Marabu
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Och bitte. Das kann Dich bei jeder Pauschalreise/Airline so treffen. Zum übrigen Text schweigt des Sängers Höflichkeit

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Ebenfalls lapidar:
Alle LFU behalten sich vor, das Operating an einen Partner zu übertragen. Das ist keinesfalls ein Condor spezifisches Vorgehen. -
Wobei die Flugnr bei den anderen Airlines- weil du von allen sprichst i.d.R. gleich bleibt. Im Endeffekt sind die Unterschiede wohl marginal aber damit verpflichtet man sich dann auch nicht bis in kleinste Detail um es mal diplomatisch auszudrücken.
Wurde bei der Reise explizit mit Condor geworben düfte aus genau diesem Grund ein Rücktrittsrecht bestehen. Bei Nurflugbuchung besteht jedenfalls dieser Anspruch. Die Änderung der Flugnr.kommt rein rechtlich einer Annullierung gleich mit den bekannten Rechten.
Aber da der Winter vermutlich entspannter laufen wird, würde ich persönlich jetzt auch eher ruhig bleiben und wohl trotzdem fliegen. Trotz allem ist die Vorgehensweise sagen wir mal suboptimal... -
Im Rahmen einer Pauschalreise besteht eben kein Rücktrittsrecht allein auf Grund des Operatorwechsels, da ist es vollkommen wumpe, ob X3 oder Zackatuttiwaschi fliegt - sofern die zeitliche Abweichung im Rahmen der Toleranzen liegt.
Ob mit Condor "geworben" wurde (immer Pauschalreise!) liegt im Auge des Betrachters. Der Reisewillige wird wohl annehmen, dass die Angabe Condor eine "Werbung" darstellt, weil das ggf. seine Kaufentscheidung beeinflusst hat. Wie das rechtlich zu bewerten ist steht auf einem anderen Blatt. Jedenfalls mir ist nicht bekannt, dass die Freischreibungsklausel der Airlines / Veranstalter erfolgreich angegriffen wurde?
Anders zu betrachten ist es bei den verbreitet damit verbundenen down-grades (keine BC vorhanden).
Last not least ist es für den Verbraucher wenig zweckmäßig, mit der Flugnummer DE 0815 in einem Flieger von SmartLynx zu sitzen - zumindest nicht für jene, die hier immer wieder aufschlagen und sich über das restlos unbotmäßige Gebaren echauffieren.
Wenn wir schon über obligatorisch erläutern wollen dann bitte präzise und möglichst nahe am wahrscheinlichen Szenario. -
Bitte nicht im 1. Absatz zu verallgemeinern vs. Deine Aussage ist da klar - danke. Ansonsten, doch wurde angegriffen.
Zumindest ein Reisepreisminderung wurde schon häufig ausgesprochen in genau solchen Fällen. Es lag ein Reisemangel vor. Reduzierung des Tagesreisepreises teils bis zu 25%. Dies gilt nicht bei Durchführung eines Wetlease - Anbieters bei Beibehaltung der Flugnummer - das sollte klar sein. Aber hierbei handelt es sich um einen neuen Flug, neue Airline. ..Und der Flug ist trotz allem nicht ganz unwesentlicher Bestandteil der PR. So jedenfalls auch die Begründungen. Weiter unten zu finden unter folgendem Link mit Beispielen von 7 Urteilen:
https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/reisemaengel-buchungen/ -
Sorry, aber der Link nützt halt mal zu gar nix und schon gar nicht betreffend die aktuelle Beschwerde.
Wechsel der Fluggesellschaft - Bedingung für einen Anspruch: bei verbindlicher Zusage!
Ich bin´s wirklich leid deine Beiträge zu sezieren!
Zudem geht es mir wieder zu sehr in Richtung "Ich weiß noch was!" anstatt sachlicher Betrachtung der gegenständlichen Causa.
Im Übrigen mit dem Ergebnis Verzicht auf die Reise, insofern hatte dieser t.o. keinerlei offene Fragen und wollte nur seine Empörung hinterlassen.
Vielleicht meldet er sich noch einmal spezifischer - ich rechne allerdings nicht damit. -
