Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Soeben habe ich per Mail eine neue Stornierungsbestätigung erhalten . Sie ersetzt die Stornierungsrechnung vom 19.3. Alles etwas wirr heute .
@Schlangenfänger
Da werden momentan viele unsinnige Mails verschickt. Ich habe wochenlang nichts von Tuifly gehört, habe denen eine Frist zur Rückerstattung gesetzt und am Tag des Ablaufs der Frist kommt eine Mail, dass mein Anliegen der Fachabteilung zugeführt werde.
Ob die sich davon versprechen, dass ich nun wieder weitere Wochen warten werde? Lächerlich!
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Ich habe mal nur eine kurze Frage (hoffentlich nicht schon mal irgendwo auf den 340 Seiten gestellt und beantwortet):
Ich habe Ende Mai, Anfang Juni eine Ferienwohnung mit eigener (Auto-)Anreise für 9 Tage in Schleswig-Holstein gebucht.
Es handelt sich um eine private Buchung, die tageweise für eine beliebige Dauer erfolgen kann und entsprechend pro Übernachtung berechnet wird. Mindestdauer in der Saison ab Ostern ist aber glaube ich immer 7 Tage.Im Moment sind touristische Reisen nach SH ja nicht erlaubt und die Reise habe ich eigentlich schon abgeschrieben, aber das kann sich ja in den nächsten Tagen/ Wochen wieder ändern, jetzt wo von einer langsamen Rückkehr zur Normalität die Rede ist.
Frage deshalb:
Was ist denn, wenn eine Erlaubnis zu touristischen Reisen nach SH genau während meiner gebuchten Reisezeit erfolgt, also wenn ich z.B. dann noch vier oder fünf von den eigentlich neun Tagen wahrnehmen könnte?
Muss ich dann für die paar Tage da hoch fahren, wenn der Vermieter darauf besteht, dass ich diesen Zeitraum noch wahrnehme oder muss mir der Vermieter auch dann die gesamten Kosten erstatten, wenn nicht der gesamte Zeitraum, so wie gebucht, wahrgenommen werden kann sondern nur ein Teil davon?
(Und wo wäre die Grenze dazu? Z.B. nur noch zwei Tage bei ca. 700 km An- und Abreise wäre ja völliger Unsinn...)
Die Reise ist wie gesagt zwar für 9 Tage gebucht, ist aber kein in dieser Länge fertig zu buchendes "Gesamtpaket" sondern der Zeitraum wurde von mir einfach so gewählt. -
Ich habe mal nur eine kurze Frage (hoffentlich nicht schon mal irgendwo auf den 340 Seiten gestellt und beantwortet):
Ich habe Ende Mai, Anfang Juni eine Ferienwohnung mit eigener (Auto-)Anreise für 9 Tage in Schleswig-Holstein gebucht.
Es handelt sich um eine private Buchung, die tageweise für eine beliebige Dauer erfolgen kann und entsprechend pro Übernachtung berechnet wird. Mindestdauer in der Saison ab Ostern ist aber glaube ich immer 7 Tage.Im Moment sind touristische Reisen nach SH ja nicht erlaubt und die Reise habe ich eigentlich schon abgeschrieben, aber das kann sich ja in den nächsten Tagen/ Wochen wieder ändern, jetzt wo von einer langsamen Rückkehr zur Normalität die Rede ist.
Frage deshalb:
Was ist denn, wenn eine Erlaubnis zu touristischen Reisen nach SH genau während meiner gebuchten Reisezeit erfolgt, also wenn ich z.B. dann noch vier oder fünf von den eigentlich neun Tagen wahrnehmen könnte?
Muss ich dann für die paar Tage da hoch fahren, wenn der Vermieter darauf besteht, dass ich diesen Zeitraum noch wahrnehme oder muss mir der Vermieter auch dann die gesamten Kosten erstatten, wenn nicht der gesamte Zeitraum, so wie gebucht, wahrgenommen werden kann sondern nur ein Teil davon?
(Und wo wäre die Grenze dazu? Z.B. nur noch zwei Tage bei ca. 700 km An- und Abreise wäre ja völliger Unsinn...)
Die Reise ist wie gesagt zwar für 9 Tage gebucht, ist aber kein in dieser Länge fertig zu buchendes "Gesamtpaket" sondern der Zeitraum wurde von mir einfach so gewählt. -
Ich habe mal nur eine kurze Frage (hoffentlich nicht schon mal irgendwo auf den 340 Seiten gestellt und beantwortet):
Ich habe Ende Mai, Anfang Juni eine Ferienwohnung mit eigener (Auto-)Anreise für 9 Tage in Schleswig-Holstein gebucht.
