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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • SchnitzelesserS Schnitzelesser

    Ich warte 18 Tage nach geplantem Reisebeginn, 11 Tage nach geplantem Reiseende und 32 Tage nach erhaltener Stornierungsankündigung noch immer auf

    • Stornierung
    • Reisepreisrückzahlung
    • alternative personalisierte Angebote

    RV: L'TUR

    stefan.zanderS Offline
    stefan.zanderS Offline
    stefan.zander
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3681

    Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen

    Auf @schnitzelesser hat ein paar Seiten vorher niemand reagiert.

    Also @schnitzelesser ich bin genau im selben Boot.
    Auch LTUR, Daten fast die gleichen. Ein paar Tage mehr bei mir.

    Nach der Stornierung kam ein paar Tage später eine Mail, ich würde die Rückzahlung in ein paar Tagen bekommen.
    4 Wochen später jedoch, dass sie mir einen Gutschein vorbereiten, weil das ja die Bundesregierung so beschlossen hätte.
    Also eine etwas fragliche Rechtsauslegung 😉

    Letzte Woche habe ich jetzt bei meiner Bank, der ING, ein Chargeback veranlasst. Bisher aber noch nichts gehört.

    SchnitzelesserS 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Sebb2kS Sebb2k

      Hi!

      Wir werden unseren Urlaub (Pauschalreise über Holidaycheck -> ITS Reisen) heute stornieren. Der Flug nach Griechenland geht am 04.06. und die 41 tägige Frist ist bald. Wir möchten das Risiko nicht eingehen, dass wir evtl. „nur“ den Gutschein über den kompletten Reisepreis erhalten und dieser dann für 1 1/2 Jahre „eingefroren“ ist. Daher jetzt die Stornierung, leider! 😢

      Zwei kurze Fragen an Euch:
      1.) Die Stornierung formulieren wir an Holidaycheck, nicht an ITS Reisen, richtig? Wir würden das Ganze dann per Einschreiben/Rückschein versenden.
      2.) Wie wahrscheinlich ist es (die Verbraucherzentrale hatte sich dazu mal geäußert), dass man die Anzahlung nachträglich vielleicht doch noch zurück bekommt wenn es im Juni immer noch die Reisewarnungen und abgesagten Flüge gibt?

      LG & danke für die Hilfe!

      deefensD Offline
      deefensD Offline
      deefens
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3682

      @sebb2k sagte

      Wir werden unseren Urlaub (Pauschalreise über Holidaycheck -> ITS Reisen) heute stornieren. Der Flug nach Griechenland geht am 04.06. und die 41 tägige Frist ist bald. Wir möchten das Risiko nicht eingehen, dass wir evtl. „nur“ den Gutschein über den kompletten Reisepreis erhalten und dieser dann für 1 1/2 Jahre „eingefroren“ ist. Daher jetzt die Stornierung, leider! 😢

      Werde ich heute genauso handhaben. Mir geht diese Hinhalterei seitens AA und RV auf den Keks, weswegen ich meine Anzahlung als Lehrgeld abschreiben werde. Bin froh um jeden Tag, den ich mich nicht mehr mit dem Thema beschäftigen muss.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • trainer33T Offline
        trainer33T Offline
        trainer33
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3683

        Glaubt ihr wirklich im Juni kommt jemand mit dem Flieger in den Urlaub ich würde nicht stornieren

        deefensD 1 Antwort Letzte Antwort
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        • trainer33T trainer33

          Glaubt ihr wirklich im Juni kommt jemand mit dem Flieger in den Urlaub ich würde nicht stornieren

          deefensD Offline
          deefensD Offline
          deefens
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #3684

          @trainer33

          xxx überflüssiges Zitat editiert xxx

          Nein, glaube ich nicht. Es entbindet mich als Kunde dennoch nicht von meiner Zahlungspflicht, und auf eine Erstattung des Gesamtpreises in Form eines Gutscheins lasse ich mich bei der aktuellen Marktlage nicht ein. 4000 Euro sind mir zu viel um damit zu zocken.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • MKlumpM Offline
            MKlumpM Offline
            MKlump
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3685

            Some little news:

            https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2020/04/21/veranstalter-sagen-weitere-reisen-ab/

            Grüße

            Die Leute meinen immer, die Zeiten werden schlimmer.
            Die Zeiten bleiben immer, die Leute werden schlimmer.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • trainer33T Offline
              trainer33T Offline
              trainer33
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3686

