Greift Reiserücktrittsversicherung auch bei Flügen und Hotels, die über ausländischen Anbieter gebucht wurden?
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Hallo an Euch
Ich möchte nach Karpathos fliegen und dort eine Unterkunft buchen. Um etwas abgesichert zu sein, will ich für meine Frau und mich eine Rücktrittkostenversicherung abschließen. Greift die auch, wenn ich online bei einem griechischen Veranstalter buche? Wenn ja, welche Versicherung ist da zu empfehlen? Ich würde mich sehr freuen, Tipps zu bekommen.
Viele Grüße von tobsl -
Willkommen tobsl
Habe den Threadtitel (Überschrift) gekürzt. Packe den Text besser in den Thread.
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@tobsl
Die vertragliche Vereinbarung unterliegt deutschem Recht und darf ausländischem nicht entgegenstehen.
Ich würde an deiner Stelle einfach mal die bekanntesten Reiserücktrittsversicherer befragen.
Aus meiner Sicht ist das kein Sachverhalt, der auf der Forenebene nützliche oder gar verbindliche Hinweise erbringen könnte. -
Hallo, eigentlich muss tobsl bei Erfüllung der Versicherungsbedingungen nur die Belege über die Kosten, die durch die Stornierung anfallen einreichen. Parallel dazu erfragt sie die Buchungsunterlagen der Reise, ausbezahlt wir ja direkt an den Versicherungsnehmer.
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Ich bleibe bei der Auffassung, tobsl sollte sich genau erkundigen. Sh. mein Beitrag - dieser Passus steht in praktisch allen AVB.