Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@guenter-holidaycheck sagte:
Ich bin auch kein Freund davon, aber wenn sie von der Regierung- wie auch immer abgesichert werden, dann wären Zigtausende Arbeitsplätze zunächst einmal gesichert.
Ja, die Meinungen sind sehr weit auseinander, aber eine Absicherung ist ein must have.
Du sagst es aber ja selber, die Reiseunternehmen nutzen die Kundengelder um erst einmal Arbeitsplätze zu sichern - soweit erst einmal so gut. Was im nächsten Jahr passiert, wenn in Europa hunderttausende Kunden mit Ihren Gutscheinen auf der Matte stehen kann sich jeder denken. Den Reiseunternehmen fehlt das Geld (die von den Kunden geliehenen 3,5 Milliarden sind lange weg) und der Staat hat dann die ehrenvolle Aufgabe die Kunden zufrieden zu stellen.
In meinem persönlichen Fall ist eine mögliche Gutscheinregelung totaler Quatsch.
Wir haben für dieses Jahr bereits 2 individuelle Urlaube gebucht, wonach wir unterm Strich Gutscheine von 3 Airlines und 3 Reiseveranstaltern (für Unterkünfte) bekämen. -
Jau. Jedoch wird m.E. niemand in der Lage sein, Wasser bergauf fließen zu lassen.
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Meine Restzahlung wird am 8.4.20 abgebucht.
Was ist, wenn ich, nach Stornierung durch den RV, eine Rücklastschrift über den Restbetrag mache?
Dann habe ich den größten Teil des Reisepreises wieder. Bekomme ich dann für den Anzahlungsbetrag einen Gutschein oder wird der mir dann zurück bezahlt? -
Meine Restzahlung wird am 8.4.20 abgebucht.
Was ist, wenn ich, nach Stornierung durch den RV, eine Rücklastschrift über den Restbetrag mache?
Dann habe ich den größten Teil des Reisepreises wieder. Bekomme ich dann für den Anzahlungsbetrag einen Gutschein oder wird der mir dann zurück bezahlt?nee, dann bekommste nix, und der RV storniert dir kostenpflichtig. Da Du Vertragsbrüchig geworden bist. Immer ne Abwägungssache. Lastschrift wiedersprechen , kannst du natürlich.
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nee, dann bekommste nix, und der RV storniert dir kostenpflichtig. Da Du Vertragsbrüchig geworden bist. Immer ne Abwägungssache. Lastschrift wiedersprechen , kannst du natürlich.
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Wirst du nicht. Der Betrag wird deinem Konto gutgeschrieben.
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Ich habe doch geschrieben "nach der Stornierung durch den Reiseveranstalter". Wieso werde ich dann vertragsbrüchig?
@bonkee450 sagte:
Ich habe doch geschrieben "nach der Stornierung durch den Reiseveranstalter". Wieso werde ich dann vertragsbrüchig?
Du musst gar nicht erst warten, bis die Zahlung abgebucht wurde. Du kannst Sepa Lastschriften vom RV auch einfach komplett über Deine Bank sperren lassen. Dafür benötigst Du die IBAN des RV, den Namen des RV und die Sepa Einzugsermächtigungsreferenz, sprich das spezifische Lastschriftmandat.
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natürlich wird der Betrag gutgeschrieben , hast du gestern noch abgestritten , aber so bist du halt.
Jedoch hat auch der Kunde die Pflicht den Vertrag zu erfüllen. D.h. auch die zu zu zahlende Restzahlung zu begleichen. Daher kann die Rücklastschrift mitunter nicht Rechtens sein, und der RV wird anmahnen und ggf. gerichtlich durchsetzen. -
Was soll ich jetzt unternehmen bzw wie würdet ihr vorgehen?
Gebucht am 3.3. , storniert (kostenlos, Bestätigung über 0 Eur liegt vor). Zeitraum wäre 30.6.-14.7. gewesen.
Anzahlung per SEPA am 10.3. eingezogen.
Ich würde das jetzt einfach zurück buchen und gut ist oder gäbe es da Ärger, aufgrund der Regelung von heute???
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Was soll ich jetzt unternehmen bzw wie würdet ihr vorgehen?
Gebucht am 3.3. , storniert (kostenlos, Bestätigung über 0 Eur liegt vor). Zeitraum wäre 30.6.-14.7. gewesen.
Anzahlung per SEPA am 10.3. eingezogen.
Ich würde das jetzt einfach zurück buchen und gut ist oder gäbe es da Ärger, aufgrund der Regelung von heute???
ich würde auch der Lastschrift widersprechen, .... würde mich auf ein Mahnverfahren einlassen
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Mal eine Frage zur von der Bundesregierung geplanten Gutscheinlösung:
Offenbar bedarf diese ja noch der Zustimmung der EU-Kommision.
