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Internet-Buchung / Storno

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • sann01S Offline
    sann01S Offline
    sann01
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich habe via Internet einen 14-tägigen Aufenthalt in einem Cottage der Campingdorf-Kette "YELLOH!" in Frankreich gebucht, und zur Abbuchung einer Anzahlung von € 375,- meine Kreditkartennummer angegeben – um 18:19 Uhr.
    Schon nach wenigen Minuten bemerkte ich, dass mir bei der Datumsangabe ein Fehler unterlaufen war – und habe unverzüglich ein Mail geschickt, dass meine Buchung ein Irrtum sei und angefragt, ob der Urlaub auch zu meinem gewünschten Termin möglich wäre. Das war um 18:59 Uhr.
    Am nächsten Tag um 17:47 Uhr wurden die € 375,- von meiner Kreditkarte abgebucht, also zu einem Zeitpunkt an dem längst klar war, dass ich diesen Urlaub so nicht buchen wollte. Einen weiteren Tag später wurde mir gemailt dass mein Wunschtermin nicht möglich sei. Als ich daraufhin bat, die Buchung nicht durchzuführen wurde mir mitgeteilt, die Anzahlung sei bereits abgebucht und werde als Storno-Gebühr einbehalten.

    Also € 375,- Storno-Gebühr für eine 40 Minuten bestehende Buchung mehr als ein halbes Jahr vor Urlaubsantritt. Rechtlich ist diese Vorgangsweise gedeckt :(, ich empfinde diese Geschäftspraktiken allerdings – gelinde gesagt – als reichlich dubios. (Bzw. hätte ich mir von einer renommierten Firma ein Mindestmaß an Kulanz erwartet: Ich hatte meinen Irrtum aufgeklärt, noch bevor dem Campingdorf irgendein Aufwand entstanden war.)

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    • maus333M Offline
      maus333M Offline
      maus333
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Was genau ist denn jetzt die Frage ? Wenn das so in den Geschäftbedingungen steht, das wirst Du das leider akzeptieren müssen.

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      • MarcellM Offline
        MarcellM Offline
        Marcell
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        375 Euronen finde ich auch happig.

        Du kannst übrigens jede Kreditkartenzahlung von der Bank zurück buchen lassen. Das würde ich auf jeden Fall probieren und sehen was dabei heraus kommt ...

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sina1S Offline
          Sina1S Offline
          Sina1
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ein gerichtliches Mahnverfahren, würde ich sagen. Also vergiss die Rücklastschrift.

          Rechtlich ist da nichts zu machen, man kann nur unter genauer Schilderung des zeitlichen Ablaufes einen Kulanzantrag an den Veranstalter stellen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • sann01S Offline
            sann01S Offline
            sann01
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            "Marcell" wrote:
            Du kannst übrigens jede Kreditkartenzahlung von der Bank zurück buchen lassen. Das würde ich auf jeden Fall probieren und sehen was dabei heraus kommt ...

            Kommt nix raus (Paragraph irgendwas der AGBs ...) - kann man eben NICHT: Zurückbuchen lassen!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • MarcellM Offline
              MarcellM Offline
              Marcell
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Welche AGBs??? Beim Reiseveranstalter, bei Deiner Bank???

              Egal, freiwillig werden die Dir das Geld bestimmt nicht zurück senden...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • sann01S Offline
                sann01S Offline
                sann01
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                AGBs der Kreditkartenfirma. Irgendwas mit "Grundgeschäft"...
                (Bin bei diesem finanziellen und rechtlichen Kram leider eine Niete 😞)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • MarcellM Offline
                  MarcellM Offline
                  Marcell
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Sann01,

                  tja, dann bin ich mit meinem Latein am Ende.

                  Kannst ja mal schreiben, wie es ausgegangen ist.

                  Gruss Marcell

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • andyearthA Offline
                    andyearthA Offline
                    andyearth
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    gebucht ist gebucht, :(dass ist bei uns im Reisebüro auch so. Nur mit einer Ausnahme, dass wir uns bei der Eingabe der Daten noch bis 22 Uhr Zeit lassen können, etwaige Fehler zu beheben. 😄
                    Also beim nächsten mal, ab ins Reisebüro, wir sind auch nicht teurer, und zum Schluss kann der Kunde wenigstens auf´s Reisebüro schimpfen.

                    netten Gruss
                    Andy

                    http://meine.flugstatistik.de/andyearth

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                    • sann01S Offline
                      sann01S Offline
                      sann01
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Andy!

                      Grad wenn man Bungalow/Ferienwohnung und nicht von Samstag - Samstag buchen möchte, findet man im Reisebüro kaum was ...

                      Ich hab schon ziemlich viel im Netz gebucht, und das war meine erste negative Erfahrung. Eben, wie Du schon geschrieben hast: Dumm gelaufen ...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MarcellM Offline
                        MarcellM Offline
                        Marcell
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Noch mal was zu Kreditkartenzahlungen:

                        Vor Jahren war ich mit meinem Kumpel zum Shoppen in den Staaten. Als der nun seine neue Kamera bezahlen wollte, funktionierte seine Kreditkarte offenbar nicht. Also habe ich mit meiner bezahlt.

                        In Deutschland mussten wir dann feststellen, dass der Betrag nun von beiden Konten abgebucht worden war. Ich habe mir dann online ein Formular ausgedruckt, den Vorgang geschildert ,unterschrieben und ab damit an meine Bank. Und nach ein paar Wochen war das Geld wieder auf meinem Konto.

                        Deshalb kann ich mir nicht recht vorstellen, dass das bei Deiner Bank anders sein sollte. Immerhin hätte der Betrag ja auch doppelt abgebucht werden können. ... rein theoretisch ... .

