht auch auf die "Masche" herein fallen. Die besonderen Leistungen von COOEE waren für diese bereits erwähnte Hotel

                                  1. Kostenloses WLAN in der gesamten Anlage
                                  2. eigener Strandabschnitt
                                  3. verschiedene Snacks am Tage in der COOEE-Bar
                                  4. frisch gepresste Säfte 1mal am Tag
                                  5. COOEE Chill-Out Bereich (war da, aber teils ohne irgendwas und schmutzig)
                                  6. unbegrenzte Nutzung, also tägliche Nutzung der Spezialitätenrestaurants

                                  Und H/F vonschmeling hat gar nicht so Unrecht, wer kein gelbes COOEE-Bändchen hatte, durfte da auch nichts nehmen.

                                  Domino27D Offline
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                                  Domino27
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Wieso schreibt Sylvia Blödsinn? Sie hat lediglich gefragt, was die besonderen Leistungen sind, was ich für eine durchaus legitime Frage halte.

                                  Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • RoseulaR Roseula

                                    was Sylvia schreibt, ist natürlich blödsinn. Ich habe nie die Absicht gehabt, eine Refinanzierung zu erreichen. Mir geht es einfach um Gerechtigkeit und wenn ich finanziell nichts erreiche, so doch, dass andere Reiselustige nicht auch auf die "Masche" herein fallen. Die besonderen Leistungen von COOEE waren für diese bereits erwähnte Hotel

                                    1. Kostenloses WLAN in der gesamten Anlage
                                    2. eigener Strandabschnitt
                                    3. verschiedene Snacks am Tage in der COOEE-Bar
                                    4. frisch gepresste Säfte 1mal am Tag
                                    5. COOEE Chill-Out Bereich (war da, aber teils ohne irgendwas und schmutzig)
                                    6. unbegrenzte Nutzung, also tägliche Nutzung der Spezialitätenrestaurants

                                    Und H/F vonschmeling hat gar nicht so Unrecht, wer kein gelbes COOEE-Bändchen hatte, durfte da auch nichts nehmen.

                                    nate1N Offline
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                                    nate1
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @roseula sagte:

                                    was Sylvia schreibt, ist natürlich blödsinn.

                                    Ne, ist es überhaupt nicht, denn Silvia L hat dies gar nicht geschrieben, sondern stammt aus der Feder von Wülfi71.

                                    "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

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                                      #18

                                      Und auch das ist meiner Ansicht nach kein Blödsinn, da Roseula "vergaß" zu erwähnen, dass die Leistungen nach Ausübung einiges Nachdrucks - soweit möglich! - vom Hotel vorgehalten wurden.
                                      Ich bin auch nicht überzeugt, dass die aufgewählten Eigenschaften obligatorisch in allen "COOEE Hotels" sind, offenbar gibt es doch Unterschiede.
                                      Was genau für das gegenständlich Hotel vorgesehen ist als COOEE Leistung kann man meinem Link auf der vorangehenden Seite entnehmen.

                                      Blödsinn ist allenfalls die Auffassung, man könne den Vermittler für 15% Reisepreisminderung in Anspruch nehmen.
                                      Last not least hätten die Gimmicks auch nicht über abgewohnte Zimmer hinweg getröstet, m.E. war es einfach die falsche Wahl, was man mittels den eher mittelprächtigen Bewertungen auch schon im Vorwege der Buchung hätte eruieren können.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • KourionK 1
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                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                        #19

                                        @roseula sagte:

                                        Die besonderen Leistungen von COOEE waren für diese bereits erwähnte Hotel...

                                        Die von ITS hier unter"Angebotsdetails" zu findenden besonderen COOEE-Leistungen sind identisch mit den von vs verlinkten DER-(COOEE)Leistungen und weichen von deiner Auflistung ab = es gibt weniger "Besonderes".
                                        Kommt halt drauf an, was du gebucht hast. Und bei Buchung über bigXtra waren / sind es null COOEE-Leistungen.

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Man findet auch nirgendwo eine exakte Spezifikation dieser als COOEE Konzept ausgelobten Leistungen, daher nehme ich an, dass die eben recht unterschiedlich sein können je nach Hotel.
                                          Das dürfte ein Branding sein (ist ja grade sehr en vogue!) mit dem ein gewisser Mindeststandard einhergeht, nicht aber überall gleich ausgeprägt ist.
                                          Nicht außergewöhnlich, würde ich sagen - das trifft so auf die meisten irgendwie gebrandeten Herbergen zu!

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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