Angenommen diese nickt das ab, wäre es damit in Deutschland gültig.Was ist mit dann mit Flügen, die bei RyanAir gebucht wurden?
Gilt das dann hierfür auch, obwohl deren Sitz in Irland ist?Grüßle
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ich würde auch der Lastschrift widersprechen, .... würde mich auf ein Mahnverfahren einlassen
@vik62 sagte:
ich würde auch der Lastschrift widersprechen, .... würde mich auf ein Mahnverfahren einlassen
Es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte:
Der Kunde will die Reise nicht mehr durchführen und lässt die Lastschrift zurückgehen. Damit ist er vertragsbrüchig.
oder
Der RA storniert die Reise, weil diese nicht durchführbar ist. Damit ist der bestehende Reisevertrag aufgehoben.
So Vik62, nun erkläre mir mal, wie man bei einem aufgehobenen Vertrag vertragsbrüchig wird, in dem man den im aufgehobenen Vertrag festgelegten Betrag nicht überweist oder die Lastschrift zurückgehen lässt. Auf welcher vertraglichen Grundlage soll ein Mahnverfahren ablaufen?
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@vik62 sagte:
ich würde auch der Lastschrift widersprechen, .... würde mich auf ein Mahnverfahren einlassen
Es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte:
Der Kunde will die Reise nicht mehr durchführen und lässt die Lastschrift zurückgehen. Damit ist er vertragsbrüchig.
oder
Der RA storniert die Reise, weil diese nicht durchführbar ist. Damit ist der bestehende Reisevertrag aufgehoben.
So Vik62, nun erkläre mir mal, wie man bei einem aufgehobenen Vertrag vertragsbrüchig wird, in dem man den im aufgehobenen Vertrag festgelegten Betrag nicht überweist oder die Lastschrift zurückgehen lässt. Auf welcher vertraglichen Grundlage soll ein Mahnverfahren ablaufen?
da hast du Recht , wenn das alles so storniert ist.
Unsere Reise wurde von HC 14 Tage vor Beginn storniert, also am 28.3. , mussten aber vorab auch die Restzahlung leisten , weil erst dann die Reise komplett verbucht war. ( lt. HC am Telefon ) ... nun mal schauen was die TUI so veranstaltet ....
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@adria: Bei dir liegt die Sache etwas anders. Da hast du ja zuerst den Vertrag storniert und der RA ist dir mit einer kostenlosen Stornierung entgegengekommen. Aber auch hier liegt m.M. eine beidseitige Vertragsaufhebung vor. Dabei ist es unerheblich von welcher Seite das ausging. Wenn ein Vertrag in beidseitigem Einverständnis aufgehoben ist, lassen sich daraus auch keine Verpflichtungen mehr ableiten.
Ich würde in dem Fall eine ausstehende Zahlung nicht mehr tätigen, bzw. wenn möglich, dem Lastschrifteinzug widersprechen.
jlechtenboehmer wird das sicherlich anders sehen, weil die RA sich ja für uns den A. aufreißen und wir ihnen nicht die Liquidität entziehen sollten. Aber derart wirre Gedanken sollte man in der Geschäftswelt außen vor lassen.
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Was soll ich jetzt unternehmen bzw wie würdet ihr vorgehen?
Gebucht am 3.3. , storniert (kostenlos, Bestätigung über 0 Eur liegt vor). Zeitraum wäre 30.6.-14.7. gewesen.
Anzahlung per SEPA am 10.3. eingezogen.
Ich würde das jetzt einfach zurück buchen und gut ist oder gäbe es da Ärger, aufgrund der Regelung von heute???
@adria777 sagte:
Was soll ich jetzt unternehmen bzw wie würdet ihr vorgehen?
Gebucht am 3.3. , storniert (kostenlos, Bestätigung über 0 Eur liegt vor). Zeitraum wäre 30.6.-14.7. gewesen.
Anzahlung per SEPA am 10.3. eingezogen.
Ich würde das jetzt einfach zurück buchen und gut ist oder gäbe es da Ärger, aufgrund der Regelung von heute???
Zurückbuchen lassen. Du hast nichts zu befürchten. Es gibt seit heute nicht weiter als Vorschläge. Nichts davon ist Gesetz. Warten wäre sträflich!
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@vik62 sagte:
ich würde auch der Lastschrift widersprechen, .... würde mich auf ein Mahnverfahren einlassen
Es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte:
Der Kunde will die Reise nicht mehr durchführen und lässt die Lastschrift zurückgehen. Damit ist er vertragsbrüchig.
oder
Der RA storniert die Reise, weil diese nicht durchführbar ist. Damit ist der bestehende Reisevertrag aufgehoben.
