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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • Holly-manH Holly-man

    @guenter-holidaycheck sagte:

    Ich bin auch kein Freund davon, aber wenn sie von der Regierung- wie auch immer abgesichert werden, dann wären Zigtausende Arbeitsplätze zunächst einmal gesichert.

    Ja, die Meinungen sind sehr weit auseinander, aber eine Absicherung ist ein must have.

    Du sagst es aber ja selber, die Reiseunternehmen nutzen die Kundengelder um erst einmal Arbeitsplätze zu sichern - soweit erst einmal so gut. Was im nächsten Jahr passiert, wenn in Europa hunderttausende Kunden mit Ihren Gutscheinen auf der Matte stehen kann sich jeder denken. Den Reiseunternehmen fehlt das Geld (die von den Kunden geliehenen 3,5 Milliarden sind lange weg) und der Staat hat dann die ehrenvolle Aufgabe die Kunden zufrieden zu stellen.

    In meinem persönlichen Fall ist eine mögliche Gutscheinregelung totaler Quatsch.
    Wir haben für dieses Jahr bereits 2 individuelle Urlaube gebucht, wonach wir unterm Strich Gutscheine von 3 Airlines und 3 Reiseveranstaltern (für Unterkünfte) bekämen.

    DominikKSD Offline
    DominikKSD Offline
    DominikKS
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1681

    Und wie soll eine Insolvenz Absicherung dann aussehen? Die üblichen 110 Millionen pro RV?

    jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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    • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

      Jau. Jedoch wird m.E. niemand in der Lage sein, Wasser bergauf fließen zu lassen.

      HC-Mitglied998552H Offline
      HC-Mitglied998552H Offline
      HC-Mitglied998552
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1682
      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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      • bonkee450B Offline
        bonkee450B Offline
        bonkee450
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1683

        Meine Restzahlung wird am 8.4.20 abgebucht.
        Was ist, wenn ich, nach Stornierung durch den RV, eine Rücklastschrift über den Restbetrag mache?
        Dann habe ich den größten Teil des Reisepreises wieder. Bekomme ich dann für den Anzahlungsbetrag einen Gutschein oder wird der mir dann zurück bezahlt?

        HC-Mitglied998552H 1 Antwort Letzte Antwort
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        • bonkee450B bonkee450

          Meine Restzahlung wird am 8.4.20 abgebucht.
          Was ist, wenn ich, nach Stornierung durch den RV, eine Rücklastschrift über den Restbetrag mache?
          Dann habe ich den größten Teil des Reisepreises wieder. Bekomme ich dann für den Anzahlungsbetrag einen Gutschein oder wird der mir dann zurück bezahlt?

          HC-Mitglied998552H Offline
          HC-Mitglied998552H Offline
          HC-Mitglied998552
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1684

          nee, dann bekommste nix, und der RV storniert dir kostenpflichtig. Da Du Vertragsbrüchig geworden bist. Immer ne Abwägungssache. Lastschrift wiedersprechen , kannst du natürlich.

          bonkee450B 1 Antwort Letzte Antwort
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          • HC-Mitglied998552H HC-Mitglied998552

            nee, dann bekommste nix, und der RV storniert dir kostenpflichtig. Da Du Vertragsbrüchig geworden bist. Immer ne Abwägungssache. Lastschrift wiedersprechen , kannst du natürlich.

            bonkee450B Offline
            bonkee450B Offline
            bonkee450
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1685

            Ich habe doch geschrieben "nach der Stornierung durch den Reiseveranstalter". Wieso werde ich dann vertragsbrüchig?

            DominikKSD 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1686

              Wirst du nicht. Der Betrag wird deinem Konto gutgeschrieben.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              bonkee450B 1 Antwort Letzte Antwort
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              • bonkee450B bonkee450

                Ich habe doch geschrieben "nach der Stornierung durch den Reiseveranstalter". Wieso werde ich dann vertragsbrüchig?

                DominikKSD Offline
                DominikKSD Offline
                DominikKS
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1687

                @bonkee450 sagte:

                Ich habe doch geschrieben "nach der Stornierung durch den Reiseveranstalter". Wieso werde ich dann vertragsbrüchig?

