Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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mit Verlaub , .... Vollstreckung gegen die RV`s , das find ich spannend .... wie lange soll das Spielchen denn dauern ?

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@gatser sagte:
Wahrscheinlich wird so etwas auch für DE kommen.
Das wäre sicher eine interessante Möglichkeit die heimische Wirtschaft zu fördern
Dann kann man den Reise-/Flug-Gutschein vielleicht noch als Grillanzünder nutzen, sofern er in Papierform vorliegt.
Das allerdings bedarf einer tiefergehende Erläuterung .... meines Erachtens bieten Reiseveranstalter auch Reisen innerhalb Deutschlands an und die Gültigkeit von Gutscheinen erstreckt sich auf drei Jahre ?
@jlechtenboehmer sagte:
Das allerdings bedarf einer tiefergehende Erläuterung ....
Gutscheine sind in diesen Zeiten nicht meine erste Wahl, wenn es um zukunftssichere Anlageformen geht.
@jlechtenboehmer sagte:
meines Erachtens bieten Reiseveranstalter auch Reisen innerhalb Deutschlands an
Bochum statt Bali und Castrop-Rauxel statt Côte d'Azur, klingt verlockend. Oder mit dem Airline-Gutschein einen Rundflug über die Top 10 der heimischen Wälder, dann spart man sich sogar die Unterkunft.
@jlechtenboehmer sagte:
und die Gültigkeit von Gutscheinen erstreckt sich auf drei Jahre ?
Da schließe ich mit meinem Geld lieber andere Wetten in die Zukunft ab.
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mit Verlaub , .... Vollstreckung gegen die RV`s , das find ich spannend .... wie lange soll das Spielchen denn dauern ?

@vik62 sagte:
... Vollstreckung ... wie lange soll das Spielchen denn dauern ?

Ab Erlass des Mahnbescheides hat der Antragsgegner genau 14 Tage Zeit zum Widerspruch / der Annahme.
Falls das Verfahren natürlich vor Gericht geht reden wir zur Zeit in etwa von Sanktnimmerlein ... -
@dunklerfuerst
Das Mahnschreiben ist ein Standardschreiben aus dem www. Wichtig für das Online Mahn und Vollstreckungsverfahren ist der Verzug. Die Zahlungsfrist der Mahnung kann kurz gewählt werden. z.b 1 Woche.
651 Abs 5 nennt ja bereits eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab rechtsverbindliche Storno Rechnung. Diese sollte dir aber schon vorliegen.
Ich gehe aber immer noch davon aus das das Vollsteckungsverfahren nur eine zusätzliche Absicherung ist,die ich hoffentlich nicht brauche.
FTI sollte hier eigentlich kein schwarzes Schaaf in der Branche sein.@KloppIhnRein
Vom Veranstalter habe ich keine an mich adressierte Stornorechnung.Mir liegt lediglich die Mail von Holidaycheck "Ihre Reise wurde storniert. Sie erhalten von Ihrem Veranstalter eine Stornobestätigung" sowie der Screenshot der Website des Veranstalters, wonach alle Pauschalreisen mit Abreise bis 30.04.20 kostenlos storniert werden, vor.
Macht es dann Sinn, ein gerichtliches Mahnverfahren zu beantragen?
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@Trostlos7!
Wie oft denn noch? Wolltest du nicht erst einmal bei deinem KK ausgebenden Unternehmen vorsprechen?
Ob es Sinn macht, ein Mahnverfahren einzuleiten kann ich nicht seriös beurteilen, sh. mein Kommentar um 16:18 Uhr. -
@Dunklerfuerst
Richtig - such dir eine Vorlage im Internet für eine Mahnung.
Falls nach der Absage bereits 14 Tage verstrichen sind befindet sich der Veranstalter bereits im Verzug.
Allerdings gehe ich davon aus, dass auf die Einrede maximal eine Knöpfchendurchsage erfolgt, alternativ zu gar keiner Reaktion.
M.E. kann man sich das Ganze sparen.
Besonders sinnlos ist ein vorsorglicher Widerspruch entgegen eines Gutscheins, das wird auf den Adressaten ungefähr soviel Eindruck machen wie eine Goldfischflatulenz in 70km Entfernung. -
@Dunklerfuerst
Richtig - such dir eine Vorlage im Internet für eine Mahnung.
Falls nach der Absage bereits 14 Tage verstrichen sind befindet sich der Veranstalter bereits im Verzug.
Allerdings gehe ich davon aus, dass auf die Einrede maximal eine Knöpfchendurchsage erfolgt, alternativ zu gar keiner Reaktion.
M.E. kann man sich das Ganze sparen.