              Wir sind ja nicht verpflichtet den Gutschein zu nehmen

              deefensD 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Urlaub 2020U Offline
                Urlaub 2020U Offline
                Urlaub 2020
                Verwarnt Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von Urlaub 2020
                #3687

                Noch ein wichtiger Hinweis für alle die das gerichtliche Online-Mahnverfahren selber (ohne Anwalt) durchführen wollen. Achtet darauf den Reiseveranstalter als Schuldner einzutragen und NICHT den Reisevermittler (Reisebüro, über dem ihr evtl. gebucht habt). Nur der Reiseveranstalter (Vertragspartner), der die Reise auch durchführt, schuldet euch das Geld. Dieser steht meist in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung oder im Sicherungsschein. Und gebt nur den exakten Reisepreis (ggf. abzgl. Stornierungskosten) als Hauptforderung ein.

                Ansonsten wird der Mahnbescheid schon wegen formalen Fehlern widersprochen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • trainer33T trainer33

                  Wir sind ja nicht verpflichtet den Gutschein zu nehmen

                  deefensD Offline
                  deefensD Offline
                  deefens
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3688

                  @trainer33 sagte:

                  Wir sind ja nicht verpflichtet den Gutschein zu nehmen

                  Kann ich nicht beurteilen, aber selbst wenn es so wäre: wer garantiert mir dass es noch zu einer Rückerstattung kommt und nicht der RV vorher in die Insolvenz schlittert. In meinem Fall wäre Abflug erst am 03.06., dass der RV solange voll liquide bleibt halte ich für relativ unrealistisch. Zumal er sich für die Erstattung dann ja auch noch wochenlang Zeit lassen könnte.

                  Urlaub 2020U 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • deefensD deefens

                    @trainer33 sagte:

                    Wir sind ja nicht verpflichtet den Gutschein zu nehmen

                    Kann ich nicht beurteilen, aber selbst wenn es so wäre: wer garantiert mir dass es noch zu einer Rückerstattung kommt und nicht der RV vorher in die Insolvenz schlittert. In meinem Fall wäre Abflug erst am 03.06., dass der RV solange voll liquide bleibt halte ich für relativ unrealistisch. Zumal er sich für die Erstattung dann ja auch noch wochenlang Zeit lassen könnte.

                    Urlaub 2020U Offline
                    Urlaub 2020U Offline
                    Urlaub 2020
                    Verwarnt Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3689

                    @deefens sagte:

                    Zumal er sich für die Erstattung dann ja auch noch wochenlang Zeit lassen könnte.

                    Richtig! Auf Zeit spielen können nicht nur Fußballer sehr gut , sondern auch Reiseunternehmer 😏. Und die Zeit läuft hier gegen euch!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Vive la FranceV Offline
                      Vive la FranceV Offline
                      Vive la France
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3690

                      Minister: Sommerurlaub in der Mittelmeer-Region denkbar

                      https://www.n-tv.de/panorama/11-14-Minister-Sommerurlaub-in-der-Mittelmeer-Region-denkbar--article21626512.html

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • slartibartfastS Offline
                        slartibartfastS Offline
                        slartibartfast
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3691

                        Hallo zusammen,

                        ich springe gerade etwas spät in diesen Thread ein, hätte eine Frage:

                        Wir haben für Juli ein MobileHome auf einem Campingplatz in Frankreich gebucht, direkt beim Campingplatzbetreiber, also individuell, nicht über eine Agentur. Anzahlung ging schon raus, die Restrate (ca. 2000€) wäre dann Anfang Juni fällig.
                        Der Betreiber hat "aufgrund Corona" momentan jegliche Kommunikation eingestellt und auf der Webseite ein paar Infos publiziert, zusammengefasst folgende:

                        • sollten aufgrund von Beschränkungen Buchungen später als Mai vom Staat/Betreiber abgesagt werden, gilt die französische Gutscheinlösung (also 18 Monate, danach Geld zurück)
                        • sollte man dann die Reise stornieren, verfällt die Anzahlung, also das Geld geht flöten

                        Also gilt erst mal Abwarten - wir hoffen ja noch immer irgendwie drauf, den Urlaub antreten zu können, wobei man auch da viele Dinge abwiegen muss (Risiko, ...).
                        Ab Anfang Juni stellt sich - sollten die Beschränkungen weiterhin gelten - die Frage: storniere ich oder akzeptiere ich die Gutscheinlösung?

