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Zwei Reiserücktrittsversicherungen. Was wenn einer krank ist?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Kiara84K Offline
    Kiara84K Offline
    Kiara84
    schrieb am zuletzt editiert von Kiara84
    #1

    Hallo Hallo zusammen, ich habe ein Anliegen, dass vielleicht ein wenig schwierig ist.
    Ich ich habe schon eine längere Zeit einen jahresreiseschutz. Der meine Urlaube absichert. Reiserücktritt, Reiseabbruch und so weiter.

    Jetzt jetzt hatte ich mit meinem Freund einen Urlaub nach Thailand geplant. Kosten pro Person ca 2200 €. Wir haben natürlich zusammen gebucht. Da ich bereits meine Reiseversicherung hatte, hat er extra eine beim gleichen Veranstalter gebucht. Sprich wir haben beide die gleiche Versicherung, beim gleichen Veranstalter, aber jeder für sich. Die Reise habe ich für uns beide zusammen gebucht.
    Nun ist das passiert was wir nicht gehofft haben. Ich bin krank geworden und konnte nicht fliegen. Er ist nun natürlich auch zuhause geblieben. Kostet 3800€. Da ich beim Arzt war, mit Krankmeldung, Antibiotika und so weiter habe ich natürlich alles abgesichert. Der Arzt wird mir auch das Formular ausfüllen. Nun wie sieht es jetzt bei meinem Freund aus? Aufgrund der aktuellen Lage sind die Versicherungen leider total überlastet. Sprich eine Nachfrage war nicht möglich. Da ich seit Tagen niemanden erreichen kann. Hatte jemand schon ähnliche Erfahrungen? Kann er sein Geld aufgrund meiner Krankheit zurück fordern?

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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das ist an sich kein reiserechtlicher sondern ein versicherungsrechtlicher Sachverhalt.
      Vielleicht werden "unsere Versicherungskompetenzen" unter den Foris noch aufmerksam auf deine Frage - ansonsten würde ich sagen Versuch macht klug! 😉

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • HC-Mitglied2162603H Offline
        HC-Mitglied2162603H Offline
        HC-Mitglied2162603
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        dein arzt hat dich hoffentlich auch "reiseuntauglich" krank geschrieben und du bist nach den agb erkrankt, die in der regel besagen
        unerwartet auftretende schwere erkrankung

        schau doch einfach mal in die agb deiner versicherung ins kleingedruckte, denn dort steht alles ausfuehrlich ueber die stornobedingungen drin

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Es geht um den loyalen Freund, der auf seine Reise verzichtet hat.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          HC-Mitglied2162603H 1 Antwort Letzte Antwort
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          • rishouR Offline
            rishouR Offline
            rishou
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Also in meiner steht: Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur im Falle einer unerwarteten Erkrankung des Versicherten.

            Da würde ich jetzt verstehen,da jeder seine eigene Versicherung hat und nur der eine erkrankt ist,das auch nur diese Person die kosten zurück erhält,ausser in den vorhandenen Vertrag steht natürlich was anders.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Sehr wahrscheinlich wird das auch im gegenständlichen Sachverhalt genau so sein ...

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • HABERLINGH 1
                HABERLINGH 1
                HABERLING
                schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                #7

                Wenn es eine Buchungsnummer ist, dann ist auch nur die Versicherung des Reiseanmelder in Anspruch zu nehmen. Das heißt das @Kiara84 und jetzt kommt der springende Punk was nicht klar ist.
                „hat er extra eine beim gleichen Veranstalter gebucht. Sprich wir haben beide die gleiche Versicherung, beim gleichen Veranstalter, aber jeder für sich. Die Reise habe ich für uns beide zusammen gebucht“
                Ja was jetzt, hast du die Reise für euch beide gebucht, dann gilt mein erster Satz, wenn er die Reise extra auf seinen Namen gebucht hat, habt ihr schlechte Karten und die Versicherung zahlt nur für deine Reise.

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #8

                  Eine entsprechende Versicherung kann man natürlich für alle Reisenden auch unter einer Buchungsnummer abschließen, so ist z.B. bei der Allianz ein Lebensabschnittspartner (m/w/d) bei den Ausfallkosten berücksichtigt.

                  Ich schlage vor soweit mal auf Kiara84´s Rückmeldung zu warten.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Es geht um den loyalen Freund, der auf seine Reise verzichtet hat.

                    HC-Mitglied2162603H Offline
                    HC-Mitglied2162603H Offline
                    HC-Mitglied2162603
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @vonschmeling sagte:

                    Es geht um den loyalen Freund, der auf seine Reise verzichtet hat.

                    ach was, ich habe das schon richtig gelesen
                    es geht vor allem darum, das die te ihren "schaden" reguliert bekommt, egal von welchem vertrag der beiden
                    und dazu muß eine erkrankung im sinne der agb vorliegen

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #10

                      Ach was , du hast "richtig gelesen"?
                      Dann hätte dir auffallen können, dass die Erkrankung der t.o. zweifelsfrei den AGV entspricht - und demnach hier nicht Thema ist bzw. je war.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HC-Mitglied2162603H Offline
                        HC-Mitglied2162603H Offline
                        HC-Mitglied2162603
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        vonschmeling
                        deine annahme das die erkrankung der te zweifelsfrei den agv ( ich kenne den begriff nur als avb= allgemeine versicherungsbedingungen ) entspricht, koennen wir nicht beurteilen, da wir weder ihre erkrankung noch ihre versicherungsgesellschaft und bedingungen kennen
                        mein hinweis nur deshalb weil oftmals der fehler gemacht wird, das der versicherungsnehmer denkt, die erkrankung ist schwer genug um die reise abzusagen, und wenn dann die gesellschaft dies ganz anders sieht und beurteilt, ist das gejammer groß wenn reisende auf den stornokosten sitzen bleiben
                        das ist naemlich eine heikle angelegenheit, und endet nicht selten vor gericht...
                        ich kenne das prozedere zur genuege...