                Du musst gar nicht erst warten, bis die Zahlung abgebucht wurde. Du kannst Sepa Lastschriften vom RV auch einfach komplett über Deine Bank sperren lassen. Dafür benötigst Du die IBAN des RV, den Namen des RV und die Sepa Einzugsermächtigungsreferenz, sprich das spezifische Lastschriftmandat.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HC-Mitglied998552H Offline
                  HC-Mitglied998552H Offline
                  HC-Mitglied998552
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1688

                  @vonschmeling

                  natürlich wird der Betrag gutgeschrieben , hast du gestern noch abgestritten , aber so bist du halt.
                  Jedoch hat auch der Kunde die Pflicht den Vertrag zu erfüllen. D.h. auch die zu zu zahlende Restzahlung zu begleichen. Daher kann die Rücklastschrift mitunter nicht Rechtens sein, und der RV wird anmahnen und ggf. gerichtlich durchsetzen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • adria777A Offline
                    adria777A Offline
                    adria777
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1689

                    Was soll ich jetzt unternehmen bzw wie würdet ihr vorgehen?

                    Gebucht am 3.3. , storniert (kostenlos, Bestätigung über 0 Eur liegt vor). Zeitraum wäre 30.6.-14.7. gewesen.

                    Anzahlung per SEPA am 10.3. eingezogen.

                    Ich würde das jetzt einfach zurück buchen und gut ist oder gäbe es da Ärger, aufgrund der Regelung von heute???

                    HC-Mitglied998552H DominikKSD 2 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • adria777A adria777

                      Was soll ich jetzt unternehmen bzw wie würdet ihr vorgehen?

                      Gebucht am 3.3. , storniert (kostenlos, Bestätigung über 0 Eur liegt vor). Zeitraum wäre 30.6.-14.7. gewesen.

                      Anzahlung per SEPA am 10.3. eingezogen.

                      Ich würde das jetzt einfach zurück buchen und gut ist oder gäbe es da Ärger, aufgrund der Regelung von heute???

                      HC-Mitglied998552H Offline
                      HC-Mitglied998552H Offline
                      HC-Mitglied998552
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1690

                      @adria

                      ich würde auch der Lastschrift widersprechen, .... würde mich auf ein Mahnverfahren einlassen

                      Dandy77D 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Donsimon83D Offline
                        Donsimon83D Offline
                        Donsimon83
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1691

                        Mal eine Frage zur von der Bundesregierung geplanten Gutscheinlösung:

                        Offenbar bedarf diese ja noch der Zustimmung der EU-Kommision.
                        Angenommen diese nickt das ab, wäre es damit in Deutschland gültig.

                        Was ist mit dann mit Flügen, die bei RyanAir gebucht wurden?
                        Gilt das dann hierfür auch, obwohl deren Sitz in Irland ist?

                        Grüßle

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HC-Mitglied998552H HC-Mitglied998552

                          @adria

                          ich würde auch der Lastschrift widersprechen, .... würde mich auf ein Mahnverfahren einlassen

                          Dandy77D Offline
                          Dandy77D Offline
                          Dandy77
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1692

                          @vik62 sagte:

                          @adria

                          ich würde auch der Lastschrift widersprechen, .... würde mich auf ein Mahnverfahren einlassen

                          Es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte:

                          Der Kunde will die Reise nicht mehr durchführen und lässt die Lastschrift zurückgehen. Damit ist er vertragsbrüchig.

                          oder

                          Der RA storniert die Reise, weil diese nicht durchführbar ist. Damit ist der bestehende Reisevertrag aufgehoben.

                          So Vik62, nun erkläre mir mal, wie man bei einem aufgehobenen Vertrag vertragsbrüchig wird, in dem man den im aufgehobenen Vertrag festgelegten Betrag nicht überweist oder die Lastschrift zurückgehen lässt. Auf welcher vertraglichen Grundlage soll ein Mahnverfahren ablaufen?

                          HC-Mitglied998552H DominikKSD 2 Antworten Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HABERLINGH 1
                            HABERLINGH 1
                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1693

                            👍

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • adria777A Offline
                              adria777A Offline
                              adria777
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1694

                              @Dandy....der Vertrag ist Ja bereits beidseitig gekündigt indem der RV (hier TUI) mir eine kostenlose Stornierung bestätigt hat. Ich warte aber nun seit fast 2 Wochen auf die Rückzahlung.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Dandy77D Dandy77

                                @vik62 sagte:

                                @adria

                                ich würde auch der Lastschrift widersprechen, .... würde mich auf ein Mahnverfahren einlassen

                                Es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte:

                                Der Kunde will die Reise nicht mehr durchführen und lässt die Lastschrift zurückgehen. Damit ist er vertragsbrüchig.

