Info:Taschendiebstahl im Restaurant
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Stellt eine Frau ihre Handtasche mit 1500 Euro Bargeld in einem vollen Restaurant in Barcelona zwischen die Füße, so kann sie von ihrer Reisegepäckversicherung keinen Ersatz verlangen, wenn das gute Stück gestohlen wird. Dies selbst dann, wenn sie den Taschenhenkel mit einem Schuh "gesichert" hatte. Das Amtsgericht München hielt ihr Verhalten für grob fahrlässig - zumal sie sich in einer "südländischen Großstadt" aufhielt (Az: 231 C 27511/06).
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Ich frage mich, warum man im Zeitalter von bunten Plastikkärtchen überhaupt so viel Geld mit sich rumschleppen muß
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Ok, in meinen Reiseleiterjahren bin ich auch immer zwangsläufig mit meiner Ausflugskasse unterwegs gewesen - am "Hauptkampftag" nach Ankunft der Gäste waren da manchmal fünfstellige US $ - Beträge drin
(und das in Venezuela
). Nicht selten bin ich in den Hotels auf dem "stillen Örtchen" verschwunden, um das Geld irgendwie am Körper (notfalls im BH ;)) verschwinden zu lassen. Jeden Abend wurde die Ausflugskasse (abgesehen von einem kleinen Wechselgeldbestand) im Safe deponiert, der Schlüssel raffiniert versteckt und ich war froh, wenn ich es am wöchentlichen Tag der Abrechnung in die Obhut meines Arbeitgebers und aus meiner Verantwortung bringen konnte.Selbst wenn ich so bröselig gewesen wäre, meine Tasche samt Ausflugskasse dermaßen fahrlässig zu behandeln, wie es die Dame in diesem Fall getan hat - niemals wäre ich auf die Idee gekommen, deshalb die Gerichte zu bemühen. Sowas verbucht man aufs Konto "Lebenserfahrung" und fertig.
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Vielleicht hat Ihr Dealer auf Bargeld bestanden