Besonders sinnlos ist ein vorsorglicher Widerspruch entgegen eines Gutscheins, das wird auf den Adressaten ungefähr soviel Eindruck machen wie eine Goldfischflatulenz in 70km Entfernung.selbst wenn die nicht in Widerspruch gehen, dauert es ewig, bis du den vollstreckbaren Titel in den Händen hältst. Dann Verteiler AG , Ausfertigung durch GVZ, Zustellung etc .... ich sag doch , spannend

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@jlechtenboehmer sagte:
Das allerdings bedarf einer tiefergehende Erläuterung ....
Gutscheine sind in diesen Zeiten nicht meine erste Wahl, wenn es um zukunftssichere Anlageformen geht.
@jlechtenboehmer sagte:
meines Erachtens bieten Reiseveranstalter auch Reisen innerhalb Deutschlands an
Bochum statt Bali und Castrop-Rauxel statt Côte d'Azur, klingt verlockend. Oder mit dem Airline-Gutschein einen Rundflug über die Top 10 der heimischen Wälder, dann spart man sich sogar die Unterkunft.
@jlechtenboehmer sagte:
und die Gültigkeit von Gutscheinen erstreckt sich auf drei Jahre ?
Da schließe ich mit meinem Geld lieber andere Wetten in die Zukunft ab.
@gatser sagte:
Gutscheine sind in diesen Zeiten nicht meine erste Wahl, wenn es um zukunftssichere Anlageformen geht.
Meine erste Wahl sind Gutscheine grundsätzlich auch nicht - allerdings wird nichts zukunftssicherer sein als ein Papier hinter dem der Staat steht.
Bochum statt Bali und Castrop-Rauxel statt Côte d'Azur, klingt verlockend. Oder mit dem Airline-Gutschein einen Rundflug über die Top 10 der heimischen Wälder, dann spart man sich sogar die Unterkunft.
Nach deiner Mutmaßung geht es wohl nicht mehr um das Ziel sondern den Anbieter : also Bochum mit FTI oder Bochum mit TUI.
Da schließe ich mit meinem Geld lieber andere Wetten in die Zukunft ab.
Interessant.... da gibt es einen Hedgefonds, der hat schon 12 Milliarden ( in Zahlen : 12.000.000.000) eingesammelt - der setzt auf den Untergang der kompletten Touristik- und Luftfahrtindustrie. Das wäre bei deiner Einstellung sicherlich das richtige für dich.
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@gatser sagte:
Gutscheine sind in diesen Zeiten nicht meine erste Wahl, wenn es um zukunftssichere Anlageformen geht.
Meine erste Wahl sind Gutscheine grundsätzlich auch nicht - allerdings wird nichts zukunftssicherer sein als ein Papier hinter dem der Staat steht.
Bochum statt Bali und Castrop-Rauxel statt Côte d'Azur, klingt verlockend. Oder mit dem Airline-Gutschein einen Rundflug über die Top 10 der heimischen Wälder, dann spart man sich sogar die Unterkunft.
Nach deiner Mutmaßung geht es wohl nicht mehr um das Ziel sondern den Anbieter : also Bochum mit FTI oder Bochum mit TUI.
Da schließe ich mit meinem Geld lieber andere Wetten in die Zukunft ab.
Interessant.... da gibt es einen Hedgefonds, der hat schon 12 Milliarden ( in Zahlen : 12.000.000.000) eingesammelt - der setzt auf den Untergang der kompletten Touristik- und Luftfahrtindustrie. Das wäre bei deiner Einstellung sicherlich das richtige für dich.
Wenn du dem Veranstalter vorab noch eine Mahnung schicken willst, ist der von mir geschriebene Text voll ausreichend. Der Satz mit dem Gutschein soll in jedem Fall mit aufgeführt sein.
Letztlich hast du 2 Möglichkeiten, was eigentlich für alle hier gilt, die auf eine Rückerstattung der Anzahlung oder Zahlung warten.
Du kannst nichts tun, und warten. Es kommt irgendwann ein Gutschein oder alternativ eine Rolle Klopapier oder sonst was, was der RV als Ausgleich für richtig hält. Diese Lösung wird von allen Reiseveranstaltern herbeigesehnt und von VS sehr ambitioniert beworben.Die zweite Möglichkeit ist, per Mahnbescheid seinem "Wunsch" auf Rückerstattung mehr Nachdruck zu verleihen und den Reiseveranstalter in Zugzwang zu setzen. Wer glaubt, dass Gerichte nicht mehr arbeiten werden, glaubt auch, dass Friseure nie mehr aufmachen. Ein weiterer Aspekt ist der, dass ein Reiseveranstalter sicher nicht die als erstes bedient, die sich still verhalten - und das dürfte die Mehrheit sein. Es ist deshalb gar nicht so abwegig, dass die, die als erstes "Dampf" machen auch mit einer Rückzahlung rechnen können
und zu guter letzt: Auch Gerichte arbeiten nach dem "first in - first out" Prinzip ... es kann nichts schaden, dann schon ein "Aktenzeichen" zu haben. -
Wenn du dem Veranstalter vorab noch eine Mahnung schicken willst, ist der von mir geschriebene Text voll ausreichend. Der Satz mit dem Gutschein soll in jedem Fall mit aufgeführt sein.
