Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Ich glaube nicht, dass im Moment über reine Streckengutscheine nachgedacht wird.
Allerdings habe ich auch bis vor kurzem nicht geglaubt, es könne eine weltweite Reisewarnung geben ... also warten wir´s einfach ab.
Gutscheine sind sicherlich eine Entlastung für die Unternehmen, ich verstehe aber auch jene Betroffenen, denen das Handling zu kompliziert ist. Wenn man beispielsweise den Jahresurlaub in die Kinderbetreuung buttern muss nützt einem ein bis Oktober gültiger Veranstaltergutschein halt herzlich wenig. -
Ich hab mal eine Frage und hoff ihr könnt mir einen Rat geben, bzw verfügt über rechtliche Infos. Lt. Auswärtigem Amt gilt die weltweite Reisewarnung mindestens bis Ende April. Wir haben eine Reise ab 28.4. Nach Ägypten gebucht. Jetzt müssten wir lt. geschlossenem Reisevertrag am 31.3. Die restzahlung leisten. Was sollen wir jetzt tun, um hier rechtl. Richtig zu handeln?
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Die Frage wurde hier schon mehrmals gestellt, Spielvereinigung.
Ich habe bisher den Rat gegeben, sich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen, z.B. aufgrund der Umstände einen Rücktritt vom Reisevertrag erklären, die Restzahlung verweigern und um die Erstattung der Anzahlung bitten.
Du kannst aber auch mal auf die Website deines Veranstalters schauen ob dort etwas zu Kündigungen festgehalten wird.
TUI beispielsweise schreibt die Kunden nicht persönlich an und beschränkt sich auf FAQs und Infos auf der Homepage.
Wovon ich abrate ist einfach nonchalant die Zahlungsfrist verstreichen zu lassen ohne Rückmeldung beim Vertragspartner. -
Hallo @Spielvereinigung..
Ich habe wegen des gleichen Problems gestern mit der HC-Hotline, und per Mail Kontakt aufgenommen,
da bekam ich die Auskunft ,UNBEDINGT den Restpreis überweisen, das es ansonsten zu einem Mahnungsstorno
kommen könnte, was zur Folge hat, dass man alle Ansprüche verliert.
Also, bis man vom RV die Vertragskündigung bekommt, muss man so handeln, als würde die Reise stattfinden.
Ich habe das auch noch schriftlich per Mail bekommen.L.G.
BarbaraBarbara
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Ein einmaliger Hinweis der Administration!!!
In diesen schweren Zeiten, haben wir alle zwangsläufig mehr oder weniger mit den Folgen und Maßnahmen der Pandemie zu kämpfen.
Von daher finden wir es absolut überflüssig, wenn sich hier auch noch die Hater, Dauermelder (ausgenommen Spam u. andere Beiträge natürlich) sowie Streithansel die Tastatur teilen.
Leute, hier gibt es Fragen und Antworten von hilfesuchenden Usern fast ím Minutentakt. Wenn ihr gerade keine anderen Sorgen habt als Gezänke und Gezicke, lasst bitte die Finger von der Tastatur. Wir werden daher ohne weitere Vorankündigung, die Unruhestifter sperren.
Wir haben wirklich gerade genug anderes zu tun, danke.
Einen Dank und Lob daher an alle User, die hier mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Und natürlich an vonschmeling, die uns wieder einmal beisteht. -
@mavonalein1957
Das trifft auch unbedingt zu, wenn man noch keine Kündigung erhalten hat.
Wurde aber - wie z.B. von der TUI - eine Aussetzung der Durchführung aller Reisen offiziell bekanntgegeben ist das mit einer Kündigung gleichzusetzen und man kann wie von mir beschrieben vorgehen. -
Ich bin auch bei Tui , meine Reise ist abgesagt ,alle Reisen bis 30.4.Die Restzahlung ist am 29.3. fällig .Zahle ich natürlich nicht weil mir schon mitgeteilt wurde das ich ein Storno am 20.4. bekomme. Mal eine Frage , wenn nun doch noch einige Bezahlen und der RV geht in die Insolvenz, kann dann die Versicherung die Rückzahlung nicht verweigern mit dem Hinweis : Die Reise war schon abgesagt?
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Nein, es könnte ja auch Überschneidungen geben.