                        Wenn ich storniere, geht wie gesagt die Anzahlung flöten, aber ich habe keine weiteren 2000€ verbrannt.
                        Nun die Preisfrage:
                        Wenn ich die Gutscheinlösung akzeptiere, wann wird dann die Restzahlung fällig - Anfang Juni oder 4 Wochen vor einem eventuellen Alternativtermin?

                        Kennt sich hier jemand mit der französischen Gutscheinlösung aus?

                        Viele Grüße

                        Vive la FranceV bzipsB 2 Antworten Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • slartibartfastS slartibartfast

                          Hallo zusammen,

                          ich springe gerade etwas spät in diesen Thread ein, hätte eine Frage:

                          Wir haben für Juli ein MobileHome auf einem Campingplatz in Frankreich gebucht, direkt beim Campingplatzbetreiber, also individuell, nicht über eine Agentur. Anzahlung ging schon raus, die Restrate (ca. 2000€) wäre dann Anfang Juni fällig.
                          Der Betreiber hat "aufgrund Corona" momentan jegliche Kommunikation eingestellt und auf der Webseite ein paar Infos publiziert, zusammengefasst folgende:

                          • sollten aufgrund von Beschränkungen Buchungen später als Mai vom Staat/Betreiber abgesagt werden, gilt die französische Gutscheinlösung (also 18 Monate, danach Geld zurück)
                          • sollte man dann die Reise stornieren, verfällt die Anzahlung, also das Geld geht flöten

                          Also gilt erst mal Abwarten - wir hoffen ja noch immer irgendwie drauf, den Urlaub antreten zu können, wobei man auch da viele Dinge abwiegen muss (Risiko, ...).
                          Ab Anfang Juni stellt sich - sollten die Beschränkungen weiterhin gelten - die Frage: storniere ich oder akzeptiere ich die Gutscheinlösung?

                          Wenn ich storniere, geht wie gesagt die Anzahlung flöten, aber ich habe keine weiteren 2000€ verbrannt.
                          Nun die Preisfrage:
                          Wenn ich die Gutscheinlösung akzeptiere, wann wird dann die Restzahlung fällig - Anfang Juni oder 4 Wochen vor einem eventuellen Alternativtermin?

                          Kennt sich hier jemand mit der französischen Gutscheinlösung aus?

                          Viele Grüße

                          Vive la FranceV Offline
                          Vive la FranceV Offline
                          Vive la France
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3692

                          Hallo,
                          Ich bin zwar Französin aber ich habe wirklich keine Ahnung ich kann dich höchstens anbieten dort anzurufen um das zu klären. Wenn du das möchtest kannst du mir gerne eine PN senden.
                          Herzliche Grüße
                          Nadine

                          slartibartfastS 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • slartibartfastS slartibartfast

                            Hallo zusammen,

                            ich springe gerade etwas spät in diesen Thread ein, hätte eine Frage:

                            Wir haben für Juli ein MobileHome auf einem Campingplatz in Frankreich gebucht, direkt beim Campingplatzbetreiber, also individuell, nicht über eine Agentur. Anzahlung ging schon raus, die Restrate (ca. 2000€) wäre dann Anfang Juni fällig.
                            Der Betreiber hat "aufgrund Corona" momentan jegliche Kommunikation eingestellt und auf der Webseite ein paar Infos publiziert, zusammengefasst folgende:

                            • sollten aufgrund von Beschränkungen Buchungen später als Mai vom Staat/Betreiber abgesagt werden, gilt die französische Gutscheinlösung (also 18 Monate, danach Geld zurück)
                            • sollte man dann die Reise stornieren, verfällt die Anzahlung, also das Geld geht flöten

                            Also gilt erst mal Abwarten - wir hoffen ja noch immer irgendwie drauf, den Urlaub antreten zu können, wobei man auch da viele Dinge abwiegen muss (Risiko, ...).
                            Ab Anfang Juni stellt sich - sollten die Beschränkungen weiterhin gelten - die Frage: storniere ich oder akzeptiere ich die Gutscheinlösung?

                            Wenn ich storniere, geht wie gesagt die Anzahlung flöten, aber ich habe keine weiteren 2000€ verbrannt.
                            Nun die Preisfrage:
                            Wenn ich die Gutscheinlösung akzeptiere, wann wird dann die Restzahlung fällig - Anfang Juni oder 4 Wochen vor einem eventuellen Alternativtermin?

                            Kennt sich hier jemand mit der französischen Gutscheinlösung aus?

