Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Ich warte 18 Tage nach geplantem Reisebeginn, 11 Tage nach geplantem Reiseende und 32 Tage nach erhaltener Stornierungsankündigung noch immer auf
- Stornierung
- Reisepreisrückzahlung
- alternative personalisierte Angebote
RV: L'TUR
Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen
Auf @schnitzelesser hat ein paar Seiten vorher niemand reagiert.
Also @schnitzelesser ich bin genau im selben Boot.
Auch LTUR, Daten fast die gleichen. Ein paar Tage mehr bei mir.Nach der Stornierung kam ein paar Tage später eine Mail, ich würde die Rückzahlung in ein paar Tagen bekommen.
4 Wochen später jedoch, dass sie mir einen Gutschein vorbereiten, weil das ja die Bundesregierung so beschlossen hätte.
Also eine etwas fragliche Rechtsauslegung
Letzte Woche habe ich jetzt bei meiner Bank, der ING, ein Chargeback veranlasst. Bisher aber noch nichts gehört.
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Hi!
Wir werden unseren Urlaub (Pauschalreise über Holidaycheck -> ITS Reisen) heute stornieren. Der Flug nach Griechenland geht am 04.06. und die 41 tägige Frist ist bald. Wir möchten das Risiko nicht eingehen, dass wir evtl. „nur“ den Gutschein über den kompletten Reisepreis erhalten und dieser dann für 1 1/2 Jahre „eingefroren“ ist. Daher jetzt die Stornierung, leider!

Zwei kurze Fragen an Euch:
1.) Die Stornierung formulieren wir an Holidaycheck, nicht an ITS Reisen, richtig? Wir würden das Ganze dann per Einschreiben/Rückschein versenden.
2.) Wie wahrscheinlich ist es (die Verbraucherzentrale hatte sich dazu mal geäußert), dass man die Anzahlung nachträglich vielleicht doch noch zurück bekommt wenn es im Juni immer noch die Reisewarnungen und abgesagten Flüge gibt?LG & danke für die Hilfe!
@sebb2k sagte
Wir werden unseren Urlaub (Pauschalreise über Holidaycheck -> ITS Reisen) heute stornieren. Der Flug nach Griechenland geht am 04.06. und die 41 tägige Frist ist bald. Wir möchten das Risiko nicht eingehen, dass wir evtl. „nur“ den Gutschein über den kompletten Reisepreis erhalten und dieser dann für 1 1/2 Jahre „eingefroren“ ist. Daher jetzt die Stornierung, leider!

Werde ich heute genauso handhaben. Mir geht diese Hinhalterei seitens AA und RV auf den Keks, weswegen ich meine Anzahlung als Lehrgeld abschreiben werde. Bin froh um jeden Tag, den ich mich nicht mehr mit dem Thema beschäftigen muss.
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Glaubt ihr wirklich im Juni kommt jemand mit dem Flieger in den Urlaub ich würde nicht stornieren
xxx überflüssiges Zitat editiert xxx
Nein, glaube ich nicht. Es entbindet mich als Kunde dennoch nicht von meiner Zahlungspflicht, und auf eine Erstattung des Gesamtpreises in Form eines Gutscheins lasse ich mich bei der aktuellen Marktlage nicht ein. 4000 Euro sind mir zu viel um damit zu zocken.
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Noch ein wichtiger Hinweis für alle die das gerichtliche Online-Mahnverfahren selber (ohne Anwalt) durchführen wollen. Achtet darauf den Reiseveranstalter als Schuldner einzutragen und NICHT den Reisevermittler (Reisebüro, über dem ihr evtl. gebucht habt). Nur der Reiseveranstalter (Vertragspartner), der die Reise auch durchführt, schuldet euch das Geld. Dieser steht meist in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung oder im Sicherungsschein. Und gebt nur den exakten Reisepreis (ggf. abzgl. Stornierungskosten) als Hauptforderung ein.
Ansonsten wird der Mahnbescheid schon wegen formalen Fehlern widersprochen.
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@trainer33 sagte:
Wir sind ja nicht verpflichtet den Gutschein zu nehmen
Kann ich nicht beurteilen, aber selbst wenn es so wäre: wer garantiert mir dass es noch zu einer Rückerstattung kommt und nicht der RV vorher in die Insolvenz schlittert. In meinem Fall wäre Abflug erst am 03.06., dass der RV solange voll liquide bleibt halte ich für relativ unrealistisch. Zumal er sich für die Erstattung dann ja auch noch wochenlang Zeit lassen könnte.
