Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Wirst du nicht. Der Betrag wird deinem Konto gutgeschrieben.
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Und wie soll eine Insolvenz Absicherung dann aussehen? Die üblichen 110 Millionen pro RV?
@dominikks sagte:
Und wie soll eine Insolvenz Absicherung dann aussehen? Die üblichen 110 Millionen pro RV?
Dieses Gerücht geistert hier leider immer rum. Es sind 110 Mio je Versicherer !
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@dominikks sagte:
Und wie soll eine Insolvenz Absicherung dann aussehen? Die üblichen 110 Millionen pro RV?
Dieses Gerücht geistert hier leider immer rum. Es sind 110 Mio je Versicherer !
@jlechtenboehmer
Das wäre ja noch schlimmer. Ich Zweifel das aber an, denn im Sicherungsschein sind sowohl RV, Sicherungsscheinnummer und Versicherer aufgeführt. Jeder Vertrag, bzw. jede Sucherungsscheinnummer, ist bis max. 110 Mio. Euro versichert. Anders mag es aussehen bei Marken wie Meiers Weltreisen und Jahn Reisen und den anderen Marken von Der Touristik die vielleicht (das ist aber nur Spekulation) unter der gleichen Police von Der Touristik versichert sind. Vielleicht kann das ja mal wer anhand der Sicherungsscheinnummer verifizieren. -
nee nee nee , 110 Mio je RV .... hat die Bundesregierung so gestattet , war vorher mehr , .....
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Falsch, es sind 110 Mio € für alle Verträge bei einer Versicherung - jlechtenboehmer hat das vollkommen korrekt dargestellt.
Daher ja auch schon mein vorsorglicher Einwand, dass noch eine weitere Baustelle wartet ... -
Tatsächlich kommt man bei den vielen Seiten kaum noch hinterher......
Auch unsere Reise wurde von TUI abgesagt (Start 29.3.), es ist aber keine Rede davon, dass man Geld zurück zahlt, noch nicht einmal die Gutscheinlösung wird angeboten.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Rückzahlung die RV in Bedrängnis bringt, finde aber einen Gutschein mit einer Laufzeit von einem Jahr indiskutabel.
Ich kann die Reise sicherlich nicht innerhalb eines Jahres nachholen, zumal wir unsere erwachsenen Kinder eingeladen hatten und das lange Planung erfordert hat.
Wäre der Gutschein 3 Jahre gültig wäre es evtl eine Überlegung wert, allerdings bin ich ja auch keine Bank und kostenlos verleiht ja eigentlich auch niemand Geld. Was für mich am meisten dagegen spricht, ist die Möglichkeit, der Insolvenz des Reiseveranstalters, denn was man vom Sicherungsschein zu halten hat, haben wir ja alle gerade gelernt.
Klar, da hängen viele Arbeitsplätze dran, aber auch ich kann mir von den vielen „Dankeschön“ die es zur Zeit für meinen Beruf gerade gibt, nix kaufen .......
Ich kenne mich ja auf dem Reisemarkt überhaupt nicht aus, deshalb frage ich mich, warum man alles bezahlen muss, bevor man auch nur die kleinste Leistung erhalten hat? Kenne ich so eigentlich nur vom Hausbau und da dann ja auch nur in Raten.
Bei vielem gibt es eine Anzahlung, aber alles bevor überhaupt eine Leistung erfolgt? Wäre das nicht so, wäre doch auch jetzt das Problem kleiner. Wo ist da mein Denkfehler?Vermutlich möchte ja hier niemand eine größere Pleite und hoffen, dass man irgendwann wieder mit gutem Gewissen reisen kann. Ich persönlich sehe da für dieses Jahr eher schwarz.
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Nochmal - was für dich indiskutabel ist ist auf dem Wege der rechtlichen Sanktionierung.
Der Gutschein wird gegen Insolvenz abgesichert sein, wenn du ihn innerhalb seiner Geltungsdauer nicht einlösen kannst darfst du die Auszahlung begehren. -
Falsch, es sind 110 Mio € für alle Verträge bei einer Versicherung - jlechtenboehmer hat das vollkommen korrekt dargestellt.