Es handelt sich um eine private Buchung, die tageweise für eine beliebige Dauer erfolgen kann und entsprechend pro Übernachtung berechnet wird. Mindestdauer in der Saison ab Ostern ist aber glaube ich immer 7 Tage.Im Moment sind touristische Reisen nach SH ja nicht erlaubt und die Reise habe ich eigentlich schon abgeschrieben, aber das kann sich ja in den nächsten Tagen/ Wochen wieder ändern, jetzt wo von einer langsamen Rückkehr zur Normalität die Rede ist.
Frage deshalb:
Was ist denn, wenn eine Erlaubnis zu touristischen Reisen nach SH genau während meiner gebuchten Reisezeit erfolgt, also wenn ich z.B. dann noch vier oder fünf von den eigentlich neun Tagen wahrnehmen könnte?
Muss ich dann für die paar Tage da hoch fahren, wenn der Vermieter darauf besteht, dass ich diesen Zeitraum noch wahrnehme oder muss mir der Vermieter auch dann die gesamten Kosten erstatten, wenn nicht der gesamte Zeitraum, so wie gebucht, wahrgenommen werden kann sondern nur ein Teil davon?
(Und wo wäre die Grenze dazu? Z.B. nur noch zwei Tage bei ca. 700 km An- und Abreise wäre ja völliger Unsinn...)
Die Reise ist wie gesagt zwar für 9 Tage gebucht, ist aber kein in dieser Länge fertig zu buchendes "Gesamtpaket" sondern der Zeitraum wurde von mir einfach so gewählt.Ich würde das, sofern zu Beginn des Aufenthalt keine touristische Reise nach SH möglich ist, abhaken unter: "Anreise war nicht möglich und findet dadurch nicht statt". Egal ob während deines geplanten Aufenthalt "geöffnet" wird.
Die Hotels werden auch nicht von heute auf morgen öffnen denke ich, verfolg die Medien und dann wirst du früh genug wissen ob sich eine (weitere) Lockerung abzeichnet und es doch etwas werden könnte. Dann kannst du entscheiden ob du für x Tage kürzer fahren möchtest oder dich mit dem Hotel abstimmen.
Allerdings ist das ein hypothetischer Fall, sich darüber jetzt Gedanken zu machen ist m.M.n. einfach unnötig. Wo du herkommst (und wie) dürfte dem Hotel dann aber (zu recht) relativ egal sein,...
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@Schlangenfänger
Da werden momentan viele unsinnige Mails verschickt. Ich habe wochenlang nichts von Tuifly gehört, habe denen eine Frist zur Rückerstattung gesetzt und am Tag des Ablaufs der Frist kommt eine Mail, dass mein Anliegen der Fachabteilung zugeführt werde.
Ob die sich davon versprechen, dass ich nun wieder weitere Wochen warten werde? Lächerlich!
@bzips sagte:
Ob die sich davon versprechen, dass ich nun wieder weitere Wochen warten werde? Lächerlich!
Ja, die versprechen sich andauernd was von dir, weil sie ja grad auch nix anderes zu tun haben.
Das sich Wasvondirversprechen ist um Längen wichtiger als 32 parkende Scheinefresser, 2400 Brötchennehmer und sonstige Kostenexplosionen.
Stimmt, irgendwie lächerlich ...
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Das stimmt so nicht ganz.
Die Beantragung des Mahnbescheides gegen TUI würden bis zu einem gewissen Streitwert 32,00 Euro Gerichtskosten auslösen.
Legt TUI Widerspruch ein, muss man die Gerichtskosten zahlen, die dann obenauf dazu kommen (höher!). Erst nach Einzahlung der zweiten Gerichtskosten wird die Sache ein Gerichtsverfahren auslösen. TUI muss sehr wohl dann dort seinen Widerspruch begründen.Sollten die gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen, so kann man nach Ablauf der Zustellung des Mahnbescheides einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn dieser Fall eintritt - aus meiner Erfahrung - ist TUI aber pleite. Die werden erst mal versuchen, mit einem Widerspruch und im anhängigen Gerichtsverfahren einen "Vergleich" zu schließen.
Rechtsschutzversicherungen greifen oft erst ab Klage (Abgabe ans Gericht - Widerspruch) - Versicherungsverträge prüfen. Viele haben auch mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, auch prüfen - vergisst man oft!