Habe nur auf deine Antwort reagiert, dass dies so gängige Praxis wäre. Eine Änderung der Flugnr die damit einhergeht ist mir allerdings völlig neu und ist absolut ungewöhnlich! Kenne jedenfalls keine andere Beispiele.
Was diese Änderung bedeutet zumindest beim Nurflug habe ich ja bereits geschrieben.
Von daher verstehe ich die Aufregung nicht so ganz. Ja viele Airlines setzen auf andere Airlines - aber das Produkt bleibt dann quasi identisch - was da auch in so einem Fall absolut üblich ist, da unter gleicher Flugnummer laufend.
So jetzt flieg ich aber erstmal in den Urlaub - mit Condor original: -) -
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen 47 C 121/17
2. Ohne entsprechende reisevertragliche Vereinbarung stellt die Änderung der ausführenden Fluggesellschaft in einem An- und Abreisepaket keinen Reisemangel dar. klick hier -
Lieber einen Schrecken vorher, Urlaub ist storniert, und man kann nur vor solchem Tun warnen! Condor FUE und zurück gebucht, April23, Umbuchung von Condor auf Marabu am 30.08.,
Sitzplätze, Business, Essen - weg. Lapidar, man könnte sich bei Marabu melden.
Eines wünsche ich sehr, Condor bewegt sich auf dünnem Eis! Es möge brechen. Solche, man möchte ja nichts unterstellen, Gebaren - sind absolut inakzeptabel!
Also Vorsicht bei Condor, man weiß nicht, was man bekommt...@rapidocraysie sagte:
Sitzplätze, Business, Essen - weg. Lapidar, man könnte sich bei Marabu melden.
Ich denke es bezog sich eher auf dieses. Hier wurden Leistungen eingekauft und vermutlich auch irgendwie an irgendwen bezahlt, die letztendlich nicht erbracht wurden. Und da besteht sehr wohl ein Erstattungsanspruch.
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Ja, natürlich besteht ein solcher, bzw. sogar ein Rücktrittsanspruch.
Habe ich haarklein so erklärt ...
Allein die Änderung des Leistungsträgers Flug hingegen löst noch keine Ansprüche aus, sofern hier keine vertraglich bindende Vereinbarung getroffen wurde.
Das dürfte in 99% der Fälle bei Pauschalreisen so sein.
Ich bezog mich auf die "Warnung" vor Condor, deren Gebaren (Wechsel der Fluggesellschaft) keineswegs einzigartig ist.
Es ist unnütz, bei so einem Sachverhalt bis Methusalem auszuholen und die äußerst seltenen Konstellationen hervor zu kramen, bei denen der reine Wechsel des LFU schon einen Minderungsanspruch auslöst.
Hiermit beende ich den Diskurs, der im Übrigen nur ganz am Rande mit Marabu zu tun hat. -
Ja, natürlich besteht ein solcher, bzw. sogar ein Rücktrittsanspruch.
Habe ich haarklein so erklärt ...
Allein die Änderung des Leistungsträgers Flug hingegen löst noch keine Ansprüche aus, sofern hier keine vertraglich bindende Vereinbarung getroffen wurde.
Das dürfte in 99% der Fälle bei Pauschalreisen so sein.
Ich bezog mich auf die "Warnung" vor Condor, deren Gebaren (Wechsel der Fluggesellschaft) keineswegs einzigartig ist.
Es ist unnütz, bei so einem Sachverhalt bis Methusalem auszuholen und die äußerst seltenen Konstellationen hervor zu kramen, bei denen der reine Wechsel des LFU schon einen Minderungsanspruch auslöst.
Hiermit beende ich den Diskurs, der im Übrigen nur ganz am Rande mit Marabu zu tun hat.@vonschmeling sagte:
Ich bezog mich auf die "Warnung" vor Condor, deren Gebaren (Wechsel der Fluggesellschaft) keineswegs einzigartig ist.
Es ist unnütz, bei so einem Sachverhalt bis Methusalem auszuholen und die äußerst seltenen Konstellationen hervor zu kramen, bei denen der reine Wechsel des LFU schon einen Minderungsanspruch auslöst.
Hiermit beende ich den Diskurs, der im Übrigen nur ganz am Rande mit Marabu zu tun hat.Ich trau mich trotzdem