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@trainer33 sagte:
Wir sind ja nicht verpflichtet den Gutschein zu nehmen
Kann ich nicht beurteilen, aber selbst wenn es so wäre: wer garantiert mir dass es noch zu einer Rückerstattung kommt und nicht der RV vorher in die Insolvenz schlittert. In meinem Fall wäre Abflug erst am 03.06., dass der RV solange voll liquide bleibt halte ich für relativ unrealistisch. Zumal er sich für die Erstattung dann ja auch noch wochenlang Zeit lassen könnte.
@deefens sagte:
Zumal er sich für die Erstattung dann ja auch noch wochenlang Zeit lassen könnte.
Richtig! Auf Zeit spielen können nicht nur Fußballer sehr gut , sondern auch Reiseunternehmer
. Und die Zeit läuft hier gegen euch! -
Minister: Sommerurlaub in der Mittelmeer-Region denkbar
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Hallo zusammen,
ich springe gerade etwas spät in diesen Thread ein, hätte eine Frage:
Wir haben für Juli ein MobileHome auf einem Campingplatz in Frankreich gebucht, direkt beim Campingplatzbetreiber, also individuell, nicht über eine Agentur. Anzahlung ging schon raus, die Restrate (ca. 2000€) wäre dann Anfang Juni fällig.
Der Betreiber hat "aufgrund Corona" momentan jegliche Kommunikation eingestellt und auf der Webseite ein paar Infos publiziert, zusammengefasst folgende:- sollten aufgrund von Beschränkungen Buchungen später als Mai vom Staat/Betreiber abgesagt werden, gilt die französische Gutscheinlösung (also 18 Monate, danach Geld zurück)
- sollte man dann die Reise stornieren, verfällt die Anzahlung, also das Geld geht flöten
Also gilt erst mal Abwarten - wir hoffen ja noch immer irgendwie drauf, den Urlaub antreten zu können, wobei man auch da viele Dinge abwiegen muss (Risiko, ...).
Ab Anfang Juni stellt sich - sollten die Beschränkungen weiterhin gelten - die Frage: storniere ich oder akzeptiere ich die Gutscheinlösung?Wenn ich storniere, geht wie gesagt die Anzahlung flöten, aber ich habe keine weiteren 2000€ verbrannt.
Nun die Preisfrage:
Wenn ich die Gutscheinlösung akzeptiere, wann wird dann die Restzahlung fällig - Anfang Juni oder 4 Wochen vor einem eventuellen Alternativtermin?Kennt sich hier jemand mit der französischen Gutscheinlösung aus?
Viele Grüße
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Hallo zusammen,
ich springe gerade etwas spät in diesen Thread ein, hätte eine Frage:
Wir haben für Juli ein MobileHome auf einem Campingplatz in Frankreich gebucht, direkt beim Campingplatzbetreiber, also individuell, nicht über eine Agentur. Anzahlung ging schon raus, die Restrate (ca. 2000€) wäre dann Anfang Juni fällig.
Der Betreiber hat "aufgrund Corona" momentan jegliche Kommunikation eingestellt und auf der Webseite ein paar Infos publiziert, zusammengefasst folgende:- sollten aufgrund von Beschränkungen Buchungen später als Mai vom Staat/Betreiber abgesagt werden, gilt die französische Gutscheinlösung (also 18 Monate, danach Geld zurück)
- sollte man dann die Reise stornieren, verfällt die Anzahlung, also das Geld geht flöten
Also gilt erst mal Abwarten - wir hoffen ja noch immer irgendwie drauf, den Urlaub antreten zu können, wobei man auch da viele Dinge abwiegen muss (Risiko, ...).
Ab Anfang Juni stellt sich - sollten die Beschränkungen weiterhin gelten - die Frage: storniere ich oder akzeptiere ich die Gutscheinlösung?Wenn ich storniere, geht wie gesagt die Anzahlung flöten, aber ich habe keine weiteren 2000€ verbrannt.
Nun die Preisfrage:
Wenn ich die Gutscheinlösung akzeptiere, wann wird dann die Restzahlung fällig - Anfang Juni oder 4 Wochen vor einem eventuellen Alternativtermin?Kennt sich hier jemand mit der französischen Gutscheinlösung aus?
