Neuer Freibetrag ab 1.1.2007 - 430 Euro zollfrei
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für alle die, welche nach dem 1.1. zurückfliegen...
EU erhöht Freibeträge für Duty-Free-Einkäufe
In der Europäischen Union gelten ab dem Jahreswechsel höhere Freigrenzen für die abgabenfreie Einfuhr von Waren aus dem Ausland. Die EU-Finanzminister beschlossen bei ihrem Treffen in Brüssel, dass Flug- und Schiffsreisende künftig Waren im Wert von bis zu 430 Euro einführen dürfen. Wer auf dem Landweg in die EU reist, darf dagegen Waren im Wert von maximal 300 Euro mitbringen. Bisher hatte eine einheitliche Grenze von 175 Euro gegolten.Die Regeln betreffen nur Reisen aus Drittstaaten in die EU. Bei Reisen zwischen den EU-Staaten dürfen Waren zum persönlichen Gebrauch ohnehin zollfrei transportiert werden.
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Zigaretten und Alkoholika sind mengenmäßig und nicht wertmäßig begrenzt. Da bleibt alles wie gehabt.
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Hallo,
was mich schon immer interessiert, gibt es eigentlich gewichts- oder mengenmäßige beschränkungen bei der Einfuhr von Tee ?? Wir bringen uns immer aus Asien welchen mit aber wo liegen da die Höchstgrenzen (haben in Thailand mal mit jemandem gesprochen der das zeug gleich Kiloweiße mitbringt).
Gruß
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kiloweiße?
schwarzen Tee 
luschtik.steht doch alles beim www.Zoll.de
Tabak, Kaffee, Tee, Zigs
PS.
Tee ist nichtmehr aufgeführt
waren mal 500 Gramm frei,statt Kaffee?
Ich glaube so war es, entweder Tee oder Kaffee.Hatte mich immer geärgert, dass ich sowenig Tee aus Istanbul mitnehmen durfte.
Jetzt?
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@ juanito...
Kiloweise deshlab weil der dann am Airpot immer die mitfliegenden angequatscht hat aus seiner Reisegruppe... hatte lt. eigener Aussage dann 3 oder 4 kg im Koffer

Gruß
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Wäre mal interssant zu wissen woher die Information kommt,
im Internet kann ich nichts finden (zoll.de)LG Claudia
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Ahaaaa- also mal wieder viel Lärm um (noch) nichts.....
Wirds also nichts beim nächsten Urlaub!
Ich würde mich auch freuen, wenn die leidigen EUR 175,-- endlich der Vergangenheit angehören- ich bringe mir immer Stoffe (zum Nähen!) mit und da ist dieser Betrag seeeehr schnell erreicht!
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Ich habe einen Link gefunden
Neuregelung der Reisefreimengen ab 1.1.2007 bei Einreise in die EU
http://www.steuerrat24.de/data/frei/zoll.htm
LG Claudia
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alles erstmal geplant

u.a.
Einführung einer neuen Höchstmengenregelung für Tabakwaren: Die Mitgliedstaaten werden nunmehr die Möglichkeit haben, die Höchstmengen für durch Reisende importierte Tabakwaren niedriger festzusetzen, um so ihre Gesundheitspolitik zu unterstützen. -
hier wird auch nochmals der April erwähnt
http://de.biz.yahoo.com/10122006/85/gesetzesaenderungen-2007-eurams.html
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Das, was zum 1.01.2007 vorliegt, ist lediglich ein Richtlinienvorschlag zur Neuregelung. Beschlossen ist noch gar nichts. Jetzt wird erst beraten, diskutiert, debattiert, bis man sich in der EU auf neue Freimengen geeinigt hat. Und die sollen dann - voraussichtlich - ab 1.04.2007 gelten.
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Hallo,diese Anfrage würde mir vom Zoll beantwortet,
als wird es auch nix im April,sondern erst 2008.Gruß Bettina
bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie die nachstehenden Auskünfte.
Der Reisefreibetrag beträgt weiterhin 175 Euro.
Der Rat der Finanzminister (ECOFIN) hat sich am 28. November 2006 nach zähen
Verhandlungen
auf einen Kompromiss bei den Reisefreimengen geeinigt. Demnach können Reisendeaus
Drittländern in die EU auf dem Luft- und Seeweg Waren im Wert von 430 Euro undauf dem
Landweg im Wert von 300 Euro steuerfrei einführen (statt wie bisher
einheitlich
175 Euro).
Außerdem können die Mitgliedstaaten zwischen folgenden Freimengen bei
Tabakwaren wählen und können auch hier zwischen Flug (höhere Grenze) und
anderen Reisearten (niedrigere Grenze) unterscheiden:
• 200 Zigaretten oder 40 Zigaretten;
• 100 Zigarillos oder 20 Zigarillos;
• 50 Zigarren oder 10 Zigarren;
• 250 g Rauchtabak oder 50 g RauchtabakÖsterreich hat ein Zugeständnis für seine Grenze zum schweizerischen
Samnauntal
erhalten und kann die Anwendung der niedrigeren Tabak-Schwellen auf Reisende
beschränken, die aus Samnaun nach Österreich einreisen.Zusätzlich mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerbefreit sind vier Liter Wein, 16
Liter Bier, ein
Liter Alkohol mit Alkoholgehalt von über 22 Prozent und zwei Liter Alkohol miteinem
Alkoholgehalt von unter 22Prozent.
Der Text muss nun finalisiert und auf einem der nächsten Räte durchgewinkt
werden. Die
Richtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.Zumal es allerdings einen Link zu einer Vereinbarung im Zollrecht gibt, die
noch in den Kinderschuhen steckt, ist nicht vor einem Inkrafttreten vor 1.
Januar 2008 zu rechnen.