Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Hallo
folgendes: Wir würden am 5.5.2 nach Ägypten fliegen, was wohl flachfällt.
Reisewarnung geht nur bis 3.5.20 aber wird wohl verlängert.
Aber wir hätten dann nur 2 Tage zum stonieren wenn das Auswärtige Amt pünktlich ist.
Das heisst dsa ganze würde dann nur per Email gehen.
Was ist wenn der Veranstalter zb sagt, sie haben keine Mail bekommen?Was tun?
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DANKE für eure Antworten! Super!
Das heißt, ich wäre auf der sicheren Seite, wenn ich einfach so lange warte, bis der RV (also Holidays.ch) von selbst die Info rumschickt, dass die Reise seitens RV storniert wurde bzw. man „gratis“ ohne Stornokosten kündigen kann?!
Oder gibt es Fälle, wo der RV die Anzahlung zurückbehalten hat/darf?
LG
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Hallo Zusammen,
Ich habe such noch eine Frage zu der ich bisher noch keine Antwort auf den letzten x Seiten gefunden habe. Vielleicht habe ich auch etwas übersehen, bitte seht es mir nach.
Wie ist das bei einer Pauschalreise, wenn man bei der Fluggesellschaft (TUIfly) Sitzplätze und extra Essen reserviert bzw. bestellt hat? Sollte die ganze Reise nun gecancelt werden, hat man da eine Chance auch diesen Betrag wieder zubekommen oder ist das Geld dafür futsch?
Lieben Dank und schönes WE,
Annika -
Die Zahlungsart kann man i.d.R. bei laufenden Vorgängen nicht ändern.
SEPA Lastschriften kann man allerdings zurückholen. Zu berücksichtigen sind dabei immer die Covid19 bedingten (Sonder)Regelungen des Leistungserbringers, z.B. Rücklastschrift wird als Kündigung durch den Reisenden betrachtet ...@vonschmeling sagte:
Die Zahlungsart kann man i.d.R. bei laufenden Vorgängen nicht ändern.
Genau - i.d.R. - denn genau das habe ich letzte Woche gemacht. Ich habe die Zahlungsart von KK auf Rechnung umgestellt und das ganze hat ohne Probleme (DER-TOURISTIK) funktioniert. Ich hab sogar von der Dame am anderen Ende der Leitung die Empfehlung bekommen, meine Restzahlung (geplanter Abflug 15.6.) rauszuzögern bis fix ist, dass die Reise stattfindet (oder eben nicht).
Grüße Matz
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@annimaus
Ja, das muss erstattet werden (da ja die Ursache nicht in deiner Sphäre liegt, wie es z.B. bei einer Umbuchung der Fall wäre).
Bei mir hat die Erstattung keine 3 Tage gedauert.@vonschmeling danke schön für deine schnelle Antwort!
Dann weiß ich ja, was zu tun ist, wenn die cancellation dann kommt - wovon man leider ausgehen mussSchönen Abend!
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Hallo, 40% des Reisepreises als Anzahlung ? Das klingt nach nach irgendeinen X-Veranstalter (XFTI, XTUI.. ) !?
Hab ich selber gerade gehabt das Problem, wir haben die Notbremse gezogen und Storniert (1100€ futsch!) sonst wäre es noch weit mehr gewesen ! Alles wird umgebucht bzw. irgendwie "kulant" abgewickelt, außer die X-Dinger !!!!!!!
Da steht keiner gerade, auch keine Versicherung ! Entweder absolutes Risiko gehen und das Geld vielleicht zurückbekommen oder in den Sauren Apfel Beißen ! NIE MEHR X !!!!!@gerozxr sagte:
Hallo, 40% des Reisepreises als Anzahlung ? Das klingt nach nach irgendeinen X-Veranstalter (XFTI, XTUI.. ) !?
Hab ich selber gerade gehabt das Problem, wir haben die Notbremse gezogen und Storniert (1100€ futsch!) sonst wäre es noch weit mehr gewesen ! Alles wird umgebucht bzw. irgendwie "kulant" abgewickelt, außer die X-Dinger !!!!!!!
Da steht keiner gerade, auch keine Versicherung ! Entweder absolutes Risiko gehen und das Geld vielleicht zurückbekommen oder in den Sauren Apfel Beißen ! NIE MEHR X !!!!!Wann ist den deine Reise und wieso hast du nicht abgewartet? Ich hab auch eine XFTI , sind die X Reisen etwas besonderes im schlechtem Sinne?
Ich wollte eigentlich heute dem RV schreiben das ich ein Gutschein gerne jetzt nehmen wuerde, weil meine Reise nach Spanien am 04.06 hochstwarscheinlich nicht statfinden wird. Ansonsten wuerde ich den Betrag (im Falle einer Absage) verlangen wenn sie sich weigern. Finde ich einen fairen Deal, was meint ihr, ergibt es Sinn? MfG
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@annimaus:
Ja, die müssen wiedererstattet werden. Bis dato ist bei mir nichts von den Kosten/Gebühren wiedererstattet worden - eine E-Mail auf der Website von TUIfly konnte nicht kontaktiert werden, aber wurde auf TUI weiter-verwiesen und dort habe ich erneut E-Mail-Anfrage gestellt.@vonschmeling:
Frage, wurden dir die Erstattungen automatisch erfolgt oder hast du da was noch etwas unternommen?Leider sind mir nichts von den Kosten erstattet worden, dabei waren die Stornierungen schon bereits Ende März klar.
