Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
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Eine Quarantänepflicht ist ein Kündigungsgrund.
Und selbstverständlich ist die Regelung der Rücktrittsangebote für Neubuchungen vollkommen logisch.
Tatsächlich wussten die Veranstalter und deren Leistungsträger im November 2019 nämlich ebenfalls noch nicht, was da auf uns zurollen würde. Daher haben sie - genau wie die Reisewilligen! - Verträge auf der Basis einer störungsfreien Durchführung der Reise mit ihren Leistungsträgern vereinbart.
Bei Neubuchung hingegen kann man die Risiken abfedern, i.e. mit den Beteiligten entsprechende Rücktrittsbedingungen aushandeln - und diese dann an die Kunden weitergeben.Will heißen: Für vor der Krise geschlossene Verträge wurde andere Bedingungen vereinbart, an die die Veranstalter nun ebenfalls gebunden sind.
Vielleicht muss man gar nicht so lange nachdenken um zu verstehen, dass XY Travel nur eine geringe Neigung verspürt, die 700 Tacken für das Zimmer der Suhrbiers im Royal Elephant mal eben "kulant" herzuschenken, nur weil damit die Hoffnung besteht, dass sie nicht irgendwo "Nie wieder XY!" reinpinseln.
Mir scheint, die allgemeine Auffassung von der Tätigkeit eines Veranstalters sei die zu sein, dass sie fröhlich die Kohle von ihren Kunden kassieren für künftige Reisen ohne ihrerseits auch nur die mindesten Verpflichtungen einzugehen.
Das ist ein Irrtum!!!@vonschmeling sagte:
Eine Quarantänepflicht ist ein Kündigungsgrund.
Und selbstverständlich ist die Regelung der Rücktrittsangebote für Neubuchungen vollkommen logisch.
Tatsächlich wussten die Veranstalter und deren Leistungsträger im November 2019 nämlich ebenfalls noch nicht, was da auf uns zurollen würde. Daher haben sie - genau wie die Reisewilligen! - Verträge auf der Basis einer störungsfreien Durchführung der Reise mit ihren Leistungsträgern vereinbart.
Bei Neubuchung hingegen kann man die Risiken abfedern, i.e. mit den Beteiligten entsprechende Rücktrittsbedingungen aushandeln - und diese dann an die Kunden weitergeben.Will heißen: Für vor der Krise geschlossene Verträge wurde andere Bedingungen vereinbart, an die die Veranstalter nun ebenfalls gebunden sind.
Vielleicht muss man gar nicht so lange nachdenken um zu verstehen, dass XY Travel nur eine geringe Neigung verspürt, die 700 Tacken für das Zimmer der Suhrbiers im Royal Elephant mal eben "kulant" herzuschenken, nur weil damit die Hoffnung besteht, dass sie nicht irgendwo "Nie wieder XY!" reinpinseln.
Mir scheint, die allgemeine Auffassung von der Tätigkeit eines Veranstalters sei die zu sein, dass sie fröhlich die Kohle von ihren Kunden kassieren für künftige Reisen ohne ihrerseits auch nur die mindesten Verpflichtungen einzugehen.
Das ist ein Irrtum!!!Sorry, aber die Argumentation kann ich nicht nachvollziehen.
Ein Beispiel. Ich bin z.B. Hochzeitsfotograf. Ein Paar hat vergangenes Jahr eine Hochzeit bei mir gebucht. Nun hatte ich in der Zwischenzeit einen Unfall und mein Augenlicht auf einem Auge verloren. Es ist klar, dass die Qualität meiner Fotos leiden wird. Da weder ich, noch meine Kunden zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses nichts von meinem Unfall wussten, müssen meine Kunden meine Einschränkung akzeptieren. Nee, so läuft das nicht. -
Naja, vielleicht fällt dir ja noch ein absurderes Beispiel ein?
Soweit hast du dein Pulver jedenfalls nicht sonderlich königlich verschossen.
Ich höre überdies schon wieder die Nachtigall trapsen ...
So läuft das (q.e.d.) - das Bestreiten der Angemessenheit bleibt dir unbenommen.
Allerdings solltest du dann nochmal an deiner Argumentation arbeiten! -
@vonschmeling sagte:
Eine Quarantänepflicht ist ein Kündigungsgrund.
Und selbstverständlich ist die Regelung der Rücktrittsangebote für Neubuchungen vollkommen logisch.
Tatsächlich wussten die Veranstalter und deren Leistungsträger im November 2019 nämlich ebenfalls noch nicht, was da auf uns zurollen würde. Daher haben sie - genau wie die Reisewilligen! - Verträge auf der Basis einer störungsfreien Durchführung der Reise mit ihren Leistungsträgern vereinbart.
Bei Neubuchung hingegen kann man die Risiken abfedern, i.e. mit den Beteiligten entsprechende Rücktrittsbedingungen aushandeln - und diese dann an die Kunden weitergeben.Will heißen: Für vor der Krise geschlossene Verträge wurde andere Bedingungen vereinbart, an die die Veranstalter nun ebenfalls gebunden sind.
Vielleicht muss man gar nicht so lange nachdenken um zu verstehen, dass XY Travel nur eine geringe Neigung verspürt, die 700 Tacken für das Zimmer der Suhrbiers im Royal Elephant mal eben "kulant" herzuschenken, nur weil damit die Hoffnung besteht, dass sie nicht irgendwo "Nie wieder XY!" reinpinseln.
Mir scheint, die allgemeine Auffassung von der Tätigkeit eines Veranstalters sei die zu sein, dass sie fröhlich die Kohle von ihren Kunden kassieren für künftige Reisen ohne ihrerseits auch nur die mindesten Verpflichtungen einzugehen.
Das ist ein Irrtum!!!Sorry, aber die Argumentation kann ich nicht nachvollziehen.
Ein Beispiel. Ich bin z.B. Hochzeitsfotograf. Ein Paar hat vergangenes Jahr eine Hochzeit bei mir gebucht. Nun hatte ich in der Zwischenzeit einen Unfall und mein Augenlicht auf einem Auge verloren. Es ist klar, dass die Qualität meiner Fotos leiden wird. Da weder ich, noch meine Kunden zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses nichts von meinem Unfall wussten, müssen meine Kunden meine Einschränkung akzeptieren. Nee, so läuft das nicht.Powderkimg, Mitglied seit gerade heute hat keine Frage zu eine persönliche Thema, nein, er stoßt Direktbank auf VS Posting. Dingen gibt‘s



