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Portrait und Straßenszenen - Copyright

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  • RucksackR Offline
    RucksackR Offline
    Rucksack
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!

    Wer hat Erfahrung bezüglich rechtlichen Hintergrundwissens bei der Veröffentlichung von Menschenaufnahmen. Konkret: Kann ich auch fotografierte fremde Menschen bei holidaycheck uploaden oder sollte man das lieber lassen. Wo ist da vielleicht die Grenze. Marktaufnahmen oder Straßenaufnahmen sind in der Regel immer mit fremden Menschen drauf. Vielleicht könnt ihr mir ja mal eure Erfahrung oder Gedanken zum Thema mitteilen.
    Frohes neues Jahr noch! 😄

    Liebe Grüße Rucksack

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    • Tim86T Offline
      Tim86T Offline
      Tim86
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hi,
      die Frage habe ich mir auch schon gestellt.
      Bei Szenen wie in Deinem Beispiel einer Marktaufnahme lässt es sich wohl nicht vermeiden. Problematisch sind wohl eher Portraitaufnahmen. Die würde ich ohne das Einverständnis des Menschen nicht ins Netz stellen. Das ist soweit ich weiß auch verboten.
      In meinen Fotos habe ich einfach Gesichter, die recht gut zu erkennen waren mit einem Bearbeitungsprogramm unscharf gemacht.

      Gruß,
      Tim.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • RucksackR Offline
        RucksackR Offline
        Rucksack
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ja, diesen Gedanken hatte ich auch schon. Ich dachte nur, dass dabei auch irgendwo eine Grenze ist. Schließlich leben Fernsehreportagen und Nachrichten auch von Bildern auf öffentlichen Plätzen. Und wid auch nicht jeder gefragt, ob es über Fernsehen gesendet werden darf.
        LG

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sol y MarS Offline
          Sol y MarS Offline
          Sol y Mar
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hi,

          das ist ein Thema, mit dem ich mich ebenfalls beschäftigen mußte.

          Es gibt ein so genanntes Persönlichkeitsrecht was im KUG (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie oder kurz Kunsturheberrechtsgesetz) geregelt ist. --> http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/index.html die Paragraphen 22 und 23.

          Daneben ist noch was im §201 a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen) geregelt.

          Generell darf man Fotos von Personen machen, aber nicht veröffentlichen (Internet; Zeitung, Rundmail usw.).

          Außer

          • es liegt eine Einwilligung der Person oder Personen vor
          • die Person/n wurde/n auf einer öffentlichen Veranstaltung (Versammlung, Aufzug) fotografiert
          • die Person ist nur Beiwerk auf einer Aufnahme (Landschaften, Straßen, Plätze usw.)
          • Fotos zur Zeitgeschichte (Politiker, Promis usw.)

          Aber wie überall im deutschen Recht, gibt es auch für Ausnahmen eine Ausnahme ;-))

          Eine (wie ich finde) gute Seite zu dem Thema ist http://www.bildnisrecht.de

          Das beantwortet leider nur Deine Frage für den deutschen Rechtsraum.

          Es gibt sehr wenige internationalen Abkommen über das Gesetz zum Copyright (nicht mit dem deutschen Urheberecht zu vergleichen) bzw. Persönlichkeitsrecht. Hier ist man auf die nationale Rechtssprechung angewiesen.

          In der Regel frage ich einzelnen Personen oder kleineren Gruppen (bis 4 Personen), ob ich fotografieren darf. Wenn diese Person oder Personen ein wesentlicher Bestandteil des Bildes sind.

          Aber man lebt immer irgendwie in einer Grauzone, sobald man sich in Grenzbereichen bewegt. Ich glaube auch nicht wirklich, ob man von einem Thailänder oder Kubaner tatsächlich verklagt wird, wenn man eine ungenehmigte Aufnahme dieser Person veröffentlicht. Das macht es aber auch nicht richtiger ;-))

          Als ich im August 2006 in Havanna einen Kurzurlaub machte, wurde ich in dieser Zeit dreimal aufgefordert, keine Personen zu fotografieren. Es waren zwei uniformierte und ein zivil Polizist, die mich ermahnten. Einmal mußte ich im Beisein des Polizisten meine Cam wieder in den Rucksack stecken. Das kann aber auch an meinem Aufzug gelegen haben, da ich öfter mit einem Reporter oder Fotograf verwechselt wurde.

          Ich hoffe, daß ich mit dem Beitrag ein wenig helfen konnte.