Daher ja auch schon mein vorsorglicher Einwand, dass noch eine weitere Baustelle wartet ...@vonschmeling sagte:
Falsch, es sind 110 Mio € für alle Verträge bei einer Versicherung - jlechtenboehmer hat das vollkommen korrekt dargestellt.
Daher ja auch schon mein vorsorglicher Einwand, dass noch eine weitere Baustelle wartet ...Richtig.
Insgesamt werden 330 Millionen versichert. Das sind die Zahlen, die auch aus dem Gutachten einer Düsseldorfer Kanzlei zum Thema Gutscheine hervorgehen. Daraus lässt sich schliessen, dass insgesamt 3 Versicherer "im Markt "sind.
Wie bereits früher gesagt bemühe ich mich um eine Freigabe zur Veröffentlichung - für zumindest für einen Teil des Gutachtens-- zu bekommen. -
Zwangsgutschein statt Geld zurück: Reise- und Eventfirmen dürfen auf Liquidität hoffen
Urlaubsveranstalter und Ticketverkäufer sollen sich an den Anzahlungen ihrer Kunden bis Ende 2021 schadlos halten dürfen. Doch Brüssel muss dem Berliner Vorstoß noch zustimmen.Handelsblatt
Quelle: KLICKWenn Brüssel, Berlin und das BGH das abnickt, wird dann so sein, dass die Reise-Firmen das Geld einbehalten dürfen, statt wie bisher spätestens 2 Wochen nach der Absage auszubezahlen. Die Gutschriften sollen ihre Gültigkeit bis Ende 2021 erhalten bleiben und nach dem Gutschrift-Termin, dürfen Besitzer des Gutscheins das wieder in Bares zurückverwandeln.
Zitat der Kritik aus der Urlaubsbranche; "„Die Kunden sollen dafür geradestehen, um möglicherweise marode Reiseveranstalter zu retten“, schimpft Marija Linnhoff vom Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR)."
Sowie Zitat 2: "Reiserechtler wie Paul Degott in Hannover halten den Berliner Vorstoß ohnehin für rechtlich problematisch. „Der Gesetzgeber müsste den Paragrafen 651 im Bürgerlichen Gesetzbuch dazu ändern – und zwar rückwirkend“, erklärt er."
De facto, ist dieser Vorstoß der Bundesregierung eine enorme Hürde, da sogar das BGH prüfen muss, ob dies verfassungsgemäß ist. Ich denke, das wird noch eine Weile dauern bis dies umgesetzt wird. Ich gebe sogar einem Post recht, die RV hätten höher rückversichern können, im Falle einer Erstattung des Reisepreises. Vor allem dann, wenn bei Pauschalreisen der Reisepreis gesetzlich abgesichert (Sicherungsschein) ist. Aber die Pandemie ist etwas, was sie hätten nie vorbereiten können, aber eine höhere Abdeckungssumme wäre den Reisenden zuvorgekommen, insbesondere nach der TC-Pleite, da hätte die Politik auch einige Instrumente aktivieren können.
@jlechtenboehmer:
Wie bei TC der Fall war, wird es zwar 110 Mio durch den Sicherungsgeber versichert/haften. Übersteigt die Rückerstattungen den gesamten Betrag von 110 Mio, so wird dies dann quotal ermittelt und ausgezahlt. D.h. Je mehr Reisende einen Erstattungsanspruch beharren, desto größer die Chance den Erstattungsbetrag quotal zu erhalten. Quelle: KLICK
Kleine Ergänzung: Zum Post von Günther/HolidayCheck: 330 Mio insgesamt bei 3 Sicherungsgebern.....Die Pandemie wird die Reisebranche komplett umkrempeln. D.h. sie werden auf jeden Fall politisch und von den RV & RB gewollt, eine gute Lösung zu finden, sowie das CashFlow und die Liquidität zu erhalten. Ich denke, es wird so sein, dass wie damals bei der Bankenkrise, neuere EU-Auflagen geben wird, dass RV auf jeden Fall mehr CashFlow und Liquidität aufbauen müssen.
