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Wer muss Auskunft geben

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • buchermartB Offline
    buchermartB Offline
    buchermart
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich weiß nicht, ob ich mein Problem hier richtig positioniert habe- ansonsten bitte verschieben:
    Ich habe am 1.3.20 bei travelgenio zwei Flüge von Wien nach Punta Cana für Februar 2021 gebucht, sofort bezahlt und die Ticketnummern erhalten. Am 6.3.erhielt ich eine Nachricht von Travelgenio: die Fluglinie Condor hat Änderungen vorgenommen, ich müsste mich bei Ihnen oder der airline melden. Unter unserer Buchungsnummer standen plötzlich Flüge ab München und Economy statt premium, Preis gleich- das konnten und wollten wir nicht akzeptieren. Seit 4 Tagen schreibe ich mir nun die Finger wund- niemand ist zuständig, innerhalb von Condor werde ich weitergeschickt und bei travelgenio kommt außer einem Zufriedenheitsbogen gar nichts. Social media Team Facebook von Travelgenio weiß nichts und telefonisch darf aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben werden.Zudem will meine Kreditkarte die am 1.3. bezahlte Summe von 1400 Euro nicht rücküberweisen, weil sie erst Kontakt mit travelgenio herstellen muss.
    In der Zwischenzeit habe ich auf der Condorseite gesehen, dass an unserem Flugtag allg. ( Dienstags und mittwochs) gar keine Flüge mehr nach Punta Cana von Condor angeboten werden...das hat sich in denletzten Tagen verändert - ich habe alle Screenshots seit Buchung gespeichert, nur was hilft`s?
    Ich bin echt am Aufgeben, habe zig mails geschrieben und möchte klare Stellungnahme zum aktuellen Stand der BUchung und wenn die Leistung nicht erbracht werden kann mein Geld zurück. Außerdem müssten wir nun einen alternativen Flug buchen, wir sind früh dran, aber wir wollen diesmal unbedingtfür den Nachtflug premium economy oder business fliegen .
    Was kann / soll ich Tun?ich bedanke mich für Hinweise und Anregungen.

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    • CandecorC Offline
      CandecorC Offline
      Candecor
      Bekannter Forentroll Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @buchmart
      Reg dich wieder ab. Es gab nie Flüge ab Wien mit CONDOR nach Punta Cana und die wird es voraussichtlich auch nächstes Jahr nicht geben. Auch die Flüge ab München sind nur Zubringer nach Frankfurt

      Die Condorflüge gehen ab Frankfurt und der Zubringer von Wien ist noch mir der Lufthansa geplant. Die Flüge sind auch auf der HP von Condor noch so buchbar. (Was sich ändern kann, sind die Zubringerflüge mit Lufthansa, weil die ja die Verträge mit Condor aufkündigen will)

      Also einfach noch abwarten. Schau mal in die Flugdetails, was genau sich geändert hat.

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich nehme an, dass das Operating von einer Partnerairline durchgeführt wird, die eine einklassig konfigurierte Kabine einsetzt.
        Das musst du nicht zum selben Preis akzeptieren, offengestanden würde ich stornieren mit der Begründung "wesentliche Änderung" und die unverzügliche Erstattung des Ticketpreises verlangen.

        Meiner Ansicht nach müsste jedoch der SV von travelgenio als Beleg für eine Nichterbringung der gebuchten Leistung und damit für ein cashback des KK ausgebenden Unternehmens ausreichen?!

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Wülfi71W Offline
          Wülfi71W Offline
          Wülfi71
          schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
          #4

          Nein, definitiv kein Anspruch auf Chargeback, die Leistung wird ja angeboten, nur nicht so, wie buchermart sich das vorstellt. Bitte Chargeback nicht mit Lastschriftwiderspruch verwechseln, Chargeback ist ein äußerst aufwändiges und kostenintensives Verfahren und in erster Linie für Betrugs- und Insolvenzfälle gedacht. Alle anderen Arten von Streitereien sollen zunächst einmal zwischen Käufer und Verkäufer direkt geklärt werden.

