Marabu
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Naja, die Handhabe bei der Vergabe der Exit Seats ist nun wahrlich kein Marabuproblem.
Ich saß vor zwei Wochen bei Eurowings neben zwei älteren Herrschaften. Der Mann sprach überhaupt kein Englisch und die Frau hat für ihn auch noch falsch übersetzt, obwohl das Crewmitglied im perfekten Englisch das übliche Prozedere erklärte...
Auch in dieser Maschine ließen sich die Lehnen nicht verstellen. -
Keines der vorgetragenen Probleme ist exklusiv Marabu ...
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Marabu fehlt mitten in der Saison eine Maschine - Tailstrike...
Marabu fehlt im Sommer ein Airbus A320 (aero.de) -
Der bei Condor gebuchte Flug wurde wenige Tage vor Abflug auf Marabu umgebucht. Um 2 Uhr morgens, vier Stunden vor Boarding, kam unter falscher Flugnummer und Streckenbeschreibung die Annullierung per SMS mit Link.
Bei der Hotline von Marabu ging niemand ans Telefon und am Serviceschalter bekamen wir nur einen Zettel, wo wir denn die Entschädigung beantragen könnten.
Nach einem langwierigen Telefonat mit der Condor Service-Hotline wurde uns gesagt, sie würden uns nicht auf eine andere Airline umbuchen, damit wir in den Urlaub können. Was durchaus in ihren Möglichkeiten liegt.
Also, kein Flug, keine Hilfe.Haben andere Flüge gebucht und reichen diese zur Erstattung ein, welche sie nach europäischem Fluggastrecht übernehmen müssen.
Es drängt sich die Vermutung auf, dass Flüge die eh annulliert werden zur kleinen Schwester Marabu verschoben werden.
Clever aber inakzeptabel. -
Hallo OftFlieger1234.
Marabu ist keine "kleine Schwester" sondern eine Partner Airline wie auch Bulgaria Air, Heston Airlines, Sundair und FlyAir41 - hier nachzulesen -
Wäre interessant zu wissen, ob es sich um einen Nur-Flug Buchung handelte oder um eine im Rahmen einer Pauschalreise.
Offen gestanden ist die beschriebene Handhabe unterirdisch, selbst wenn ggf. ein paar Details weggelassen wurden. Beispielsweise lt. die Auskunft von Condor tatsächlich "Wir buchen Sie nicht um**.**" oder nicht etwa "Es ist einfacher, wenn Sie selbst neue Flüge buchen und uns die Ticketkosten einreichen ...".
Das wäre dann nämlich in der Tat ein akzeptabler Vorschlag, alternativ zur Suche durch Condor und womöglich wiederum unpassenden Operatings aus Sicht der Betroffenen.
Die Mutmaßung hinsichtlich der Weitergabe von Flügen, die "ohnehin storniert" werden soll ist ziemlich abenteuerlich, zumal Condor ja i.d.R. ausführendes LFU bleibt und sich durch die Vergabe keinerlei "Vorteile" generieren ließen.
Fazit: Mega ärgerlich, keine Frage! Trotzdem denke ich, man könnte sich auf die Beschreibung beschränken und irgendwelche wilden Hypothesen klemmen - just my 2 cents! -
Wir flogen je Hin-und Rückflug von Hamburg nach Gran Canaria. Beide Flüge waren absolut pünktlich, sauber und sehr ruhig!
Für einen touristischen Flug gab es absolut keine Beanstandungen. Getränke und Snacks müssen erworben werden, was aber bei anderen Linienflügen auch derweil normal ist. Wir flogen letzten Monat mit einer renommierten deutschen Airline nach London. Hier hatten wir Verspätung und ebenfalls keine kostenfreie Bewirtung.
