Nachträgliche Erhöhung der Anzahlung
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Ich habe eine Reise bei Trendtours gebucht und eine Anzahlung in Höhe von 20 % = EUR 325,00 bereits vergangenes Jahr gezahlt. Die Reise (Dubai, Oman, Bahrain) soll im Oktober stattfinden, ob das coronabedingt möglich ist, steht noch nicht fest. Jetzt erhöht Trendtours auf einmal die von mir zu leistende Anzahlung auf 25%, ich soll also noch eine zusätzliche Anzahlung von 5% leisten. Ist das rechtlich zulässig? Meines Wissens ist höchstrichterliich geklärt, dass eine Anzahlung für eine Pauschalreise maximal 20 % betragen darf.
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Zitat BGH : "dürfen Reiseveranstalter in begründeten Fällen von der neuen 20-Prozent-Regel abweichen".

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Kann es wirklich sein, dass ich einen Reisevertrag unterschreibe in dem steht, dass ich 20% anzahlen muss, und dann ein paar Wochen/Monate später kommt der Reiseveranstalter und will 5% mehr Anzahlung?
Vielleich kann ja Frau von VonSchmeling dazu noch was sagen. -
Sofern die eng gefassten Kriterien dazu erfüllt sind kann das rechtens sein.
Es sind sogar noch weit höhere Beträge rechtlich sanktioniert, bis zu 100% sofern der Veranstalter das begründen kann.
Ein maximaler Anteil ist keineswegs "höchstrichterlich" spezifiziert. Bestritten wurde damals lediglich die pauschale Forderung von meist mind. 40% für dynamisch paketierte Reisen. Sobald der Veranstalter eine höhere Vorleistung seinerseits nachweisen kann ist dagegen rechtlich nichts einzuwenden. -
Auch hierzu geben die AGB Erklärung.
@Zabriskiepoint
Die Begründung ist ein Nachweis höherer als der erwarteten Vorverauslagungen, die nicht der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen sind.
Bitte doch einfach den deinen um Aufschluss, wie es zu der Nachforderung kommt. Bleibt er dir eine zureichende Antwort schuldig kannst du die Forderung bestreiten. -
An sich ein Thema für das Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen.
Auch hier wieder mal ein Klassiker aus der Abteilung oberflächliche Berichterstattung:
Entgegen des damaligen Medienjubels legt die BGH Entscheidung nicht etwa eine eherne Höchstgrenze für die Anzahlung fest, sie verlangt lediglich, dass eine solche stichhaltig darzulegen ist.
Es gibt daher nach wie vor Veranstalter, die 100% des Reisepreises sofort verlangen. Zu Recht, da sie selbst für 100% der Kosten beireits bei der Buchung aufkommen müssen. -
Erscheint mir trotzdem dubios zu sein. In den aktuellen AGB's (Stand 22.09.2020) heißt es:
"4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 25 % des Reisepreises fällig, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen."
Das würde somit in dieser Form grundsätzlich mit der Rechtslage nicht korrespondieren.
Es gibt aber auch noch eine andere Fassung, die evtl. aber älter ist:
"4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises, höchstens aber € 325,00 zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen."
Da die 325 Euronen die Obergrenze sind und auch gefordert wurden ist davon auszugehen, dass bei Buchung diese Fassung angewandt wurde. Und jetzt hat irgendwer bei TT bemerkt dass es da ja was Neueres gibt. Sich groß gegen zu wehren ist in Anbetracht der Summe wohl eher, unter Betrachtung der Kosten-Nutzen-Relation, nicht anzuraten, aber merkwürdig ist das Gebaren schon.
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Wie auch immer - TT muss die Forderung schlüssig darlegen.
Die urplötzliche Feststellung etwas "Neueren" reicht sicherlich nicht.
Ferner kann ich den zitierten Passus der AGB keinen Widerspruch zur gewöhnlichen Rechtsprechung erkennen. -
Wie auch immer - TT muss die Forderung schlüssig darlegen.
Die urplötzliche Feststellung etwas "Neueren" reicht sicherlich nicht.
Ferner kann ich den zitierten Passus der AGB keinen Widerspruch zur gewöhnlichen Rechtsprechung erkennen.@vonschmeling sagte:
Ferner kann ich den zitierten Passus der AGB keinen Widerspruch zur gewöhnlichen Rechtsprechung erkennen.
Bezog sich darauf, dass scheinbar lt. Rechtsprechung grundsätzlich max. 20 % zulässig sind und TT 25 % haben möchte. Können sie ja machen, aber dann müssen sie es auch entsprechend begründen.
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Dann müsste die TUI das bei Pauschalreisen ständig begründen...Schau mal:
TUI AGB/Anzahlung
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Ja, das ist doch bei TUI aber begründet und differenziert: Mit Flugleistung 25%, ohne 20%. Das ist ja auch völlig OK so und garantiert auch von den hauseigenen Juristen abgesegnet

TT macht sichs da halt ein bißchen einfacher, aber im Grunde ist das ja Banane. Die Frage war ob die nachträgliche Erhöhung gerechtfertigt ist - nun ja, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn wird der Reisepreis eh komplett fällig, im einen Fall ist die Restzahlung etwas höher, im anderen etwas niedriger. Am Ergebnis ändert sich nichts.
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@NeckarSchwabe
Es war nicht gefragt, ob die Forderung in der neuen Höhe "gerechtfertigt" ist sondern ob sie geltendem Recht entspricht. Als Gegenargument wurde die BGH Entscheidung herangezogen - das ist jedoch unzureichend.Ganz gleich, welcher Veranstalter eine höhere Anzahlung fordert (und ganz gleich ob von vornherein oder nachträglich!) muss er sie im Zweifel darlegen / rechtfertigen, nur eben nicht unaufgefordert.
Man könnte entsprechend auch bei TUI nachfragen (die Differenzierung ist allenfalls pauschal!) und ggf. bestreiten.
Nur wer macht das schon ...
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Danke für die Antworten. Ich versuche seit 8 Tagen vergeblich, mit einem verantwortlichen Mitarbeiter von Trendtours über die Angelegenheit zu sprechen. Bei Anrufen meldet sich ein Callcenter, das sich
selbst als "Poststelle" bezeichnet. Diese sogenannte Poststelle leitet Kundenwünsche nach einem Rückruf an die zuständige Abteilung von Trendtours per E-Mail weiter. Trotz mehrerer Telefonate und auch E-Mails erfolgte bis heute kein Rückruf. Ein ganz miserablen Kundenservice ist das. -
Der RV wird sich in absehbarer Zeit mit der unten stehenden Info bei dir melden...
„Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten“ -
@Zabriskiepoint
Du sollstest das eh schriftlich anfragen ...
Seit Beginn der Krise hat der Kundendienst bei fast allen Veranstaltern deutlich Potenzial nach oben, und in der vorliegenden Angelegenheit wirst du niemanden ans Telefon kriegen, der dir eine erschöpfende Auskunft gibt.
Die Kompetenz von Telefonmitarbeitern reicht von "war stets bemüht" bis unterirdisch - das erzeugt nur noch mehr Ärger!
Ich würde an deiner Stelle schreiben, dass du genauen Aufschluss über die Ursache der Anzahlungserhöhung verlangst und bis zum Erhalt die Erfüllung des Vertrages wie einvernehmlich vereinbart voraussetzt. -
Das steht so in den neueren AGB, offenbar hat Zabriskiepoint seinen Vertrag noch mit der vorhergehenden Version abgeschlossen.