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Bettwanzen - Rechtliches dazu

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  • StachelkerzeS Offline
    StachelkerzeS Offline
    Stachelkerze
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich denke nicht, dass dieses ein so einfaches und eindeutiges Thema ist. Mich hat es erwischt. Zimmer in einer Pension in Prag fuer 2 Naechte gebucht. Sah alles ordentlich aus. In der zweiten Nacht machten sich die Wanzenbisse bemerkbar. Hunderte. Zu der Zeit war niemand mehr in der Pension anwesend und morgens musste ich vor der Oeffnung der Rezeption weg um meinen Zug nicht zu verpassen. Alles was ich bei mir hatte in Plastiktueten verpackt, was weg konnte und nicht waschbar war weggeworfen, und dann auch noch vor der Wohnung meine Kleidung und Rucksack in eine weitere Tuete, und dann alles bei 60 Grad in die Waschmaschine. Aber scheinbar habe ich mir doch Wanzen eingeschleppt.

    Hier ergeben sich mehrere Fragen:
    * was kann man machen wenn man merkt, dass das Hotel verseucht ist? Letztendlich ist der eigene Krempel damit auch verseucht, und ein anderes Hotel wird sich sicher freuen. In diesem Fall haette ich kurzfristig nur noch ein Zimmer fuer 350 Euro kriegen koennen - aber die Nacht war fuer mich eh schon gelaufen. Haette also nichts gebracht.
    * Ist natuerlich bloede wenn es um Ausland geht, aber welche Pflichten hat der Hotelbesitzer?
    * Folgekosten, durch Kammerjaeger zuhause?* Nein, ist bei meiner Hausratversicherung leider nicht enthalten.
    * Weitere Folgekosten wie Taxi zur Apotheke fuer Steroide weil ich solch eine starke allergische Reaktion auf die Bisse hatte dass ich kein betroffenes Gelenk mehr bewegen konnte?

    * Die Bisse zeigten sich von Samstag auf Sonntag letzte Woche. Ich werde jetzt immer noch jeden Morgen mit 2-3 neuen Bissen wach. Tja...

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    • TangomausT Offline
      TangomausT Offline
      Tangomaus
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Dein Zimmer war befallen von Bettwanzen, nicht das ganze Haus. Wie willst du das nachweisen. Der Besitzer kann auch sagen, dass du die Tierchen eingeschleppt hast.
      Da hilft wohl nur noch der Kammerjäger.

      StachelkerzeS 1 Antwort Letzte Antwort
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      • TangomausT Tangomaus

        Dein Zimmer war befallen von Bettwanzen, nicht das ganze Haus. Wie willst du das nachweisen. Der Besitzer kann auch sagen, dass du die Tierchen eingeschleppt hast.
        Da hilft wohl nur noch der Kammerjäger.

        StachelkerzeS Offline
        StachelkerzeS Offline
        Stachelkerze
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @tangomaus sagte:

        Dein Zimmer war befallen von Bettwanzen, nicht das ganze Haus. Wie willst du das nachweisen. Der Besitzer kann auch sagen, dass du die Tierchen eingeschleppt hast.
        Da hilft wohl nur noch der Kammerjäger.

        Gute Frage. Ich habe immerhin ein Makrofoto von einer vollen, toten Wanze, und ganz viele Fotos von Wanzenresten und deren alten Haeuten im Bett und unter der Matratze (wenn man erstmal weiss wonach man sucht...) im Pensionszimmer. Selbst wenn ich die eingeschleppt haette haetten die sich nicht per Hunderten gehaeutet.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Es gibt zahlreiche Urteile zu Bettwanzen und Schadenersatzansprüchen, Stachelkerze - lies dich mal ein.
          Sie reichen von "selber schuld" bis 100% Erstattung plus Schmerzensgeld - betreffen aber häufig Pauschalreisen, bei denen Ansprüche natürlich einfacher durchzusetzen sind.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          StachelkerzeS 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            Es gibt zahlreiche Urteile zu Bettwanzen und Schadenersatzansprüchen, Stachelkerze - lies dich mal ein.
            Sie reichen von "selber schuld" bis 100% Erstattung plus Schmerzensgeld - betreffen aber häufig Pauschalreisen, bei denen Ansprüche natürlich einfacher durchzusetzen sind.

            StachelkerzeS Offline
            StachelkerzeS Offline
            Stachelkerze
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Danke Vonschmeling. Von dir hatte ich mir eine Antwort erhofft. Tja.. tatsaechlich nicht so einfach.