Letztlich hast du 2 Möglichkeiten, was eigentlich für alle hier gilt, die auf eine Rückerstattung der Anzahlung oder Zahlung warten.
Du kannst nichts tun, und warten. Es kommt irgendwann ein Gutschein oder alternativ eine Rolle Klopapier oder sonst was, was der RV als Ausgleich für richtig hält. Diese Lösung wird von allen Reiseveranstaltern herbeigesehnt und von VS sehr ambitioniert beworben.Die zweite Möglichkeit ist, per Mahnbescheid seinem "Wunsch" auf Rückerstattung mehr Nachdruck zu verleihen und den Reiseveranstalter in Zugzwang zu setzen. Wer glaubt, dass Gerichte nicht mehr arbeiten werden, glaubt auch, dass Friseure nie mehr aufmachen. Ein weiterer Aspekt ist der, dass ein Reiseveranstalter sicher nicht die als erstes bedient, die sich still verhalten - und das dürfte die Mehrheit sein. Es ist deshalb gar nicht so abwegig, dass die, die als erstes "Dampf" machen auch mit einer Rückzahlung rechnen können
und zu guter letzt: Auch Gerichte arbeiten nach dem "first in - first out" Prinzip ... es kann nichts schaden, dann schon ein "Aktenzeichen" zu haben.der Zeitfaktor lieber Ritter Candecor ... nicht zu vernachlässigen

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@gatser sagte:
Gutscheine sind in diesen Zeiten nicht meine erste Wahl, wenn es um zukunftssichere Anlageformen geht.
Meine erste Wahl sind Gutscheine grundsätzlich auch nicht - allerdings wird nichts zukunftssicherer sein als ein Papier hinter dem der Staat steht.
Bochum statt Bali und Castrop-Rauxel statt Côte d'Azur, klingt verlockend. Oder mit dem Airline-Gutschein einen Rundflug über die Top 10 der heimischen Wälder, dann spart man sich sogar die Unterkunft.
Nach deiner Mutmaßung geht es wohl nicht mehr um das Ziel sondern den Anbieter : also Bochum mit FTI oder Bochum mit TUI.
Da schließe ich mit meinem Geld lieber andere Wetten in die Zukunft ab.
Interessant.... da gibt es einen Hedgefonds, der hat schon 12 Milliarden ( in Zahlen : 12.000.000.000) eingesammelt - der setzt auf den Untergang der kompletten Touristik- und Luftfahrtindustrie. Das wäre bei deiner Einstellung sicherlich das richtige für dich.
@jlechtenboehmer sagte:
allerdings wird nichts zukunftssicherer sein als ein Papier hinter dem der Staat steht.
Da kommen alte Erinnerungen an den Unterricht in Staatsbürgerkunde hoch...
@jlechtenboehmer sagte:
Nach deiner Mutmaßung geht es wohl nicht mehr um das Ziel sondern den Anbieter : also Bochum mit FTI oder Bochum mit TUI.
Na, Hauptsache Meer!
@jlechtenboehmer sagte:
Interessant.... da gibt es einen Hedgefonds, der hat schon 12 Milliarden ( in Zahlen : 12.000.000.000) eingesammelt - der setzt auf den Untergang der kompletten Touristik- und Luftfahrtindustrie. Das wäre bei deiner Einstellung sicherlich das richtige für dich.
Leider nein, leider gar nicht. Zahlen auf Papier kommen mir nicht in den Tresor.
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Und wenn die einen ihren (abgesicherten) Gutschein eingelöst und einen schönen Urlaub verbracht haben warten die anderen auf eine (vielleicht, eventuell, möglicherweise....) anberaumte Vollstreckung....
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@Vik
Wie meinst du das? -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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@candecor sagte:
@Vik
Wie meinst du das?Ich meine du führst einen Kampf gegen Windmühlen , .... Gutscheine mag ich auch nicht unbedingt, bin da eher für die freiwillige Lösung eines Jeden, Gutschein oder Euros
Die Unsicherheiten der Urlauber in Bezug auf die ausstehende Abwicklung entstehen ja nur durch das Wegducken der RV`s. Alles schwebt im Nirvana und macht sich seine eigenen Gedanken. Ehrlichkeit hat noch nie geschadet. So ist es doch nur logisch , dass sich ca.80% betrogen fühlen, das versteh ich schon . Nur ein Mahnverfahren ist m.M.n. wirklich Mumpitz.
