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RV bietet Umbuchung auf anderes Hotel wegen Abwertung des ursprünglich gebuchten Hotels und das ist dann überbucht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
8 Beiträge 4 Kommentatoren 3.3k Aufrufe
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  • KueckencelK Offline
    KueckencelK Offline
    Kueckencel
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich habe einen etwas komplexen Sachverhalt und frage mich, ob ich hier irgendwelche Möglichkeiten ggü. dem RV habe.
    Folgende Situation:
    Pauschalreise gebucht. 1 Woche in Makadi Bay. Etwa 3 Wochen vor Abreise wurde per Mail vom RV mitgeteilt, dass das Hotel (A) aktuell nicht mehr 4 sondern nur noch 3 Sterne bewertet würde. Deshalb wurde ein alternatives Hotel (B) angeboten. Dieses Angebot (direkte Strandlage, besseres All In Angebot, bessere Anmation, etc.) wurde gerne angenommen. Ankunft im Hotel (B) - überbucht, daher Transfer in das ursprünglich gebuchte Hotel (A). Dies ist allerdings kaum belegt (schätze etwa 10 - 20 %). Nach Beschwerde, weil Angebote teilweise nicht vorgehalten werden und das Hotel (A) auch nicht gefällt und natürlich jetzt definitiv nicht mehr der Beschreibung entspricht, die mit Hotel (B) gebucht wurde, wird ein Umzug für den nächsten Tag in Aussicht gestellt. Dieser kann wegen der Überbuchung aber auch nicht erfolgen. Nach 4 von 7 Tagen wird ein Umzug in ein anders Hotel in Hurghada angeboten. Das Angebot wird angenommen.
    Kann für den Aufwand und den Ärger etwas ggü. dem RV geltend gemacht werden?

    Ich freue mich auf eure Einschätzung.

    Viele Grüße
    Kueckencel

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    • Ahotep2A Online
      Ahotep2A Online
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo
      In Ägypten wurden viele Hotels neu bewertet vom Tourismusministerium, deines war wohl dabei. Um welches handelt es sich bitte?
      Bestimmt kann man etwas geltend machen, wenn gebuchte Leistungen nicht zur Verfügung standen. Gehe mal bitte im einzelnen darauf ein, danke. Wieviel man für die Herabstufung beanspruchen kann, müssen wir noch rauskriegen. Da wird sicherlich unsere kompetente Userin vonschmeling etwas zu schreiben können😏

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #3
        1. Reisepreisminderung für die 4 Tage in Hotel A: etwa 50-80% (je nach Schlechtleistung) eines Tagessatzes der Reise pro Aufenthaltstag.
        2. Erstattung eines Tagessatzes (100%) für den Umzugstag.

        Kurz und sachlich schildern, Minderung gleich beziffern, Frist von 3 Wochen setzen, Bankverbindung mitteilen für die Erstattung.
        Viel Erfolg! 🍀
        (@Ahotep - Überschneidung! 😉)

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • KueckencelK Offline
          KueckencelK Offline
          Kueckencel
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo ihr zwei,

          vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Hotel A war das Lemon & Soul in Makadi Bay.

          Dann werde ich mal dem RV ein Schreiben zukommen lassen.

          Viele Grüße
          Kueckencel

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ahotep2A Online
            Ahotep2A Online
            Ahotep2
            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Merkwürdig, das niemand darüber schreibt klick Was stand denn nicht zur Verfügung nachdem das Hotel (offiziell noch 4 Sterne)? auf 3 Sterne herunter gestuft wurde?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KueckencelK Offline
              KueckencelK Offline
              Kueckencel
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo nochmal,

              das hat mir der Veranstalter nicht mitgeteilt.
              Daher weiß ich es nicht genau.

              Das Schreiben an den Veranstalter ist jetzt raus.
              Ich bin mal gespannt, ob und wenn ja, welche Reaktion kommt.

              Vielen Dank für die Ratschläge.

              Viele Grüße
              Kueckencel

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HABERLINGH 1
                HABERLINGH 1
                HABERLING
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich glaube es hat sich nichts geändert, nur die Zimmergröße 23 - 25 m² könnte für die Herabstufung ursächlich sein.

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Gebucht war das andere Hotel, dieses war überbucht. Auf dieser Basis ist der Anspruch zu begründen.
                  Weshalb die Umbuchung (durch den Veranstalter) erfolgte spielt für den Sachverhalt keine Rolle mehr.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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