So Vik62, nun erkläre mir mal, wie man bei einem aufgehobenen Vertrag vertragsbrüchig wird, in dem man den im aufgehobenen Vertrag festgelegten Betrag nicht überweist oder die Lastschrift zurückgehen lässt. Auf welcher vertraglichen Grundlage soll ein Mahnverfahren ablaufen?
@dandy77 sagte:
Es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte:
Der Kunde will die Reise nicht mehr durchführen und lässt die Lastschrift zurückgehen. Damit ist er vertragsbrüchig.
oder
Der RA storniert die Reise, weil diese nicht durchführbar ist. Damit ist der bestehende Reisevertrag aufgehoben.
So Vik62, nun erkläre mir mal, wie man bei einem aufgehobenen Vertrag vertragsbrüchig wird, in dem man den im aufgehobenen Vertrag festgelegten Betrag nicht überweist oder die Lastschrift zurückgehen lässt. Auf welcher vertraglichen Grundlage soll ein Mahnverfahren ablaufen?
Korrekt!
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Die Sache mit den Gutscheinen könnte das Liquiditätsproblem in der Reisebranche lösen. Allerdings würde dabei, so wie es zur Zeit läuft, der Kunde das Risiko tragen, wenn er jetzt auf eine Rückzahlung verzichtet und der RA in zwei Monaten in die Insolvenz geht. Entweder macht man es dem Verbraucher schmackhaft, dieses Risiko einzugehen (z.B. 10 %) oder man gibt staatliche Garantien für die Einlösbarkeit der ausgestellten Gutscheine.
Die Infos von Günter über die schlechte Situation der Reisebranche stimmen. Allerdings muss man das vor dem Hintergrund sehen, dass fast alle Bereiche von den Wirtschaftsfolgen der Corona-Krise betroffen sind. Beinah alle Geschäfte haben für wohl 1,5 Monate geschlossen. Den Blumenläden und Gärtnereien verdirbt die Ware, Ladenbesitzer müssen Miete zahlen, 470.000 Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet und die davon betroffenen 2,35 Mio Menschen müssen mit ca 60% ihres Einkommens auskommen. Mein Mitleid mit der Reisebranche hält sich daher in Grenzen, zumal die dort geflossenen Gelder ja vorhanden seien müssten, da kaum Leistungen erfolgten.
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Die Sache mit den Gutscheinen könnte das Liquiditätsproblem in der Reisebranche lösen. Allerdings würde dabei, so wie es zur Zeit läuft, der Kunde das Risiko tragen, wenn er jetzt auf eine Rückzahlung verzichtet und der RA in zwei Monaten in die Insolvenz geht. Entweder macht man es dem Verbraucher schmackhaft, dieses Risiko einzugehen (z.B. 10 %) oder man gibt staatliche Garantien für die Einlösbarkeit der ausgestellten Gutscheine.
Die Infos von Günter über die schlechte Situation der Reisebranche stimmen. Allerdings muss man das vor dem Hintergrund sehen, dass fast alle Bereiche von den Wirtschaftsfolgen der Corona-Krise betroffen sind. Beinah alle Geschäfte haben für wohl 1,5 Monate geschlossen. Den Blumenläden und Gärtnereien verdirbt die Ware, Ladenbesitzer müssen Miete zahlen, 470.000 Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet und die davon betroffenen 2,35 Mio Menschen müssen mit ca 60% ihres Einkommens auskommen. Mein Mitleid mit der Reisebranche hält sich daher in Grenzen, zumal die dort geflossenen Gelder ja vorhanden seien müssten, da kaum Leistungen erfolgten.
Die Probleme sind falsche Managemententscheidungen und nicht gottgegebene höhere Gewalt. Kein RV hatte aufgrund der hohen Kosten bislang eine Pandemieversicherung abgeschlossen obwohl es möglich gewesen wäre. Operationelle Risiken muss ein Unternehmen entweder durch Eigenkapital abdecken können, es versichern oder mit den Risiken bis im Zweifel in die Insolvenz leben. Jetzt bauen die RV auf unsere Politik einen enormen Druck auf, milliardenschwere Rettungskredite werden bewilligt, deren Haftung der Steuerzahler trägt, und zusätzlich sollen die Kunden den RV Liquidität per Gutschein-Schuldverschreibungen unverzinslich bereitstellen. Das kann und darf so nicht sein. Es war 2008/2009 schon falsch die großen Banken zu retten und die kleinen Banken und Steuerzahler langfristig mithaften zu lassen.
