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  • Anne2A Offline
    Anne2A Offline
    Anne2
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo ihr da draußen 🙂
    Kann mir jemand sagen, ob es für einen Urlaub innerhalb Europas genügt das Formblatt E111 bei der Krankenkasse zu beantragen? Oder ist noch mwehr an Krankenversicherung erforderlich?

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      na ja, die Situation ist so, dass seit April dieses Jahres jedem EU-Bürger in jedem EU-Land kostenlose Krankenbehandlung zusteht. So, zumindest, steht's am Papier.
      Bisher habe ich keine Erfahrungen mit dieser neuen Regelung gemacht bzw. gehört.
      Bisher war es so, dass man in  Ländern, die den "Urlaubskrankenschein" genommen haben, trotzdem fast immer bar bezahlen musste. Denn man musste zunächst einmal zur örtlichen Gebietskrankenkasse gehen, den Urlaubsschein in einen örtlichen Krankenschein tauschen und diesen hätte dann der Arzt angenommen - oder auch nicht.
      Aus diesem Grund war es - zumindest bisher - vernünftiger eine Reiseversicherung zu  haben. Diese hat dann, je nach den Versicherungsbedingungen, bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen.

      Daher empfehle ich auch weiterhin eine solche Reiseversicherung abzuschließen, da ja meist auch viele andere Leistungen inbegriffen sind.

      Gruß
      Peter

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • BirgitBB Offline
        BirgitBB Offline
        BirgitB
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        von der Europäischen Reiseversicherung haben wir folgende Information bekommen:
        Quelle: Europäische ReiseversicherungJuli 2004Seit dem 1. Juli 2004 gilt in allen EU-Ländern die neue Krankenkassen-KarteEHIC. An den Leistungen ändert sich jedoch nichts.Jahrzehntelang hat uns der alte Auslandskrankenscheinin den Urlaub begleitet. Er wird jetzt durch eine moderneKarte ersetzt, die neue Erwartungen weckt.Die Leistungen haben sich aber nicht verändertund eine zusätzliche Reise-Krankenversicherung ist daher
        weiterhin notwendig.
        Mit der Einführung der EHIC (European Health InsuranceCard) wird in den EU-Ländern der sogenannte „Auslandskrankenschein“(Berechtigungsschein E-111) ersetzt.Wir haben für Sie alle Informationen über die EHIC zusammengetragen, damit SieIhre Kunden zum Thema „Krankenversicherung“ weiterhin kompetent beraten können.Der E-111 gilt nur noch im Jahr 2004. Haben Ihre Kunden vor dem30. Juni einen solchen von ihrer Krankenkasse erhalten, bleibt dieser bis Jahresendegültig. Ab Juli 2004 wird der E-111 stufenweise bis 2006 von der EHICabgelöst. Hat eine Krankenkasse für Ihre Mitglieder noch keine EHIC, werdenErsatzbescheinigungen ausgestellt.Die Karte oder eine Ersatzbescheinigung werden im Krankheitsfall direkt imKrankenhaus oder beim Arzt vorgelegt.Der Gang zur örtlichen Krankenversicherung zum Umtausch des Berechtigungsscheins in einen Krankenschein des jeweiligen Landes wird somit hinfällig. In der neuen Karte sind die gleichen Leistungen, wie im bisherigen„Auslandskrankenschein“ enthalten.Empfehlen Sie Ihren Kunden deshalb unbedingt eine zusätzliche Reise-Krankenversicherung. Denn: In einigen EU-Ländern werden die Behandlungskostennach Privatsätzen in Rechnung gestellt. Gesetzliche Krankenkassen erstatten abernur den Kassentarif. Auf dem Restbetrag bleibt Ihr Kunde ohne zusätzliche Versicherung sitzen.Gesetzliche Krankenkassen dürfen zudem keine Krankenrücktransporteanbieten. Im Ernstfall können auf Ihren Kunden enormeKosten zukommen. ■ In welchen Ländern gilt die EHIC? Die EHIC wird in allen Staaten derEuropäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegeneingeführt. Bei Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, mit denenaber ein Sozialversicherungsabkommen besteht, bleibt alles unverändert.Hier benötigt man weiterhin einen Auslandskrankenschein.■ Zu den EU-Staaten gehören:Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, und Zypern (griechischerTeil).■ Bilaterale Sozialversicherungsabkommenbestehen mit:Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Kroatien, Mazedonien,Türkei und Tunesien.Weitere Auskünfte über den Geltungsbereich der EHIC / des Auslandskrankenscheins können die gesetzlichen Krankenkassengeben.■ Hinweis für Reisen nach Polen:Das polnische Krankenversicherungsgesetz wird derzeit überarbeitet.Dies kann für Versicherte zu Problemen bei der Vorlage des Auslandskrankenscheines /der EHIC in Polen führen.Der Abschluss einer zusätzlichen Reise-Krankenversicherung ist daher
        für Polen ganz besonders zu empfehlen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • giselG Offline
          giselG Offline
          gisel
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          👋  , also ich finde eine Auslandskrankenversicherung ist derart preiswert, dass man auf jeden Fall eine abschliessen sollte. Ich zahle pro Jahr ca. 12€.
          Bis jetzt musste ich zweimal die Versicherung in Anspruch nehmen. In beiden Fällen bekam ich anstandslos bis auf den Cent genau meine Kosten erstattet.
          Und wenn man bedenkt was der Urlaub kostet, spielen die Kosten für die Versicherung wohl kaum eine Rolle, oder?
          Viele Grüsse, Gisela  🙂  🙂  🙂  🙂

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