Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Mal ehrlich, ich würde den Gutschein nehmen, wenn dieser noch versichert ist umso besser.
Probleme mit Insolvenzen und Co. sind erstmal nicht von Interesse. Wenn ihr künftig solche Probleme vermeiden wollt, sind Pauschalreisen womöglich das Beste, was man hier machen kann. Geht ihr davon mal aus, wie im Falle Thomas Cook, dann haben die Pauschalreisenden vom Staat das Geld wenigstens wiedererstattet bekommen. Der allergrößte Witz ist, das ist ein britisches Konzern. Von daher, sind mir die Briten genauso unbeliebt wie der Trump (aber nicht nur wegen der TC sondern auch wegen des Brexits).
Nochmal für alle, mit Pauschalreisen seid ihr besser aufgehoben als individuell gestaltete Reisen, die individuelle Reisen lohnen sich meiner Meinung nach nur für innerdeutsche Reisen oder im Nachbarland mit einer Anreise mit dem Auto oder Motorrad.
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@guenter-holidaycheck sagte:
Praxis ist das jetzt bereits in Italien, Belgien und den Niederlanden.
Die Belgier haben sich über eine Beschwerde des EU Kommisars hinweggesetzt.Und betonen auch dass sie dabei bleiben, das berichten mehrere touristische Medien.
(Zitat vom Beitrag getrennt)Ich hatte gerade einen Anruf von unserem niederländischen Reisebüro.
Es gibt nur Gutscheine, und die sind 1 Jahr gültig, man muss aber nicht innerhalb diesen Jahres verreisen sondern nur die neue Reise buchen. Ausserdem ist dieser Gutschein versichert, falls das Reisebüro oder der Veranstalter Konkurs anmelden muss.Die Lösung der Niederlande finde ich in Ordnung sollte man bei uns auch so übernehmen, damit können glaube ich alle leben, das Geld wäre ja sowieso ausgegeben.
Selbstverständlich müssten die Gutscheine entsprechend abgesichert sein. Einfache Lösung auf geht`s -
Selbstverständlich sind die Gutscheine / Coupons abgesichert.
Daher verstehe ich ja auch diese ganzen hier beigetragenen Vorbehalte nicht ...@vonschmeling
Weil wir nicht mehr reisen können innerhalb von 1 Jahr.
Viele müssen Urlaub nehmen um über die Runden zu kommen. Es gibt kein Urlaub mehr dieses Jahr. Viele haben den Job verloren.
Und nächstes Jahr bis März, was macht man mit schulpflichtigen Kindern.
Was passiert überhaupt im Winter? Das Heilmittel ist da wahrscheinlich noch nicht da.
Es wird wieder mal an die Firmen gedacht und die Rechte von Bürgern werden ignoriert. -
@sswiti: Ich kann sehr gut deinen Standpunkt und Situation verstehen.
Ich weiß nicht, ob die Gutscheine personenbezogen sind, ggf. lassen sie sich verkaufen? Das weiß ich aber nicht, ich hoffe, dass einer dies entweder bestätigen oder verneinen kann.
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Selbstverständlich sind die Gutscheine / Coupons abgesichert.
Daher verstehe ich ja auch diese ganzen hier beigetragenen Vorbehalte nicht ...@vonschmeling sagte:
Selbstverständlich sind die Gutscheine / Coupons abgesichert.
Daher verstehe ich ja auch diese ganzen hier beigetragenen Vorbehalte nicht ...Die Vorbehalte versteht man dann, wenn man das hier berücksichtigt:
- Die Gutscheine sind nur versichert, wenn es sich ursprüngich um Pauschalreisen handelte
- Die Versicherung ist nach wir vor nur auf um die 110 Mio. begrenzt
- Einzelne Reisebausteine wie nur Hotel sind nicht versichert
- Nurflug-Buchungen über Veranstalter und Airlines sind nicht versichert
- Die Guscheine sind zeitlich befristet
So toll ist die Alternative also nicht, es ist eine Notlösung und besser als nichts, aber lange kein vollwertiger Ersatz zu einer Rückerstattung des gezahlten Reisepreises, der einem rechtlich eigentlich zusteht.
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Ich kann den Standpunkt auch verstehen, das ändert aber nichts an der Situation.
Wenn der Gutschein während der Geltungsdauer nachweislich nicht eingelöst werden kann, hat man dann immernoch die Möglichkeit die Auszahlung zu begehren oder über eine Verlängerung zu verhandeln.
Du darfst nicht Gültigkeitsdauer mit Verjährung nicht verwechseln, eine beschränkte Gülitgkeitsdauer ist zumeist rechtlich nicht anzugreifen. Ferner muss auch immer die Möglichkeit zur Auszahlung gegeben werden - evtl. mit Abzug des entgangenen Gewinns des ausgebenden Unternehmens. -
@Candecor
Es haben hauptsächlich Pauschalreisende mit dem Risiko argumentiert.
