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Erstattung aufgrund der Stornierung

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  • atmosoA Offline
    atmosoA Offline
    atmoso
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Es wurde am 30.4. 2020 die Reise nach Mallorca, vom 31.5. -6.6.2020 aufgrund der Reisewarnung bis zum 14.6. storniert. Die Restzahlung ist am 3.5. fällig gewesen. Diese Restzahlung wurde am 4.5. meiner Kreditkarte belastet. Obwohl ich noch telefonisch am 30.4. bei Holidaycheck angefragt hatte, das ja wohl aufgrund der Verlängerung der Reisewarnung und der damit verbundene Stornierung die Restzahlung ausgesetzt wird, wurde mir bestätigt, dass keine Restzahlung mehr abgebucht werden wird.

    Leider musste ich dann am 4.5.2020 feststellen, dass die Restzahlung doch der Kreditkarte belastet wurde. Dieses Vorgehen empfinde ich als sehr sehr Grenzwertes. Lat. §651 BGB ist das Reiseunternehmen verpflichtet, die gesamten Reiskosten zu erstatten. Mehrmaliges telefonisches Nachfragen, wann denn die Erstattung stattfinden wird, wie auch die Fristsetzung der Erstattung von mir via email , blieben erfolglos.

    Ich habe nunmehr am 20.5. diesen Vorgang meinem Anwalt übergeben. Dieses wird nun kostenpflichtig für Holidaycheck juristisch verfolgt. Ich werde nie wieder bei Holidaycheck buchen. Jeder, der dieses liest, darf seine eigenen Gedanken entwickeln. Holidaycheck lässt langjährige Kunden im Stich. Vielen Dank

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    • 72mike7 Offline
      72mike7 Offline
      72mike
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wer hat storniert, Du?

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • KourionK Offline
        KourionK Offline
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von Kourion
        #3

        @atmoso
        Dazu hast du hier schon einen Thread am 5.5. eröffnet (hier). Ich hatte dir damals einen passenden Thread verlinkt, diesen hier -
        Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
        Dort hast du dich aber nicht gemeldet. Versuch's doch jetzt dort einmal. Kopier dein Posting einfach hinein.

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Günter/HolidayCheckG Online
          Günter/HolidayCheckG Online
          Günter/HolidayCheck
          Admin Experte Fuerteventura
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Und damit das dann auch richtig geschieht machen wirhier zu. Danke Kourion,

          1 Antwort Letzte Antwort
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