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Das stimmt so nicht ganz.
Die Beantragung des Mahnbescheides gegen TUI würden bis zu einem gewissen Streitwert 32,00 Euro Gerichtskosten auslösen.
Legt TUI Widerspruch ein, muss man die Gerichtskosten zahlen, die dann obenauf dazu kommen (höher!). Erst nach Einzahlung der zweiten Gerichtskosten wird die Sache ein Gerichtsverfahren auslösen. TUI muss sehr wohl dann dort seinen Widerspruch begründen.Sollten die gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen, so kann man nach Ablauf der Zustellung des Mahnbescheides einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn dieser Fall eintritt - aus meiner Erfahrung - ist TUI aber pleite. Die werden erst mal versuchen, mit einem Widerspruch und im anhängigen Gerichtsverfahren einen "Vergleich" zu schließen.
Rechtsschutzversicherungen greifen oft erst ab Klage (Abgabe ans Gericht - Widerspruch) - Versicherungsverträge prüfen. Viele haben auch mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, auch prüfen - vergisst man oft!
@sanni740 sagte:
Sollten die gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen, so kann man nach Ablauf der Zustellung des Mahnbescheides einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn dieser Fall eintritt - aus meiner Erfahrung - ist TUI aber pleite.
Ohne deine Erfahrungen schmälern zu wollen: Diese Aussage ist kompletter Mumpitz.
Die werden erst mal versuchen, mit einem Widerspruch und im anhängigen Gerichtsverfahren einen "Vergleich" zu schließen.
Hypothese - hast du vielleicht vergessen zu erwähnen ...
Rechtsschutzversicherungen greifen oft erst ab Klage (Abgabe ans Gericht - Widerspruch) - Versicherungsverträge prüfen. Viele haben auch mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, auch prüfen - vergisst man oft!
... zumal man auch hier wieder gänzlich kostenfrei eine Streitbeilegung über die SÖP beantragen kann.
Sätze, die mit "ich kann nur jedem raten" beginnen sollte man im Forum mit angemessener Skepsis nähertreten. -
Das stimmt so nicht ganz.
Die Beantragung des Mahnbescheides gegen TUI würden bis zu einem gewissen Streitwert 32,00 Euro Gerichtskosten auslösen.
Legt TUI Widerspruch ein, muss man die Gerichtskosten zahlen, die dann obenauf dazu kommen (höher!). Erst nach Einzahlung der zweiten Gerichtskosten wird die Sache ein Gerichtsverfahren auslösen. TUI muss sehr wohl dann dort seinen Widerspruch begründen.Sollten die gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen, so kann man nach Ablauf der Zustellung des Mahnbescheides einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn dieser Fall eintritt - aus meiner Erfahrung - ist TUI aber pleite. Die werden erst mal versuchen, mit einem Widerspruch und im anhängigen Gerichtsverfahren einen "Vergleich" zu schließen.
Rechtsschutzversicherungen greifen oft erst ab Klage (Abgabe ans Gericht - Widerspruch) - Versicherungsverträge prüfen. Viele haben auch mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, auch prüfen - vergisst man oft!
@sanni740 sagte:
Rechtsschutzversicherungen greifen oft erst ab Klage (Abgabe ans Gericht - Widerspruch) - Versicherungsverträge prüfen. Viele haben auch mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, auch prüfen - vergisst man oft!
Völlig richtig! Deshalb habe ich ja an anderer Stelle bereits darauf hingewiesen, erst schriftlich eine Frist zu setzen und wenn die fruchtlos verstreicht, Klage über einen Anwalt einzureichen. Der das aber natürlich vorher auch mit der Versicherung abspricht.
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Tatsächlich muss man die Unterstützung der Versicherung klären bevor man einen Anwalt bevollmächtigt.
Bei Streitwerten unter 5k€ ist das denkbar entbehrlich, und ich wünschte, die RSV würden solche Kostenverbrennungsszenarien viel häufiger konsequent ablehnen. -
Tatsächlich muss man die Unterstützung der Versicherung klären bevor man einen Anwalt bevollmächtigt.
Bei Streitwerten unter 5k€ ist das denkbar entbehrlich, und ich wünschte, die RSV würden solche Kostenverbrennungsszenarien viel häufiger konsequent ablehnen.Ich kann kein "Kostenverbrennungsszenario" erkennen, wenn ich nach frustlos verstrichener Frist gegen ein Unternehmen klage, welches Vorsätzlich gegen geltends Recht verstößt.
