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Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber

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  • Sven50S Sven50

    Nach langem hin und her überlegen ,haben Wir unsere Türkeireise vom 6.10.-16.10. im Reisebüro gestern in das Jahr 2021 kostenlos verschieben lassen ! !Die Reise muss dann bis Okt.2021 abgegolten werden beim RV .
    Die Anzahlung die Wir getätigt hatten, liegt somit auf Eis und Wir buchen dann nächstes Jahr je nach Angebot und Verfügbarkeit !
    Es muss halt auch mal 1 Jahr ohne Strandurlaub gehen,denn es sind für uns in diesem Jahr Alles!!! keine Gegebenheiten für eine Flugreise und perfekten Urlaub in der Türkei...

    sonntagsbroetchenS Offline
    sonntagsbroetchenS Offline
    sonntagsbroetchen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3081

    Meine Frau, meine zwei Töchter, meine Eltern und ich haben im Januar 2020 unseren Türkeiurlaub gebucht (Anreise: 22.09.2020).
    Aufgrund der steigenden Zahlen wollen wir diese Reise nicht antreten, müssten aber momentan 40% Stornierungskosten zahlen, da wir über XFTI gebucht haben. Auch eine Umbuchung ist nicht möglich. Gibt es andere Möglichkeiten ausser der hohen Stornierungsgebühr oder "Hoffen" das die Türkei wieder ein Risikogebiet sein wird zu Reisebeginn? Nicht falsch verstehen: Ich hoffe natürlich nicht, dass die Zahlen der Erkrankten weiter steigen, aber ich bin der Meinung, dass man das Recht haben müsste, mindestens die Reise umzubuchen. Dafür würde ich auch eine Gebühr freiwillig zahlen. Gibt es noch andere Möglichkeiten?

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    • REJBodenheimR Offline
      REJBodenheimR Offline
      REJBodenheim
      schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
      #3082

      Die Türkei ist immer noch Risikogebiet, seit 15.06.2020. Da brauchst du nicht drauf zu hoffen.
      Siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
      .
      Die Ausweisung als Risikogebiet könnte allerdings als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände ausreichen, die es laut §651h BGB ermöglichen kostenfrei zu stornieren.
      .
      Siehe auch Nr. 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie hinweisen, in der unter anderem für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beispielhaft "erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie den Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel" angibt.
      https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=EN
      Das ist quasi die Mutter des Pauschalreisegesetz und für alle Staaten der EU gültig.

      REJBodenheimR 1 Antwort Letzte Antwort
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      • MühlengeistM Offline
        MühlengeistM Offline
        Mühlengeist
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3083

        ... aber es gibt keine Reisewarnung mehr, also bleibt nur Umbuchen gegen Gebühr (wenn möglich)....... , was ich persönlich jetzt nicht dramatisch finde, die Umbuchungsgebühren hat man ja akzeptiert bei Vertragsabschluß.

        @sonntagsbrötchen: Wo hast Du gebucht, auff der FTI-Seite oder über ein Online-RB oder ein stationäres Reisebüro?

        Sorry, gerade gelesen XFTI, ich glaub da sind die Möglichkeiten noch bescheidener als sonst.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • REJBodenheimR Offline
          REJBodenheimR Offline
          REJBodenheim
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3084

          Das Vorliegen einer Reisewarnung ist nicht der Weisheit letzter Schluß.

          MühlengeistM 1 Antwort Letzte Antwort
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          • KastenwagenK Offline
            KastenwagenK Offline
            Kastenwagen
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3085

            Du glaubst wirklich , dass diese Texte jemand liest ? Ich nicht mehr, denn sonst würde sich manche Fragen gar nicht mehr stellen.
            Vor allem die " Frühbucher " sollten sich jetzt mal schlau machen.

            @sonntagsbroetchen: wenn ich im Januar gebucht hätte, sässe ich schon längst bei der Verbraucherberatung o.ä. oder beim Rechtsanwalt/in.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • REJBodenheimR REJBodenheim

              Das Vorliegen einer Reisewarnung ist nicht der Weisheit letzter Schluß.