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Kiara84K Offline
                          Kiara84K Offline
                          Kiara84
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Also zu Erklärung nochmal : Reise habe ich gebucht. Eine Buchungsnummer.
                          Versicherung ich eine, er eine, jeweils über die halte des reisepreises.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • reiselillyR 1
                            reiselillyR 1
                            reiselilly
                            Experte Südtirol
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Kiera
                            ich musste im vorletzten Jahr auch eine Reise stornieren, die ich für mich und meine Freundin gebucht hatte. Mein Mann war erkrankt und so konnte ich die Reise nicht antreten. Du musst dir von deiner RRV ein Formular senden lassen, und dieses vom Arzt ausfüllen lassen, und dieses dann bei der Versicherung mit den Reise-Und Zahlungsbelegen einreichen. Meine Versicherung (ADAC) hat den vollen Reisepreis für mich und meine Freundin erstattet.

                            LG
                            reiselilly

                            Vergangenheit ist Geschichte,
                            Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • rishouR Offline
                              rishouR Offline
                              rishou
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Bleibt immer noch die Frage was in dem Vertrag steht,wenn es einer ist wo z.b.Lebenspartner mit versichert sind,hätte er ja in diesem Fall keine eigene abschließen brauchen. Viele springen ein wenn eine Risikoperson erkrankt(wie bei reiselilly der Mann obwohl der garnicht Teil der Reise war) Schwierig aus der Ferne zu beurteilen wenn man die Vertragsbedingungen deines Vertrages nicht kennt.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV 1
                                vonschmelingV 1
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Absolut korrekt, rishou - ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen ist das hier ein heiteres Ratespiel.
                                Es sollte allerdings für Kiara84 ein Leichtes sein, ihre Verträge in dieser Hinsicht selbst zu prüfen ... 😏

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                HC-Mitglied2162603H 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Absolut korrekt, rishou - ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen ist das hier ein heiteres Ratespiel.
                                  Es sollte allerdings für Kiara84 ein Leichtes sein, ihre Verträge in dieser Hinsicht selbst zu prüfen ... 😏

                                  HC-Mitglied2162603H Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @vonschmeling sagte:

                                  Absolut korrekt, rishou - ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen ist das hier ein heiteres Ratespiel.
                                  Es sollte allerdings für Kiara84 ein Leichtes sein, ihre Verträge in dieser Hinsicht selbst zu prüfen ... 😏

                                  stimmt, und genau das habe ich ihr in meinem ersten beitrag auch so geraten
                                  du hast doch geschrieben
                                  zitat anfang
                                  dass die Erkrankung der t.o. zweifelsfrei den AGV entspricht
                                  zitat ende

                                  kiara84
                                  berichte doch bitte mal nach abschluß der erstattung, wie die reiseversicherung das ganze nun reguliert hat, und welcher vertrag nun der zustaendige war, ueber den die leistung dann letztendlich an euch erstattet wurde

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Wülfi71W Offline
                                    Wülfi71W Offline
                                    Wülfi71
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @Klara84: Ungewöhnliches Vorgehen. Normalerweise sichert man gemeinsam den gesamten Reisepreis ab, so wie Haberling das beschrieben hat.

                                    Die Frage ist, ob Du gem. den Versicherungsbedingungen Deines Freundes eine Risikoperson bist oder nicht. Meine Versicherungsbedingungen sagen dazu:

                                    diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und
                                    versichert haben, und deren Angehörige.

                                    Der springende Punkt ist hier "gemeinsam versichert". Streng genommen seid Ihr das nicht, auch wenn Ihr bei der gleichen Versicherung versichert seid. Wird Dir final wohl nur die Versicherung mitteilen können und könnte von Kulanz abhängen.

                                    06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV 1
                                      vonschmelingV 1
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Gemeinsam mit der versicherten Person die Reise gebucht, Wülfi71 ... 😉
                                      @Suzimausi
                                      Ja, die Erkrankung von Kiara84 - um die geht´s aber nicht, was du so allmählich vielleicht mal abspeichern könntest!? 😳

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        kanoanja
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Viel zu schwer um Ferndiagnose durch Glaskugel zu stellen, alle Spekulationen bringen da nichts. Die AGB‘s sind zu unterschiedlich. In den meisten Fällen nennt der VN alle Mitreisenden namentlich , die dann natürlich auch versichert sind, der Abschnitt und deren Angehörigen bezieht sich auf Angehörige der Versicherten Personen die zu Hause sind, zB ein Angehöriger daheim verstirbt man will nicht mehr reisen, ein Angehöriger daheim erkrankt schwer und muss gepflegt werden oder Kinderbetreuung fällt flach usw. . Ist die Reise ohne Freundin durchführbar und der zweite VN hat eine eigenständige Versicherungsnummer, wie in diesem Fall, wird es eher schwierig, wenn dann reine Kulanz seitens VU.
                                        Bezüglich Suzimausi, Beim ärztlichen Schadensformular ist immer extra ein Punkt bei dem angegebenen werden muss reisefähig oder nicht, wohl niemand würde die Unterlagen abgeben, wenn der Punkt reiseunfähig nicht angekreuzt wäre, dann kann man sich diesen Gang gleich ganz sparen...

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo Kiara
                                          gibt es denn Neuigkeiten, bzw. wurde der Fall jetzt schon von der versicherung reguliert ?

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