Nachträgliche Erhöhung der Anzahlung
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Ich meine, NeckarSchwabe hätte auf einer der letzten Seiten beide Versionen verlinkt.
Tatsächlich muss ein Veranstalter jede Vorauszahlungsforderung ganz gleich in welcher Höhe ggf. substantiieren können, das - immerhin! - ist der Entscheidung der Kammer zu verdanken.
Ich gehe davon aus, dass sich Veranstalter dazu nicht im Forum belesen müssen und deshalb bestens vorbereitet sind auf eventuelle Verbrauchereinwürfe.
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Ich hatte die für Oktober 2020 geplante Reise bereits im November 2019 gebucht. Nach den damals gültigen AGB war eine Anzahlung von 20% zu leisten. Wegen der Pandemie hat Trendtours die Reise stornieren müssen und mir ein Umbuchungsangebot gemacht, dass ich auch angenommen habe. Die Reise soll jetzt genau ein Jahr später stattfinden, also im Oktober 2021. Mit Schreiben vom 10.02.2021 erhielt ich dann die Anzahlungsrechnung für die Reise Oktober 2021, diesmal 25 %. Meine Anzahlung für die stornierte Reise wurde auf die neue Reise umgebracht. Hierbei ist TT aber ein Fehler unterlaufen, denn der Gesamtpreis für die neue Reise ist etwas günstiger als für die stornierte Reise, TT berechnet aber die 25% Anzahlung vom ursprünglichen Reisepreis.
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Ich hatte die für Oktober 2020 geplante Reise bereits im November 2019 gebucht. Nach den damals gültigen AGB war eine Anzahlung von 20% zu leisten. Wegen der Pandemie hat Trendtours die Reise stornieren müssen und mir ein Umbuchungsangebot gemacht, dass ich auch angenommen habe. Die Reise soll jetzt genau ein Jahr später stattfinden, also im Oktober 2021. Mit Schreiben vom 10.02.2021 erhielt ich dann die Anzahlungsrechnung für die Reise Oktober 2021, diesmal 25 %. Meine Anzahlung für die stornierte Reise wurde auf die neue Reise umgebracht. Hierbei ist TT aber ein Fehler unterlaufen, denn der Gesamtpreis für die neue Reise ist etwas günstiger als für die stornierte Reise, TT berechnet aber die 25% Anzahlung vom ursprünglichen Reisepreis.
Im Dezember 2020 habe ich bei der TUI eine Pauschalreise nach Gran Canaria gebucht, für Mai 2021. Auch die TUI verlangte eine Anzahlung von 25 %, die ich auch gezahlt habe.
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Danke für die Präzisierung - damit ist deine Frage auch schon aufgeklärt:
Neuer Vertrag neue GB.
Insofern erübrigt sich jedes Nachfassen hinsichtlich der Anzahlungshöhe. Du solltest jedoch mal nachsehen, ob sich noch andere Änderungen ergeben, die für dich von Bedeutung sind. -
Wäre erheblich einfacher gewesen, wenn gleich alle Infos vorgelegen hätten.
Egal-- Thema geklärt.
Ich denke, wir können dann hier zügig abschließen. -
Bleibt also festzustellen, dass hier nichts nachträglich geändert wurde, sondern lediglich zwischen zwei Buchungen die AGBs geändert wurden .
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@Günter
So sieht´s aus!
Hätte mit 2 Beiträgen erschöpft sein können ... naja, mit 3 - wenn man den glaubt, das Festgestellte nochmal wiederholen zu müssen ...
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Na gut-- dann Dankeschön für Euer Engagement

Machen wir also ---wie angekündigt --- hier zu--