Viele Grüße
Hallo,
Ich bin zwar Französin aber ich habe wirklich keine Ahnung ich kann dich höchstens anbieten dort anzurufen um das zu klären. Wenn du das möchtest kannst du mir gerne eine PN senden.
Herzliche Grüße
Nadine -
Hallo zusammen,
ich springe gerade etwas spät in diesen Thread ein, hätte eine Frage:
Wir haben für Juli ein MobileHome auf einem Campingplatz in Frankreich gebucht, direkt beim Campingplatzbetreiber, also individuell, nicht über eine Agentur. Anzahlung ging schon raus, die Restrate (ca. 2000€) wäre dann Anfang Juni fällig.
Der Betreiber hat "aufgrund Corona" momentan jegliche Kommunikation eingestellt und auf der Webseite ein paar Infos publiziert, zusammengefasst folgende:- sollten aufgrund von Beschränkungen Buchungen später als Mai vom Staat/Betreiber abgesagt werden, gilt die französische Gutscheinlösung (also 18 Monate, danach Geld zurück)
- sollte man dann die Reise stornieren, verfällt die Anzahlung, also das Geld geht flöten
Also gilt erst mal Abwarten - wir hoffen ja noch immer irgendwie drauf, den Urlaub antreten zu können, wobei man auch da viele Dinge abwiegen muss (Risiko, ...).
Ab Anfang Juni stellt sich - sollten die Beschränkungen weiterhin gelten - die Frage: storniere ich oder akzeptiere ich die Gutscheinlösung?Wenn ich storniere, geht wie gesagt die Anzahlung flöten, aber ich habe keine weiteren 2000€ verbrannt.
Nun die Preisfrage:
Wenn ich die Gutscheinlösung akzeptiere, wann wird dann die Restzahlung fällig - Anfang Juni oder 4 Wochen vor einem eventuellen Alternativtermin?Kennt sich hier jemand mit der französischen Gutscheinlösung aus?
Viele Grüße
@slartibartfast
Reine Abwängungssache. Ist einem die dann verloren gegangene Anzahlung weitere Wochen und Monate eventuellen Ärger wert?Bei uns waren es "nur" 149€ für ein Apartment auf Gran Canaria. Aber das erschien uns ertäglicher, als dann eventuell für 744€ lediglich einen Gutschein in den Händen zu halten.
Als wir uns entscheiden mußten, da wir sonst in die nächste Stornierungsstufe gekommen wären, war noch nicht klar, ob die Restsumme trotzdem fällig wird. Daher die "sichere" Variante.
Deutschland hat ja nun für Flüge und Pauschalreisen auch eine Gutscheinlösung, die aber nicht EU-Recht entspricht. Ich habe aber keine Ahnung, wie das bei Campingvermietungen in Frankreich geregelt ist.
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Hallo slartibartfast
uns geht es genau wie Euch. Der Campingplatz verlängert die Zeit bis geöffnet immer paralell zur Ausgangsperre in Frankreich. Sie schreiben, dass das Geld bei ihnen hinterlegt ist und dann später in der Saison 2020 oder 2021genutzt werden kann. Von einer Auszahlung danach ist nicht die Rede. Für uns ist das nicht so tragisch, weil wir auf jeden Fall wenn es dieses Jahr nicht klappt im nächsten Jahr unseren Urlaub dort verbringen wollen.
VG Silvia L -
Hallo,
Ich bin zwar Französin aber ich habe wirklich keine Ahnung ich kann dich höchstens anbieten dort anzurufen um das zu klären. Wenn du das möchtest kannst du mir gerne eine PN senden.
Herzliche Grüße
NadineHi Nadine - danke für das Angebot. Der Betreiber hat wohl momentan alle Angestelten in Kurzarbeit geschickt und die Kommunikation bis auf das Statement auf der Webseite eingestellt, d.h. wir warten erst einmal ab.
Viele liebe Grüße,
Bernd -
@bzips @silvia-l Danke für die Antworten.
Mir ist auch noch nicht klar, wie sich das mit der Restrate verhält. Wenn die erst kurz vor dem tatsächlichen Reiseantritt fällig ist, wäre dass fein für uns, wir würden ja dann auch gerne dort ein Jahr drauf den Urlaub verbringen.
