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Reiserücktrittskostenversicherung - 1 Person ist versichert, verreist wird als Paar

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • catwoman12C Offline
    catwoman12C Offline
    catwoman12
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    Ich möchte ein Ferienhaus anmieten und mit meinem Mann dorthin reisen. Wenn ich eine Reiserücktrittskostenversicherung abschliesse, genügt es dann, das für eine Einzelperson allein auf meinen Namen zu machen? Er gilt ja als Risikoperson, bei einer evtl Erkrankung von ihm und Absage der Reise meinerseits zahlt die Versicherung ja. Und wenn das so ist, warum gibt es dann überhaupt Paarversicherungen?

    Danke für Eure Antwort

    Cat

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    • REJBodenheimR Offline
      REJBodenheimR Offline
      REJBodenheim
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Die Antwort findest du in den AGB/AVB der Versicherung, die du abschließt.
      Üblicherweise gilt eine RRV für die Reise und darin alle Personen, die diese Reise gebucht haben.

      REJBodenheimR 1 Antwort Letzte Antwort
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      • catwoman12C Offline
        catwoman12C Offline
        catwoman12
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Na ja, ICH buche ja das Haus und mein Mann ist halt Mitfahrer, er hat nix gebucht. Bei einer anderen Gelegenheit buche ebenfalls ICH ein Haus und eine Freundin ist Mitfahrerin.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HABERLINGH Offline
          HABERLINGH Offline
          HABERLING
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Die Versicherung gilt die gesamte Reise die der Versicherte gebucht hat aber nur für dessen zb . Krankheitsfall. Sollte der Mitreisende zb. Krank werden so gilt die Einzelversicherung nicht.

          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • catwoman12C Offline
            catwoman12C Offline
            catwoman12
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Und was ist dann mit den sog. RIsikopersonen, bei deren Erkrankung man die Reise stornieren kann und zu denen nicht nur die Lebenspartner sondern darüber hinaus auch jede Menge Verwandte sowie (je nach Versicherung) sogar Hund und Katz zählen?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • REJBodenheimR REJBodenheim

              Die Antwort findest du in den AGB/AVB der Versicherung, die du abschließt.
              Üblicherweise gilt eine RRV für die Reise und darin alle Personen, die diese Reise gebucht haben.

              REJBodenheimR Offline
              REJBodenheimR Offline
              REJBodenheim
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @rejbodenheim sagte:

              Die Antwort findest du in den AGB/AVB der Versicherung, die du abschließt.

              Oder du kontaktierst die Versicherung und fragst nach. Die zwei Extreme bzgl. Antworten hast du ja jetzt hier bekommen 😂

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Ahotep2A Offline
                Ahotep2A Offline
                Ahotep2
                Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das wird und kann dir besser die Versicherung erklären. Es gibt ja einige davon mit verschiedensten Bedingungen.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • HABERLINGH Offline
                  HABERLINGH Offline
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Wenn man Risikopersonen versichern will sollte man sich die infos bei der Versicherung holen.

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                  Ahotep2A 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                    #9

                    Ich hab nun mal beim ADAC nachgeschaut. Dort laufen meine Versicherungen seit Jahren und dort ist zu lesen:
                    "Mitreisende, die keine versicherten Personen sind, genießen generell keinen Versicherungsschutz aus Ihrer Reiserücktrittsversicherung. Sie müssen eine eigene Reiserücktrittsversicherung abschließen. " hier nachzulesen
                    Möglich, dass es bei anderen Vesicherungen anders gehandhabt wird. (?)
                    --------------------
                    europ assistance schreibt - hier klicken

                    • "Einzelpersonentarif: Sie selbst sind versichert.
                    • Paartarif: 2 Personen sind versichert – unabhängig von Verwandtschaft oder gemeinsamem Wohnsitz.
                    • Familientarif: 1 oder 2 erwachsene Personen und bis zu 7 Personen unter 28 Jahren sind versichert – unabhängig von Verwandtschaft oder gemeinsamem Wohnsitz.

                    Voraussetzung: Alle Personen sind auf dem Versicherungsschein namentlich genannt."

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HABERLINGH HABERLING

                      Wenn man Risikopersonen versichern will sollte man sich die infos bei der Versicherung holen.

                      Ahotep2A Offline
                      Ahotep2A Offline
                      Ahotep2
                      Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @haberling sagte:

                      Wenn man Risikopersonen versichern will sollte man sich die infos bei der Versicherung holen.

                      ..insbesondere bei Vorerkrankungen

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • REJBodenheimR Offline
                        REJBodenheimR Offline
                        REJBodenheim
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ok, dann spiele ich mit 😎
                        Bei der RRV meines geringsten Misstrauens gibt es folgende Möglichkeiten: Single, Paar, Familie, Single mit Kind, Gruppe. Der VN gibt an mit wem er reist und wie viel die Reise kostet, dann sind alle für diese Reise versichert.

                        REJBodenheimR 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HABERLINGH Offline
                          HABERLINGH Offline
                          HABERLING
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Bei Vorerkrankungen gilt das man 12 Monate vor dem Abschluss der Versicherung wegen dieser Erkrankung nicht stationär im Krankenhaus war.

                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • REJBodenheimR REJBodenheim

                            Ok, dann spiele ich mit 😎
                            Bei der RRV meines geringsten Misstrauens gibt es folgende Möglichkeiten: Single, Paar, Familie, Single mit Kind, Gruppe. Der VN gibt an mit wem er reist und wie viel die Reise kostet, dann sind alle für diese Reise versichert.

                            REJBodenheimR Offline
                            REJBodenheimR Offline
                            REJBodenheim
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @rejbodenheim sagte:

                            dann sind alle für diese Reise versichert.

                            Ohne dass nach Vorerkrankungen gefragt wird. Deshalb lohnt ein Blick in die AVB...

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14
                              • haarsträubendes Durcheinander (kaum eine Behauptung trifft auf alle Verträge zu!?)
                              • ist es kein "reiserechtliches" sondern ein vertragsrechtliches Thema auch wenn es hier zufällig die Absicherung auf einer Reise betrifft.

                              Imho ist es dünnes Eis hier auf die Schwarmintelligenz zu vertrauen, das muss mit dem Versicherer geklärt werden.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • catwoman12C Offline
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                                catwoman12
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Danke!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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