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Was ist eine Pauschalreise?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • anitaA Offline
    anitaA Offline
    anita
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Vor einigen Monaten habe ich bei enem Tauchreiseveranstalter eine Tauchreise nach Ägypten in ein Hotel gebucht mit Flug bei Hapagfly- heute Tuifly.
    Inzwischen gab es die Diskussion über Bordverpflegung bei Nur- Flug- Buchung. Ich dachte, Glück gehabt, du hast ja eine Pauschalreise gebucht.
    Heute bekomme ich Post vom Reiseveranstalter mit der Mitteilung, dass ich nur einen Snack bekomme und anständiges Essen ( und vermutlich auch alle Getränke) bezahlen muss.
    Ehe ich mich mit dem Veranstalter anlege, würde ich gerne wissen, wie man "Pauschalreise" definiert.
    anita ❓

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    • Heiko MüllerH Offline
      Heiko MüllerH Offline
      Heiko Müller
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Pauschalreise ist eine Reise, bei der ein Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu einem einheitlichen Gesamtpreis und im eigenen Namen verspricht zu erbringen. Eine präzise, aber nicht allgemeinverbindliche Definition enthält Art. 2 der EU-Richtlinie 90/314/EWG vom 13. Juli 1990:

      "Die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird, wenn diese Leistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt:

      * Beförderung
      * Unterbringung
      * andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.\"
      

      Quelle: Wikipedia

      Das Du ggf. das Essen im Flieger bezahlen musst hat nix mit einer Pauschalreise zu tun oder nicht. Bietet die Fluggesellschaft nur standartmäßig Snacks an, muss man eben auch bei einer Pauschalreise draufzahlen.

      "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién

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      • anitaA Offline
        anitaA Offline
        anita
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Kürzlich schrieb jemand im Airline- forum:
        Pauschalurlauber erhalten weiterhin Gutscheine für die Verpflegung (auch Getränke).
        Was stimmt denn nun?
        Anita

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        • Heiko MüllerH Offline
          Heiko MüllerH Offline
          Heiko Müller
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Da kann ich Dir nicht wirklich helfen aber sicher findet sich jemand der das genauer beantworten kann da ich mich mit Charterairlines so garnicht auskenne.

          Gruß

          "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • levesmaedcheL Offline
            levesmaedcheL Offline
            levesmaedche
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            "anita" wrote:
            Kürzlich schrieb jemand im Airline- forum:
            Pauschalurlauber erhalten weiterhin Gutscheine für die Verpflegung (auch Getränke).
            Was stimmt denn nun?
            Anita

            Wahrscheinlich wird das auf den Reiiseveranstalter ankommen.
            Wenn Veranstalter A beispielsweise einen Stapel Gutscheine bei der Fluggesellschaft kauft und die dann an seine Kunden verteilt, haben diese Kunden Gutscheine.

            Veranstalter B kauft keine und die Kunden müssen sich selber um ihr Brötchen kümmern.

            Ausserdem ist das doch vollkommen schnurze, wir reden hier von nem Minimenue oder nem belegtem Brötchen.
            Daran kanns ja wohl nicht hängen

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bombes-spatzB Offline
              bombes-spatzB Offline
              bombes-spatz
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich bin vor 3 Jahren nach Spanien geflogen mit 2 Kindern.
              Alle an Bord hatten Verzehrgutscheine fürs Essen und Getränke - nur wir nicht.
              Wir mußten alles bezahlen.
              Auf dem Rückflug hab ich es angesprochen und die Dame war so nett mir eine Verzehrquittung für den Hin-und den Rückflug auszustellen.
              Ich hab mich dann an meinen Reiseveranstalter gewandt und die Belege eingesandt und hab alles erstattet bekommen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Thorben-HendrikT Offline
                Thorben-HendrikT Offline
                Thorben-Hendrik
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wenn Dein Veranstalter Dich heute schon lange vor Abflug darauf hinweißt, dass es nicht viel für dich gibt, dann hast Du Pech gehabt.

                Einen Anspruch hast Du nicht, kommt eben darauf an ob es Dir der Verantsalter gebenh möchte oder eben nicht....

                [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • pebeasP Offline
                  pebeasP Offline
                  pebeas
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Jetzt stellt sich die Frage ob eine Bordverpflegung in dem Leistungsumfang einer Pauschalreise drin ist.?
                  Habe da auch in den AGBs direkt nichts gefunden. z.B. Heist es bei ITS in den AGBS

                  1. Reisevertrag 1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung von ITS Reisen. Für Hotelaufenthalte unter 5 Nächten wird ein Zuschlag erhoben. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch ITS Reisen zustande. Der Reiseanmelder erhält von ITS Reisen eine schriftliche Reisebestätigung.

                  1.2 Ziffer 1.1 gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen, sowie Anmeldungen per Telefax und Internet.

                  1.3 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

                  1.4 Für an das Lebensalter gebundene Preisermäßigungen – z.B. Kinderermäßigungen – ist das Alter bei Reiseantritt und nicht das Alter zum Buchungszeitpunkt maßgebend und daher vom Reiseanmelder bei Buchung anzugeben. Bei falscher Altersangabe wird eine Nachbelastung in Höhe der Differenz zum altersbedingt zutreffenden Reisepreis entsprechend unserer Ausschreibung vorgenommen.

