Zwei Reiserücktrittsversicherungen. Was wenn einer krank ist?
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Hallo Hallo zusammen, ich habe ein Anliegen, dass vielleicht ein wenig schwierig ist.
Ich ich habe schon eine längere Zeit einen jahresreiseschutz. Der meine Urlaube absichert. Reiserücktritt, Reiseabbruch und so weiter.Jetzt jetzt hatte ich mit meinem Freund einen Urlaub nach Thailand geplant. Kosten pro Person ca 2200 €. Wir haben natürlich zusammen gebucht. Da ich bereits meine Reiseversicherung hatte, hat er extra eine beim gleichen Veranstalter gebucht. Sprich wir haben beide die gleiche Versicherung, beim gleichen Veranstalter, aber jeder für sich. Die Reise habe ich für uns beide zusammen gebucht.
Nun ist das passiert was wir nicht gehofft haben. Ich bin krank geworden und konnte nicht fliegen. Er ist nun natürlich auch zuhause geblieben. Kostet 3800€. Da ich beim Arzt war, mit Krankmeldung, Antibiotika und so weiter habe ich natürlich alles abgesichert. Der Arzt wird mir auch das Formular ausfüllen. Nun wie sieht es jetzt bei meinem Freund aus? Aufgrund der aktuellen Lage sind die Versicherungen leider total überlastet. Sprich eine Nachfrage war nicht möglich. Da ich seit Tagen niemanden erreichen kann. Hatte jemand schon ähnliche Erfahrungen? Kann er sein Geld aufgrund meiner Krankheit zurück fordern? -
Das ist an sich kein reiserechtlicher sondern ein versicherungsrechtlicher Sachverhalt.
Vielleicht werden "unsere Versicherungskompetenzen" unter den Foris noch aufmerksam auf deine Frage - ansonsten würde ich sagen Versuch macht klug!
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dein arzt hat dich hoffentlich auch "reiseuntauglich" krank geschrieben und du bist nach den agb erkrankt, die in der regel besagen
unerwartet auftretende schwere erkrankungschau doch einfach mal in die agb deiner versicherung ins kleingedruckte, denn dort steht alles ausfuehrlich ueber die stornobedingungen drin
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Es geht um den loyalen Freund, der auf seine Reise verzichtet hat.
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Also in meiner steht: Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur im Falle einer unerwarteten Erkrankung des Versicherten.
Da würde ich jetzt verstehen,da jeder seine eigene Versicherung hat und nur der eine erkrankt ist,das auch nur diese Person die kosten zurück erhält,ausser in den vorhandenen Vertrag steht natürlich was anders.
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Sehr wahrscheinlich wird das auch im gegenständlichen Sachverhalt genau so sein ...
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Wenn es eine Buchungsnummer ist, dann ist auch nur die Versicherung des Reiseanmelder in Anspruch zu nehmen. Das heißt das @Kiara84 und jetzt kommt der springende Punk was nicht klar ist.
„hat er extra eine beim gleichen Veranstalter gebucht. Sprich wir haben beide die gleiche Versicherung, beim gleichen Veranstalter, aber jeder für sich. Die Reise habe ich für uns beide zusammen gebucht“
Ja was jetzt, hast du die Reise für euch beide gebucht, dann gilt mein erster Satz, wenn er die Reise extra auf seinen Namen gebucht hat, habt ihr schlechte Karten und die Versicherung zahlt nur für deine Reise. -
Eine entsprechende Versicherung kann man natürlich für alle Reisenden auch unter einer Buchungsnummer abschließen, so ist z.B. bei der Allianz ein Lebensabschnittspartner (m/w/d) bei den Ausfallkosten berücksichtigt.
Ich schlage vor soweit mal auf Kiara84´s Rückmeldung zu warten.
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Es geht um den loyalen Freund, der auf seine Reise verzichtet hat.
@vonschmeling sagte:
Es geht um den loyalen Freund, der auf seine Reise verzichtet hat.
ach was, ich habe das schon richtig gelesen
es geht vor allem darum, das die te ihren "schaden" reguliert bekommt, egal von welchem vertrag der beiden
und dazu muß eine erkrankung im sinne der agb vorliegen -
Ach was , du hast "richtig gelesen"?