Wenn der trotzdem wie gehabt Anfang Juni dieses Jahres fällig wird, ist das für uns zu riskant und wir werden dann wohl zähneknirschend auf die Anzahlung verzichten.Die Gutschein-Option hat neben der Zahlungs-Geschichte und den Insolvenz-Risiken etc. halt noch weitere Fragezeichen:
Es ist ja gar nicht sicher, ob wir dann nächstes Jahr zum gewünschten/möglichen Zeitpunkt einen Platz bekommen - es gibt ja dann im schlimmsten Fall einen doppelten Run auf die Plätze: die mit den Gutscheinen und die, die regulär 2021 Urlaub machen wollen... -
Auch TUI bietet jetzt die Rückzahlung der Kundengelder an:
"Da die Zustimmung der EU noch fehlt, warten wir jetzt nicht länger ab und geben Ihnen und unseren gemeinsamen Kunden Klarheit und vor allem Sicherheit, in dem wir nach aktuell geltendem Recht vorgehen, aber dennoch die von uns favorisierte Gutscheinlösung – in unser beiderseitigem Interesse- berücksichtigen.
Alle Kunden, deren Buchung Corona-bedingt storniert wurde, haben die Wahl:
• Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung oder
• die bereits geleistete Zahlung wird zum TUI fly Gutschein.
Die Einlösung (Gutschein) ist ab sofort möglich, die Veranlassung der Auszahlung der getätigten Zahlung ist ab dem 28. Mai 2020 möglich."..
Natürlich schwingt da immer noch die Hoffnung auf eine Gutscheinlösung mit.
Die TUI Homepage ist noch auf dem Stand v. 17.04. - Tui wird diese Info´s wohl bald aktualisieren.Ich hoffe doch, das der 28.Mai ein Schreibfehler ist....ansonsten macht sich TUI damit keine Freunde!
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Auch TUI bietet jetzt die Rückzahlung der Kundengelder an:
"Da die Zustimmung der EU noch fehlt, warten wir jetzt nicht länger ab und geben Ihnen und unseren gemeinsamen Kunden Klarheit und vor allem Sicherheit, in dem wir nach aktuell geltendem Recht vorgehen, aber dennoch die von uns favorisierte Gutscheinlösung – in unser beiderseitigem Interesse- berücksichtigen.
Alle Kunden, deren Buchung Corona-bedingt storniert wurde, haben die Wahl:
• Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung oder
• die bereits geleistete Zahlung wird zum TUI fly Gutschein.
Die Einlösung (Gutschein) ist ab sofort möglich, die Veranlassung der Auszahlung der getätigten Zahlung ist ab dem 28. Mai 2020 möglich."..
Natürlich schwingt da immer noch die Hoffnung auf eine Gutscheinlösung mit.
Die TUI Homepage ist noch auf dem Stand v. 17.04. - Tui wird diese Info´s wohl bald aktualisieren.Ich hoffe doch, das der 28.Mai ein Schreibfehler ist....ansonsten macht sich TUI damit keine Freunde!
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Auch TUI bietet jetzt die Rückzahlung der Kundengelder an:
"Da die Zustimmung der EU noch fehlt, warten wir jetzt nicht länger ab und geben Ihnen und unseren gemeinsamen Kunden Klarheit und vor allem Sicherheit, in dem wir nach aktuell geltendem Recht vorgehen, aber dennoch die von uns favorisierte Gutscheinlösung – in unser beiderseitigem Interesse- berücksichtigen.
Alle Kunden, deren Buchung Corona-bedingt storniert wurde, haben die Wahl:
• Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung oder
• die bereits geleistete Zahlung wird zum TUI fly Gutschein.
Die Einlösung (Gutschein) ist ab sofort möglich, die Veranlassung der Auszahlung der getätigten Zahlung ist ab dem 28. Mai 2020 möglich."..
Natürlich schwingt da immer noch die Hoffnung auf eine Gutscheinlösung mit.
Die TUI Homepage ist noch auf dem Stand v. 17.04. - Tui wird diese Info´s wohl bald aktualisieren.Ich hoffe doch, das der 28.Mai ein Schreibfehler ist....ansonsten macht sich TUI damit keine Freunde!
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Im von dir zitierten Text ist von Tuifly die Rede.
TUI betreffend wurde doch mehrfach der 23. 4. gepostet, auch von dir. Ja was denn nun?
@bienekind sagte:
Im von dir zitierten Text ist von Tuifly die Rede.
Richtig, ich habe nur Auszüge aus dem Schreiben veröffentlicht.
TUI Deutschland gibt hier erstmal die Rückzahlung für die abgesagten Flüge bekannt.
Bei Pauschalreisen gibt es bisher noch keine Änderungen.