                  Das heist für mich wenn die Bordverpflegung nicht ausdrücklich in derBeschreibung steht habe ich auch keinen Anspruch.

                  Gruß

                  Pebeas

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Eine Pauschalreise ist, wenn mindestens Flug, Transfer und Hotel in einem Paket zu einem festen Preis verkauft werden.

                    Ein Reiseveranstalter kauft ja den Flug für die Pauschalreise nur ein. Von dem her ist er in erster Linie von der eingekauften Airline abhängig, was die ihm für den Flugpreis an Verpflegung bietet.

                    Ist es eine Airline, die gar nichts mehr kostenlos anbietet, dann kann der Reiseveranstalter mit der Airline eine Sondervereinabrung treffen und diese in Form eines Gutscheins an den Reisenden weiterreichen. Ansonsten gilt das als vereinbart, was die Airline vorgibt.

                    Hat aber eine Airline z. B. einen Snack und ein Getränk als Standard in Flugpreis drin, dann bekommen auch alle Passagiere was. Woher will die Flugbegleiterin in der Luft wissen, wer seinen Flug über einen Reiseveranstalter oder einen Nur-Flug gebucht hat. Anhand der Bordkarte lässt es sich nicht mehr prüfen.

                    Gruß
                    holzwurm

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • la.pazL Offline
                      la.pazL Offline
                      la.paz
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      "anita" wrote:
                      Vor einigen Monaten habe ich bei enem Tauchreiseveranstalter eine Tauchreise nach Ägypten in ein Hotel gebucht mit Flug bei Hapagfly- heute Tuifly.
                      Inzwischen gab es die Diskussion über Bordverpflegung bei Nur- Flug- Buchung. Ich dachte, Glück gehabt, du hast ja eine Pauschalreise gebucht.
                      Heute bekomme ich Post vom Reiseveranstalter mit der Mitteilung, dass ich nur einen Snack bekomme und anständiges Essen ( und vermutlich auch alle Getränke) bezahlen muss.
                      Ehe ich mich mit dem Veranstalter anlege, würde ich gerne wissen, wie man "Pauschalreise" definiert.
                      anita ❓

                      Hallo anita,

                      wir waren vor 2 Wochen in Ägypten. Es war eine TUI Reise und wir sind mit TUIfly geflogen.

                      Auf beiden Strecken gab es ein kaltes eingeschweißtes Sandwich sowie einen kleinen Fruchtjoghurt und ein kleines Bounty.. Dann etwas später noch einen kleinen abgepackten trockenen Marmorkuchen.

                      An Getränken konnte man außer Kaffee und Tee alle gängigen antialkoholischen Getränke kostenlos bekommen, auch Tomatensaft. Bier und Wein jedoch nur gegen Bezahlung.

                      Hoffentlich konnte ich Dir damit weiterhelfen und grüße Dich

                      la.paz

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Mausebaer120M Offline
                        Mausebaer120M Offline
                        Mausebaer120
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Anita,

                        ich glaube nicht, dass du eine Pauschalreise gebucht hast, da du das Hotel über einen Tauchreiseveranstalter ( wohl nicht TUI )
                        gebucht hast und bei TUI.fly den Flug.

                        Hättest du alles bei TUI gebucht ( Flug+Hotel komplett )
                        dann hättest du eine Pauschalreise.

                        So wirst du wohl dafür zahlen müssen. 😞

                        Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                        ( Epikur von Samos )

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • anitaA Offline
                          anitaA Offline
                          anita
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo,
                          ich habe alles bei einem Veranstalter (Orca) gebucht:
                          Flug, Hotel und Tauchpaket. Die haben dann die Flüge eingekauft, nicht ich.
                          Also: Pauschalreise oder nicht?
                          Außerdem: Als ich die Reise gebucht haben, war von der Unterscheidung auch bei Hapagfly nicht die Rede.
                          Mir kommt es so vor, als wenn ich heute ein Auto bestelle, und in 3 Monaten sagt man mir: Tut mir leid, die Kopfstützen sind aber im Preise nicht drin, die müssen Sie extra zahlen.
                          Bleibt das Essen im Flugzeug Bestandteil der Reise oder nicht, wenn man unter diesen Bedingungen bucht?
                          anita

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • la.pazL Offline
                            la.pazL Offline
                            la.paz
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo anita,

                            jetzt melde ich mich nochmal.

                            Meine Reise war eine ganz normale TUI-Pauschalreise vom Katalog. Ich wußte lediglich, daß ich mit TUIfly fliege sonst nichts. Habe allerdings auch nicht hinterfragt wegen dem Essen. Eigentlich dachte ich auch, daß bei einer Flugdauer über 4.15 Stunden (die Zwischenlandung in Hurghada nicht mitgerechnet) und Abflug um 12 Uhr Mittag beim Hinflug ein warmes Mittagessen serviert wird. Ebenso beim Rückflug abend um 19.30 Uhr ein Abendessen. War aber wie oben geschrieben nicht!!