Wenn das nicht mehr von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sein soll, wofür braucht es dann solche Versicherungen?
Ich hoffe ich werde jetzt nicht wieder verwarnt.
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@Weiste1
Ich bin da ganz bei MatthiasPK und gehe sogar noch weiter:
Sofern 14 Tage vor Antritt eurer Reise noch keine Sicherheit bezüglich der Durchführbarkeit besteht kannst du vom Vertrag zurücktreten und darauf vertrauen, dass keine Kompensationsansprüche gegen dich geltend gemacht werden können. -
@sanni740 sagte:
Sollten die gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen, so kann man nach Ablauf der Zustellung des Mahnbescheides einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn dieser Fall eintritt - aus meiner Erfahrung - ist TUI aber pleite.
Ohne deine Erfahrungen schmälern zu wollen: Diese Aussage ist kompletter Mumpitz.
Die werden erst mal versuchen, mit einem Widerspruch und im anhängigen Gerichtsverfahren einen "Vergleich" zu schließen.
Hypothese - hast du vielleicht vergessen zu erwähnen ...
Rechtsschutzversicherungen greifen oft erst ab Klage (Abgabe ans Gericht - Widerspruch) - Versicherungsverträge prüfen. Viele haben auch mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, auch prüfen - vergisst man oft!
... zumal man auch hier wieder gänzlich kostenfrei eine Streitbeilegung über die SÖP beantragen kann.
Sätze, die mit "ich kann nur jedem raten" beginnen sollte man im Forum mit angemessener Skepsis nähertreten.@sanni740 sagte:
Sollten die gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen, so kann man nach Ablauf der Zustellung des Mahnbescheides einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn dieser Fall eintritt - aus meiner Erfahrung - ist TUI aber pleite.
@vonschmeling sagte:
Ohne deine Erfahrungen schmälern zu wollen: Diese Aussage ist kompletter Mumpitz.
Warum ist das Mumpitz? Das habe ich auf den Seiten der Mahngerichte genau so auch gelesen, dass dies der Ablauf wäre? Was passiert denn sonst wenn kein Widerspruch eingelegt wurde?
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Ich kann kein "Kostenverbrennungsszenario" erkennen, wenn ich nach frustlos verstrichener Frist gegen ein Unternehmen klage, welches Vorsätzlich gegen geltends Recht verstößt.
Wenn das nicht mehr von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sein soll, wofür braucht es dann solche Versicherungen?
Ich hoffe ich werde jetzt nicht wieder verwarnt.
Verwarnt hin oder her ;-).
Ich finde deine Meinung nachvollziehbar. Darf man jemanden mal sagen, der verwarnt wurde. Du hast jedenfalls irgendeine "rechtliche Kenne", soviel ist mal klar. Meine ich ernst.
Es wäre schön, wenn alle mal überlegen, wie die Reiseveranstalter vorgehen würden, wenn es anders herum wäre ;-), vielleicht hört das mit der Pro-Reiseveranstalter-Quakerei hier dann mal auf ;-). Natürlich ist nachvollziehbar, dass die mit Mitarbeitern, die in Kurzarbeit geschickt wurden, alle Hände voll zu tun haben (keine Frage!), aber auch ist klar, dass sie für neue Buchungen jederzeit und ganz-flott erreichbar sind :-).
Nur ein Beispiel: Von Centerparcs hören wir seit über 5 Wochen nichts. Centerparcs hat unsere Anreise storniert, ignorieren Schreiben auf Rückzahlung (3 an der Zahl) eines Anwalts. Es geht um 1400 Euro. Das Einzige, was wir als Antwort bekamen ist voller Ignoranz zwei Gutscheine, obwohl es EINE Buchung war über Einzelbeträge, die nicht übertragbar sind.
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@sanni740 sagte:
Sollten die gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen, so kann man nach Ablauf der Zustellung des Mahnbescheides einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn dieser Fall eintritt - aus meiner Erfahrung - ist TUI aber pleite.
Ohne deine Erfahrungen schmälern zu wollen: Diese Aussage ist kompletter Mumpitz.
Die werden erst mal versuchen, mit einem Widerspruch und im anhängigen Gerichtsverfahren einen "Vergleich" zu schließen.
Hypothese - hast du vielleicht vergessen zu erwähnen ...
Rechtsschutzversicherungen greifen oft erst ab Klage (Abgabe ans Gericht - Widerspruch) - Versicherungsverträge prüfen. Viele haben auch mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, auch prüfen - vergisst man oft!
