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Rückerstattung wegen Geruchsbelästigung (booking)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
10 Beiträge 4 Kommentatoren 1.4k Aufrufe
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  • SchneeglitzernS Offline
    SchneeglitzernS Offline
    Schneeglitzern
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir waren letzte Woche in einer tollen Ferienwohnung. Da gab es nichts zu beanstanden. Allerdings war die Geruchsbelästigung durch eine angrenzende Kläranlage eines großen Hotel schon erheblich.

    Wir würden nun gerne einen Teilbetrag vom Vermieter zurück fordern. Ist es richtig, dass ich das direkt beim Vermieter anfordern muss oder muss ich booking.com informieren ?

    Gruß
    Schneeglitzern

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • Du_darfstD Online
      Du_darfstD Online
      Du_darfst
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Habt ihr denn die Geruchsbelästigung während eures Aufenthaltes beim Vermieter oder Veranstalter angezeigt, bestenfalls auch protokolliert?

      Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!

      SchneeglitzernS 2 Antworten Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Zudem muss man genau wissen wie gebucht wurde um zu bestimmen wer der richtige Ansprechpartner ist.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Du_darfstD Du_darfst

          Habt ihr denn die Geruchsbelästigung während eures Aufenthaltes beim Vermieter oder Veranstalter angezeigt, bestenfalls auch protokolliert?

          SchneeglitzernS Offline
          SchneeglitzernS Offline
          Schneeglitzern
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @du-darfst sagte:

          Habt ihr denn die Geruchsbelästigung während eures Aufenthaltes beim Vermieter oder Veranstalter angezeigt, bestenfalls auch protokolliert?

          ja wir haben per whats app nachgefragt

          gebucht wurde über booking.com

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Du_darfstD Online
            Du_darfstD Online
            Du_darfst
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ihr hättet unter angemessener Fristsetzung Abhilfe fordern müssen. Ob da eine Nachfrage ausreichend sein wird wage ich zu bezweifeln. Wobei eine angrenzende Kläranlage schon echt etwas ist, worauf hingewiesen werden sollte. Und du solltest noch etwas zu der von vs aufgeworfenen Frage sagen.

            Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Du_darfstD Du_darfst

              Habt ihr denn die Geruchsbelästigung während eures Aufenthaltes beim Vermieter oder Veranstalter angezeigt, bestenfalls auch protokolliert?

              SchneeglitzernS Offline
              SchneeglitzernS Offline
              Schneeglitzern
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @du-darfst sagte:

              Habt ihr denn die Geruchsbelästigung während eures Aufenthaltes beim Vermieter oder Veranstalter angezeigt, bestenfalls auch protokolliert?

              per whats app gefragt was da los ist. Der Vermieter hat das Problem bestätigt und mir einen Brief geschickt, den die Eigentümergemeinschaft an das Ministerium geschickt hat

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HABERLINGH Offline
                HABERLINGH Offline
                HABERLING
                schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                #7

                Hallo Schneeglitzern das ist ja alles schön und gut was dir der Vermieter schreibt oder bestätigt. Das hat alles nichts mit der dir zustehenden Reisepreisminderung zwischen 5 und 15 % zu tun. Wie sich der Vermieter mit dem Verursacher des Problems dann einigt hat mit dir auch nichts zu tun.

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Die Frage war an wen man sich zu wenden hat 😌

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HABERLINGH Offline
                    HABERLINGH Offline
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Zitat Booking.com:
                    „Wenn Sie bei Booking.com eine Ferienwohnung gebucht haben und Probleme haben, sollten Sie zuerst versuchen, mit dem Gastgeber in Kontakt zu treten. Wenn das nicht hilft, können Sie sich an Booking.com wenden“.

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                    • SchneeglitzernS Offline
                      SchneeglitzernS Offline
                      Schneeglitzern
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      danke dann war ich ja auf dem richtigen Weg

                      1 Antwort Letzte Antwort
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