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@holidaytripguy
Ich habe selbstverständlich auf der Website das feedbackformular benutzt - "von selbst" passiert da gar nix ...
@nickgeer
Willkommen im Forum von HolidayCheck!
Den Schriftverkehr kannst du dir vermutlich klemmen, die arbeiten jetzt noch überhaupt nicht an Reisen im Juni.
X-Veranstalter bieten eine immer stärker werdende Produktionsform "on demand", die Komponente Flug wird dabei mit der Buchung bereits bestellt. Dadurch ergeben sich weniger flexible Umbuchungsmöglichkeiten und höhere Stornostaffeln, da die Tickets nicht refundable sind und keine Änderungen ermöglichen. -
@holidaytripguy
Ich habe selbstverständlich auf der Website das feedbackformular benutzt - "von selbst" passiert da gar nix ...
@nickgeer
Willkommen im Forum von HolidayCheck!
Den Schriftverkehr kannst du dir vermutlich klemmen, die arbeiten jetzt noch überhaupt nicht an Reisen im Juni.
X-Veranstalter bieten eine immer stärker werdende Produktionsform "on demand", die Komponente Flug wird dabei mit der Buchung bereits bestellt. Dadurch ergeben sich weniger flexible Umbuchungsmöglichkeiten und höhere Stornostaffeln, da die Tickets nicht refundable sind und keine Änderungen ermöglichen.Aha danke für die Info, hab ich mir auch gedacht als ich gesehen habe das die Stornokosten 40% sind

Ich vermute mal das ich abwarten soll und auch den Restbetrag der bis zum 5.5 faellig ist nicht Zahlen soll bis es klar ist (der ist auf Rechnung). Meine erste Reise die ich so weit im Voraus gebucht hab und dann passiert sowas

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@vonschmeling: Merci beaucoup
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@holidaytripguy
De rien!
@nickgeer
Im Moment jedenfalls musst du gar nichts unternehmen.
Version A
Wird die Reise abgesagt oder ergibt sich eine Nichtdurchführbarkeit wegen Verlängerung der Reisewarnung:
Kurz vor Fälligkeit der Restzahlung mit dem Reisebüro in Kontakt treten (egal wie!) und mitteilen, dass du dich von der Erfüllung der Zahlungspflicht befreit siehst bis zum Nachweise, dass die Leistung wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann.
Version B
Dürfte es für den gegenständlichen Reisetermin nicht geben. -
Hallo Zusammen,
Ich habe such noch eine Frage zu der ich bisher noch keine Antwort auf den letzten x Seiten gefunden habe. Vielleicht habe ich auch etwas übersehen, bitte seht es mir nach.
Wie ist das bei einer Pauschalreise, wenn man bei der Fluggesellschaft (TUIfly) Sitzplätze und extra Essen reserviert bzw. bestellt hat? Sollte die ganze Reise nun gecancelt werden, hat man da eine Chance auch diesen Betrag wieder zubekommen oder ist das Geld dafür futsch?
Lieben Dank und schönes WE,
AnnikaTheorie und Praxis sind zwei Paar Schuhe. Unsere Flugtickets hätte Tuifly auch innerhalb von 7 Tagen erstatten müssen. Haben Sie aber nicht. Die stellen sich einfach tot. Scheinbar hoffen die, dass man irgendwann einfach aufgibt.
Deswegen bringt es Dir nichts, wenn Dir hier jemand antwortet, dass die Dir die Gebühren erstatten müssen.
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Theorie und Praxis sind zwei Paar Schuhe. Unsere Flugtickets hätte Tuifly auch innerhalb von 7 Tagen erstatten müssen. Haben Sie aber nicht. Die stellen sich einfach tot. Scheinbar hoffen die, dass man irgendwann einfach aufgibt.
Deswegen bringt es Dir nichts, wenn Dir hier jemand antwortet, dass die Dir die Gebühren erstatten müssen.
@Bzips
Mir ging es mehr um die Vorgehensweise, da ich nicht wusste ob sowas überhaupt theoretisch erstattet wird.
Dass das wieder ein langer Weg werden könnte ist mir bewusst.Wir hatten schon mal das Vergnügen bei einer mehrstündigen Flugverspätung mit TUIFLY, aber nach ein paar Monaten hatten wir unser Geld auch wieder....
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@bzips
Rumzuunken bringt ihr auch nichts!
Meine Auslagen für die ancillaries wurden umgehend erstattet - und da du es offenbar noch nicht selbst gemerkt hast weise ich dich darauf hin, dass das ein vollkommen anderer Sachverhalt ist als dein Anliegen.Du könntest mühe- und kostenlos über die SÖP einreden, hast aber an anderer Stelle bereits angekündigt einen Anwalt zu bevollmächtigen.
