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Mietwagen Kaution MERKWÜRDIG

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  • castornixC Offline
    castornixC Offline
    castornix
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Moin,

    ich habe auf Malta bei meinem Mietwagen einen Schaden verursacht. Also wurde die Kaution einbehalten. Soweit noch alles gut.

    Dann wurde ein Kostenvoranschlag für die Reparatur gemacht. Dieser sagt aus, dass die Reparaturkosten bei 1160€ liegen. Kaution habe ich in höhe von 1250€ hinterlegt.

    Nun behält der Vermieter jedoch die vollen 1250€ ein mit dem Verweis auf einen bestimmten § der AGB.

    Da steht:
    The client is obliged to pay an insurance excess premium as stipulated in the rental agreement on each and every occasion of any damage caused to the vehicle or third parties.

    Ich bin davon ausgegangen, dass ich bis max 1250€ hafte, wenn der Schaden höher ist. Aber wenn der Schaden geringer ist (wie in meinem Fall 1160€) dann auch nur bis zu dieser Summe.
    Also bekäme ich nach meiner Logik 90€ erstattet.

    Der Vermieter verneint dies unter Verweis auf die vorgenannte AGB.

    Ich habe den Vermieter explizit darauf hingewiesen. Und nein, die Einbehaltung der kompletten Kaution wurde mir bestätigt.

    Wo verstehe ich was falsch.....????????

    Kann mir da jemand helfen ?

    Danke.

    Frank

    BTW: Ich habe eine Kautionsrückerstattungsversicherung. Aber es geht mir hier ums Prinzip!

    KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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    • castornixC castornix

      Moin,

      ich habe auf Malta bei meinem Mietwagen einen Schaden verursacht. Also wurde die Kaution einbehalten. Soweit noch alles gut.

      Dann wurde ein Kostenvoranschlag für die Reparatur gemacht. Dieser sagt aus, dass die Reparaturkosten bei 1160€ liegen. Kaution habe ich in höhe von 1250€ hinterlegt.

      Nun behält der Vermieter jedoch die vollen 1250€ ein mit dem Verweis auf einen bestimmten § der AGB.

      Da steht:
      The client is obliged to pay an insurance excess premium as stipulated in the rental agreement on each and every occasion of any damage caused to the vehicle or third parties.

      Ich bin davon ausgegangen, dass ich bis max 1250€ hafte, wenn der Schaden höher ist. Aber wenn der Schaden geringer ist (wie in meinem Fall 1160€) dann auch nur bis zu dieser Summe.
      Also bekäme ich nach meiner Logik 90€ erstattet.

      Der Vermieter verneint dies unter Verweis auf die vorgenannte AGB.

      Ich habe den Vermieter explizit darauf hingewiesen. Und nein, die Einbehaltung der kompletten Kaution wurde mir bestätigt.

      Wo verstehe ich was falsch.....????????

      Kann mir da jemand helfen ?

      Danke.

      Frank

      BTW: Ich habe eine Kautionsrückerstattungsversicherung. Aber es geht mir hier ums Prinzip!

      KourionK Online
      KourionK Online
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
      #2

      Hallo castornix.
      Ich habe solche Verträge nicht wirklich oft "studiert", weiß darum nicht, ob ein solcher Satz häufiger in den AGB zu finden ist:
      (Übersetzt ) "Der Kunde ist verpflichtet, für jeden Schaden, der dem Fahrzeug oder Dritten zugefügt wird, eine im Mietvertrag festgelegte Versicherungsselbstbeteiligung zu zahlen."
      = diese Versicherungsselbstbeteiligung (entspricht ja nun wohl der gesamten hinterlegten Kaution) beträgt immer 1250 €... sowohl bei einem größeren als auch bei einem Mini-Schaden ?

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • castornixC Offline
        castornixC Offline
        castornix
        schrieb am zuletzt editiert von castornix
        #3

        Hi Kourion,

        ziemlich zweideutig der Satz in den AGB.

        Ich habe beim Vermieter angefragt:

        Hallo Kevin,

        I want and need to understand that. Also because I have to explain this to my insurance company.
        So does condition 2.2.21 mean that I am always liable for the full amount of the deposit, even if the damage is less?
        Because that is exactly the case here: The damage is €1162.93, but my deposit is €1250.
        I ask for confirmation.

        Antwort:

        12:47 (vor 5 Stunden)

        an mich

        Hi,

        Yes, that is what it means.

        The client is given the option to buy insurance to lower the excess or remove it completely upon renting the vehicle for an additional daily fee.

        Regards

        Aber das wäre doch wohl der Hammer. Minischaden und gleich 1250€ kassieren......?????

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK Online
          KourionK Online
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
          #4

          Also ich kann mir das nicht vorstellen... 😳
          Aber wie er schreibt... wenn du eine zusätzliche Versicherung abschließt, wird die Selbstbeteiligung geringer. Oder du zahlst für jeden Tag einen bestimmten Satz und dann entfällt die Selbstbeteiligung völlig. Naja...