          Zum Downgrade sagt Artikel 10 der EU-Fluggastverordnung folgendes:

          Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
          a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder
          b ) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km 50 % des Preises des Flugscheins oder
          c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b ) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins

          Ein Stornorecht wegen Downgrade vermag ich nicht zu erkennen. Wenn buchermart weiter trotzen möchte nach der Devise: Ich fliege Premium oder gar nicht, wird er/sie wohl die vollen Stornokosten tragen müssen. Ich würde da ja eher versuchen, die 75% Erstattung zu bekommen (auf den reinen Ticketpreis ohne die hohen Steuern und Gebühren gerechnet), dürfte die Differenz zwischen Eco und der schlappen "PremiumEco" von Condor locker überkompensieren, dafür kann man auch mal AirTanker fliegen 😉

          06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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          • Wülfi71W Wülfi71

            Nein, definitiv kein Anspruch auf Chargeback, die Leistung wird ja angeboten, nur nicht so, wie buchermart sich das vorstellt. Bitte Chargeback nicht mit Lastschriftwiderspruch verwechseln, Chargeback ist ein äußerst aufwändiges und kostenintensives Verfahren und in erster Linie für Betrugs- und Insolvenzfälle gedacht. Alle anderen Arten von Streitereien sollen zunächst einmal zwischen Käufer und Verkäufer direkt geklärt werden.

            Zum Downgrade sagt Artikel 10 der EU-Fluggastverordnung folgendes:

            Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
            a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder
            b ) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km 50 % des Preises des Flugscheins oder
            c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b ) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins

            Ein Stornorecht wegen Downgrade vermag ich nicht zu erkennen. Wenn buchermart weiter trotzen möchte nach der Devise: Ich fliege Premium oder gar nicht, wird er/sie wohl die vollen Stornokosten tragen müssen. Ich würde da ja eher versuchen, die 75% Erstattung zu bekommen (auf den reinen Ticketpreis ohne die hohen Steuern und Gebühren gerechnet), dürfte die Differenz zwischen Eco und der schlappen "PremiumEco" von Condor locker überkompensieren, dafür kann man auch mal AirTanker fliegen 😉

            vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @wuelfi71 sagte:

            Nein, definitiv kein Anspruch auf Chargeback, die Leistung wird ja angeboten, nur nicht so, wie buchermart sich das vorstellt.

            Und das ist eben grottenfalsch. Buchermart hat einen Flug ab VIE in der Premium Class gebucht und soll jetzt ab MUC in der Holzklasse fliegen - wohl gemerkt zum selben Preis!
            Da kann man wahrlich nicht behaupten, dass etwa ein Mangel an "Übereinstimmung mit ihrer Vorstellung" vorläge, es handelt sich schlicht und ergreifend um etwas vollkommen anderes als das wofür sie bezahlt hat.

            Bitte Chargeback nicht mit Lastschriftwiderspruch verwechseln,

            Keine Sorge, tu ich nicht ...

            Chargeback ist ein äußerst aufwändiges und kostenintensives Verfahren

            chargeback ist der englische Ausdruck für Erstattung / Rückführung von Zahlungen, und genau das sollte möglich sein, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung jetzt plötzlich erheblich von der tatsächlich geboteten abweicht.

            Alle anderen Arten von Streitereien sollen zunächst einmal zwischen Käufer und Verkäufer direkt geklärt werden.

            Genau eben weil diese Bemühungen zur Schlichtung bisher ergebnislos waren hat sich Buchermart ja an ihr KK Unternehmen gewandt ...

            Zum Downgrade sagt Artikel 10 der EU-Fluggastverordnung folgendes ...

            Das ist hier nicht relevant!

            Ein Stornorecht wegen Downgrade vermag ich nicht zu erkennen.

            Ich durchaus, wie bereits oben erläutert!

            Wenn buchermart weiter trotzen möchte nach der Devise: Ich fliege Premium oder gar nicht, wird er/sie wohl die vollen Stornokosten tragen müssen.

            Bestritten!

            Ich würde da ja eher versuchen, die 75% Erstattung zu bekommen (auf den reinen Ticketpreis ohne die hohen Steuern und Gebühren gerechnet), dürfte die Differenz zwischen Eco und der schlappen "PremiumEco" von Condor locker überkompensieren, dafür kann man auch mal AirTanker fliegen 😉