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Es gibt auf den Azoren einen Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland. Vielleicht kann dieser bei Problemen mit den örtlichen Behörden helfen.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen/portugal/210892?openAccordionId=item-210910-2-panel@steelydan1 sagte:
Es gibt auf den Azoren einen Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland. Vielleicht kann dieser bei Problemen mit den örtlichen Behörden helfen.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen/portugal/210892?openAccordionId=item-210910-2-panelMeine Freundin hat dort Kontakt aufgenommen.
Bis mind. 30.April kommen sie dort nicht weg.
Personenbeförderung eingestellt. -
Zwangsgutschein statt Geld zurück: Reise- und Eventfirmen dürfen auf Liquidität hoffen
Urlaubsveranstalter und Ticketverkäufer sollen sich an den Anzahlungen ihrer Kunden bis Ende 2021 schadlos halten dürfen. Doch Brüssel muss dem Berliner Vorstoß noch zustimmen.Handelsblatt
Quelle: KLICKWenn Brüssel, Berlin und das BGH das abnickt, wird dann so sein, dass die Reise-Firmen das Geld einbehalten dürfen, statt wie bisher spätestens 2 Wochen nach der Absage auszubezahlen. Die Gutschriften sollen ihre Gültigkeit bis Ende 2021 erhalten bleiben und nach dem Gutschrift-Termin, dürfen Besitzer des Gutscheins das wieder in Bares zurückverwandeln.
Zitat der Kritik aus der Urlaubsbranche; "„Die Kunden sollen dafür geradestehen, um möglicherweise marode Reiseveranstalter zu retten“, schimpft Marija Linnhoff vom Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR)."
Sowie Zitat 2: "Reiserechtler wie Paul Degott in Hannover halten den Berliner Vorstoß ohnehin für rechtlich problematisch. „Der Gesetzgeber müsste den Paragrafen 651 im Bürgerlichen Gesetzbuch dazu ändern – und zwar rückwirkend“, erklärt er."
De facto, ist dieser Vorstoß der Bundesregierung eine enorme Hürde, da sogar das BGH prüfen muss, ob dies verfassungsgemäß ist. Ich denke, das wird noch eine Weile dauern bis dies umgesetzt wird. Ich gebe sogar einem Post recht, die RV hätten höher rückversichern können, im Falle einer Erstattung des Reisepreises. Vor allem dann, wenn bei Pauschalreisen der Reisepreis gesetzlich abgesichert (Sicherungsschein) ist. Aber die Pandemie ist etwas, was sie hätten nie vorbereiten können, aber eine höhere Abdeckungssumme wäre den Reisenden zuvorgekommen, insbesondere nach der TC-Pleite, da hätte die Politik auch einige Instrumente aktivieren können.
@jlechtenboehmer:
Wie bei TC der Fall war, wird es zwar 110 Mio durch den Sicherungsgeber versichert/haften. Übersteigt die Rückerstattungen den gesamten Betrag von 110 Mio, so wird dies dann quotal ermittelt und ausgezahlt. D.h. Je mehr Reisende einen Erstattungsanspruch beharren, desto größer die Chance den Erstattungsbetrag quotal zu erhalten. Quelle: KLICK
Kleine Ergänzung: Zum Post von Günther/HolidayCheck: 330 Mio insgesamt bei 3 Sicherungsgebern.....Die Pandemie wird die Reisebranche komplett umkrempeln. D.h. sie werden auf jeden Fall politisch und von den RV & RB gewollt, eine gute Lösung zu finden, sowie das CashFlow und die Liquidität zu erhalten. Ich denke, es wird so sein, dass wie damals bei der Bankenkrise, neuere EU-Auflagen geben wird, dass RV auf jeden Fall mehr CashFlow und Liquidität aufbauen müssen.
Super Beitrag @holidaytripguy!
Ich möchte noch ergänzen, dass ich heute mit einem Bankendienstleister für Zahlungsverkehr und Kreditkartenbearbeitung telefoniert habe und ich dort die Auskunft erhalten habe, dass die Gutschein Ersatzlösung kein Grund darstellt, nicht das Chargeback Verfahren einleiten zu können. Insbesondere dann nicht, wenn der RV eine Rückerstattung in Form einer Storno-Rechnung bestätigt hat und die gesetzliche Frist von 14 Tagen bereits abgelaufen ist. Die Chancen für erfolgreiches Chargeback stehen sehr gut.
