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Reiseabbruch auf Grund Todesfall / 10 stündige Verspätung Rückflug

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  • Candy06C Offline
    Candy06C Offline
    Candy06
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen, kommen gerade aus nicht ganz so geglückten Urlaub. Zusammenfassung sieht wie folgt aus :
    Konnten auf Grund eines Todefalles in der Familie nur 7 Tage anstatt der bezahlten 14 Tage im Urlaub verbringen, mußten auf eine andere Maschine den Rückflug umbuchen ( Condor / LTU ) und pro Person noch 300 Euro extra dafür bezahlen. Der Rückflug hatte dann 10 Std. Verspätung. Im Hotel wurde uns durch die Reiseleitung mitgeteilt, dass wir keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung der anteiligen Kosten ( hotel, Rückflug) hätten.
    Hier nur meine Fragen, hatte jemand schon einen ähnlichen Fall?? Hat es Sinn die Reisegesellschaft anzuschreiben??

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    • Heiko MüllerH Offline
      Heiko MüllerH Offline
      Heiko Müller
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      ein Versuch ist es immer wert....inwiefern sich der Veranstalter aber entgegenkommend oder verständnissvoll zeigt bleibt abzuwarten bzw. fraglich. Das Problem ist eben das man theoretisch hier mit einer normalen Rücktrittsversicherung nix machen kann...es sei denn ihr habt auch eine Reiseabbruchversicherung gehabt, dann springt diese für die letzten 7 Urlaubstage ein.
      Ich würde dem Veranstalter mal einen Brief schreiben...Situation schildern und abwarten...mehr als ein "tut uns leid aber Pech gehabt" kann ja nicht zurückkommen und fragen kostet ja nichts...außer etwas Arbeit für den Brief und die Briefmarke.

      Gruß

      "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién

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      • Erika1E Offline
        Erika1E Offline
        Erika1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Candy,

        falls Du eine Reisekostenrücktrittsversicherung hattest, solltest Du zunächst Deine Versicherungsbedingungen prüfen, ob Reiseabbruch mitversichert ist.

        Wenn ja, dann ist es in der Regel so, daß die Reiseabbruchversicherung bei Abbruch in der ersten Hälfte einen weiteren Urlaub in voller Länge übernimmt.

        Bei Abbruch in der zweiten Hälfte des Urlaubs übernimmt die Versicherung die Kosten für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

        Versicherungsbedingungen können voreinander abweichen, nebenbei bemerkt.

        Solltest Du keine RRV haben, bleibt Dir nur der Kulanzweg. Ansprüche hättest nur nur, wenn Du nachweisen könntest, daß das Zimmer anderweitig vermietet werden konnte. Ein solcher Nachweis ist nicht einfach zu führen.

        Warum sollte sich der Reiseveranstalter an den zusätzlichen Kosten für den Rückflug beteiligen? Er hat den Grund für die vorzeitige Rückreise nicht zu verantworten.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sina1S Offline
          Sina1S Offline
          Sina1
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das Wesentliche haben Heiko und Erika schon beschrieben. Rein rechtlich gesehen habt Ihr keinerlei Anspruch auf Erstattung seitens des Veranstalters. Aber vielleicht entschließt sich der Veranstalter ja zu einer Kulanzlösung, wenn Ihr Euch auch mit einem Reisegutschein in Höhe der nicht genutzten Aufenthaltsleistungen einverstanden erklärt bzw. darum bittet... 💡

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • rockerlillyR Offline
            rockerlillyR Offline
            rockerlilly
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            ich habe das gleiche erlebt.
            mein Vater im Urlaub auf lanzerote.
            Er war während unseres Urlaub auch 10 Tage im Krankenhaus und ist ein Tag vor unserem regulären Rückflug dort verstorben.
            Wir hatten auch allerhand Probleme, es find damit an das wir für ein Gepäck welches wir wieder mitgenommen aber 20 KG Übergepäck zahlen sollten, wir hatten zwar sein Ticket aber er war ja nicht anwesend. Glücklicherweise konnte die Reiseleitung am Flughafen dieses für uns Regeln und wir mussten nicht zahlen.
            Zu Hause haben wir dann über die Reiseversicherung(Vollschutz)
            die Kosten für die Hotel Nichtnutzung meines Vaters, während er im Krankenhaus war erstattet bekommen.Den Rückflug haben wir nicht bezahlt bekommen, weil unsere damals 1,5 Jahre alte Tochter, die normalerweise keinen Anspruch auf einen Sitzplatz hat, den Sitzplatz in Anspruch genommen hat.
            Ich würde nochmal schauen, was Du für eine Versicherung absgeschlossen hast oder mich mit deinen Reisebüro in Verbindung setzen, wo du die Reise gebucht hast, die können die bestimmt helfen.
            Rockerlilly

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            • TeddyeuliT Offline
              TeddyeuliT Offline
              Teddyeuli
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Zuerst mal: Herzliches Beileid.

              Wir waren im August 2006 in Ägypten mit der Tui. RRV über die Tui-VisaCard.

              Wir sind 3 Tage früher zurückgeflogen, da meine Mutter im Sterben lag. Sie starb dann letztendlich an unserem "regulären" Rückflugtag. Trotzdem hat die RRV die 3 Tage Hotel anstandslos erstattet (Für uns alle). Auch die Umbuchungskosten haben wir erstattet bekommen.

              Auch wir hatten einen lustigen 13 Stunden Trip von Hurghada nach Düsseldorf, streiten noch mit AIR Berlin über 60 Euro Taxikosten, da unser Abholer nicht bis morgens um 4:00 auf dem Flughafen gewartet hat.

              1 Antwort Letzte Antwort
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