          Saludos
          Uwe

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Erika1E Offline
            Erika1E Offline
            Erika1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Sobald eine Person auf dem Foto deutlich erkennbar ist, könnte es kritisch werden. Hier gilt das Recht am eigenen Bild und der Fotografierte muß einverstanden mit der Veröffentlichung sein.

            Fotos von z.B. Sehenswürdigkeiten, vor denen sich eine Menschenmasse tummelt, oder Aufnahmen von Straßen und Märkten, sind i.d.R. unproblematisch.

            Ich achte darauf, möglichst keine Personen auf meinen Bildern, die ich in HC veröffentliche, zu haben.

            Mit dem von Sol y Mar genannten Punkt hinsichtlich Aufnahmen von Personen bei öffentlichen Veranstaltungen bin ich nicht ganz einverstanden, müßte mich aber schlau machen, denn:

            Wenn jemand ein Theater, Musical, eine Karnevalsveranstaltung besucht - öffentlich eben - ist er noch lange nicht damit einverstanden, abgelichtet und ggf. veröffentlicht zu werden, womit eben wieder das Recht am eigenen Bild zum Zuge kommt.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Der_GastD Offline
              Der_GastD Offline
              Der_Gast
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              "Erika1" wrote:
              Mit dem von Sol y Mar genannten Punkt hinsichtlich Aufnahmen von Personen bei öffentlichen Veranstaltungen bin ich nicht ganz einverstanden, müßte mich aber schlau machen, denn:

              Wenn jemand ein Theater, Musical, eine Karnevalsveranstaltung besucht - öffentlich eben - ist er noch lange nicht damit einverstanden, abgelichtet und ggf. veröffentlicht zu werden, womit eben wieder das Recht am eigenen Bild zum Zuge kommt.

              Ich "darf" mich ja beruflich mit solchen Dingen beschäftigen, Personen die als "Beiwerk" bei Veranstaltungen, etc... dienen sind vom Recht am eigenen Bild ausgeschlossen, die Bildaussage muß aber die Veranstaltung sein und nicht die einzelne Person. Zoomst du z. B. bei einen Karnevalszug auf eine bestimmt Person, gilt wieder das Recht am eigenen Bild.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Erika1E Offline
                Erika1E Offline
                Erika1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Der_Gast,

                so meinte ich das auch bei öffentlichen Veranstaltungen: eine größere Menschenmenge ist okay, aber einzelne Leute eben nicht.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Sol y MarS Offline
                  Sol y MarS Offline
                  Sol y Mar
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  "Erika1" wrote:
                  Der_Gast,

                  so meinte ich das auch bei öffentlichen Veranstaltungen: eine größere Menschenmenge ist okay, aber einzelne Leute eben nicht.

                  Hola,

                  genauso habe ich das auch gemeint. Ich wollte aber nicht noch ausführlicher werden und meinen Beitrag noch länger gestalten. Deswegen hatte ich ja die Hinweise zu den Gesetzen und zu der oben genannten Seite gegeben.

                  Man(n) - sorry - Frau möge es mir verzeihen. 😞

                  Ich bin kein Berufsfotograf, da ich aber im Zuge meines Hobbies immer wieder Menschen fotografiere und seit Januar 2006 häufig im Frankfurter Flughafen fotografiere, mußte ich mich zwangsläufig mit diesem Thema beschäftigen.

                  Wie aber schon geschrieben, man bewegt sich in Grenzbereichen immer in einer Grauzone.

                  Saludos
                  Uwe

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Erika1E Offline
                    Erika1E Offline
                    Erika1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Sol y Mar,

                    Der_Gast hat das eben etwas eleganter ausdrückt als wir! 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Sol y MarS Offline
                      Sol y MarS Offline
                      Sol y Mar
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      "Erika1" wrote:
                      Sol y Mar,

                      Der_Gast hat das eben etwas eleganter ausdrückt als wir! 😉

                      Ups - Stimmt 😐

                      Werd wohl langsam alt!

                      Muchos Saludos
                      Uwe

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • RucksackR Offline
                        RucksackR Offline
                        Rucksack
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Na dann sind wir uns ja alle einig und freuen uns auf den nächsten Urlaub.
                        Vielen Dank nochmal für die wirklich konstruktive Diskussion bezüglich des Themas.
                        Sollte irgendwann mal einer Schwierigkeiten bekommen, dann können wir uns zusammentun und ihn überstimmen :D!
                        Vor dem BGH verweisen wir dann einfach auf diesen Forumeintrag und dann wird uns der Richter recht geben müssen. Damit es aber soweit nicht kommt, werde ich die Tipps auf jeden Fall berücksichtigen.

                        LG Rucksack

                        1 Antwort Letzte Antwort
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