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Voucher nicht gültig

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ThomasundAndreaT Offline
    ThomasundAndreaT Offline
    ThomasundAndrea
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Angenommen, man bucht bei einem deutschen Veranstalter eine Übernachtung und eine Karte für ein Musical. Das ganze mal vier, weil macht allein ja keinen Spass. Und dann fährt man in diese wunderschöne europäische Großstadt (mit der Auto, Bahn oder Flugzeug - individuell gebucht), steht an der Theaterkasse und die sagen einem, dass keine Karten reserviert sind. Man kommt also nicht rein.

    Natürlich muss der Veranstalter die Kosten für die Karten erstatten, was ist mit den anderen Aufwendungen, was ist mit entgangenen Freuden. Ersatz des Schadens wäre, wenn man auf deren Kosten noch einmal dahin fährt. Was sagt das deutsche Recht?

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn es sich um ein Pauschalarrangement handelt, muss der Veranstalter einmal grundsätzlich den vollen Reisepreis ersetzen. Darüber hinaus muss er Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der mangelhaft erbrachten Leistung zahlen.

      Gruß
      Peter

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      • ThomasundAndreaT Offline
        ThomasundAndreaT Offline
        ThomasundAndrea
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Pauschal? Die Fahrt selbst war nicht enthalten. Ist er trotzdem verpflichtet, diese Aufwendungen (Fahrtkosten) zu erstatten?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hotel + Karten = Pauschalarrangement

          nur Karten = Vermittlung --> Vermittlungsfehler

          Gruß
          Peter

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ThomasundAndreaT Offline
            ThomasundAndreaT Offline
            ThomasundAndrea
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            muss das noch mal aufrollen: als Antwort reichtmir das noch nicht. Sorry.

            Was, wenn man Karten und Hotel auf der einen Seite bei einem Veranstalter gebucht hat, die Fahrt aber individuell. Diese Kosten zählen doch ebenso zu meinem Schaden. Ein Veranstalter (DER-TOUR übrigens, braucht nun seit mehr als 3 Wochen für die Prüfung, ein Standardschreiben kam nach 2 Wochen, ohne Unterschrift, ohne Entschuldigung, ohne Ansprechpartner - wegen der gleichen Art von Kundenunfreundlichkeit ist der Telekom-Vorstand ge-ext worden) hat doch gerade beim Verkauf von Eintrittskarten eine besondere Sorgfaltpflicht. Je weiter weg der Event ist, umso größer wäre ein Schaden wenn er denn eintritt. Also, bei Kinokarten im Stammkino wäre wohl eine geringere Sorgfaltpflicht an den Tag zu legen, wie bei einer Anreise rund um die Welt.

            Danke.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sina1S Offline
              Sina1S Offline
              Sina1
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Du hast m. E. leider keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten, da diese kein Bestandteil des Reisevertrages waren.
              Wenn Du z. B. Bahnfahrkarten beim Veranstalter mitgebucht hättest, bestünde, wie schon geschrieben, ein entsprechender Erstattungsanspruch.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Erika1E Offline
                Erika1E Offline
                Erika1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das kann ich mir gut vorstellen, daß DER-TOUR sich schwer damit tut.

                Anlaß der Reise war der Musical-Besuch. Das Musical fiel ins Wasser. Die abendliche Rückfahrt war ggf. unzumutbar, also wurde die Hotel-Leistung in Anspruch genommen.

                Die Anreise zu dem Musical-Besuch, der nicht stattfinden konnte, stellt m.E. einen Vermögensschaden für die Reisenden dar, denn wenn die Kunden das Musical unbedingt sehen wollen, müssen sie noch einmal anreisen, somit doppelt. Gegen das Vermögensschaden-Risiko ist ein Unternehmen versichert.

                Allerdings war die Reise ja nicht ganz umsonst, denn der Hotelaufenthalt war gebucht und ggf. Ausflüge in der Stadt/um die Stadt herum wurden sicher unternommen - oder habt Ihr nur im Hotel gesessen? Damit hält sich Euer Schaden in Grenzen.

                Locker lassen würde ich gegenüber dem Veranstalter nicht. Es sollte schon eine Regelung gefunden werden können, mit der beide Seiten gut leben können. Aber allzu viel Entschädigungsleistung könnt Ihr sicherlich nicht erwarten, wahrscheinlich auch nicht die vollen Anreise-Kosten.