            Das ist wiederum eine individuelle Entscheidung, die aber soweit noch gar keine Option darstellt.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • buchermartB Offline
              buchermartB Offline
              buchermart
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,
              ich danke Euch für Eure Antworten....der Vorschlag , "reg dich ab " hilft mir aber wenig und dass ich trotze hätte ich selbst bei mir auch nicht vermutet, dennoch bin ich dankbar für Eure Diskussion.
              Wie ich sehen kann, haben Sie Ihre Flüge über Travelgenio gebucht. Da Sie nicht direkt über uns gebucht haben, habe ich keinen Einblick in Ihre Buchung. Ich habe definitiv etwas anderes gebucht als nun in unserem Reiseplan steht und keiner will es gewesen sein und zugeben, dass die Flüge wohl am Sonntag so buchbar waren, aber 5 Tage später eben nicht mehr. ..ich habe versucht, weitere Informationen einzuholen bis heute mittag diese Info kam ( auf die hatte ich als Bestätigung für die Nichterbringung der vereinbarten Leistung immer gehofft- steinigt mich nicht für die Formulierung, bin kein Jurist, aber ihr wisst, was ich meine)
               Von einem Mitarbeiter von Condor:
              "Ihre Flüge wurden geändert mit Abflugort München, da zum angegeben Reisetermin 23.02.2021 keine Flüge ab Frankfurt nach Punta Cana abfliegen.Der Reiseauftrag, der in unserem System hinterlegt ist, wurde am 09.03.30 storniert, scheint also nicht mehr aktiv zu sein.Leider liegen mir keine weiteren Informationen vor. Bitte wenden Sie sich an Ihre buchende Reisestelle."

              kurze Zeit später von einer anderen Stelle bei condor:

              "meine Kollegin hat da leider etwas missverstanden. Sie ist wohl davon ausgegangen, dass Sie Mitarbeiter eines Reisebüros sind, da wir für die Betreuung von Reisebüros zuständig sind. Bitte entschuldigen Sie.
              Wir haben leider keine Möglichkeit, Ihnen zu helfen, da Ihre Buchung im GDS-System gebucht wurden. Das ist ein System, mit dem Condor nicht arbeitet und in dem wir keine Berechtigung haben, etwas an bestehenden Buchungen zu ändern.
              Aus diesem Grund wenden Sie sich bitte an die Stelle, bei der Sie Ihre Flüge gebucht haben, also Travelgenio. Lediglich diese Stelle hat die Möglichkeit, Ihnen weiterhelfen zu können"
               
              Schon interessant! Das Spiel, das immer der andere dafür verantwortlich ist hatte ich letzten Tage bereits ....mir reicht momentan die o.a. Aussage des Mitarbeiters - ob ich nun noch zu meinem Geld komme, werde ich sehen- meine naive Vorstellung, dass man korrigiert, was man falsch gemacht hat bzw. sich dazu bekennt und gemeinsam nach einer Lösung sucht gibt es in diesem Business wohl nicht ,aber was weiß schon eine Psychologin 😏? Danke Euch auf alle Fälle.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Dem gemeinsamen Lösen steht ganz banal die eingeschränkte Möglichkeit des LVU entgegen, Änderungen Buchungen über Vermittler durchzuführen.
                Dein alleiniger Ansprechpartner ist Travelgenio, vermutlich floß auch die Bezahlung an die - ergo ist das keine "Ausflucht" von Condor sondern schlicht und ergreifend eine verbreitete Einschränkung bei der Wahl der Vermittlerbuchung.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                buchermartB 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  Dem gemeinsamen Lösen steht ganz banal die eingeschränkte Möglichkeit des LVU entgegen, Änderungen Buchungen über Vermittler durchzuführen.
                  Dein alleiniger Ansprechpartner ist Travelgenio, vermutlich floß auch die Bezahlung an die - ergo ist das keine "Ausflucht" von Condor sondern schlicht und ergreifend eine verbreitete Einschränkung bei der Wahl der Vermittlerbuchung.

                  buchermartB Offline
                  buchermartB Offline
                  buchermart
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ok.vielen Dank.Dann habe ich vermutlich teures Lehrgeld bezahlt, denn travelgenio ist einfach nicht (mehr) erreichbar.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Du kannst mit einem Einwurfeinschreiben kündigen und mitteilen, dass du dem neuen Vertrag nicht zustimmst.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    buchermartB 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV vonschmeling

                      Du kannst mit einem Einwurfeinschreiben kündigen und mitteilen, dass du dem neuen Vertrag nicht zustimmst.

                      buchermartB Offline
                      buchermartB Offline
                      buchermart
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ja, das werde ich machen- vielen Dank.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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