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Powderkimg, Mitglied seit gerade heute hat keine Frage zu eine persönliche Thema, nein, er stoßt Direktbank auf VS Posting. Dingen gibt‘s



@vive-la-france sagte:
Powderkimg, Mitglied seit gerade heute hat keine Frage zu eine persönliche Thema, nein, er stoßt Direktbank auf VS Posting. Dingen gibt‘s



Muss ich jetzt ein schlechtes Gewissen haben?
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Naja, vielleicht fällt dir ja noch ein absurderes Beispiel ein?
Soweit hast du dein Pulver jedenfalls nicht sonderlich königlich verschossen.
Ich höre überdies schon wieder die Nachtigall trapsen ...
So läuft das (q.e.d.) - das Bestreiten der Angemessenheit bleibt dir unbenommen.
Allerdings solltest du dann nochmal an deiner Argumentation arbeiten!@vonschmeling sagte:
Naja, vielleicht fällt dir ja noch ein absurderes Beispiel ein?
Soweit hast du dein Pulver jedenfalls nicht sonderlich königlich verschossen.
Ich höre überdies schon wieder die Nachtigall trapsen ...
So läuft das (q.e.d.) - das Bestreiten der Angemessenheit bleibt dir unbenommen.
Allerdings solltest du dann nochmal an deiner Argumentation arbeiten!Pandemie war bis vor kurzem genauso absurd.
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Bitte unterlasse die unnötigen Zitate powderking - ein @username reicht vollkommen aus.
Ich sage dir nochmal:
Es läuft so (verschiedene Stornobedingungen), ob du es logisch oder angemessen findest spielt dabei keinerlei Rolle.
Im Falle persönlicher Betroffenheit kannst du jederzeit Beschwerde führen wegen unangemessener Benachteiligung von Buchungen vor Covid19.Ich hoffe allerdings, dass die Forenverantwortlichen nicht ebenfalls verunfallt und auf einem Auge blind geworden sind ...

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@ powderking
du hast dich in diese Forum sicherlich angemeldet weil du ein bestimmtes Anliegen hattest, oder? Frag ruhig
️ Wir sind gespannt und möchten dich gern mit Ratschläge helfen
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Naja, vielleicht fällt dir ja noch ein absurderes Beispiel ein?
Soweit hast du dein Pulver jedenfalls nicht sonderlich königlich verschossen.
Ich höre überdies schon wieder die Nachtigall trapsen ...
So läuft das (q.e.d.) - das Bestreiten der Angemessenheit bleibt dir unbenommen.
Allerdings solltest du dann nochmal an deiner Argumentation arbeiten!@vonschmeling sagte:
Ich höre überdies schon wieder die Nachtigall trapsen ...
Es ist die Nachtigall und nicht die Lerche...