                Ersatz für "entgangene Freuden" gibt es ganz sicherlich nicht.

                Der Fehler hinsichtlich der Tickets muß auch nicht unbedingt beim Veranstalter liegen, wenn er auch dafür die Verantwortung trägt, evtl. lag es an der Ticket-Agentur oder dem Theater selbst.

                Uns ist es einmal passiert, daß wir 5 Karten bestellt hatten, aber es wurden 10 reserviert. Das führte auch zu Irritationen an der Theaterkasse...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  "ThomasundAndrea" wrote:
                  hat doch gerade beim Verkauf von Eintrittskarten eine besondere Sorgfaltpflicht.

                  Ich sehe keinen Grund, weshalb man bei Eintrittskarten eine besondere Sorgfaltspflicht anwenden müsste. Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wird sowieso vorausgesetzt.

                  Gruß
                  Peter

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                  • ThomasundAndreaT Offline
                    ThomasundAndreaT Offline
                    ThomasundAndrea
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Die Sache ist zwischenzeitlich gerichtlich entschieden. Die Karten kosteten 444 Euro, 132 das Zimmer für eine Nacht. Hinzu kommen die Kosten für die separat gebuchte Fahrt und die Übernachtung vor dem Musical-Besuch.

                    Wir bekommen rund 1.600 Euro zurück.

                    Wirklich ärgerlich war die Auseinandersetzung mit Dertour. KEINE Reaktion auf meine Schreiben, die sachlich und an Lösungen orientiert waren. KEINE Reaktion auf das Schreiben unseres Anwaltes. Nach 3 Monaten bekam Dertour dann die Klage zugestellt. Erst dann hat man geantwortet und aussergerichtlich Kosten anerkannt. Kundenservice NULL.

                    Ohne Gericht hätten wir nichts bekommen (!), nicht einmal die Kosten für die nicht hinterlegten Karten. Erst aufgrund der Klage reagierte der Veranstalter. Sehr, sehr traurig.

                    Wenn die Masche System hat, dann setzt man darauf, dass nicht jeder Kunde einen guten Anwalt hat.

                    Urteil und Telefon-Nummer unseres Anwaltes gibts gern per Mail.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • LLiteresL Offline
                      LLiteresL Offline
                      LLiteres
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Glückwunsch!! Wir hatten auch schonmal so einen Tralalala mit DerTour. Hotel + Linienflüge über die gebucht. Ca. 3 Wochen vor dem Urlaub kam eine E-Mail, gewünschter Flug ab Düsseldorf gestrichen, Umbuchung auf eine spätere Maschine. Ab Frankfurt gab es mit derselben Linie ( Emirates ) noch einen Flug zu den gewünschten Zeiten ( um die Flugzeiten herum hatten wir unser ganzes Programm vor Ort gemodelt ) . Also bei DerTour angerufen mit Bitte um Umbuchung auf Frankfurt ( selber Tag selber Preis selbe Linie ) . Da ging das Gezicke dann los. Ich hab das Problem zwar nicht so ganz verstanden, kann denen doch egal sein ob wir nun ab Frankfurt oder ab Düsseldorf fliegen, zummal das im Grunde ja nicht unser Bier war das der Ddorf - Flug gestrichen wurde. Nein, wir sollten pro Nase knapp 120 € Umbuchung zahlen 😱 . Fazit war dann das wir die Reise komplett storniert haben, wegen Nichterfüllung der gebuchten Leistungen und sind auf einen anderen Veranstalter ausgewichen. Selten so geärgert.

                      "Spar dich reich"

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                      • Sandra1971S Offline
                        Sandra1971S Offline
                        Sandra1971
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        wir hatten auch schonmal Ärger wegen den vouchers von Dertour: letzten Oktober waren wir in London und hatten Tickets gebucht für den Heathrow-Express. Die sollten wir dann am Ticketschalter einlösen gegen die "richtigen" Fahrkarten. Wir haben echt ewig diskutiert mit dem Mann hinterm Schalter, weil es für ihn (da schlauerweise alles auf Deutsch auf dem voucher stand!) nicht ersichtlich war, um was es sich bei dem voucher handelt! Zum Glück konnten wir ihn überzeugen, sonst hätten wir die Fahrkarten nochmal bezahlen müssen...Bei der Rückfahrt von London nach Heathrow gab´s die gleiche Diskussion nochmal an der Victoria Station, ich hatte echt die Nase voll!

                        Sandra1971

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