Wohl an ...!Dieses Forum dient dazu Erfahrungen auszutauschen.
Wem sie was nützen und wem nicht kann jeder für sich entscheiden. -
@annimaus
Mach einfach und lass dich nicht beirren.
Sicherlich dauert in der gegenwärtigen Situation alles (oder jedenfalls fast alles!) etwas länger, womöglich auch dein Erstattungsbegehren.
Du formulierst es am Abflugtag oder nach der offiziellen Absage deines Fluges, Anstragsstellung sehr komfortabel über die Website.
Es wird aber kein "langer Weg", das ist schlicht Mumpitz! -
@bzips
Rumzuunken bringt ihr auch nichts!
Meine Auslagen für die ancillaries wurden umgehend erstattet - und da du es offenbar noch nicht selbst gemerkt hast weise ich dich darauf hin, dass das ein vollkommen anderer Sachverhalt ist als dein Anliegen.Du könntest mühe- und kostenlos über die SÖP einreden, hast aber an anderer Stelle bereits angekündigt einen Anwalt zu bevollmächtigen.
Wohl an ...!Dieses Forum dient dazu Erfahrungen auszutauschen.
Wem sie was nützen und wem nicht kann jeder für sich entscheiden.@vonschmeling
Absolut richtig. Erfahrungsaustausch ist das Stichwort. Bist Du momentan mit TUI oder Tuifly in Kontakt, bezüglich irgendwelcher, Dir zustehender, Rückerstattungen? Wenn nicht, kannst Du ja keine persönlichen Erfahrungen einbringen.Deine Ratschläge in allen Ehren, aber ich schätze für mich ein, dass mir Deine theoretischen Ratschläge nicht helfen.
Und wenn ich hier schreibe, nun nach Fristablauf einen Anwalt einzuschalten, dann kann auch jeder selbst entscheiden, ob das für Ihn/Sie persönlich ein gangbarer Weg ist.
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Hallo, leider habe ich keine Funktion gefunden, um den Sammelthread zu durchsuchen. Ich hoffe daher, dass ich hier richtig bin und sich die Fragen nicht nur um Pauschalreisen drehen müssen...
Ich habe letztes Jahr eine Ferienwohnung in Bayern für den 1.5. bis 9.5. für meine Mutter (60+) und mich gebucht. Der Vermieter möchte nun nur eine Teilstornierung geltend machen - nämlich bis 3.5. als letzter Tag des derzeitigen Beherbergungsverbots. Ist das erlaubt bzw. habe ich Anrecht darauf, nun auch den kompletten Aufenthalt kostenfrei zu stornieren? Da der Landkreis in Bayern auch noch zu denen mit den höchsten Infektions- und Todeszahlen in Bayern zählt, möchte meine Mutter in diesem Alter dort natürlich nicht hinfahren - und ich könnte es wohl auch nicht genießen - und allein schon mal gar nicht.

Ich denke zwar, dass das Land die touristischen Übernachtungen weiterhin untersagen wird und der Reisezeitrum letzlich komplett in das Verbot fallen wird, aber was, wenn diese Bestimmung nicht verlängert wird?
Wir haben auch eine sehr lange Anreise und allein schon 3 Tage weniger Aufenthalt schmälert die Reiselust (neben allem anderen). Aber sowas ist natürlich nirgendwo rechtlich abgedeckt. Das ist mir bewusst.Für Antworten wäre ich dankbar!

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@vonschmeling
Absolut richtig. Erfahrungsaustausch ist das Stichwort. Bist Du momentan mit TUI oder Tuifly in Kontakt, bezüglich irgendwelcher, Dir zustehender, Rückerstattungen? Wenn nicht, kannst Du ja keine persönlichen Erfahrungen einbringen.Deine Ratschläge in allen Ehren, aber ich schätze für mich ein, dass mir Deine theoretischen Ratschläge nicht helfen.
Und wenn ich hier schreibe, nun nach Fristablauf einen Anwalt einzuschalten, dann kann auch jeder selbst entscheiden, ob das für Ihn/Sie persönlich ein gangbarer Weg ist.
@bzips sagte:
@vonschmeling
Bist Du momentan mit TUI oder Tuifly in Kontakt, bezüglich irgendwelcher, Dir zustehender, Rückerstattungen?Nicht mehr, mein Anliegen ist bereits erledigt.
Wenn nicht, kannst Du ja keine persönlichen Erfahrungen einbringen.
Wenn nicht, hätte ich keinen Beitrag mit persönlicher Erfahrung beansprucht!
Deine Ratschläge in allen Ehren, aber ich schätze für mich ein, dass mir Deine theoretischen Ratschläge nicht helfen.
Deine Bedenken in allen Ehren, aber was du mit meinen Ratschlägen anfängst bleibt dir selbstverständlich überlassen.
Theoretisch sind sie jedenfalls nicht.Und wenn ich hier schreibe, nun nach Fristablauf einen Anwalt einzuschalten, dann kann auch jeder selbst entscheiden, ob das für Ihn/Sie persönlich ein gangbarer Weg ist.
Ohne Zweifel - war ich dem denn in irgendeiner Form entgegengetreten?