Für Fluggutscheine muss es eine staatliche Absicherung geben, so ist das in den westeuropäischen Ländern geregelt, bei denen die Handhabe die üblich ist. -
@Candecor
Es haben hauptsächlich Pauschalreisende mit dem Risiko argumentiert.
Für Fluggutscheine muss es eine staatliche Absicherung geben, so ist das in den westeuropäischen Ländern geregelt, bei denen die Handhabe die üblich ist.Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
Wir sollten hier dann wieder zu der Beantwortung von Fragen der User zurückkommen.
Unnötige Nebendiskussionen braucht kein Mensch. -
Pleite ist Pleite. Den Gutschein kann man dann natürlich auch vergessen. Man ärgert sich dann nur das man nicht mit allen Mitteln versucht hat sich das Geld zurückzuholen.
Was will man mit einem Gutschein wenn die Firma Pleite ist ? -
Der Gutschein über eine Pauschalreise ist mittels der Kundengeldabsicherung geschützt.
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Der Gutschein über eine Pauschalreise ist mittels der Kundengeldabsicherung geschützt.
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Die TUI vor Einigung über Staatshilfe--- klick zur ZEIT
TUI: Zwei Milliarden staatliche Hilfen? klick zu NDR
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Was würdet ihr euch verhalten?
Unsere Reise nach Kos (Griechenland) gebucht vom 3.5.-14.5.20 Über HC Veranstalter XFTI
Am 3.4.20 ist die Restzahlung fällig. Nun überlegen wir, ob wir zahlen sollen oder nicht.
Habe XFTI schon angeschrieben, erhalte aber keine Anwort.
Wir glauben nicht das wir am 3.5. fliegen werden.Erst Airberlin Pleite, dann Thomas Cook Pleite und jetzt Corona. Hat uns immer betroffen.
Was würdet ihr machen? Restzahlung bezahlen oder warten bis
Xfti sich meldet.Danke für Eure Antworten.
Danke
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Wir hatte für den 4ten April einen Flug von Frankfurt nach Tampa inklusive Rückflug am 17ten April bei der Lufthansa gebucht.
Lufthansa hat uns jetzt den Hinflug storniert. Der Rückflug ist noch bestätigt.
Stornieren wird uns angeboten aber dann zu unseren lasten.
Müßte Lufthansa nicht auch den Rückflug für uns stornieren da wir ja so die Reise nicht antreten können.
Beide Flüge laufen auf die gleiche Buchungsnummer.
Mfg
Moselpaar@moselpaar sagte:
Wir hatte für den 4ten April einen Flug von Frankfurt nach Tampa inklusive Rückflug am 17ten April bei der Lufthansa gebucht.
Lufthansa hat uns jetzt den Hinflug storniert. Der Rückflug ist noch bestätigt.
Stornieren wird uns angeboten aber dann zu unseren lasten.
Müßte Lufthansa nicht auch den Rückflug für uns stornieren da wir ja so die Reise nicht antreten können.
Beide Flüge laufen auf die gleiche Buchungsnummer.
Mfg
MoselpaarWir sollten am 9.05. nach Miami fliegen. So wie sic die Lage entwickelt, bekommen wir wohl das gleiche Szenario. @Moselpaar, wie ist es bei euch gelaufen, habt ihr etwas für die augefallenen Füge wieder bekommen?
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Hallo @hheinze,
wir haben genau das gleiche Problem. Wir haben eine Reise nach Torre del Mar (Spanien) von 04.05.2020-18.05.2020 über LMX gebucht. Am 05.04.2020 ist dort die Restzahlung fällig.
Auch wir sind gerade aufgrund der Pandemie am überlegen ob wir zahlen sollen.
Auch wir haben unseren Reiseveranstalter schon angeschrieben aber nur eine Standartanwort bekommen.
Ich wäre dir dankbar, wenn du uns mitteilen würdest, was du letzendlich nun gemacht hast und was es dich gekostet hat.Proteus
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Alle Kunden mit Abreise nach dem 30.4.2020 haben einen gültigen Reisevertrag.
Wenn sie den darin festgelegten Verpflichtungen (hier Zahlung) nicht nachkommen, storniert der Veranstalter seinerseits den Vertrag und verlangt die entsprechenden Stornokosten.Was ihr glaubt ist vollkommen nebensächlich ...
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Diese Regelung ist aber ziemlich heftig in Anbetracht der Lage und sozialen Not vieler, vieler Menschen.
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Es gibt durchaus Menschen (und auch Unternehmen) bei denen die Not größer ist als bei denen die sich Reisen leisten können. Da sollte der Verzicht auf z.B 10 % des Reisepreises das geringste Problem sein.