                            Viele Grüße

                            bzipsB Offline
                            bzipsB Offline
                            bzips
                            Verwarnt Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von bzips
                            #3693

                            @slartibartfast
                            Reine Abwängungssache. Ist einem die dann verloren gegangene Anzahlung weitere Wochen und Monate eventuellen Ärger wert?

                            Bei uns waren es "nur" 149€ für ein Apartment auf Gran Canaria. Aber das erschien uns ertäglicher, als dann eventuell für 744€ lediglich einen Gutschein in den Händen zu halten.

                            Als wir uns entscheiden mußten, da wir sonst in die nächste Stornierungsstufe gekommen wären, war noch nicht klar, ob die Restsumme trotzdem fällig wird. Daher die "sichere" Variante.

                            Deutschland hat ja nun für Flüge und Pauschalreisen auch eine Gutscheinlösung, die aber nicht EU-Recht entspricht. Ich habe aber keine Ahnung, wie das bei Campingvermietungen in Frankreich geregelt ist.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Silvia LS Offline
                              Silvia LS Offline
                              Silvia L
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3694

                              Hallo slartibartfast
                              uns geht es genau wie Euch. Der Campingplatz verlängert die Zeit bis geöffnet immer paralell zur Ausgangsperre in Frankreich. Sie schreiben, dass das Geld bei ihnen hinterlegt ist und dann später in der Saison 2020 oder 2021genutzt werden kann. Von einer Auszahlung danach ist nicht die Rede. Für uns ist das nicht so tragisch, weil wir auf jeden Fall wenn es dieses Jahr nicht klappt im nächsten Jahr unseren Urlaub dort verbringen wollen.
                              VG Silvia L

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Vive la FranceV Vive la France

                                Hallo,
                                Ich bin zwar Französin aber ich habe wirklich keine Ahnung ich kann dich höchstens anbieten dort anzurufen um das zu klären. Wenn du das möchtest kannst du mir gerne eine PN senden.
                                Herzliche Grüße
                                Nadine

                                slartibartfastS Offline
                                slartibartfastS Offline
                                slartibartfast
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3695

                                Hi Nadine - danke für das Angebot. Der Betreiber hat wohl momentan alle Angestelten in Kurzarbeit geschickt und die Kommunikation bis auf das Statement auf der Webseite eingestellt, d.h. wir warten erst einmal ab.

                                Viele liebe Grüße,
                                Bernd

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • slartibartfastS Offline
                                  slartibartfastS Offline
                                  slartibartfast
                                  schrieb am zuletzt editiert von slartibartfast
                                  #3696

                                  @bzips @silvia-l Danke für die Antworten.
                                  Mir ist auch noch nicht klar, wie sich das mit der Restrate verhält. Wenn die erst kurz vor dem tatsächlichen Reiseantritt fällig ist, wäre dass fein für uns, wir würden ja dann auch gerne dort ein Jahr drauf den Urlaub verbringen.
                                  Wenn der trotzdem wie gehabt Anfang Juni dieses Jahres fällig wird, ist das für uns zu riskant und wir werden dann wohl zähneknirschend auf die Anzahlung verzichten.

                                  Die Gutschein-Option hat neben der Zahlungs-Geschichte und den Insolvenz-Risiken etc. halt noch weitere Fragezeichen:
                                  Es ist ja gar nicht sicher, ob wir dann nächstes Jahr zum gewünschten/möglichen Zeitpunkt einen Platz bekommen - es gibt ja dann im schlimmsten Fall einen doppelten Run auf die Plätze: die mit den Gutscheinen und die, die regulär 2021 Urlaub machen wollen...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • olicheckO Offline
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                                    olicheck
                                    schrieb am zuletzt editiert von olicheck
                                    #3697

                                    Auch TUI bietet jetzt die Rückzahlung der Kundengelder an:

                                    "Da die Zustimmung der EU noch fehlt, warten wir jetzt nicht länger ab und geben Ihnen und unseren gemeinsamen Kunden Klarheit und vor allem Sicherheit, in dem wir nach aktuell geltendem Recht vorgehen, aber dennoch die von uns favorisierte Gutscheinlösung – in unser beiderseitigem Interesse- berücksichtigen.
                                    Alle Kunden, deren Buchung Corona-bedingt storniert wurde, haben die Wahl:
                                    • Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung oder
                                    • die bereits geleistete Zahlung wird zum TUI fly Gutschein.
                                    Die Einlösung (Gutschein) ist ab sofort möglich, die Veranlassung der Auszahlung der getätigten Zahlung ist ab dem 28. Mai 2020 möglich."

