Gebuchte Gruppenreise soll mangels Anmeldungen als Individualreise durchgeführt werden
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Eine gebuchte Rundreise mit angegebener Gruppengrösse von 6-25 Teilnehmern soll nun von meiner Begleitung und mir mir als Individualreise durchgeführt werden. Zunächst sollten wir 16,2% des Reisepreises mehr zahlen weil nicht genug Anmeldungen waren. Das haben wir abgelehnt. Und von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemach, den Rückzahlungsbetrag unter Fristsetzung zurückgefordert. Der Veranstalters schlug dann vor, die Kosten zu teilen. Auch das haben wir abgelehnt. Jetzt soll die Reise, ohne die zusätzlich geforderten Kosten, nur für uns durchgeführt werden. „Wir haben uns entschlossen, die Reise trotzdem durchzuführen auch wenn die Gruppe momentan nur aus Ihnen besteht“.
Das wollen wir nicht, wir hatten uns ganz bewusst für eine Gruppenreise entscheiden. Was kann ich noch unternehmen? -
Hallo und willkommen im HC Reisforum
Wann sollte de Reise denn starten, wohin geht es und wer ist der Veranstalter? (wegen AGB)
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Hallo, ich sehe das so: Du trittst vom Reisevertrag zurück, da der Veranstalter die vereinbarte Leistung (Gruppenreise) nicht erbringen kann, entstehen dir keine Stornierungskosten.
Ein Wechsel von der Gruppen- zur Individualreise ändert den Charakter der Reise grundlegend (Wegfall der Organisation, Absicherung, Reiseleitung) -
Ich sehe das etwas anders. Der Begriff Gruppe ist lediglich auf "mehr als eine Person" spezifiziert, daher auch die Formulierung "auch wenn die Gruppe momentan nur aus Ihnen besteht". Bei einem Rücktritt von Vertrag kann demnach Kompensation / Stornierungsgebühr verlangt werden gem. der in den AGB bestimmten Höhe.
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@Silvia L ... diese Angabe ist nicht verbindlich, bzw. betrifft die maximale Zahl von 25 Teilnehmern. Unter 6 Personen hat der RV die Option abzusagen. Das scheint er jedoch nicht zu beabsichtigen.
@HABERLING Sicher kommt es auch darauf an. Soweit bekräftigt der Veranstalter jedoch, er wolle "die Reise (wie geplant, nur mit weniger Teilnehmern?) durchführen". Bleibt also der Ablauf derselbe kann ich keinen Kündigungsgrund erkennen. -
Die Formulierung benutzt der Betroffene, im Zitat des RV hingegen ist keineswegs von einer Individualreise die Rede ... ?
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Aber ja doch, ein rosa Primelchen ist quasi in diesem Kommentar inkludiert!

Ich erläutere noch einmal meine Gedankengänge: Gebucht war eine Gruppenreise mit 6-25 Personen, die Mindestteilnehmerzahl (6) wurde nicht erreicht.
1. Angebot Durchführung mit weniger Personen aber mit Aufpreis.
2. Angebot Durchführung zum selben Preis mit einer Gruppe, die soweit nur aus t.o. und Begleitung besteht.
Naheliegend wäre eine Absage gewesen seitens des Veranstalters, diese Option scheint er nicht ziehen zu wollen. Irrtümlich benutzt der t.o. nun die Begrifflichkeit "Individualreise" zur Unterscheidung von der beabsichtigten Gruppenreise.
Zunächst gehe ich davon aus, dass sich der eigentliche Zuschnitt der Durchführung nicht ändert. Dann wäre eine Verkleinerung der Gruppe (notfalls auch auf nur 2 Personen!) landläufig als vorteilhaft zu betrachten und nicht etwa als Begründung einer Kündigung.
T.o. hätte lieber eine Gruppe mit mehr als 2 Personen, das ist allerdings eine individuelle Vorliebe, die sich m.E. als Argument zur Kündigung ohne Anspruch auf Kompensation seitens des Veranstalters nicht heranziehen lässt.
Zugegeben liegen hier etliche Mutmaßungen vor. Weder sind die AGB / der Veranstalter bekannt, noch ob das Programm dann eben auf die "kleine Gruppe" zugeschnitten komplett durchgezogen wird.
Einen Anspruch auf kompensationslose Kündigung jedenfalls kann ich aus den vorliegenden Informationen leider nicht bejahen.
Mal schauen, ob sich der t.o. nochmal zum Sachverhalt verlautbart? Falls nicht, stecken auf in diesem Verlauf wieder etliche wichtige Präzisierungen, die ggf. anderen Betroffenen dienlich sein könnten.

