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Veranstalter wirbt mit Vollpension+ und nimmt es dann zurück

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • HC-Mitglied174374H Offline
    HC-Mitglied174374H Offline
    HC-Mitglied174374
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Unsere Reise auf der LTI Alyssa im Februar haben wir als Vollpension plus gebucht, was bedeutet, dass zu den Mahlzeiten alle Getränke inklusive sind.

    Auf der Buchungsbestätigung stand dann allerdings, dass es doch nicht so ist. 😞

    Der Verbraucherschutz, an den ich mich gewandt hatte, räumt mir keine Chancen ein, obwohl auch die finden, dass der Veranstalter ITS unlauteren Wettberwerb betreibt, weil er noch immer damit wirbt....

    Hat einer schonmal Erfahrung mit sowas gemacht???

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • HC-Mitglied174374H Offline
      HC-Mitglied174374H Offline
      HC-Mitglied174374
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hier etwas genauer:

      Im Katalog sowie im Internet bei ITS heißt es:

      "Vollpension plus

      Reichhaltige Frühstücks- und Mittagsbuffets, Abendessen als Buffet und 3x wöchentlich à la carte. Am Nachmittag Kaffee/Tee und Kuchen/Gebäck. Zum Mittag- und Abendessen lokale Biere und Weine, frische Säfte und Softdrinks."

      Auf der Buchungsbestätigung steht nun jedoch:

      Entgegen der Katalogausschreibung ist Wein und Bier nicht inklusive!

      Die Reise wurde im September gebucht, doch auch jetzt wird immer noch im Internetkatalog damit geworben, dass die Getränke inklusive sind.

      Die Reisegesellschaft erweckt also nach wie vor für Interessierte den Eindruck, es handelt sich bei dieser Reise um Vollpension plus....

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • PinguinellaP Offline
        PinguinellaP Offline
        Pinguinella
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Öhm, verstehe ich das richtig, dass dennoch Säfte und Softdrinks inkulsive sind? Dann ist es doch immer noch VP Plus!!! Wenn jetzt alle Getränke rausgenommen wären, dann wäre es schlimmer! Aber es sind ja Getränke inklusive. Nur eben alkoholfreie.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • SiegfriedS Offline
          SiegfriedS Offline
          Siegfried
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das ist doch Quatsch. Wenn Wein+Bier rausgenommen wird , wird die zugesagte Sache doch nicht erfüllt.
          Fruß
          Siegi

          s.w.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • MarcellM Offline
            MarcellM Offline
            Marcell
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo zusammen,

            ich selber habe so etwas zwar noch nicht gebucht, gebe Dir aber Recht, so etwas ist Vera ....

            Setz Dich doch mit dem RB in Verbindung.

            LG Marcell

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @klinikchaot
              irgendwie eine echte *******. vielleicht solltest du mal wirklich den vebraucherschutz darüber informieren.
              jedoch rein rechtlich ist das ding wasserdicht. du hast es auf der bestätigung schließlich schriftlich gehabt und hättest dann storneiren oder umbuchen können.
              und wenn sich das eh nur auf bier und wein bezogen hat und die anderen softdrinks tatsächlich inklusive waren, hat sich deren programm einfach nur geändert.

              Das "F" in Montag steht für Freude.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vivianeV Offline
                vivianeV Offline
                viviane
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das Programm könnte sich geändert haben dennoch sollte man dann den Kunden davon in Kenntnis setzen ode? Und zu sagen es gibt ja softdrinks und Säfte, also reg dich nicht auf finde ich ein bißchen albern.

                Wenn ich abends rausgehe, zündet meine mama eine Kerze an.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • lalalaL Offline
                  lalalaL Offline
                  lalala
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,
                  also ich meine, dass man diese Reisebestätigung nicht akzeptieren sollte. Der Hinweise darauf, dass es anders ist als in der Beschreibung gibt ja Anlass dazu, von dieser Reise zurück zu treten, wenn dies vorher nicht bekannt war.
                  Bin kein Rechtsanwalt, aber würde meinen, dass dies so nicht zulässig ist.
                  Wehren, in jedem Fall - das ist meine Meinung. Und evtl. ein anderes Hotel buchen.
                  Lb. Gruß
                  lalala

                  lalala

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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ich habe gar nicht gesehen, dass diese reise erst noch ansteht. ich hatte gedacht, dass sie schon gewesen wäre.
                    na ja, klinikchaot. dann hast du doch allen grund, dich mit deinem veranstalter in verbindung zu setzen und die reise zu stornieren. kostenlos versteht sich.