                                    ..
                                    Natürlich schwingt da immer noch die Hoffnung auf eine Gutscheinlösung mit.
                                    Die TUI Homepage ist noch auf dem Stand v. 17.04. - Tui wird diese Info´s wohl bald aktualisieren.

                                    Ich hoffe doch, das der 28.Mai ein Schreibfehler ist....ansonsten macht sich TUI damit keine Freunde!

                                    bzipsB BienekindB 3 Antworten Letzte Antwort
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                                    • olicheckO olicheck

                                      Auch TUI bietet jetzt die Rückzahlung der Kundengelder an:

                                      "Da die Zustimmung der EU noch fehlt, warten wir jetzt nicht länger ab und geben Ihnen und unseren gemeinsamen Kunden Klarheit und vor allem Sicherheit, in dem wir nach aktuell geltendem Recht vorgehen, aber dennoch die von uns favorisierte Gutscheinlösung – in unser beiderseitigem Interesse- berücksichtigen.
                                      Alle Kunden, deren Buchung Corona-bedingt storniert wurde, haben die Wahl:
                                      • Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung oder
                                      • die bereits geleistete Zahlung wird zum TUI fly Gutschein.
                                      Die Einlösung (Gutschein) ist ab sofort möglich, die Veranlassung der Auszahlung der getätigten Zahlung ist ab dem 28. Mai 2020 möglich."

                                      ..
                                      Natürlich schwingt da immer noch die Hoffnung auf eine Gutscheinlösung mit.
                                      Die TUI Homepage ist noch auf dem Stand v. 17.04. - Tui wird diese Info´s wohl bald aktualisieren.

                                      Ich hoffe doch, das der 28.Mai ein Schreibfehler ist....ansonsten macht sich TUI damit keine Freunde!

                                      bzipsB Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3698

                                      Amüsanter Wortlaut.

                                      Klarheit besteht schon die ganze Zeit. Jetzt ist wohl die Hoffnung gestorben.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • olicheckO olicheck

                                        Auch TUI bietet jetzt die Rückzahlung der Kundengelder an:

                                        "Da die Zustimmung der EU noch fehlt, warten wir jetzt nicht länger ab und geben Ihnen und unseren gemeinsamen Kunden Klarheit und vor allem Sicherheit, in dem wir nach aktuell geltendem Recht vorgehen, aber dennoch die von uns favorisierte Gutscheinlösung – in unser beiderseitigem Interesse- berücksichtigen.
                                        Alle Kunden, deren Buchung Corona-bedingt storniert wurde, haben die Wahl:
                                        • Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung oder
                                        • die bereits geleistete Zahlung wird zum TUI fly Gutschein.
                                        Die Einlösung (Gutschein) ist ab sofort möglich, die Veranlassung der Auszahlung der getätigten Zahlung ist ab dem 28. Mai 2020 möglich."

                                        ..
                                        Natürlich schwingt da immer noch die Hoffnung auf eine Gutscheinlösung mit.
                                        Die TUI Homepage ist noch auf dem Stand v. 17.04. - Tui wird diese Info´s wohl bald aktualisieren.

                                        Ich hoffe doch, das der 28.Mai ein Schreibfehler ist....ansonsten macht sich TUI damit keine Freunde!

                                        BienekindB Offline
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                                        Bienekind
                                        schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
                                        #3699

                                        Im von dir zitierten Text ist von Tuifly die Rede.
                                        TUI betreffend wurde doch mehrfach der 23. 4. gepostet, auch von dir. Ja was denn nun?😳

                                        olicheckO 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • BienekindB Bienekind

                                          Im von dir zitierten Text ist von Tuifly die Rede.
                                          TUI betreffend wurde doch mehrfach der 23. 4. gepostet, auch von dir. Ja was denn nun?😳

                                          olicheckO Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von olicheck
                                          #3700

                                          @bienekind sagte:

                                          Im von dir zitierten Text ist von Tuifly die Rede.

                                          Richtig, ich habe nur Auszüge aus dem Schreiben veröffentlicht.
                                          TUI Deutschland gibt hier erstmal die Rückzahlung für die abgesagten Flüge bekannt.
                                          Bei Pauschalreisen gibt es bisher noch keine Änderungen.

                                          BienekindB bzipsB 2 Antworten Letzte Antwort
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