                        Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber auch mein reiner Menschenverstand sagt mir, dass eine Transaktion von "a u s s e n" auf mein Konto immer von mir anfechtbar sein muss. Ist ja bei Einzugsermächtigung auch so!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • sann01S Offline
                          sann01S Offline
                          sann01
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          "Marcell" wrote:
                          Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber auch mein reiner Menschenverstand sagt mir, dass eine Transaktion von "a u s s e n" auf mein Konto immer von mir anfechtbar sein muss. Ist ja bei Einzugsermächtigung auch so!

                          Hallo Marcell!
                          Mein einfacher kleiner Menschenverstand sah das ähnlich wie Deiner - leider eine Fehleinschätzung.
                          Ich hab reklamiert, wurde um eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung gebeten, und bekam daraufhin eine schriftliche Begründung, warum eine Rückbuchung nicht möglich ist. (Bin leider grad nicht daheim und kann deshalb den genauen Wortlaut nicht nachlesen, sonst würd ich's zu erklären versuchen...)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • DylanD Offline
                            DylanD Offline
                            Dylan
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo sann,

                            hast Du zwischen dem Abschicken deiner Buchung und der Abbuchung der Anzahlung eine Buchungs-Bestätigung vom Reiseveranstalter erhalten? Wenn nein, dann kannst Du ohne Stornogebühren den noch nicht geschlossenen Vertrag widerrufen.

                            Hast Du hingegen eine Bestätigung erhalten, so könnten Stornogebühren durchaus rechtlich haltbar sein, sofern sie in einem Vorvertrag zur Kenntnis gebracht wurden.

                            Gruß
                            Hefe

                            § 651i BGB
                            Rücktritt vor Reisebeginn

                            I Vor dem Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

                            II Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

                            IIIIm Vertrage kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden.

                            Beispiel für gängige Gebührensatzung bei Stornierungen:
                            bis 31 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
                            30 - 20 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
                            19 - 08 Tage vor Reisebeginn 55% des Reisepreises
                            07 - 01 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises.
                            am Abflugtag oder bei nicht Erscheinen 100% des Reisepreises

                            Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • sann01S Offline
                              sann01S Offline
                              sann01
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Danke für die Mühe. Ich vertschüss mich jetzt mal ins Wochenende und werd mir am Montagmorgen den (ausgeruhten) Kopf drüber zerbrechen ...

                              LG

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • MarcellM Offline
                                MarcellM Offline
                                Marcell
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Dann wird es wohl von Deiner Seite aus auf ein Mahnverfahren hinauslaufen müssen. Das geht heute teilweise auch schon online!

                                ... Und wie, das steht bei Wikipedia ... 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • DylanD Offline
                                  DylanD Offline
                                  Dylan
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  "sann01" wrote:
                                  ...Ich vertschüss mich jetzt mal ins Wochenende und werd mir am Montagmorgen den (ausgeruhten) Kopf drüber zerbrechen...

                                  "Marcell" wrote:
                                  ...Dann wird es wohl von Deiner Seite aus auf ein Mahnverfahren hinauslaufen müssen...

                                  Bitte!!, bitte!!...
                                  ...denkt an die einzuhaltenden Fristen!

                                  Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • sann01S Offline
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                                    sann01
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    "Hefe" wrote:
                                    Beispiel für gängige Gebührensatzung bei Stornierungen:
                                    bis 31 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
                                    30 - 20 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
                                    19 - 08 Tage vor Reisebeginn 55% des Reisepreises
                                    07 - 01 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises.
                                    am Abflugtag oder bei nicht Erscheinen 100% des Reisepreises

                                    Laut Konsumentenschutz gilt diese "gängige Gebührensatzung" nur für Pauschalreisen ...
                                    Also ich hab mein Geld schon (fast) abgeschrieben 😞
                                    Werd Euch aber auf dem Laufenden halten, sollte sich was ergeben. Danke jedenfalls für alle Ratschläge!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      "Marcell" wrote:
                                      Kannst ja mal schreiben, wie es ausgegangen ist.

                                      Update – nach langem Hin- und Her: Laut französischem Konsumentenschutz war die Vorgangsweise des Campingdorfs gedeckt, keine Chance auf Rückerstattung.

                                      Auf Anraten vom Europa-Konsumentenschutz in Wien habe ich auch noch schriftlich storniert und eine Bestätigung darüber verlangt. Da ich diese Bestätigung nicht bekommen habe (die genaue Beschreibung des Telefon- und E-Mail-Verkehrs in Deutsch, Englisch und Französisch erspar ich Euch ...), habe ich noch mal bei YELLOH! um Hilfe gebeten.

                                      Jetzt wurde mir überraschenderweise doch noch angeboten, mir wenigstens die Hälfte meiner Anzahlung zurück zu erstatten. Ganz glaub ich's zwar erst, wenn ich das Geld auf dem Konto habe, aber immerhin hab ich jetzt Aussicht auf einen Teilerfolg.

                                      Resümee: Nach den diversen Telefongesprächen (mit durchaus netten und freundlichen Menschen) hab ich nicht mehr so sehr den Eindruck, dass die ganze unerfreuliche Angelegenheit auf böser Absicht beruhte. Vielmehr glaube ich, dass die Ursachen in erster Linie Schlamperei und Nachlässigkeit waren, ein
                                      absolut chaotischer Umgang mit allem "Bürokratischen".

                                      Naja, wieder mal was gelernt für's Leben (Deppensteuer gezahlt ;)) In Zukunft werd ich doppelt vorsichtig sein!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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