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@Vik
Nein, kein Kampf gegen Windmühlen. Der Mahnbescheid ist keine Wasserpistole. 80% fühlen sich betrogen und werden es auch, wenn sie sich nicht wehren. Ich habe die zwei Möglichkeiten beschrieben - dafür bin ich jetzt ein Forentroll.Es steht aber jedem frei, den VS-Weg zu gehen ... wenn es glücklich macht - mich würde es nicht befriedigen, wie ein Lämmchen aufs Messer zu schauen und drauf zu warten, dass zu Ostern das Messer kommt.
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Hallo Günter,
es ist möglich, dass die Preise Hochgehen. Aufgrund des Einbruchs ist es möglich, dass viele Hoteliers etc. Hops gehen werden und somit sich ein oligopol bilden kann. Natürlich ist nicht absehbar, wie sich alles entwickelt.
@nordkorea
Hier muss der Staat die Unternehmen schützen, bevor diese für ein Appel und Ei verscherbelt werden.@dunklerfuerst sagte:
es ist möglich, dass die Preise Hochgehen. Aufgrund des Einbruchs ist es möglich, dass viele Hoteliers etc. Hops gehen werden und somit sich ein oligopol bilden kann.
... und eine Inflation ist auch nicht gerade unwahrscheinlich...
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@Candecor
Der warst du schon immer, aber zuweilen hat mal Trolle ja gern.
Hinsichtlich des Mahnbescheides gebe ich dir absolut Recht - gewöhnlich ist das ein probates Mittel.
Nur ist der Einwurf betreffend die Dauer bis zur Vollstreckung sehr berechtigt, da ja auch ohne Corona schon lange (9-12Mon) Wartezeiten hinzunehmen sind, womit dann eben wieder das Risiko der Nichtvollstreckbarkeit anwächst.Ich wünsche mir im Übrigen die Gutscheine nicht herbei, unter gewissen Voraussetzunge halte ich sie (nur ich in meinem Homeoffice mutterseelenallein!) für eine gute Möglichkeit für einerseits Entlastung und andererseits Absicherung zu dienen.
Der Tag der Entscheidung dürfte so fern nicht sein, daher betrachte ich auch die ganzen aufgeregten Zurufe "sichert eure Flocken!" "wahrt eure Rechte!" für stumpfe Waffen.
Mal sehen, wie lange mit der Causa befasste Anwälte sich (angeblich?) noch über die Veranstalter totlacht und hoffen, dass der letzte Lacher der Reisegast ist.Für alle, die es nicht nachlesen wollen: "Der VS-Weg" meint meine Akzeptanz eines Gutscheins oder eines Umbuchungsangebotes.
Mein Streitpotenzial gibt die Verve des Herrn Candecor leider nicht her ...Ich will ferner nicht den Hinweis versäumen, dass der eigenmächtige Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nur bei Streitwerten bis max. 5k € möglich ist. Höhere Beträge sind vor das Landgericht zu bringen und können nur mit Bevollmächtigung erfolgen, dort herrscht Anwaltszwang.
Last not least sind die Windmühlen kein schlechter Vergleich - bis zur ersten Entscheidung vor einem AG muss man nämlich noch sehr lange Geduld aufbringen.
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@KloppIhnRein
Vom Veranstalter habe ich keine an mich adressierte Stornorechnung.Mir liegt lediglich die Mail von Holidaycheck "Ihre Reise wurde storniert. Sie erhalten von Ihrem Veranstalter eine Stornobestätigung" sowie der Screenshot der Website des Veranstalters, wonach alle Pauschalreisen mit Abreise bis 30.04.20 kostenlos storniert werden, vor.
Macht es dann Sinn, ein gerichtliches Mahnverfahren zu beantragen?
@ trostlos71
Das ist ja gerade das Problem. Aufgrund des Rückwirkungsverbotes erstellen viele Veranstalter aktuell keine Stornorechnungen. Diese Fälle wären dann Bestandteil der kommenden Gutscheinlösung.
In meinen Fall habe ich bereits eine Stornochnung des Veranstalters vom 16.03.
Nach gerichtlichem Mahnbescheid über das kostengünstige Onlineportal hat der RV 14 Tage Zeit für einen Widerspruch. Davon ist die Länge des Verfahrens abhängig.
Ohne Widerspruch hast du schnell einen vollstreckbaren Titel gegen das Geschäftskonto.
Da der Widerspruch aufgrund der Rerchtslage des BGB aber unbegründet wäre gehe ich nicht davon aus .Man weiss aber nie.
Ansonsten würde ich statt Klageweg natürlich auch den Gutschein nehmen. Hier wäre dann der Gutschein das kleinere Übel.