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HC-Mitglied174374H Offline
                      HC-Mitglied174374H Offline
                      HC-Mitglied174374
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich will ja fahren.
                      Und zwar schon nächste Woche!!!!! 😉

                      Deshalb rege ich mich ja so auf, weil die immer noch mit diesen Konditionen werben! schweinereifind

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HC-Mitglied174374H Offline
                        HC-Mitglied174374H Offline
                        HC-Mitglied174374
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Die Kataloge, die schon gedruckt sind, kann man nicht zurückziehen. Das ist klar...

                        Aber dass die auch im Internet noch immer mit diesen Konditionen werben, finde ich Leute verscheißern!!!!! :?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HC-Mitglied174374H Offline
                          HC-Mitglied174374H Offline
                          HC-Mitglied174374
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          http://www.cheesebuerger.de/images/midi/figuren/a078.gif\">

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HC-Mitglied174374H Offline
                            HC-Mitglied174374H Offline
                            HC-Mitglied174374
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Das geht hier wohl nicht:

                            [xxxxxxxxxxxxxxx

                            genau so ist es!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • holzwurmH Offline
                              holzwurmH Offline
                              holzwurm
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Du kannst jetzt evtl. nur noch eines machen.

                              In dem Du Dir dies als Mangel vor Ort bestätigen lässt.

                              Da ja Wein und Bier nicht mehr in der VP Plus enthalten sind, müsste ja auch der Preis sinken. Man kann nicht so einfach die Leistung ändern und den Preis nicht entsprechend anpassen.

                              Und gegenüber dem Reiseveranstalter würde ich Beweise sammeln, daß er immer noch mit voller Leistung (Wein und Bier) wirbt.

                              Vielleicht ist das eine Möglichkeit dagegen vorzugehen.

                              Gruß
                              holzwurm

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • BrigitteB Offline
                                BrigitteB Offline
                                Brigitte
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Meine Meinung:

                                Gut, der Katalog ist raus, dass kann man als "Schreibfehler" bewerten, aber dass die Internetwerbung nach wie vor so abläuft ist für mich klarer Betrug.

                                Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

                                Albert Schweitzer

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • LexilexiL Offline
                                  LexilexiL Offline
                                  Lexilexi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @klinikchaot
                                  also wenn es nächste woche los gehen soll, dann würde ich aber schleunigst rabatz machen. im februar ist ja nicht sooo viel los auf dem reisemarkt. da gibt es sicherlich möglichkeiten zum umbuchen.

                                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Sina1S Offline
                                    Sina1S Offline
                                    Sina1
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Klinikchaot - Dein Reisebüro hätte Dich bei Buchung darauf aufmerksam machen müssen, denn es hat diesen Hinweis des Veranstalters beim Einbuchen Deiner Reise über das Buchungssystem bekommen und ist VERPFLICHTET, Dir diesen Hinweis vor Abschluss des Reisevertrages zu geben. Hat Dein Reisebüro bewußt oder unbewußt "versäumt", Dich über die Katalogänderung zu infomieren, so müßte es jetzt auch für die Mehrkosten, die z. B. durch Umbuchung/Stornierung entstehen, aufkommen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • HC-Mitglied174374H Offline
                                      HC-Mitglied174374H Offline
                                      HC-Mitglied174374
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      "holzwurm" wrote:
                                      Und gegenüber dem Reiseveranstalter würde ich Beweise sammeln, daß er immer noch mit voller Leistung (Wein und Bier) wirbt.

                                      Habe ich ja.
                                      Aber als Antwort bekam ich folgendes:

                                      Sehr geehrte Frau xxx,

                                      vielen Dank für Ihre Email.

                                      Die Ausschreibungen unserer Kataloge bestehen aus einer großen Anzahl von Informationen, die bei Drucklegung unserer Kataloge nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden.