                                oder

                                Der RA storniert die Reise, weil diese nicht durchführbar ist. Damit ist der bestehende Reisevertrag aufgehoben.

                                So Vik62, nun erkläre mir mal, wie man bei einem aufgehobenen Vertrag vertragsbrüchig wird, in dem man den im aufgehobenen Vertrag festgelegten Betrag nicht überweist oder die Lastschrift zurückgehen lässt. Auf welcher vertraglichen Grundlage soll ein Mahnverfahren ablaufen?

                                HC-Mitglied998552H Offline
                                HC-Mitglied998552H Offline
                                HC-Mitglied998552
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1695

                                @Dandy77

                                da hast du Recht , wenn das alles so storniert ist.

                                Unsere Reise wurde von HC 14 Tage vor Beginn storniert, also am 28.3. , mussten aber vorab auch die Restzahlung leisten , weil erst dann die Reise komplett verbucht war. ( lt. HC am Telefon ) ... nun mal schauen was die TUI so veranstaltet ....

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Dandy77D Offline
                                  Dandy77D Offline
                                  Dandy77
                                  schrieb am zuletzt editiert von Dandy77
                                  #1696

                                  @adria: Bei dir liegt die Sache etwas anders. Da hast du ja zuerst den Vertrag storniert und der RA ist dir mit einer kostenlosen Stornierung entgegengekommen. Aber auch hier liegt m.M. eine beidseitige Vertragsaufhebung vor. Dabei ist es unerheblich von welcher Seite das ausging. Wenn ein Vertrag in beidseitigem Einverständnis aufgehoben ist, lassen sich daraus auch keine Verpflichtungen mehr ableiten.

                                  Ich würde in dem Fall eine ausstehende Zahlung nicht mehr tätigen, bzw. wenn möglich, dem Lastschrifteinzug widersprechen.

                                  jlechtenboehmer wird das sicherlich anders sehen, weil die RA sich ja für uns den A. aufreißen und wir ihnen nicht die Liquidität entziehen sollten. Aber derart wirre Gedanken sollte man in der Geschäftswelt außen vor lassen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • adria777A adria777

                                    Was soll ich jetzt unternehmen bzw wie würdet ihr vorgehen?

                                    Gebucht am 3.3. , storniert (kostenlos, Bestätigung über 0 Eur liegt vor). Zeitraum wäre 30.6.-14.7. gewesen.

                                    Anzahlung per SEPA am 10.3. eingezogen.

                                    Ich würde das jetzt einfach zurück buchen und gut ist oder gäbe es da Ärger, aufgrund der Regelung von heute???

                                    DominikKSD Offline
                                    DominikKSD Offline
                                    DominikKS
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1697

                                    @adria777 sagte:

                                    Was soll ich jetzt unternehmen bzw wie würdet ihr vorgehen?

                                    Gebucht am 3.3. , storniert (kostenlos, Bestätigung über 0 Eur liegt vor). Zeitraum wäre 30.6.-14.7. gewesen.

                                    Anzahlung per SEPA am 10.3. eingezogen.

                                    Ich würde das jetzt einfach zurück buchen und gut ist oder gäbe es da Ärger, aufgrund der Regelung von heute???

                                    Zurückbuchen lassen. Du hast nichts zu befürchten. Es gibt seit heute nicht weiter als Vorschläge. Nichts davon ist Gesetz. Warten wäre sträflich!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Dandy77D Dandy77

                                      @vik62 sagte:

                                      @adria

                                      ich würde auch der Lastschrift widersprechen, .... würde mich auf ein Mahnverfahren einlassen

                                      Es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte:

                                      Der Kunde will die Reise nicht mehr durchführen und lässt die Lastschrift zurückgehen. Damit ist er vertragsbrüchig.

                                      oder

                                      Der RA storniert die Reise, weil diese nicht durchführbar ist. Damit ist der bestehende Reisevertrag aufgehoben.

                                      So Vik62, nun erkläre mir mal, wie man bei einem aufgehobenen Vertrag vertragsbrüchig wird, in dem man den im aufgehobenen Vertrag festgelegten Betrag nicht überweist oder die Lastschrift zurückgehen lässt. Auf welcher vertraglichen Grundlage soll ein Mahnverfahren ablaufen?