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@meufel: Ich wünsche euch viel Kraft und Nerven für euch. Bleibt gesund!
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Tatsächlich kommt man bei den vielen Seiten kaum noch hinterher......
Auch unsere Reise wurde von TUI abgesagt (Start 29.3.), es ist aber keine Rede davon, dass man Geld zurück zahlt, noch nicht einmal die Gutscheinlösung wird angeboten.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Rückzahlung die RV in Bedrängnis bringt, finde aber einen Gutschein mit einer Laufzeit von einem Jahr indiskutabel.
Ich kann die Reise sicherlich nicht innerhalb eines Jahres nachholen, zumal wir unsere erwachsenen Kinder eingeladen hatten und das lange Planung erfordert hat.
Wäre der Gutschein 3 Jahre gültig wäre es evtl eine Überlegung wert, allerdings bin ich ja auch keine Bank und kostenlos verleiht ja eigentlich auch niemand Geld. Was für mich am meisten dagegen spricht, ist die Möglichkeit, der Insolvenz des Reiseveranstalters, denn was man vom Sicherungsschein zu halten hat, haben wir ja alle gerade gelernt.
Klar, da hängen viele Arbeitsplätze dran, aber auch ich kann mir von den vielen „Dankeschön“ die es zur Zeit für meinen Beruf gerade gibt, nix kaufen .......
Ich kenne mich ja auf dem Reisemarkt überhaupt nicht aus, deshalb frage ich mich, warum man alles bezahlen muss, bevor man auch nur die kleinste Leistung erhalten hat? Kenne ich so eigentlich nur vom Hausbau und da dann ja auch nur in Raten.
Bei vielem gibt es eine Anzahlung, aber alles bevor überhaupt eine Leistung erfolgt? Wäre das nicht so, wäre doch auch jetzt das Problem kleiner. Wo ist da mein Denkfehler?Vermutlich möchte ja hier niemand eine größere Pleite und hoffen, dass man irgendwann wieder mit gutem Gewissen reisen kann. Ich persönlich sehe da für dieses Jahr eher schwarz.
@bibikommt sagte:
Ich kenne mich ja auf dem Reisemarkt überhaupt nicht aus, deshalb frage ich mich, warum man alles bezahlen muss, bevor man auch nur die kleinste Leistung erhalten hat? Kenne ich so eigentlich nur vom Hausbau und da dann ja auch nur in Raten.
Bei vielem gibt es eine Anzahlung, aber alles bevor überhaupt eine Leistung erfolgt? Wäre das nicht so, wäre doch auch jetzt das Problem kleiner. Wo ist da mein Denkfehler?Nö, Du hast das Problem schon richtig erkannt, jegliche Anzahlung von Verbrauchern ist eine ungewollte/unbewusste private Kreditgewährung an Unternehmen unbekannter Bonität. Dabei sind Pauschalreisen mit Sicherungsschein/ ggfls. Staatshaftung (siehe TC) noch am besten abgesichert, was meinst Du wohl, wie viele Verbraucher beim Küchenkauf schon Geld verloren haben?
Aber mit ihrer Geiz ist Geil Mentalität wollen es viele ja auch nicht anders. Ein paar Euro Rabatt, schon wird bei Hotels, booking & Co. der Tarif mit Vorauszahlung gebucht. Und so ist es halt möglich, in der Breite Anzahlungen, bzw. Vorauszahlungen durchzusetzen, weil die Meisten sich erst Gedanken machen, wenn es (fast) zu spät ist.
Übrigens ist Bau ein schlechtes Beispiel, denn gerade die Makler- und Bauträgerverordnung zeigt, wie es auch anders geht, nämlich Zahlung erst nach Baufortschritt, respektive Absicherung durch Bankbürgschaft.
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Zwangsgutschein statt Geld zurück: Reise- und Eventfirmen dürfen auf Liquidität hoffen
Urlaubsveranstalter und Ticketverkäufer sollen sich an den Anzahlungen ihrer Kunden bis Ende 2021 schadlos halten dürfen. Doch Brüssel muss dem Berliner Vorstoß noch zustimmen.Handelsblatt
Quelle: KLICKWenn Brüssel, Berlin und das BGH das abnickt, wird dann so sein, dass die Reise-Firmen das Geld einbehalten dürfen, statt wie bisher spätestens 2 Wochen nach der Absage auszubezahlen. Die Gutschriften sollen ihre Gültigkeit bis Ende 2021 erhalten bleiben und nach dem Gutschrift-Termin, dürfen Besitzer des Gutscheins das wieder in Bares zurückverwandeln.