Bitte lasst Euch im Vorfeld des Fluges durch Negativschlagzeilen keine Angst machen. Marabou ist im Vergleich zu anderen Ferienfliegern positiv hervorzuheben! Gerade die türkische Konkurrenz hat mir in der Vergangenheit mehr Bauchschmerzen bereitet und Nerven gekostet. -
Bedauere, dass ich Dich nochmal "belehre" (ich würde ja "aufklären" besser finden):
Der Sinn eines Forums wie Holidaycheck ist unter anderem auch, auf irrtümliche Annahmen hinzuweisen, damit sich ein bestehender Irrglaube nicht unendlich fortsetzt. Insofern wirst Du – im Sinne eines guten Forums – auch mit argumentativem Gegenwind zu Deinen nur bedingt substantiierten Ausführungen klarkommen müssen. Wenn Dir das nicht gelingt, hast Du ein Problem. Genauso wie Du womöglich mit Deinem Leseverständnis ein Problem zu haben scheinst. Der Eindruck drängt sich mir jedenfalls auf, wenn ich Deinen Hinweis auf die verstellbaren Rückenlehnen in der Notausgangsreihe einer anderen Airline sehe. Extra für Dich aber gerne noch einmal: Es gibt – wie man meinem Hinweis hätte entnehmen können – solche und solche Reihen. Bei manchen Reihen kann man die Rückenlehne verstellen, bei anderen nicht (und zwar nicht aus Boshaftigkeit der Airline, sondern weil sie aus Sicherheitsgründen nicht verstellbar sein dürfen).@vongallenstein sagte:
Bedauere, dass ich Dich nochmal "belehre" (ich würde ja "aufklären" besser finden):
Der Sinn eines Forums wie Holidaycheck ist unter anderem auch, auf irrtümliche Annahmen hinzuweisen, damit sich ein bestehender Irrglaube nicht unendlich fortsetzt.
[.....] sondern weil sie aus Sicherheitsgründen nicht verstellbar sein dürfen).Ich würde "aufklären" auch besser finden. Wie man es nennt wäre mir sogar egal, wenn denn das Wissen, dass Du in Anspruch nimmst zu haben, vorhanden wäre und/oder Du es präzise transportieren könntest und Du es vielleicht sogar (Achtung-es folgt Dein Lieblingswort) substantiieren könntest. Also....
- Es geht ausschließlich um die Notausgangs-Reihen und nicht um andere und
- Du behauptest, dass in Notausgangsreihen die Rückenlehne aus "aus Sicherheitsgründen nicht verstellbar sein DÜRFEN"-
Ein Blick auf z.B. Seatguru hätte genügt, um festzustellen, das es sehr wohl Notausgangsreihen in A320/B737 in faktischer Ein-Klassen-Konfiguration gibt bei denen sich die Lehnen verstellen lassen. Es wird unterschieden wird zwischen "no recline" und "limited recline": ein Hinweis, dass sich auch hier die Rückenlehnen verstellen lassen , .... nur eben nicht so weit wie bei den "anderen" Sitzen.
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allgemein zugängliche Quelle: Electronic Code of Federal Regulations
- 14 CFR § 25.813 - Emergency exit access.
"In addition, for each Type III exit in an airplane that has a passenger seating configuration of 60 or more—
(i) Except as provided in paragraph (c)(1)(ii), the access must be provided by an unobstructed passageway that is at least [...], or 20 inches in width for interior arrangements in which those rows contain three seats. The width of the passageway must be measured with adjacent seats adjusted to their most adverse position. ..."
Warum wird in diesem Satz wohl "adjusted" stehen? Offensichtlich DÜRFEN diese Sitze in einer Notausgangsreihe also sehr wohl verstellbar sein,.... eben solange sie auch in der verstellten Position den Weg nicht weiter versperren als vorgegeben.
- Es gibt auch Notausgänge in der Business Class/First Class in Flugzeugen mit Langstrecken-Konfiguration. Neben anderen großen Mustern, ist z.B. PrivatAir mit (ich glaube es waren) A319 mit ausschließlich business class Sitzen von D (DUS, meine ich mich zu erinnern) nach EWR geflogen
Spätestens dort DÜRFEN (leider: durften) die Rückenlehnen verstellt werden... in einem dem A320 oder B737 sehr vergleichbaren Muster.
Ja, es gibt Flugzeuge, in denen sich die Sitze in der Notausgangsreihe faktisch nicht verstellen LASSEN, weil sie dann den Ausgang zu sehr einengen würden.
Dass diese Sitze jedoch kategorisch "nicht VERSTELLBAR sein DÜRFEN ist aber nicht richtig oder zumindest unpräzise.