                                      DominikKSD Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1698

                                      @dandy77 sagte:

                                      Es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte:

                                      Der Kunde will die Reise nicht mehr durchführen und lässt die Lastschrift zurückgehen. Damit ist er vertragsbrüchig.

                                      oder

                                      Der RA storniert die Reise, weil diese nicht durchführbar ist. Damit ist der bestehende Reisevertrag aufgehoben.

                                      So Vik62, nun erkläre mir mal, wie man bei einem aufgehobenen Vertrag vertragsbrüchig wird, in dem man den im aufgehobenen Vertrag festgelegten Betrag nicht überweist oder die Lastschrift zurückgehen lässt. Auf welcher vertraglichen Grundlage soll ein Mahnverfahren ablaufen?

                                      Korrekt!

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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #1699

                                        Die Sache mit den Gutscheinen könnte das Liquiditätsproblem in der Reisebranche lösen. Allerdings würde dabei, so wie es zur Zeit läuft, der Kunde das Risiko tragen, wenn er jetzt auf eine Rückzahlung verzichtet und der RA in zwei Monaten in die Insolvenz geht. Entweder macht man es dem Verbraucher schmackhaft, dieses Risiko einzugehen (z.B. 10 %) oder man gibt staatliche Garantien für die Einlösbarkeit der ausgestellten Gutscheine.

                                        Die Infos von Günter über die schlechte Situation der Reisebranche stimmen. Allerdings muss man das vor dem Hintergrund sehen, dass fast alle Bereiche von den Wirtschaftsfolgen der Corona-Krise betroffen sind. Beinah alle Geschäfte haben für wohl 1,5 Monate geschlossen. Den Blumenläden und Gärtnereien verdirbt die Ware, Ladenbesitzer müssen Miete zahlen, 470.000 Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet und die davon betroffenen 2,35 Mio Menschen müssen mit ca 60% ihres Einkommens auskommen. Mein Mitleid mit der Reisebranche hält sich daher in Grenzen, zumal die dort geflossenen Gelder ja vorhanden seien müssten, da kaum Leistungen erfolgten.

                                        DominikKSD 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Dandy77D Dandy77

                                          Die Sache mit den Gutscheinen könnte das Liquiditätsproblem in der Reisebranche lösen. Allerdings würde dabei, so wie es zur Zeit läuft, der Kunde das Risiko tragen, wenn er jetzt auf eine Rückzahlung verzichtet und der RA in zwei Monaten in die Insolvenz geht. Entweder macht man es dem Verbraucher schmackhaft, dieses Risiko einzugehen (z.B. 10 %) oder man gibt staatliche Garantien für die Einlösbarkeit der ausgestellten Gutscheine.

                                          Die Infos von Günter über die schlechte Situation der Reisebranche stimmen. Allerdings muss man das vor dem Hintergrund sehen, dass fast alle Bereiche von den Wirtschaftsfolgen der Corona-Krise betroffen sind. Beinah alle Geschäfte haben für wohl 1,5 Monate geschlossen. Den Blumenläden und Gärtnereien verdirbt die Ware, Ladenbesitzer müssen Miete zahlen, 470.000 Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet und die davon betroffenen 2,35 Mio Menschen müssen mit ca 60% ihres Einkommens auskommen. Mein Mitleid mit der Reisebranche hält sich daher in Grenzen, zumal die dort geflossenen Gelder ja vorhanden seien müssten, da kaum Leistungen erfolgten.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1700

                                          https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/kaum-ein-unternehmen-ist-gegen-corona-abgesichert-jetzt-koennen-sich-versicherer-vor-anfragen-kaum-retten/

                                          Die Probleme sind falsche Managemententscheidungen und nicht gottgegebene höhere Gewalt. Kein RV hatte aufgrund der hohen Kosten bislang eine Pandemieversicherung abgeschlossen obwohl es möglich gewesen wäre. Operationelle Risiken muss ein Unternehmen entweder durch Eigenkapital abdecken können, es versichern oder mit den Risiken bis im Zweifel in die Insolvenz leben. Jetzt bauen die RV auf unsere Politik einen enormen Druck auf, milliardenschwere Rettungskredite werden bewilligt, deren Haftung der Steuerzahler trägt, und zusätzlich sollen die Kunden den RV Liquidität per Gutschein-Schuldverschreibungen unverzinslich bereitstellen. Das kann und darf so nicht sein. Es war 2008/2009 schon falsch die großen Banken zu retten und die kleinen Banken und Steuerzahler langfristig mithaften zu lassen.

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