              MühlengeistM Offline
              MühlengeistM Offline
              Mühlengeist
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3086

              @REJBodenheim: .... hilft aber wirtschaften und schont die Nerven 😀

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • REJBodenheimR Offline
                REJBodenheimR Offline
                REJBodenheim
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3087

                @Kastenwagen
                Ich? schon lange nicht mehr. Schau dir den Thread "Einreise in Griechenland" an, Seite 283...
                Aber ich verfechte die Nennung der Quellen aus die man sich bezieht.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Sven50S Sven50

                  Nach langem hin und her überlegen ,haben Wir unsere Türkeireise vom 6.10.-16.10. im Reisebüro gestern in das Jahr 2021 kostenlos verschieben lassen ! !Die Reise muss dann bis Okt.2021 abgegolten werden beim RV .
                  Die Anzahlung die Wir getätigt hatten, liegt somit auf Eis und Wir buchen dann nächstes Jahr je nach Angebot und Verfügbarkeit !
                  Es muss halt auch mal 1 Jahr ohne Strandurlaub gehen,denn es sind für uns in diesem Jahr Alles!!! keine Gegebenheiten für eine Flugreise und perfekten Urlaub in der Türkei...

                  DerHenrikD Offline
                  DerHenrikD Offline
                  DerHenrik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3088

                  @sven50 sagte:

                  Nach langem hin und her überlegen ,haben Wir unsere Türkeireise vom 6.10.-16.10. im Reisebüro gestern in das Jahr 2021 kostenlos verschieben lassen ! !Die Reise muss dann bis Okt.2021 abgegolten werden beim RV .
                  Die Anzahlung die Wir getätigt hatten, liegt somit auf Eis und Wir buchen dann nächstes Jahr je nach Angebot und Verfügbarkeit !
                  Es muss halt auch mal 1 Jahr ohne Strandurlaub gehen,denn es sind für uns in diesem Jahr Alles!!! keine Gegebenheiten für eine Flugreise und perfekten Urlaub in der Türkei...

                  Wenn man dazu die Möglichkeit hat, dann ist das ja wenigstens ein Hoffnungsschimmer. Muss nur noch der RV bis dahin überleben...

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Bazi 98B Offline
                    Bazi 98B Offline
                    Bazi 98
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3089

                    Habe bei Schauinslandreisen wegen kostenloser Stornierung Türkei Risikogebiet angerufen, keine kostenlose Stornierung nach dem Urteil vom Amtsgericht Frankfurt, das aussagt eine kostenlose Stornierung in ein Risikogebiet.
                    was ist eure Meinung.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • REJBodenheimR REJBodenheim

                      Die Türkei ist immer noch Risikogebiet, seit 15.06.2020. Da brauchst du nicht drauf zu hoffen.
                      Siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
                      .
                      Die Ausweisung als Risikogebiet könnte allerdings als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände ausreichen, die es laut §651h BGB ermöglichen kostenfrei zu stornieren.
                      .
                      Siehe auch Nr. 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie hinweisen, in der unter anderem für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beispielhaft "erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie den Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel" angibt.
                      https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=EN
                      Das ist quasi die Mutter des Pauschalreisegesetz und für alle Staaten der EU gültig.

                      REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheim
                      schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
                      #3090

                      @bazi_98
                      Eine Seite zurückblättern geht auch...

                      @rejbodenheim sagte:

                      Die Türkei ist immer noch Risikogebiet, seit 15.06.2020. Da brauchst du nicht drauf zu hoffen.
                      Siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
                      .
                      Die Ausweisung als Risikogebiet könnte allerdings als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände ausreichen, die es laut §651h BGB ermöglichen kostenfrei zu stornieren.
                      .
                      Siehe auch Nr. 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie hinweisen, in der unter anderem für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beispielhaft "erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie den Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel" angibt.
                      https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=EN
                      Das ist quasi die Mutter des Pauschalreisegesetz und für alle Staaten der EU gültig.

