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Dringend ! Schadenersatz, da zwei Wochen vor Antritt Bekanntgabe dass das Hotel nicht

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  • bibu38B Offline
    bibu38B Offline
    bibu38
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ich brauche Eure Hilfe.
    Wir haben in Bulgarien ein 5Sterne Kempinski Hotel gebucht. Wir haben bereits im November letzten Jahres gebucht, da man mit zwei kleinen Kindern schnell sein muß, wenn man was günstiges haben möchte. Das Hotel sollte im Mai öffnen. Wir buchen immer Gruppenhotels wie Riu, Iberostar.... Die zweite Alternative wäre im Juni ein Iberostar für 1616 Euro gewesen. Die Kempinskireise sollte ca. 2500 kosten. Jetzt haben wir 2 Wochen vor Anreise erfahren, dass das Hotel nicht öffnet !!! Und das im Hochsommer. Man hat uns zwar eine Alternative angeboten, ein 4,5 Sterne Hotel, aber nicht Gruppenzugehörig. Es gefällt uns aber nicht. Eine Animation die vorher nicht geboten wurde ist jetzt engagiert worden.
    Wir sind mit unserem Reisebüro durchgegangen, andere Alternative zu finden, aber es ist natürlich nichts mehr zu bekommen. Eine Möglichkeit wäre noch, das würde aber doppelt zu viel kosten (5200 Euro).
    Was für Möglichkeiten haben wir. Ich würde am liebsten auf das andere Hotel für 5200 Euro umbuchen, habe aber Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben. Eine Alternative wäre noch, dass wir nur 1600 bezahlen wie für das Hotel im Juni, auf das wir umgebucht hätten, wenn wir rechtzeitig Bescheid bekommen hätten. Alltours will aber ca 2400 haben.
    Gibt es Urteile oder Erfahrungen ? Es kann doch nicht sein, dass die erst zwei Wochen vor Antritt in der Hochsaison, solch Bekanntmachungen treffen.
    Vielen Dank im voraus.

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Gleich mal vorweg: bucht man ohne Zusage des Veranstalters Alternativen und will die Mehrkosten vom ursprünglich gebuchten Veranstalter, ist dies bisher stets nur am Klageweg möglich gewesen. Mit unterschiedlichem Ausgang, da jeder einzelne Fall ganz individuell betrachtet werden muss. Meist aber zu Ungunsten des Kundens...
      denn...
      ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, beim Bekanntwerden einer Überbuchung oder Unmöglichkeit des Urlaubs,
      ... den Kunden sofort zu informieren
      ... einen kostenlosen Rücktritt anbieten
      ... und sofern er in der Lage ist, eine gleichwertige Alternative - für der er allerdings nicht mehr verlangen darf!

      Wobei natürlich die Betonung auf "gleichwertig" ist: Lage, Ausstattung, Angebot - hier wird er aber nicht Rücksicht auf Kettenzugehörigkeit nehmen müssen.

      Wenn man einem Veranstalter nachweisen kann, dass er ihm bekannte Informationen nicht sofort weiter gegeben hatte - in der Hoffnung, doch irgendwie eine Lösung zu finden - dann wird er für den Schaden = Mehrkosten haftbar zu machen sein.
      Beweist er allerdings, alles zumutbare und in seiner Macht Stehendes getan zu haben, von der - defenitiven - Nichteröffnung erst zwei Wochen vor Reisebeginn erfahren zu haben, ist das Hotel NICHT in seinem EIGENEN Besitz, so wird man was die Mehrkosten anbelangt leer ausgehen.
      Nochmals: Kostenfreies Rücktrittsrecht - gleichwertige Alternative - oder - fast nur - gerichtlich zu klären, wer die Mehrkosten zu tragen hat.
      Vorsicht ist bei "Kurzurteilen" geboten: man muss unbedingt die lange Urteilsbegründung des Richters des jeweiligen Falles kennen, um zu wissen, warum genau in diesem Fall seine Entscheidung so oder so war. Pauschal gelten nur wirklich wenige Urteile.
      Gruß
      Peter

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      • AnnettchenA Offline
        AnnettchenA Offline
        Annettchen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Euer Reiseveranstalter hat also in dem von Euch gewünschten Zielort nur noch eine Alternative anzubieten, die Euch aber nicht gefällt -habe ich das richtig verstanden?
        Nehmt Euch doch den Katalog noch einmal vor und versucht Euch mit einem ganz anderen Ort oder Land "anzufreunden", da findet sich doch bestimmt etwas. Wenn Ihr bei dem gleichen Veranstalter umbucht, müsst Ihr nichts zuzahlen. Möglicherweise bekommt ihr sogar noch einen kleinen "Schadenersatz". Oder Ihr fragt gleich mal nach Alternativen in einem anderen Land bei Eurem Veranstalter an (übers Reisebüro). Das ist doch auf jeden Fall besser, als nicht in Urlaub zu fahren.
        Wir hatten das gleiche jetzt auch schon zum 3. mal (...in 10 Jahren) und ich muß sagen, wir sind immer mit der Umbuchung besser gefahren als ursprünglich gebucht. Die Veranstalter sind immer bemüht, ihre Urlauber zufriedenzustellen - das ist jedenfalls mein Eindruck. Wir hatten immer Superhotels.
        Einmal haben wir die angebotene Alternative nicht angenommen und sind in ein selbst ausgesuchtes Hotel auf unseren Wunsch hin umgebucht worden - haben uns dann ganz schön geärgert, als wir das vom Reiseveranstalter angebotene Hotel mal besuchsweise angeschaut haben...
        In diesem Jahr sind wir wieder umgebucht worden (hurra, traumhaftes Hotel Hilton Nuweiba) - unsere Freunde, mit denen wir zusammen gebucht hatten aber in ein anderes Hotel. War aber überhaupt kein Problem - sie haben gesagt, dass sie auch in unser Hotel wollen und wurden auch direkt dorthin gebucht.  
        Wie gesagt - Ihr müsstet freie Auswahl haben bei Eurem Veranstalter und in dem gebuchten Land - und nichts zuzahlen, egal wieviel mehr die Reise regulär kostet!
        Ärgert Euch nicht - ihr werdet bestimmt einen schönen Urlaub haben!

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