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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          • wukovitsW Offline
            wukovitsW Offline
            wukovits
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo

            Als ich 2000 mit meiner Mutter in London war habe ich zugezahlt um einen Selbstbehalt auszuschließen. Als ich mir im Hotel die Bedingungen genauer durchgelesen habe bin ich drauf gerkommen das ich mit dieser Zuzahlung nur den Selbstbehalt bei einem Unfall ausgeschlossen habe, wäre das Auto vom Hotelparkplatz gestohlen worden wären trotzdem 2000 Pfund Selbstbehalt fällig gewesen.

            Gruß
            Karl

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • castornixC Offline
              castornixC Offline
              castornix
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hi,

              es "scheint" ja wohl so zu sein, dass der Vermieter die AGB so ausgelegt hat um ggf. damit zusätzlich Geld zu machen: Auch bei geringen Schäden wird immer die volle Kaution kassiert. In Deutschland wäre so eine Regelung garantiert sittenwidrig.

              Es fällt mir immer noch äußerst schwer das zu glauben.

              Ja soll ich denn im Ausland jeden Mietvertrag erst von einem Anwalt prüfen lassen ?

              Grüße Frank

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK Online
                KourionK Online
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @castornix
                Nee, und man schreckt ja vor der Länge schon etwas zurück. 😏
                Du hast den Anbieter im Netz gefunden, ja ? War der denn so viel preiswerter ? Gibt auf Malta ja auch die üblichen Bekannten wie Avis, Sixt, usw.
                Ich hab dort auch gelesen, dass der Wagen sauber sein muss, sonst kostet es 55 € + VAT. wobei man "unclean condition requires more than our standard cleaning" ja so und so sehen kann. Bei dem Anbieter wär ich schon sehr vorsichtig. 😳
                Nun hast du ja durch den größeren Schaden nicht soo viel zubuttern müssen. Aber wenn da jemand nur einen Minischaden hat, ist das schon sehr ärgerlich.
                (VAT = Value Added Taxes?)

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • _aqua_sports__ Offline
                  _aqua_sports__ Offline
                  _aqua_sports_
                  Verwarnt
                  schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                  #8

                  Reparaturkosten sind übrigens nicht alles. Auch Folgekosten zählen häufig dazu wie z.B. der Ausfall oder die Kosten des Ersatzauto...
                  Immer wirklich möglichst auch das Kleingedruckte lesen damit es nicht noch zu bösen Überraschungen kommt...

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #9

                    @kourion
                    ... deshalb geht es ihm ja trotz zero Schaden ums Prinzip.
                    Nur wie sollte eine plausible Gegenmaßnahme ausschauen?
                    AGB anzugreifen wäre eine gute Idee, wenn man denn die Kostenrisiken nicht selbst tragen muss.
                    Also wird das wohl kaum ein Nutzer tun, und solang bleibt dieses etwas usselige Konstrukt halt am Markt.
                    Wo kein Kläger ist, ist auch kein Beklagter - so läuft´s.
                    @_aqua_sports_
                    Offenbar wurden die Vertragsbedingungen genau gelesen, so schlicht kommt man dem Sachverhalt dann auch nicht bei ...

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Online
                      KourionK Online
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                      #10

                      @vonschmeling
                      Ja, das ist schon der Hammer.
                      Ich muss mir wirklich mal andere Konditionen / AGB anschauen, ob es solche Bedingungen auch bei anderen Anbietern gibt. Bei diesem Anbieter zahlt man ja für alles mögliche "Strafen" - an den Anbieter, z. B. auch bei Erhalt eines Strafmandats (30 € + VAT), usw.
                      Oder hab ich einfach zu lange keinen Mietwagen mehr gebucht ? Ist natürlich möglich.

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • castornixC Offline
                        castornixC Offline
                        castornix
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Moin,

                        Danke für Eure Anmerkungen.

                        Der Vermieter gehört nicht zu den Premium Anbietern. Bei diesen mag das was anderes sein (hatte ich auch schon gebucht), aber auch da habe ich nie in den AGB nach juristischen Spitzfindigkeiten gefahndet.

                        Ich erwarte so eine kundenunfreundliche Regelung einfach nicht !!!!! Auch nicht bei etwas günstigeren Anbietern. Deshalb habe ich (bisher) die AGB o.ä. zwar immer zur Kenntnis genommen, aber nach solchen unseriösen Regelungen nicht gesucht. Zukünftig werde ich versuchen, noch in Deutschland die AGB des Vermieters zu studieren. Aber werde ich solche ungünstige Bestimmungen auch erkennen? Man muss dem Anbieter also auch irgendwie vertrauen.......können.....müssen.

                        Ich habe jetzt den SV an meine Versicherung abgegeben. Mal sehen was die dazu sagen...........ich werde das hier dann posten.

                        So long

                        Frank

                        1 Antwort Letzte Antwort
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