                      Das hat sich wohl jemand dumm gestellt...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Bazi 98B Offline
                        Bazi 98B Offline
                        Bazi 98
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3091

                        @rejbodenheim

                        Aber das Urteil sagt ja ganz klar, für Reisen in ein Risikogebiet bedarf es keine Reisewarnung mehr für eine kostenlose Stornierung mehr wenn nachgewiesen wird wenn gesundheitliche Viren vorhanden sind.
                        Habe check24 gebucht, geht gestern und heute niemand ans Telefon.
                        Beim RV Schauinsland wurde mir gesagt ich sollte die Reiseunterlagen einreichen dann wird es geprüft.
                        Ansonsten lass ich dieses vom RA. prüfen ob das alles rechtens ist vom RV.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #3092

                          Es ist aber nicht dein Urteil, Bazi 98, du musst dir ggf. ein eigenes erstreiten.
                          Falls du erwartest, dass nach einer enorm verbraucherfreundlichen Entscheidung eines einzigen Amtsrichters alle Veranstalter stramm stehen muss ich dich enttäuschen ...

                          Zunächst einmal ist alles rechtens, denn diese Handhabe wird in den AGB so vorgesehen.
                          Du kannst das ggf. bestreiten und mit Schlauinsand vor Gericht gehen, allerdings mit gewissen Risiken.
                          Anzunehmen, dass eine solche Entscheidung auch in deinem Fall ergeht wäre leichtsinnig. Es sind diverse Aspekte der Risikolagen zu prüfen, und das gegenständliche Urteil ist nach eben einer solchen Evaluierung ergangen.
                          Die Annahme, man müsse sich nur auf eine wohlwolldende Entscheidung berufen und könne damit seinen Anspruch begründen ist ebenso verbreitet wie irrtümlich.
                          Wenn Schlauinsand sagt, sie würden dein Anliegen im Hinblick auf einen Anspruch gegen sie prüfen bedeutet das nichts anderes, als dass sie ihre Rechtsanwälte draufschauen lassen um festzustellen, inwieweit ein prozessuales Risiko besteht bei einer Ablehnung.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • KastenwagenK Offline
                            KastenwagenK Offline
                            Kastenwagen
                            schrieb am zuletzt editiert von Kastenwagen
                            #3093

                            Es glaubt doch wohl niemand hier (mehr) , dass man sich auf telefonische Auskünfte verlassen / berufen kann ?
                            Die Zeit , die man in der Warteschleife verbringt oder mit ständigem Neuwählen / Wahlwiederholung, kann man genauso gut damit verbringen, eine Brief zu schreiben. Den gibt / bringt man zur Post und schickt selbigen per Einschreiben https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html an denjenigen der für die Reise verantwortlich ist.

                            @REJBodenheim : 😩😩😩

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3094

                              Ein "d" für ebay ... verflixt ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • UnglaeubigerU Offline
                                UnglaeubigerU Offline
                                Unglaeubiger
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3095

                                Man sollte sich in Erinnerung rufen, was im März in Italien los war. Abgesperrte Gebiete, Schulen, Unis, Skigebiete, Bäder usw dicht. Der Beginn des Shut down. Der Kläger (Urteil AG Frankfurt) hat am 7.3. storniert, schon am 10.3. war Italien komplett Sperrzone.
                                Vor diesem Hintergrund ist das mit einer jetzt anstehenden Türkei-Reise (in die 4 Provinzen) wohl nicht zu vergleichen. Da wird man wohl klagen müssen.

