Südtirol Reise stornieren (Corona)
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Hallo,
ich habe eine Reise nach Südtirol gebucht. Da Südtirol jetzt zum Risikogebiet geworden ist und mein Arbeitgeber sowie der Arbeitgeber meiner Freundin es nicht erlauben zur Arbeit zu gehen wenn man sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, möchten wir die Reise gerne stornieren.Ich habe diesen Artikel gelesen:
XXXEditiertXXHier heißt es, dass Stornierungen in Südtirol eigentlich kostenlos sein müssten. Als ich darauf in einem Telefonat mit dem Reiseveranstalter hingewiesen habe wurde mir nur unfreundlich entgegnet, dass das nicht der Fall sei und dass ich 30% der Reise als Stornierungsgebühren zahlen müsse.
Bin ich im Recht wenn ich eine kostenlose Stornierung verlange? Oder hat der Reiseveranstalter recht? Wie kann ich weiter vorgehen?
Vielen Dank für Eure Antworten
Toni -
Hallo, so lange es keine Reisewarnung des AA gibt, ist der VA im Recht.
schau mal hier, klick mich -
Die Frage ist wohl eher: Ist dein Arbeitgeber im Recht?
"Die Beschäftigten ohne Ausgleich in Zwangsurlaub zu schicken, ist hingegen nicht ohne weiteres möglich. So, wie der Arbeitnehmer grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet ist, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer grundsätzlich beschäftigen" so der DGB Rechtschutz. -
Vielen Dank für die Antworten.
Zu Haberling:
So wie ich das sehe muss es nicht unbedingt eine Reisewarnung vom AA geben und so sieht es das AA auch selber."Ob eine Reise kostenfrei storniert werden kann oder nicht ist eine reiserechtliche Frage, die vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet werden kann." (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/05-reiseruecktritt/606072)
Zu Vonschmeling:
So sehe ich das auch, wenn der Reiseveranstalter nicht kostenlos storniert dann muss der Arbeitgeber für Ausgleich sorgen. Da ich aber denke, dass eine kostenfrei Stornierung möglich sein müsste (und wahrscheinlich auch weniger Aufwand bedeutet) wäre es mir lieber den Weg über den Reiseveranstalter zu gehen.Viele Grüße
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Es ist aber eben nun einmal so, dass sich dein Veranstalter auf das Fehlen der Reisewarnung berufen wird - sowei zu Recht.
Natürlich entscheidet das AA nicht über die Handhabe der Stornierung an sich, du musst deinem Vertragspartner verhandeln.
Der richtige Weg wäre über das Reisebüro, bei dem du gebucht hast - womöglich bist du einfach bei einem unmotivierten Callcenter-Agent gelandet, der seinerseits gar keine Entscheidungen treffen oder eine Lösung vorschlagen konnte.
Angesichts der aktuellen Entwicklung könnte sich die Situation für dich rasch ändern, also lass dich nicht abspeisen sondern insistiere bzw. verlange mit einem Hans zu sprechen, wenn das Hänschen nichts weiß ... -
Österreich hat seit heute eine Reisewarnung der höchsten Stufe für ganz Italien.
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Mittlerweile gibt es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Italien. Jetzt sollte die Stornierung möglich sein, vorausgesetzt es handelt sich um eine Pauschalreise.
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@GabrielGarcia
Für Deutschland / derzeitiger Stand: Eine Reisewarnung vom AA für Italien gibt es nicht - klick .
Eine Reisewarnung vom AA sieht so aus - hier , die Teilreisewarnung für China hier -
Ferner vertritt der DRV die Ansicht, der §651h BGB Absatz 4 beziehe sich nicht auf Pandemien ... weshalb ein kostenneutraler Rücktritt aus Sicht des Kunde der Rechtsgrundlage entbehrt.
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@GabrielGarcia
Für Deutschland / derzeitiger Stand: Eine Reisewarnung vom AA für Italien gibt es nicht - klick .
Eine Reisewarnung vom AA sieht so aus - hier , die Teilreisewarnung für China hierHast Recht. Danke