Daher: es gibt (siehe z.B. Seatguru) auch in heute eingesetzten "Standard-Flugzeugen" Sitze in den Notausgangs-Reihen, bei denen die Rückenlehne verstellbar IST.... Soviel zu "Aufklären" und "irrtümliche Annahmen"
Jedoch: wie das in dem Flieger, in den ich beabsichtige einzusteigen, konkret sein sein wird, dass weiß ich vorher üblicherweise nicht.
Aber ich gehe davon, dass die Airline, die den Flieger betriebt, das weiß.Und einzig und alleine das ist es auch, um was es mir eigentlich ging. Es ging mir nie um die Frage, ob sich diese Sitze generell oder im konkreten Fall verstellen lassen oder nicht ...denn das kann man eh nicht ändern.
Mir ging es darum, dass diese Sitze für zusätzliche 45 EUR verkauft werden trotz einer Einschränkung des Komforts im Vgl. zu weitgehend gleichen Sitzen in anderen Flugzeugen, wo diese Sitze von ebendieser Einschränkung nicht in dieser Form betroffen sind und die ebenfalls für den gleichen Aufpreis von 45 EUR verkauft werden.Und: wenn es nur dieser eine Punkt gewesen wäre, hätte ich sicher nicht mal über eine Beschwerde nachgedacht.
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@Tom Schoen44
Bitte keine fremden Texte übernehmen, danke.
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... und meine Antwort entweder lesen, verstehen, korrekt wiedergeben und dann antworten – oder es bleiben lassen. Du unterstellst mir eine Formulierung, die ich – aus guten Gründen – so nicht gebraucht habe, daher gehen Deine Unterstellungen mit gegenüber auch sowas von ins Leere.
EOD -
Ein epischer Beitrag von T.Schoen, in der 8ten stünde drunter: Thema verfehlt!
Es gibt selbstverständlich Exit Seats mit verstellbarer Lehne, und zwar weil das Layout der Kabine dank komfortabler Sitzabstände die Fluchtwege nicht versperren.
Vergleiche sollten aber wenigstens im Produktumfeld angestellt werden um als substantiiert (Achtung: Ist eigentlich ein von mir häufig gebrauchter Begriff!
) betrachtet werden zu können.
Aus diesem Grund sind die hier dargebrachten Argumente vielleicht unterhaltsam (?) aber eben unsubstantiiert. Genauso wie die "Beschwerde" darüber im Kontext mit einem Marabu Operating ... just my 2 cents! -
Oh, sorry, da muss ich mich dann wohl entschuldigen und brauche bisschen Nachhilfe.
Hilf mir mal! Wo genau in den Forenregeln steht das gerade nochmal, dass man eine der Öffentlichkeit zugängliche Publikation einer staatlichen Regulierungsbehörde nicht im exakten Wortlaut wiedergeben darf, selbst wenn man die Quelle angibt und es als Zitat kenntlich macht.
Nur damit ich's beim nächsten Mal weiß, wie ich vorgehen muss hier.
Danke! -
Ein epischer Beitrag von T.Schoen, in der 8ten stünde drunter: Thema verfehlt!
Es gibt selbstverständlich Exit Seats mit verstellbarer Lehne, und zwar weil das Layout der Kabine dank komfortabler Sitzabstände die Fluchtwege nicht versperren.
Vergleiche sollten aber wenigstens im Produktumfeld angestellt werden um als substantiiert (Achtung: Ist eigentlich ein von mir häufig gebrauchter Begriff!
) betrachtet werden zu können.
Aus diesem Grund sind die hier dargebrachten Argumente vielleicht unterhaltsam (?) aber eben unsubstantiiert. Genauso wie die "Beschwerde" darüber im Kontext mit einem Marabu Operating ... just my 2 cents!@vonschmeling sagte:
Ein epischer Beitrag von T.Schoen, in der 8ten stünde drunter: Thema verfehlt!
Als "Moderator" machst Du hier echt nen guten Job.
Im wahren Leben stünde da "Profession verfehlt"Und da ich das Thema angefangen habe, sollte ich wohl am besten wissen, worum es geht.
Schon recht unglaublich mit welcher Arroganz einem hier begegnet wird. -
... und meine Antwort entweder lesen, verstehen, korrekt wiedergeben und dann antworten – oder es bleiben lassen. Du unterstellst mir eine Formulierung, die ich – aus guten Gründen – so nicht gebraucht habe, daher gehen Deine Unterstellungen mit gegenüber auch sowas von ins Leere.