                                Petra999P 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3096

                                  Das nehme ich auch an, die Prüfung von Schlauinsand wird sicherlich nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen.
                                  Was Ungläubiger hier jetzt präszisiert sind eben jene höchst unterschiedlichen Aspekte, die in Einzelfällen zu Einzelentscheidungen führen.
                                  Und genau das liegt vor: Eine Einzelentscheidung zu einem Einzelfall, dessen besondere Eigenschaften den Richter zu dem Schluss kommen ließen, die Begründung des Reisenden sei ausreichend und der Reisepreis auch ohne Vorliegen einer Reisewarnung auszuhändigen.
                                  In diesem Fall ... !

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • UnglaeubigerU Unglaeubiger

                                    Man sollte sich in Erinnerung rufen, was im März in Italien los war. Abgesperrte Gebiete, Schulen, Unis, Skigebiete, Bäder usw dicht. Der Beginn des Shut down. Der Kläger (Urteil AG Frankfurt) hat am 7.3. storniert, schon am 10.3. war Italien komplett Sperrzone.
                                    Vor diesem Hintergrund ist das mit einer jetzt anstehenden Türkei-Reise (in die 4 Provinzen) wohl nicht zu vergleichen. Da wird man wohl klagen müssen.

                                    Petra999P Offline
                                    Petra999P Offline
                                    Petra999
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3097

                                    Ich denke, dass der Verbraucher gute Chancen vor Gericht haben würde. Und spätestens Ende nächster Woche werden ziemlich sicher sowieso 2 Tests verpflichtend sein, das heißt dann für jeden aus einem risikogebiet eine Woche Quarantäne zu Hause. Mehr Nachweis ist ja wohl nicht nötig um zu belegen, dass Vorort ein enormes Gesundheitsrisiko besteht.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • KastenwagenK Offline
                                      KastenwagenK Offline
                                      Kastenwagen
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3098

                                      Ich würde es tun, wenn ich betroffen wäre ! Und ich persönlich glaube, die Chancen würden gut stehen. Auch für die Türkei resp. die 4 Provinzen. Ich werde aber hier nicht ins Detail gehen.

                                      Wenn aber niemand etwas macht...

                                      @Ungläubiger : die Situation in der TR wird hoffentlich niemals vergleichbar mit Italien werden.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3099

                                        @Kastenwagen / Petra999
                                        Ihr mögt glauben was ihr wollt, ich glaube indessen, dass ein Hinweis auf die Bewertung dieses Urteils und auf die Risiken einer streitigen Einigung etwas seriöser sind.
                                        Außerdem hat ja eben jemand "etwas gemacht", gewagt und gewonnen - der Erfolg ist jedoch dadurch keineswegs gesetzt.
                                        Bemerkenswert finde ich, dass der Fall aus März 2020 jetzt schon entschieden ist - die Klage datiert ja noch wesentlich später.

                                        Die Anordnung von Wiederholungstests "beweist" erst einmal, dass kein großes Vertauen in die Methode besteht und nicht mehr.
                                        Last not least ist die Gefährdung bekanntlich omnipräsent.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        VasilisaV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          @Kastenwagen / Petra999
                                          Ihr mögt glauben was ihr wollt, ich glaube indessen, dass ein Hinweis auf die Bewertung dieses Urteils und auf die Risiken einer streitigen Einigung etwas seriöser sind.
                                          Außerdem hat ja eben jemand "etwas gemacht", gewagt und gewonnen - der Erfolg ist jedoch dadurch keineswegs gesetzt.
                                          Bemerkenswert finde ich, dass der Fall aus März 2020 jetzt schon entschieden ist - die Klage datiert ja noch wesentlich später.

                                          Die Anordnung von Wiederholungstests "beweist" erst einmal, dass kein großes Vertauen in die Methode besteht und nicht mehr.
                                          Last not least ist die Gefährdung bekanntlich omnipräsent.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3100

                                          So ist es. Dieses Urteil ist kein Maßstab und kann nicht als Präzedenzfall herangezogen werden. Der Gang vor Gericht ist immer mit Risiken verbunden. Und wer keine entsprechende Rechtsschutzversicherung hat, wird sich das wohl überlegen.

                                          Mehr Meer geht immer 🌅

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