Dann hätte dir auffallen können, dass die Erkrankung der t.o. zweifelsfrei den AGV entspricht - und demnach hier nicht Thema ist bzw. je war. -
vonschmeling
deine annahme das die erkrankung der te zweifelsfrei den agv ( ich kenne den begriff nur als avb= allgemeine versicherungsbedingungen ) entspricht, koennen wir nicht beurteilen, da wir weder ihre erkrankung noch ihre versicherungsgesellschaft und bedingungen kennen
mein hinweis nur deshalb weil oftmals der fehler gemacht wird, das der versicherungsnehmer denkt, die erkrankung ist schwer genug um die reise abzusagen, und wenn dann die gesellschaft dies ganz anders sieht und beurteilt, ist das gejammer groß wenn reisende auf den stornokosten sitzen bleiben
das ist naemlich eine heikle angelegenheit, und endet nicht selten vor gericht...
ich kenne das prozedere zur genuege... -
Hallo Kiera
ich musste im vorletzten Jahr auch eine Reise stornieren, die ich für mich und meine Freundin gebucht hatte. Mein Mann war erkrankt und so konnte ich die Reise nicht antreten. Du musst dir von deiner RRV ein Formular senden lassen, und dieses vom Arzt ausfüllen lassen, und dieses dann bei der Versicherung mit den Reise-Und Zahlungsbelegen einreichen. Meine Versicherung (ADAC) hat den vollen Reisepreis für mich und meine Freundin erstattet.LG
reiselilly -
Bleibt immer noch die Frage was in dem Vertrag steht,wenn es einer ist wo z.b.Lebenspartner mit versichert sind,hätte er ja in diesem Fall keine eigene abschließen brauchen. Viele springen ein wenn eine Risikoperson erkrankt(wie bei reiselilly der Mann obwohl der garnicht Teil der Reise war) Schwierig aus der Ferne zu beurteilen wenn man die Vertragsbedingungen deines Vertrages nicht kennt.
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Absolut korrekt, rishou - ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen ist das hier ein heiteres Ratespiel.
Es sollte allerdings für Kiara84 ein Leichtes sein, ihre Verträge in dieser Hinsicht selbst zu prüfen ...
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Absolut korrekt, rishou - ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen ist das hier ein heiteres Ratespiel.
Es sollte allerdings für Kiara84 ein Leichtes sein, ihre Verträge in dieser Hinsicht selbst zu prüfen ...
@vonschmeling sagte:
Absolut korrekt, rishou - ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen ist das hier ein heiteres Ratespiel.
Es sollte allerdings für Kiara84 ein Leichtes sein, ihre Verträge in dieser Hinsicht selbst zu prüfen ...
stimmt, und genau das habe ich ihr in meinem ersten beitrag auch so geraten
du hast doch geschrieben
zitat anfang
dass die Erkrankung der t.o. zweifelsfrei den AGV entspricht
zitat endekiara84
berichte doch bitte mal nach abschluß der erstattung, wie die reiseversicherung das ganze nun reguliert hat, und welcher vertrag nun der zustaendige war, ueber den die leistung dann letztendlich an euch erstattet wurde -
@Klara84: Ungewöhnliches Vorgehen. Normalerweise sichert man gemeinsam den gesamten Reisepreis ab, so wie Haberling das beschrieben hat.
Die Frage ist, ob Du gem. den Versicherungsbedingungen Deines Freundes eine Risikoperson bist oder nicht. Meine Versicherungsbedingungen sagen dazu:
diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und
versichert haben, und deren Angehörige.Der springende Punkt ist hier "gemeinsam versichert". Streng genommen seid Ihr das nicht, auch wenn Ihr bei der gleichen Versicherung versichert seid. Wird Dir final wohl nur die Versicherung mitteilen können und könnte von Kulanz abhängen.
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Gemeinsam mit der versicherten Person die Reise gebucht, Wülfi71 ...

@Suzimausi
Ja, die Erkrankung von Kiara84 - um die geht´s aber nicht, was du so allmählich vielleicht mal abspeichern könntest!?
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Viel zu schwer um Ferndiagnose durch Glaskugel zu stellen, alle Spekulationen bringen da nichts. Die AGB‘s sind zu unterschiedlich. In den meisten Fällen nennt der VN alle Mitreisenden namentlich , die dann natürlich auch versichert sind, der Abschnitt und deren Angehörigen bezieht sich auf Angehörige der Versicherten Personen die zu Hause sind, zB ein Angehöriger daheim verstirbt man will nicht mehr reisen, ein Angehöriger daheim erkrankt schwer und muss gepflegt werden oder Kinderbetreuung fällt flach usw. . Ist die Reise ohne Freundin durchführbar und der zweite VN hat eine eigenständige Versicherungsnummer, wie in diesem Fall, wird es eher schwierig, wenn dann reine Kulanz seitens VU.
Bezüglich Suzimausi, Beim ärztlichen Schadensformular ist immer extra ein Punkt bei dem angegebenen werden muss reisefähig oder nicht, wohl niemand würde die Unterlagen abgeben, wenn der Punkt reiseunfähig nicht angekreuzt wäre, dann kann man sich diesen Gang gleich ganz sparen... -
Hallo Kiara
gibt es denn Neuigkeiten, bzw. wurde der Fall jetzt schon von der versicherung reguliert ?