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Ich vermute mal, es geht im Wesentlichen um die Belange freiberuflicher Kulturschaffender, die sich gegenüber anderen von der Krise Betroffenen besonders benachteiligt fühlen - speziell einäugige Hochzeitsfotografen, deren Situation ja überaus vergleichbar ist mit Pauschalreisebuchern.
Dazu gehören gleichermaßen einbeinige Balletttänzer, einarmige Cellisten, kehlkopflose Sopranisten, komplett erblindete Restaurateure ... und beharrliche Trolle, die trotz zuweilen erbaulicher Kreativität relativ geschmeidig unter der Forengrasnarbe verschwinden. -
Ich vermute mal, es geht im Wesentlichen um die Belange freiberuflicher Kulturschaffender, die sich gegenüber anderen von der Krise Betroffenen besonders benachteiligt fühlen - speziell einäugige Hochzeitsfotografen, deren Situation ja überaus vergleichbar ist mit Pauschalreisebuchern.
Dazu gehören gleichermaßen einbeinige Balletttänzer, einarmige Cellisten, kehlkopflose Sopranisten, komplett erblindete Restaurateure ... und beharrliche Trolle, die trotz zuweilen erbaulicher Kreativität relativ geschmeidig unter der Forengrasnarbe verschwinden.Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
@ powderking
du hast dich in diese Forum sicherlich angemeldet weil du ein bestimmtes Anliegen hattest, oder? Frag ruhig
️ Wir sind gespannt und möchten dich gern mit Ratschläge helfen
️@vive-la-france sagte:
@ powderking
du hast dich in diese Forum sicherlich angemeldet weil du ein bestimmtes Anliegen hattest, oder? Frag ruhig
️ Wir sind gespannt und möchten dich gern mit Ratschläge helfen
️
---------------Das habe ich mich auch gefragt nach den ersten Beiträgen von Powderking, Nadine
Aber scheinbar wird sich direkt in die Wade von vonschmeling verbissen, ohne pers. Anliegen
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Dieser Beitrag wurde gelöscht!
Ein Chat zum Zeitvertreib soll das hier eigentlich nicht sein. Hast Du was zum Thema?
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Ja echt komisch und da komischste ist das es passiert immer wieder dass neue Mitglieder sich direkt an VS Festbeißen. Komisch, komisch



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nein, vive la France, das ist nicht komisch. Natürlich war das Beispiel des einäugigen Hochzeitsfotografen etwas unglücklich.
vonschmeling hat bestimmt viel Fachkenntnis. Leider erweckt sie aber zumindest den Eindruck, dass sie sich nur um das verlorene Geld der Reisebranche sorgt, Dass es für eine Familie viel Geld sein kann, 700 Euro zu verlieren, oder wie wir 500 Euro, dafür hat sie kein Verständnis.
Da macht sie dann lieber Witze über einbeinige Ballett Tänzer. Kann sie ja auch, sie trifft es ja nicht, Aber wer den Schaden hat , muss ja bekanntlich für den Spott nicht sorgen. -
@gd1911
Offenbar hast du keinen Schimmer, wie viele Hilfestellungen ich schon in begründbaren Fällen direkt den Verbrauchern leisten konnte?
Der dir erweckte Eindruck basiert vermutlich auf recht begrenzter Wahrnehmung meiner Mitwirkung an diesem Forum und ist schlichterdings vermessen.
Sei´s drum - hier ist nicht der Ort für eine Diskussion darüber, bei Interesse steht ja jedem die PN Funktion zur Verfügung. -
Ich denke mal, vonschmeling ist ein ganz normaler Kunde wie Du und ich und ebenso betroffen von der Pandemie und deren Folgen.
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Gd1911
VS berät, sie berät sehr gut aber sie ist nicht die Internet Fürsorge. Sie bleibt objektiv in Ihre Erklärungen, sollte sie jedes mal wo sie sagen muss, leider musst du stornieren oder nein da wirst Du kein Geld zurück bekommen, mit der Betroffene mitweinen? Tun das Ärzte wenn sie eine schlechte Nachricht bringen?
Nein, sie bleiben sachlich und erklären die Fakten. Dasselbe tut sie auch, hilfreiche und fundierte Ratschläge geben, manche hören das nicht gern, dafür kann sie nicht! Sie wird dafür regelmäßig angemacht, finde ich nicht korrekt.
Nadine