                            So gesehen ist es offensichtlich egal ob Pauschal oder nicht.

                            Trotzdem einen guten Flug und einen schönen Urlaub

                            la.paz

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • pebeasP Offline
                              pebeasP Offline
                              pebeas
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              gibt es das schriftlich in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen Unterlagen.
                              Sprich :
                              Kataloge oder ähnliches ??

                              Gruß

                              pebeas

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • pebeasP Offline
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                                pebeas
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Auszug aus den Allgemeinen Reisebedingungen von Orca.

                                unter Punkt 3 finden wir die Beschreibung für Leistungen.

                                3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
                                3.2. Orts- bzw. Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informations­charakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.
                                3.3. Soweit eine Reise in diesem Prospekt nicht anders beschrieben ist, schließen die Preise ein: Flug, Transfer, Unterbringung im Doppelzimmer, Einzelzimmer gegen Aufpreis, Verpflegung gemäß Tageszeit. Beförderung von Reisegepäck (maximal 20 kg), sowie normales Handgepäck, sofern nicht behördliche Bestimmungen, z.B. Sicherheitsgründe, entgegenstehen

                                Gruß

                                Pebeas

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • mosaikM Offline
                                  mosaikM Offline
                                  mosaik
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @Heiko hat sehr richtig erklärt, was eine Pauschalreise im Sinne der deutschen Rechtssprechung in Auslegung der EU-Pauschalreiserichtlinien ist.

                                  Weiters wurde festgestellt, dass es sich im gegenständlichen Fall um zwei getrennt gebuchte Leistungen handelt, und somit zumindest diese beiden Leistungen unbestritten KEINE Pauschalreise darstellen.

                                  Richtig erkannt wurde, dass die Verpflegung
                                  a) Fluglinien abhängig
                                  b) von der Bestellung des jeweiligen Reiseveranstalters
                                  abhängig sein kann
                                  c) nur dann Bestandteil einer Leistung wäre, wenn sie auch versprochen wurde

                                  Somit wird man sich wohl darauf einstellen müssen, dass zu einer Pauschalreise nicht auch ein gutes Essen und ein guter Schluck an Bord eines Flugzeug gehören. Dies ist weder in einem EU- noch deutschen Recht festgeschrieben.

                                  Nun könnte man die Sache noch aus dem Blickwinkel "erworbenes Recht" oder "Gewohnheitsrecht" oder ähnlichem betrachten. Doch auch hier meine ich, dass man keinen Rechtsanspruch auf Verpflegung ableiten könnte. Zumindest nicht auf Anspruch einer ohne zusätzliche Bezahlung zur Verfügung gestellte Verpflegung.

                                  Selbst unter der Annahme, man hätte eine Pauschalreise gebucht, wäre wiederum die Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters und nicht der Fluggesellschaft (z. B. im Internet) ausschlaggebend.

                                  Gruß
                                  Peter

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Kessy05K Offline
                                    Kessy05K Offline
                                    Kessy05
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Vor 2 Jahren sind wir mit LTU nach Andalusien geflogen .... Als "Menue" gab es , wie hier schon beschrieben, ein eingeschweisstes Sandwich und ein Jogurt . Also wirklich keine Sache , auf die ich bestehen würde oder für die sich ein Aufstand lohnt.

                                    Viele Grüße

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                                    • kutteK Offline
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                                      kutte
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Von mir aus braucht es im Flugzeug gar nichts geben! In der Regel ist das Angebotene nur in Ansätzen als Essen zu bezeichnen. Irgendwelche Plastikbehältnisse, in denen sich Dinge befinden, die in riesigen Catering-Küchen zusammengeklumpt wurden, entsprechen nicht gerade dem, was ich von einem Essen erwarte.
                                      Im Übrigen wird einem das Angebot an Speisen und Getränken nicht kostenlos zur Verfügung gestellt, es dürfte wohl jedem klar sein, dass der Reisepreis entsprechend kalkuliert ist.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • TanjiT Offline
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                                        Tanji
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Ich möchte drei Hotels inklusive der vier Transfers über einen Veranstalter (von/zu Flughafen bzw. zwischen den Hotels) buchen.
                                        Habe ich damit dann eine Pauschalreise? Die Anreise würde ja zum Teil als Beförderungsleistung durch Hoteltransfer erfolgen. Oder zählt die Beförderungsleistung nur, wenn die komplette Anreise, also Flug und Hoteltransfer zusammen gebucht werden.

                                        Alle Hotels weisen die Möglichkeit des Flex Pakets aus, TUI wirbt zusätzlich mit Reiseleiterbetreuung. Würden diese Service Pakete möglicherweise zu einer Pauschalreise führen?

                                        Das Flex Paket ist preislich per Buchungsvorgang ausgewiesen, würde das nur einmal dann anfallen oder pro Hotel?

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                                        • HABERLINGH Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo, eine Pauschalreise ist eine Reise, für die zwischen dem Reisebuchenden und dem Reiseveranstalter ein Vertrag über mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise zustande kommt.😊

                                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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