EOD@vongallenstein sagte:
... und meine Antwort entweder lesen, verstehen, korrekt wiedergeben und dann antworten – oder es bleiben lassen. Du unterstellst mir eine Formulierung, die ich – aus guten Gründen – so nicht gebraucht habe, daher gehen Deine Unterstellungen mit gegenüber auch sowas von ins Leere.
EODich unterstelle Dir gar nix. Wo, bitte, ist in meinem Beitrag eine Unterstellung? Ich hab Dich wörtlich zitiert - sonst nichts.
Selbst wenn Du es vielleicht nicht so gemeint haben solltest,.... so hast Du es eben geschrieben. Also hast Du entweder etwas falsches gemeint oder Dich falsch ausgedrückt.
Was beides an sich nicht so schlimm wäre, wenn es nicht mir dem lehrmeisterlichen Anstrich des absoluten Wissens und ein paar "gutgemeinten" Hinweisen auf meine "Probleme" daher gekommen wäre.Vielleicht wäre es auch nicht ganz so übel, wenn Du das, was Du von anderen verlangst mal selbst tun würdest:
"lesen, verstehen, korrekt wiedergeben und dann antworten"
Denn ob sich die Sitze verstellen lassen oder nicht war eigentlich nie ein relevantes Thema - bis Du es dazu gemacht hast. -
@TomSchoen44
Wegen der strengen Auslegung der Urheberrechte ist der Hinweis beim Kopieren und Einfügen ganzer Texte durchaus berechtigt. Das hat auch weniger mit den Forenregeln zu tun, und wenn die Quelle öffentlich zugänglich ist bist du mit einem Teaser Text und einem Link einfach auf der sicheren Seite.
Meine Message war: Es gibt für fast jedes Muster diverse Kabinenlayouts, die der klassischen Ferienflieger sind auf Effizienz ausgelegt und erhalten i.d.R. die maximal mögliche Bestückung. In diesem Layouts ist die recline Funktion weit überwiegend zumindest eingeschränkt - aus Sicherheitsgründen. Insofern ist an von Gallensteins Aussage gar nichts unzutreffend.
Die Vergleiche mit reinen BC Layouts hinkt m.E. hingegen ziemlich und löst schon gar nicht einen Widerspruch zum genannten Beitrag/Hinweis.
Last not least sorry, tatsächlich wirke ich bisweilen arrogant. Aber ich kann auch mächtig einstecken!
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@vongallenstein sagte:
... und meine Antwort entweder lesen, verstehen, korrekt wiedergeben und dann antworten – oder es bleiben lassen. Du unterstellst mir eine Formulierung, die ich – aus guten Gründen – so nicht gebraucht habe, daher gehen Deine Unterstellungen mit gegenüber auch sowas von ins Leere.
EODich unterstelle Dir gar nix. Wo, bitte, ist in meinem Beitrag eine Unterstellung? Ich hab Dich wörtlich zitiert - sonst nichts.
Selbst wenn Du es vielleicht nicht so gemeint haben solltest,.... so hast Du es eben geschrieben. Also hast Du entweder etwas falsches gemeint oder Dich falsch ausgedrückt.
Was beides an sich nicht so schlimm wäre, wenn es nicht mir dem lehrmeisterlichen Anstrich des absoluten Wissens und ein paar "gutgemeinten" Hinweisen auf meine "Probleme" daher gekommen wäre.Vielleicht wäre es auch nicht ganz so übel, wenn Du das, was Du von anderen verlangst mal selbst tun würdest:
"lesen, verstehen, korrekt wiedergeben und dann antworten"
Denn ob sich die Sitze verstellen lassen oder nicht war eigentlich nie ein relevantes Thema - bis Du es dazu gemacht hast.@tomschoen44 sagte:
Ich hab Dich wörtlich zitiert - sonst nichts.
Hast Du nicht.
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@vonGallenstein
Stimmt, da hast du recht. Du hast zu dem Punkt Rückenlehnen auf S. 99 geschrieben:
@vongallenstein sagte:@TomSchoen44
... Dass Sitzplätze in einer Notausgangs-Reihe keine verstellbaren Rückenlehnen haben, ist nichts außergewöhnliches. Zumindest dann, wenn sich hinter der fraglichen Reihe eine weitere Notausgangs-Reihe befindet. Die darf nämlich nicht durch zurückgestellte Rückenlehnen eingeengt werden. Und dass Du am Notausgang Deine Armlehne nicht verstellen kannst, hängt damit zusammen, dass darin Dein Tischchen untergebracht ist.-----------------------------
@TomSchoen44
Wo hast du das wörtlich zitiert ? -
@tomschoen44 sagte:
Ich hab Dich wörtlich zitiert - sonst nichts.
