Flug nach Marsa Alam gebucht - umgebucht auf Hurghada
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Hallo zusammen. Wir wollen im März von Nürnberg nach Marsa Alam mit Corendon fliegen. Buchung wird nicht pauschal sein, sondern Flug und Hotel getrennt. Was passiert,wenn der Flug auf Hurghada umgebucht wird? Dann müsste ich ja 3 Stunden mit dem Bus fahren und darauf habe ich keine Lustl Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn wir der Umbuchung zustimmen?
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Was wäre wenn? Wir haben auch einen Thread zur Airline und zu Umbuchungen auf andere Airports.
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Wenn man dich bis zur gebuchten Destination befördert, sei es mit Flugzeug, Bus oder Taxi, innerhalb der 3 Stunden Verspätung, sehe ich keinen Anspruch auf Entschädigung.
naja der flug nach hurghada würde schon 1,5, stunden später sein und dann mit dem bus noch 3 stunden nach Marsa, dann wäre ich ja über 3 Stunden später am vereinbarten Flughafen. Also Entschädigung?
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Würde oder wird? Das ist doch alles noch gar nicht der Fall. Verstehe von daher diesen Thread hier nicht.
Den zuständigen Thread zum Thema haben wir hier. Dort kannst Du gerne nachfragen, wenn das Szenario auch eintritt.
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naja der flug nach hurghada würde schon 1,5, stunden später sein und dann mit dem bus noch 3 stunden nach Marsa, dann wäre ich ja über 3 Stunden später am vereinbarten Flughafen. Also Entschädigung?
@blackbetty86 sagte:
Also Entschädigung?
Nochmal: Nein
Ausgenommen die Änderung wird dir weniger als 14 Tage von der Abreise mitgeteilt. -
Wenn man dich bis zur gebuchten Destination befördert, sei es mit Flugzeug, Bus oder Taxi, innerhalb der 3 Stunden Verspätung, sehe ich keinen Anspruch auf Entschädigung.
@HABERLING
Bei der Hypothese handelt es sich um eine Ersatzbeförderung. Sofern blackbetty86 diese in Anspruch nimmt besteht auch dann kein Anspruch auf Entschädigung, wenn man erst 4h später am Ziel anlangt - und dies auch nur innerhalb der vorher bereits genannten Frist von weniger als 14 Tage vor Abflug. -
Es gibt ja kein "neues Ziel", lediglich würde der zweite leg nicht geflogen sondern gefahren. Das ist in einem gewissen Rahmen zu akzeptieren.
Wenn hingegen die Ankündigung kurzfristig erfolgt und der Fluggagst erheblich später das Ziel erreicht kann ein Anspruch bestehen trotz "Zustimmung" (in Form des Antritts des Fluges). In diesem Fall würde eine Schlechtleistung erbracht und die kann selbstverständlich moniert werden. -
Würde oder wird? Das ist doch alles noch gar nicht der Fall. Verstehe von daher diesen Thread hier nicht.
Den zuständigen Thread zum Thema haben wir hier. Dort kannst Du gerne nachfragen, wenn das Szenario auch eintritt.
@ahotep sagte:
Würde oder wird? Das ist doch alles noch gar nicht der Fall. Verstehe von daher diesen Thread hier nicht.
Den zuständigen Thread zum Thema haben wir hier. Dort kannst Du gerne nachfragen, wenn das Szenario auch eintritt.
Diese Frage von Ahotep passt immer noch- ich verstehe den Thread auch überhaupt nicht, das gilt auch für die Headline!
Danke für die Beiträge von einigen Usern, aber dabei werden wir es jetzt auch belassen.