            Falls sich jemand wundert wie man solch einen extremen Befall nicht sehen kann: Das Zimmer hatte ein Doppelbett. Dadrueber, under der Decke war ein Dielenboden eingelassen mit weiteren Betten (also ein Familienzimmer). Die Betten dort waren nicht nur nicht sauber gemacht (lange Haare auf den Bettlaken/Kissen; ich habe kurze Haare) sondern lagen echt voll mit diesen Wanzenresten. Der Dielenboden war sehr durchlaessig... Unter der Matratze vom Doppelbett sah es auch nicht besser aus... Tja, ihr koennt euch den Rest sicher denken.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Mein Gott - wie furchtbar!? 😳
              Verstehe ich richtig, dass du keine Gelegenheit hattest den Befall sofort anzuzeigen beim Hotelier?
              Und natürlich spielt es überhaupt keine Rolle, wieviele Zimmer befallen waren - vermutlich mehr als das eine wie die Erfahrung lehrt. Die Argumentation geht demnach vollkommen ins Leere.
              Zur Frage was man tun kann ist zunächst einmal zu berücksichtigen, welchen Buchungsweg du eingeschlagen hast. Falls die Buchung direkt im Hotel erfolgte ist auch nur das Ansprechpartner für eine Beschwerde.
              Ich würde dir raten, eine Schadensanzeige an die Pension zu richten.
              Darin beschreibst du deine Wahrnehmungen möglichst sachlich und erläuterst genau die erlittenen Schäden. Ergänzend möglichst einen Bericht des behandelnden Arztes beifügen und natürlich die Beweisfotos.
              Was man beanspruchen könnte lässt sich recht einfach präzisieren:
              Der Übernachtungspreis sollte insgesamt zurückzufordern sein, schließlich lässt der Befall recht unzweifelhaft darauf schließen, dass der vorgefundene Zustand schon länger andauerte und wohl kaum vom Bewohner Stachelkerze verursacht worden sein kann.
              Ferner ist auf Grund der Schwere der Beeinträchtigungen ein Schmerzensgeld von 1000€ durchaus angemessen.
              Für die Folgekosten durch das Einschleppen zuhause halte ich die Durchsetzung einer Erstattung für schwierig bis aussichtslos. Dahingehend würde ein Gericht wohl zu der Beurteilung kommen, dass bei konsequenter Anwendung von Vermeidungsstrategien ein solches zu verhindern gewesen wäre.
              Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben erkundige dich dort nach einer Beratung mit einem Anwalt.
              Andernfalls könnte auch eines der inzwischen sehr breit aufgestellten Legal Tech Tools eine Option zur Unterstützung sein - die meisten haben örtliche muttersprachliche Vertreter und dein Kostenrisiko ist gering, da sie sich die Gebühren vom Beklagten holen.
              Viel Erfolg in jeder Hinsicht, und vielleicht hast du ja Lust über die weiteren Fortschritte zu berichten?
              Bestimmt wären deine Erfahrungen interessant für andere Betroffene.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • StachelkerzeS Offline
                StachelkerzeS Offline
                Stachelkerze
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Lieben Dank vonschmeling.

                Ich hatte via Booking gebucht. Macht wohl keinen Unterschied, oder? Hatte den Schaden dort direkt am Morgen telefonisch angezeigt, aber leider ist meine Meldung wohl verschwunden. Ich schreibe gerade eine neue, mit Fotos. Im Hotel konnte ich es nicht direkt anzeigen. Die Rezeption war nicht besetzt und ans Telefon ging niemand. Ich konnte erst am Nachmittag eine Nachricht tippen (Haende so geschwollen, dass selbst das schwierig war). Hotelier hat bis jetzt (nicht lachen) zugesagt einen Teil des Zimmerpreises zurueck zu geben. Na toll

                Ob meine Wohnung auch befallen ist weiss ich noch nicht. Ich merke halt immer noch neue Bisse, aber scheinbar kann es bis zu 2 Wochen dauern bis man auf diese reagiert. Vielleicht hatte ich glueck. Ich habe jedenfalls alles getan was irgendwie moeglich war um das Einschleppen zuhause zu verhindern. Keine Ahnung was ich noch haette tun sollen: Gepaeck mitsammt allem was ich trage in Muelleimer irgendwo draussen werfen? *schulterzuck*

                Ich werde auf jeden Fall weiterhin berichten.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Okay, das sind halt reine Vermittler, wobei es ja auch nicht besonders abwegig wäre von ihnen eines der üblichen Absicherungstools zu erwarten.
                  Wohl gemerkt - ich weiß es nicht, würde es aber voraussetzen.
                  Vermutlich hast du alles getan, ob das dann juristisch ebenso betrachtet wird wage ich nicht vorherzusagen.
                  Aus meiner Sicht sind die Erstattung des Beherbergungspreises und ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 500€ realistisch.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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