Hast Du nicht.
@vonGallenstein:
Du hast geschrieben, dass Du auf "auf irrtümliche Annahmen hin[zu]weisen, willst "damit sich ein bestehender Irrglaube nicht unendlich fortsetzt". Weiter hast Du geschrieben
"Es gibt [...] solche und solche Reihen. Bei manchen Reihen kann man die Rückenlehne verstellen, bei anderen nicht ([...] weil sie aus Sicherheitsgründen nicht verstellbar sein dürfen)."
(und Das ist ein Zitat - ich hab's kopiert...)
"Reihen" schreibst Du hier, und eben nicht "Notausgangs-Reihen", also redest Du bei den verstellbaren mutmaßlich von den 28 anderen "normalen" Reihen. Und dann sagst Du gibt es "andere", also offenbar hier angesprochen nun die NA-Reihen, ... nicht verstellbar.."Also was ist hier Deiner Ansicht nach ein noch zu beseitigender Irrglaube, wenn wir uns denn zu diesem Zeitpunkt schon im Geiste einig waren, dass NA-Reihen mit und ohne gibt?
Du hast eben NICHT etwas geschrieben wie: Es gibt Konfigurationen, in denen die Rückenlehnen in den Notausgangsreihen (zumindest ein klein wenig) verstellbar sind und es gibt Konfigurationen, wo das gar nicht geht. Letzteres ist immer dann der Fall, wenn durch die verstellbare Rückenlehne der Notausgang so stark eingeengt würde, dass er dann nicht mehr den Sicherheitsvorgaben entspräche.
Das wäre präzise und richtig gewesen.... Nur erstens weiß ich das (ich hatte ja geschrieben, dass es bei der anderen Airline ging, also brauchst Du mich dahingehend nicht mehr "aufklären") und leider auch nicht der (meiner) Sache dienlich, denn nochmal: darum ging es mir nie! Das "Notausgangs-Reihe" steht schon in meinem ursprgl. Beitag nur in Klammern.
@vonschmeling
Nun, ich hatte ja explizit davor geschrieben "allgemein zugängliche Quelle" und habe diese angegeben. Findet sich leicht, auch auf Seiten mit top-level-domain .gov
Es erscheint mir schon sachdienlich, bei der Diskussion um eine Regelung den exakten Wortlaut der/einer relevanten Regelung zu nennen. Und dazu braucht man eben den "fremden Text". M.E. extrem unwahrscheinlich, dass man z.B.. beim Zitieren/Kopieren eines Paragrafen des BGB in Urheberrechtsprobleme laufen würde.Zit: "Aber ich kann auch mächtig einstecken!" - das mag sein, kann ich aber nicht beurteilen. Aber m.E. ist es keinesfalls das, was hier passieren sollte. Die ganze Art der Diskussion hier ist es nicht. .. finde ich...
Hier sollte weder jemand austeilen (... und z.B. dem anderen erzählen, welche Probleme er hat..) und schon gar nicht eine Moderatorin mit solchen Sprüchen wie Deiner oben, noch jemand einstecken müssen.
Jedenfalls nach meinem Verständnis nicht. Möglicherweise liege ich da ja falsch....
Mir macht das so zumindest nicht viel Spaß. Ich hatte die email zur Löschung meines HC-Kontos schon geschrieben, weil mir das wirklich deutlich gegen den Strich geht. Ich hatte sie nur noch nicht weggeschickt, und nochmal die Seite "refreshed".
Vielleicht schlaf ich nochmal drüber, aber ich werde in jedem Fall sehr lange hier keinen Beitrag mehr verfassen.Ich würde das Thema nun gerne beenden. Ich hab's heute auch nur nochmal aufgemacht, weil ich nicht viel Besseres zu tun hatte und in einem Browser der Tab noch offen war. Das war vermutlich schon der erste Fehler....
Mag jeder lesen und verstehen, was er will.