                                      Trotzdem kommt es immer wieder vor, daß sich Ausschreibungsbestandteile aus den verschiedensten Gründen ändern oder einfach fehlerhaft veröffentlicht worden sind. Siehe hierzu auch Punkt 14.4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

                                      Um unsere Kunden über diese Änderungen oder zusätzlichen Hinweise zu informieren, weisen wir in der Rechnung und Bestätigung hierauf hin. Zusätzlich wird ein entsprechender Hinweis in den Reservierungssystemen der Reisebüros hinterlegt, den diese als gelesen bestätigen müssen, bevor eine Buchung getätigt werden kann.

                                      Dies ist die branchenübliche Vorgehensweise, da eine Änderung bestehender Ausschreibungen während einer Saison enorm aufwendig ist und es nicht möglich ist bei jeder Ausschreibungsänderung eine Rückrufaktion für unsere Kataloge zu starten.

                                      Wir sind uns sicher, hier unsere Kunden frühzeitig über Änderungen oder zusätzliche Hinweise zu unseren Ausschreibungen zu informieren. Die Veröffentlichung falscher Informationen mit Vorsatz weisen wir ausdrücklich zurück. Wir haben es als renommiertes und seriöses Unternehmen nicht nötig Kunden mit fehlendem Wein und Bier zu ködern.

                                      Auch bei Neubuchungen werden wir jeden Kunden über die genannten Änderungen zeitnah und sofortig informieren.

                                      Bei Buchung am 19.09 wurde der Hinweis über die geänderte Ausschreibung bei Einbuchung Ihrer Reise durch Ihr Reisebüro als gelesen bestätigt. Wir dürfen davon ausgehen, daß Sie hierüber auch in Kenntnis gesetzt wurden. In unsere Rechnung und Bestätigung vom 20.09 wurden Sie hierüber erneut schriftlich informiert.

                                      Sollte es hier zu Irritationen gekommen sein, so entschuldigen wir uns bei Ihnen. Wir bitten Sie jedoch um Ihr Verständnis, daß wir Ihnen die fraglichen Leistungen leider nicht anbieten können, da Sie seit Buchung vor vier Monaten hierüber informiert worden sind.

                                      Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in Ägypten.

                                      Mit freundlichen Grüßen

                                      Service-Team
                                      Herr xxx

                                      REWE Group
                                      Pauschaltouristik
                                      Teamleitung Service Center Online

                                      Und was soll ich euch sagen: Jetzt ist es im Internet geändert....... SAUEREI

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • HC-Mitglied174374H Offline
                                        HC-Mitglied174374H Offline
                                        HC-Mitglied174374
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        "Sina1" wrote:
                                        Dein Reisebüro hätte Dich bei Buchung darauf aufmerksam machen müssen

                                        Haben sie doch......

                                        Aber nicht mich, sondern meine Mutter, die uns diese Reise geschenkt hat.

                                        WIR haben es dann erst jetzt im Januar erfahren, dass es ohne alkoholische Getränke ist.
                                        Daraufhin bin ich auf Recherche gegangen und habe festgestellt, dass der Veranstalter eben noch genau mit dem Angebot wirbt, was er eben nicht bietet.....
                                        Und was nun nach meiner Meldung beim Verbraucherschutz doch raus ist.
                                        Wahrscheinlich haben die ihm wegen unlauteren Wettberwerbs auf die Finger geklopft!!!!

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                                        • MarcellM Offline
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                                          Marcell
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo klinikchaot,

                                          wann und in welcher Form hast Du denn bezahlt??? Ich gehe davon aus, dass Du die Zahlung in bar geleistet hast. Ergo: Pech gehabt, weil Du nicht beweisen kannst, dass Dein RB Dir die Info nicht weitergegeben hat.

                                          Falls Du doch per Kreditkarte oder Einzugsermächtigung gezahlt haben solltest, kannst Du einen (angemessenen!!!!) Betrag einbehalten und warten was passiert ...

                                          LG Marcell

                                          ... Eigentlich ist Deine jetzige Beschwerde ja an sich Beweis genug, dass Dir viel an den Drinks liegt, und Du den Vertrag nicht nach dem Hinweis des RB's unterzeichnet hättest!!!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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