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Fluggastrechte der EU - erstes riskantes Beispiel eines Jumbos!

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  • mosaikM Offline
    mosaikM Offline
    mosaik
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Drei Tage nach Einführung der neuen EU-Verordnung bzgl. Fluggastrechte fiel bei einem mit 352 Passagieren besetztem Jumbo B747 der British Airways kurz nach dem Start von Los Angeles eines der vier Triebwerke aus.

    Nach mehreren "Platzrunden" und Rücksprache mit dem BA-Kontrollcenter in London setzte der Pilot mit nur drei Triebwerken den elfstündigen Flug fort und musste unplanmässig in Manchester wegen Treibstoffmangel landen - mit drei Triebwerken erreichte die Maschine nicht die optimale Flughöhe und verbrannte daher mehr Kerosin.
    Obwohl natürlich British Airways nicht Geldüberlegungen als Entscheidungsüberlegung anführte, steht die die neue EU-Verordnung dahinter: 100.000 Pfund, das sind rund 144.000 Euro hätte es British Airways an Entschädigungszahlungen gekostet umzudrehen...

    Obwohl es keine Beeinträchtigung der Flugsicherheit gewesen ist - theoretisch hätte die Maschine auch mit nur zwei Triebwerken noch problemlos den Atlantik überqueren können - ist es schon bedenklich, welche Auswüchse Konsumentendruck auf Unternehmen bescheren. Letztendlich bringt sich jeder Passagier selbst um optimiale Sicherheitsverhältnisse durch ständig steigende Absicherungsforderungen gegenüber "unpünktlichen" Fluggesellschaften.

    Übrigens, derselbe Jumbo hatte nur eine Woche später mit neuem Triebwerk von Singapur nach London dasselbe Problem und musste wieder mit nur drei Triebwerken
    nach London zurück kehren.

    Wollten das die Konsumenten wirklich?

    Fragt sich ein
    Peter
    Quelle: Times Online / österr. Fachpresse

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    • emdeboE Offline
      emdeboE Offline
      emdebo
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Auch wenn die Quellenangaben beigefügt sind, ist es doch alles "reine Spekulation".
      Auch vor Inkrafttreten der EU-Verordnung sind selbst deutsche Maschinen
      (-> Hapag Lloyd in Wien ohne Benzin) notgelandet, weil der Kapitän alleine
      die endgültige Entscheidung zur Sicherheit trifft - und auch verantwortet.

      Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Überschrift dieses Beitrages zu spektakulär
      und nicht belegbar. Erst nach Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes
      dieses Vorfalls wird man klarer sehen und den Grund der Entscheidung
      benennen können.

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