Zitat der Kritik aus der Urlaubsbranche; "„Die Kunden sollen dafür geradestehen, um möglicherweise marode Reiseveranstalter zu retten“, schimpft Marija Linnhoff vom Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR)."
Sowie Zitat 2: "Reiserechtler wie Paul Degott in Hannover halten den Berliner Vorstoß ohnehin für rechtlich problematisch. „Der Gesetzgeber müsste den Paragrafen 651 im Bürgerlichen Gesetzbuch dazu ändern – und zwar rückwirkend“, erklärt er."
De facto, ist dieser Vorstoß der Bundesregierung eine enorme Hürde, da sogar das BGH prüfen muss, ob dies verfassungsgemäß ist. Ich denke, das wird noch eine Weile dauern bis dies umgesetzt wird. Ich gebe sogar einem Post recht, die RV hätten höher rückversichern können, im Falle einer Erstattung des Reisepreises. Vor allem dann, wenn bei Pauschalreisen der Reisepreis gesetzlich abgesichert (Sicherungsschein) ist. Aber die Pandemie ist etwas, was sie hätten nie vorbereiten können, aber eine höhere Abdeckungssumme wäre den Reisenden zuvorgekommen, insbesondere nach der TC-Pleite, da hätte die Politik auch einige Instrumente aktivieren können.
@jlechtenboehmer:
Wie bei TC der Fall war, wird es zwar 110 Mio durch den Sicherungsgeber versichert/haften. Übersteigt die Rückerstattungen den gesamten Betrag von 110 Mio, so wird dies dann quotal ermittelt und ausgezahlt. D.h. Je mehr Reisende einen Erstattungsanspruch beharren, desto größer die Chance den Erstattungsbetrag quotal zu erhalten. Quelle: KLICK
Kleine Ergänzung: Zum Post von Günther/HolidayCheck: 330 Mio insgesamt bei 3 Sicherungsgebern.....Die Pandemie wird die Reisebranche komplett umkrempeln. D.h. sie werden auf jeden Fall politisch und von den RV & RB gewollt, eine gute Lösung zu finden, sowie das CashFlow und die Liquidität zu erhalten. Ich denke, es wird so sein, dass wie damals bei der Bankenkrise, neuere EU-Auflagen geben wird, dass RV auf jeden Fall mehr CashFlow und Liquidität aufbauen müssen.
@holidaytripguy sagte:
Die Pandemie wird die Reisebranche komplett umkrempeln. D.h. sie werden auf jeden Fall politisch und von den RV & RB gewollt, eine gute Lösung zu finden, sowie das CashFlow und die Liquidität zu erhalten.
Nachdem sich die Reisebranche nun über die Geschenke in Form der Gutscheinvariante erfreuen kann, sollte man nicht vergessen, dass es bereits etliche Hilfsprogramme gab. Alleine TUI hat schon ein staatliches "Hilfspaket" von fast 2 Milliarden erhalten.
Nun werde ich wohl die Zeit absitzen müssen bis ich meine (wahrscheinlich) 6 Gutscheine ausbezahlt bekomme ..... bin mir aber sicher, dass es noch Fallstricke geben wird.
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@bibikommt sagte:
Ich kenne mich ja auf dem Reisemarkt überhaupt nicht aus, deshalb frage ich mich, warum man alles bezahlen muss, bevor man auch nur die kleinste Leistung erhalten hat? Kenne ich so eigentlich nur vom Hausbau und da dann ja auch nur in Raten.
