zubringerflüge zu drehkreuze in deutschland
-
wir sind immer bis ins jahr 2020 von leipzig nach frankfurt, im anschluß nach bali oder sri lanka geflogen. oder auch preiswert vom reisebüro mit flughafentaxi als zubringer nach leipzig oder frankfurt gefahren. ( als große gruppe ) wenn etwas schief gelaufen wäre, hätte das reisebüro für alles gesorgt ,anschlußflug usw. als pauschalurlauber. dieses jahr sind wir von berlin nach sri lanka. eine nacht im hotel verbracht und das auto in der tiefgarage geparkt. war sehr entspannt. ein tag war weg.
nun zur frage : jetzt heißt es, für zubringerflüge z.b. von leipzig nach frankfurt o. düsseldorf usw. übernehmen wir, der reiseanbieter keine haftung mehr, wenn der zubringerflug ausfällt. aus welchen gründen auch immer. wo steht das geschrieben ??? oder will man keine verantwortung übernehmen.
liebe grüße von bogumiel -
Wenn dein Reiseanbieter dir das sagt, dann steht es da wo er es geschrieben hat. Hast du unterschrieben, gilt es.
Übrigens: warum benutzt man im Deutschen Groß/Kleinschreibung? wg. sätzen wie "es standen viele menschen an den hängen und pisten"
:neckbeard: -
Wenn dein Reiseanbieter dir das sagt, dann steht es da wo er es geschrieben hat. Hast du unterschrieben, gilt es.
Übrigens: warum benutzt man im Deutschen Groß/Kleinschreibung? wg. sätzen wie "es standen viele menschen an den hängen und pisten"
:neckbeard: -
Mindestens, Juanito... Mindestens...