Diese ständige extreme Ausholerei bringt wirklich überhaupt nichts - Ist ja kein Einzelfall. Deine Erklärungen, vs- sind sachlich,und fundiert, damit kann man auch als Laie was anfangen.Auch Haberling hatte das Ding kurz und knackig auf den Punkt gebracht.
So bewerte sicher nicht nur ich das -und so sollte das hier auch zukünftig laufen.Ansonsten muss man das eben auch mal wieder ansprechen.
Haken wir es nun wirklich besser ab. -
Oh-- der Thread klemmt mal wieder...
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Moin,
ich habe gerade bei Marabu angerufen (keine 5 Minuten Warteschleife) und hatte eine nette Frau am Telefon.
Sie hat sich mehrmals entschuldigt, dass es momentan Wartungsarbeiten gibt und sie telefonisch derzeit keine Plätze reservieren kann. Ich soll es bitte morgen / in den nächsten Tagen wieder versuchen.
Ich habe nach der BC (Gepäck, Menü…) gefragt und sie versicherte mir, dass ich das später telefonisch bei ihr auswählen könnte.
Den Anruf bei Condor habe ich mir mal gespart.
Dort kann ich aber die Buchung auch online nicht aufrufen- technischer Fehler seit gestern.
Ich kann also auch für den Condor Hinflug nichts hinzubuchen/verändern. -
... und von RapidoCraysie stoisches Schweigen.
Ja is klar - in Eintagsfliegen Manier Frust abgeladen und dann im Nirvana abgezwitschert?!Forenmotto super umgesetzt!!! ...

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Immerhin hat er/sie/es für 2 Seiten Content gesorgt....

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Jau, und leider muss man wieder leidlich sortieren um auf Relevanz zu treffen ...

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Update zu unserem Rückflug Gran Canaria-Hamburg im Januar, der von Condor auf Marabu umgebucht wurde:
Die Condor Buchungsverwaltung funktioniert wieder einwandfrei.
Ich konnte nun die BC Sitzplätze für den Marabu Flug online aussuchen und musste mich nicht wieder in die Warteschleife der Hotline hängen. (Es waren noch alle Sitze frei)Für das Menü werde ich wohl nochmal anrufen müssen… aber es ist auch ehrlich gesagt nicht wirklich wichtig was es da gibt
… schmeckt ja bekanntlich alles nicht wie beim Sternekoch. -
Hallo zusammen, ich habe hier im Thread nichts über die aktuelle Situation in Frankfurt finden können, deshalb frage ich mal nach

Wir fliegen im Oktober mit der MBU nach HER, Flug MBU6662 operated by Heston. Gebucht ist Business. Hat jemand Erfahrungen mit dem Flug? Gibt es einen Business Check-in und Priority Boarding? -
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Jetzt wenn du noch das Datum rausrückst, so könnt was rum kommen...

Da es erst ca. 13 Flüge auf dieser Route mit MBU Flugnummer gegeben hat und man hier nichts negatives gelesen hat, dürfte alles geklappt haben was unten angegeben ist.

@haberling sagt
XXX Bitte keine ellenlangen Zitate(entfernt), setz doch einfach ein @User und jeder kann den Beitrag nachlesenXXX
Ja, das würde tatsächlich hilfreich sein.
Am 10.Oktober fliegen wir.