... zumal man auch hier wieder gänzlich kostenfrei eine Streitbeilegung über die SÖP beantragen kann.
Sätze, die mit "ich kann nur jedem raten" beginnen sollte man im Forum mit angemessener Skepsis nähertreten.@vonschmeling sagte:
... zumal man auch hier wieder gänzlich kostenfrei eine Streitbeilegung über die SÖP beantragen kann.
Wie soll das funktionieren ?
Es sind im Moment ganze 6 RVA Mitglieder im SÖP Streitbeilegungsverfahren:
ebookers.com (Expedia Group)
Expedia (Expedia Group)
Evaneos SA
HolidayCheck (HolidayCheck Group AG)
journaway GmbH
weg.de (COMVEL GmbH) -
Spoili
...dazu muss man das Gelesene aber auch inhaltlich verstehen...
Lese noch einmal den Beitrag von vonschmeling. -
Ich kann kein "Kostenverbrennungsszenario" erkennen, wenn ich nach frustlos verstrichener Frist gegen ein Unternehmen klage, welches Vorsätzlich gegen geltends Recht verstößt.
Wenn das nicht mehr von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sein soll, wofür braucht es dann solche Versicherungen?
Ich hoffe ich werde jetzt nicht wieder verwarnt.
@bzips sagte:
Ich kann kein "Kostenverbrennungsszenario" erkennen, wenn ich nach frustlos verstrichener Frist gegen ein Unternehmen klage, welches Vorsätzlich gegen geltends Recht verstößt.
Ich schon, sofern es diverse kostenneutrale Alternativen gibt.
Dazu bedarf es noch nicht einmal einer "rechtlichen Kenne" ... -
@Spoili
Es ging um die Aussage "... ist TUi aber pleite" und nicht um den Ablauf. Der wurde korrekt geschildert.Das war auch eher ironisch gemeint mit "TUI pleite", sorry, so sollte es nicht rüberkommen, dass ich davon ausgehe, dass sie beispielsweise pleite sind. Wenn sie Widerspruch einlegen muss dieses aus rechtlichen Gründen geschehen (nicht unberechtigt). So war es gemeint. Dann geht es ins Gerichtsverfahren und da können sie dann verteidigen, was sie verteidigen wollen. Trotzdem muss das substantiiert vorgetragen werden und auf die Stellungnahme wäre ich sehr gespannt :-)...
Tut mir leid, ich wollte nichts heraufbeschwören (bitte-nicht!)
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@vonschmeling sagte:
... zumal man auch hier wieder gänzlich kostenfrei eine Streitbeilegung über die SÖP beantragen kann.
Wie soll das funktionieren ?
Es sind im Moment ganze 6 RVA Mitglieder im SÖP Streitbeilegungsverfahren:
ebookers.com (Expedia Group)
Expedia (Expedia Group)
Evaneos SA
HolidayCheck (HolidayCheck Group AG)
journaway GmbH
weg.de (COMVEL GmbH)@regnal0 sagte:
Wie soll das funktionieren ?
Es sind im Moment ganze 6 RVA Mitglieder im SÖP Streitbeilegungsverfahren:
ebookers.com (Expedia Group)
Expedia (Expedia Group)
Evaneos SA
HolidayCheck (HolidayCheck Group AG)
journaway GmbH
weg.de (COMVEL GmbH)das hatte ich auch nachgeschaut: weder TUI.com noch Tuicruises nehmen dort teil.
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@bzips sagte:
Ich kann kein "Kostenverbrennungsszenario" erkennen, wenn ich nach frustlos verstrichener Frist gegen ein Unternehmen klage, welches Vorsätzlich gegen geltends Recht verstößt.
Ich schon, sofern es diverse kostenneutrale Alternativen gibt.
Dazu bedarf es noch nicht einmal einer "rechtlichen Kenne" ...@vonschmeling sagte:
Ich schon, sofern es diverse kostenneutrale Alternativen gibt.
Dazu bedarf es noch nicht einmal einer "rechtlichen Kenne" ...Es würden gar keine Kosten verursacht, wenn sich das jeweilige Unternehmen an geltendes Recht hält. Innerhalb der gesetzlichen Fristen den Reise- bzw. Flugpreis erstatten, fertig. Ganz einfach! Dafür sind Gesetze gemacht!
Warum ich dann möglichst kostenneutral agieren soll, erschließt sich mir nicht. Die Kosten trägt letztendlich der Verursacher der ganzen Misere. So wie gewünscht.