Empfehlenswert sind Lastschrift- oder KK-Zahlungen, das vereinfacht im Falle eines Falles die Wiedererlangung des Geldes. -
Hallo wieder an alle,
bekam beide Mails von beiden RV, dass beide Reisen abgesagt/storniert wurden. In der Mail wurde explizit darauf hingewiesen, den Status der Rückzahlung nicht zu erfragen - einerseits verstehe ich das, da die Service-Abteilungen hoch ausgelastet sind. Frage auf die Rückzahlung, von welchem Zeitraum sprechen wir hier, wenn im Falle eines Falles Rücklastschrift erfolgt werden muss von der Restzahlung bzw. -rate.Dann desweiteren habe ich weiter eine Frage, ich habe Sitzplätze gebucht/reserviert. Die Kosten der Sitzplatzreservierung waren knapp 100,- von uns dreien. Sind hier ebenfalls Rückerstattung möglich, da die Flüge storniert wurden? Wie gehe ich hier vor?
Danke vorab für die Antworten,
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Nein, es könnte ja auch Überschneidungen geben.
Empfehlenswert sind Lastschrift- oder KK-Zahlungen, das vereinfacht im Falle eines Falles die Wiedererlangung des Geldes.@vonschmeling sagte:
Empfehlenswert sind Lastschrift- oder KK-Zahlungen, das vereinfacht im Falle eines Falles die Wiedererlangung des Geldes.
Hallo @ VS,
ich weiß dass verschiedene KK Banken keine Rückbuchen mehr tätigen wenn es sich um Corona bedingte Stornierungen handelt.
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Interessant - hast du´s noch ein bisschen genauer? Wäre gut zu wissen ...
In der gegenständlichen Frage ging es allerdings um den Insolvenzfall / Ausfall der Versicherung. -
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@VS
Die LBB (Berlin) hat inzwischen Onlineformulare in denen man genau begründen muß warum man eine Rücküberweisung beantragen möchte.
Das hat mich neugierig gemacht und ich habe dann dort telefonisch erfahren dass Rücküberweisungen grundsätzlich nur noch schriftlich gehen und dass es definitiv keine Rücküberweisungen in Verbindung mit Corona bedingten Reisestornierungen gibt.
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Hallo, wir haben über hollidaycheck, ein Hotelzimmer in Polen gebucht. Anreise wäre am 30.03. gewesen. Veranstalter ist vtours. Vtours hat alle Pauschalreisen, mit Anreisedatum, bis zum 31.03. storniert. Da wir ja lediglich das Hotelzimmer gebucht haben, mit eigener Anreise, habe ich nun die Frage, ob wir auch auf kostenlose Stornierung, bzw. Erstattung des Reisepreises hoffen könne, oder nicht? Eine Reiseversicherung, sowie Reiserücktrittsversicherung, habe ich nicht abgeschlossen.
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@guenter-holidaycheck sagte:
Einfach ein wenig Zeit geben- die arbeiten wirklich auch am Limit-wie alle andere RV .
Auf so eine Situation kann man nicht ...vorbereitet... sein.Gaaanz wichtiger Hinweis würd ich meinen!
Prio 1 ist die Repatriierung der gestrandeten Urlauber
Prio 2 das Abarbeiten der Reisen bis 30.4. - inklusive Osterreisewelle!Alle Einschätzungen betreffend spätere Reisetermine wären Kaffeesatzlesungen erster Güte - obwohl Urlaub bekanntlich ein hoch emotionales Thema ist bitte auch ich um mehr Geduld.
Ja das ist es ja, würden airlines wenigstens 3 Jahre Gutscheine ausstellen, aber so.
Der Urlaub ist womöglich schon verbraucht und man plant nicht nochmal dieses Jahr zu reisen, vorallem wegen der Situation.
In ein zwei Jahren könnte man doch schon mal fliegen. -
@webgambler
Das beträfe dann aber vermutlich Lastschriften und nicht KK Zahlungen, oder habe ich das missverstanden?
Auch dann ist die Handhabung seltsam - schließlich bleibt der Zahlungsempfänger den Gegenwert (= Leistung) schuldig - allemal Grund genug für eine Reklamation? Ganz gleich ob nun im Zusammenhang mit Covid19 ...
Die Schriftform ist m.E. nichts Neues.