Bei vielem gibt es eine Anzahlung, aber alles bevor überhaupt eine Leistung erfolgt? Wäre das nicht so, wäre doch auch jetzt das Problem kleiner. Wo ist da mein Denkfehler?Nö, Du hast das Problem schon richtig erkannt, jegliche Anzahlung von Verbrauchern ist eine ungewollte/unbewusste private Kreditgewährung an Unternehmen unbekannter Bonität. Dabei sind Pauschalreisen mit Sicherungsschein/ ggfls. Staatshaftung (siehe TC) noch am besten abgesichert, was meinst Du wohl, wie viele Verbraucher beim Küchenkauf schon Geld verloren haben?
Aber mit ihrer Geiz ist Geil Mentalität wollen es viele ja auch nicht anders. Ein paar Euro Rabatt, schon wird bei Hotels, booking & Co. der Tarif mit Vorauszahlung gebucht. Und so ist es halt möglich, in der Breite Anzahlungen, bzw. Vorauszahlungen durchzusetzen, weil die Meisten sich erst Gedanken machen, wenn es (fast) zu spät ist.
Übrigens ist Bau ein schlechtes Beispiel, denn gerade die Makler- und Bauträgerverordnung zeigt, wie es auch anders geht, nämlich Zahlung erst nach Baufortschritt, respektive Absicherung durch Bankbürgschaft.
@wuelfi71 sagte:
Aber mit ihrer Geiz ist Geil Mentalität wollen es viele ja auch nicht anders. Ein paar Euro Rabatt, schon wird bei Hotels, booking & Co. der Tarif mit Vorauszahlung gebucht. Und so ist es halt möglich, in der Breite Anzahlungen, bzw. Vorauszahlungen durchzusetzen, weil die Meisten sich erst Gedanken machen, wenn es (fast) zu spät ist.
Och bitte...
Hab dieses Jahr bspw. auch ein Hotel so gebucht, weil‘s einfach nicht anders möglich war. Zum Zeitpunkt der Buchung gab‘s noch keine Pandemie und eigentlich konnten mich keine 10 Pferde davon abhalten, dorthin zu fahren. Also: Kein Problem im Normalfalle!Trotz fehlender Stornierungsmöglichkeit war‘s für den Hotelier übrigens kein Problem, wenn wir dann kommen, wenn‘s wieder passt.
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@steelydan1 sagte:
Es gibt auf den Azoren einen Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland. Vielleicht kann dieser bei Problemen mit den örtlichen Behörden helfen.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen/portugal/210892?openAccordionId=item-210910-2-panelMeine Freundin hat dort Kontakt aufgenommen.
Bis mind. 30.April kommen sie dort nicht weg.
Personenbeförderung eingestellt.@Günter/HolidayCheck @vonschmeling
na dann erklärt mir mal , warum dieses so in Touristik aktuell beschrieben ist .... 110 Mio und keinen Cent mehr
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@Günter/HolidayCheck @vonschmeling
na dann erklärt mir mal , warum dieses so in Touristik aktuell beschrieben ist .... 110 Mio und keinen Cent mehr
In dem verlinkten Beitrag von @holidaytripguy (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/coronakrise-zwangsgutschein-statt-geld-zurueck-reise-und-eventfirmen-duerfen-auf-liquiditaet-hoffen/25709586.html?ticket=ST-812450-qcVU05x1yqUIC3i2c6dT-ap6)
steht aber auch, dass es darum geht Zahlungen, die vor dem 8. März erfolgt sind einzubehalten und in Gutscheine umzuwandeln.Unsere Restzahlung war leider am 1.3.20 fällig, ob daher würde uns vermutlich für die gesamte Summe ein Gutschein „drohen“.
Was aber nicht vorbei ist, sind die 8 Wochen Einspruchsfrist beim Lastschriftverfahren ...... könnte ich also zumindest die Restzahlung wieder zurück buchen lassen? Hätte das irgendeinenAuswirkung auf auf den schon früher angezahlten Betrag? Habe ich auf den vielleicht keinen Anspruch mehr, wenn ich die Restzahlung versuche zurück buchen zu lassen?
Ich mache das eigentlich nie, weil das ja auch mit Kosten (nicht für mich) verbunden ist und es gab immer eine andere Einigungsmöglichkeit. Wenn man aber jetzt rückwirkend Gesetze ändern möchte, muss ich vielleicht auch nicht die Rücksichtsvolle sein.
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Dieser Beitrag wurde gelöscht!
Ich lese da nix von (kein Wunder)...