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Reisemängel-Prozess gewinnen

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  • guestG Offline
    guestG Offline
    guest
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Habe vor Jahren einen Prozess gegen einen
    großen Reisekonzern gewonnen, das ging so.
    War auf Cayo Largo (Kuba). Lt. Prospekt
    3 mal hinfallen, schon im Wasser, Strand
    endlos.
    Vor Ort: Der Strand war schon vor Jahren
    weggeschwommen, nachzulesen bei "Net nude".
    Wurde aber noch Jahre danach so verkauft.
    Habe nach meiner Rückkehr verhandelt, wurde
    nur die Hälfte angeboten, was lt. Reiserecht
    zusteht, sowas beleidigt meine Intelligenz.

    Habe geklagt, Gerichtsstand Bad Homburg,
    dachte nach Lesen der Terminliste hier ist
    die Zweigstelle von .....!
    Habe den Prozess gewonnen. Stellen Sie sich
    das nicht so einfach vor.
    Ersteinmal, Sie können einen Prozess nur führen, wenn Sie eineRechtsschutzversicherung
    haben. Das Prozeßrisiko und die Minderung
    stehen sonst in keinem Verhältnis zu einander.
    Wahren Sie die Verjährungstermine. Die Verjährung liegt meines Wissen bei einem
    halben Jahr, also sofort nach Rückkehr rügen,
    begründen können Sie später.
    Melden Sie vor Ort Mängel der Reiseleitung.
    Sie müssen Gelegenheit zur Nachbesserung
    geben, sonst verlieren Sie Ihren Anspruch.
    Mängel bei der Reiseleitung schriftlich rein-
    geben und quittieren lassen.
    Mängel fotografieren (digital mögen die Richter nicht). Bei der Klage auch den Index
    einreichen.
    Nicht nur vor Ort den Partner vollmeckern,
    sondern Beweise sammeln. Anderseits lassen
    sich nicht von Ihrem Partner iritieren "wir haben doch Urlaub".
    Denken Sie lieber, wer mir meinen Urlaub so
    haarsträuben versaut, der soll auch zahlen.
    Bleiben Sie überall höflich und bestimmt und
    deuten Sie nirgends an, daß Sie klagen wollen. Ihre Urlaubsbekanntschaft (Zeugen)
    setzen sich sonst von Ihnen ab. Zeugenaus-
    sagen sind die schlechtesten Beweismittel.
    Schreiben Sie sich trotzdem die Adressen auf.
    Sie können einen Prozeß nur mit Beweisen
    gewinnen. Klagen Sie auch nicht wegen jeder
    Bagatelle, das meißte läßt sich im Hotel regeln.
    Wer unbedingt möchte, bekommt von mir das
    Aktenzeichen der Klage.
    Bedenken Sie bei allem: Klagen dauern, Klagen
    nerven, Klagen machen viel Arbeit, lassen
    Sie sich 14 Tagen Bedenkzeit.
    Klagen Sie nur, wenn Sie sich ernsthaft ärgern und dann müssen Sie auch gewinnen.

    Viel Erfolg
    Kurt

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    • RechtsanwaltR Offline
      RechtsanwaltR Offline
      Rechtsanwalt
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Kurt,

      Ihre Tipps sind grundsätzlich richtig, allerdings gilt aktuell nicht mehr die Verjährung von sechs Monaten, diese Frist wurde im Zuge der Schuldrechtsreform auf zwei Jahre verlängert, die Frist beginnt grundsätzlich mit der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise.

      Allerdings besteht die Möglichkeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Reiseveranstalter tun dies auch regelmäßig, die Verjährungsfrist auf ein Jahr abzukürzen.

      Ansonsten ist noch darauf zu achten, daß die Reisemängel innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden, dies möglichst unter Forderung einer konkreten Summe, wobei die Frankfurter Tabelle hier als Anhaltspunkt dienen kann.

      Mit freundlichen Grüßen

      Stefan Böhmer
      Rechtsanwalt

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      • RechtsanwaltR Offline
        RechtsanwaltR Offline
        Rechtsanwalt
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Kurt,

        Ihre Tipps sind grundsätzlich richtig, allerdings gilt aktuell nicht mehr die Verjährung von sechs Monaten, diese Frist wurde im Zuge der Schuldrechtsreform auf zwei Jahre verlängert, die Frist beginnt grundsätzlich mit der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise.

        Allerdings besteht die Möglichkeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Reiseveranstalter tun dies auch regelmäßig, die Verjährungsfrist auf ein Jahr abzukürzen.

        Ansonsten ist noch darauf zu achten, daß die Reisemängel innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden, dies möglichst unter Forderung einer konkreten Summe, wobei die Frankfurter Tabelle hier als Anhaltspunkt dienen kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        Stefan Böhmer
        Rechtsanwalt

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        • guestG Offline
          guestG Offline
          guest
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Stephan,

          vielen Dank für den Hinweis auf die
          Frist von einem Monat nach Beendigung der Reise.
          Diese Frist wird leicht versäumt, ist
          aber ursächlich für den Verlust der
          Ansprüche.

          Einen schönen Abend noch
          Kurt

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • guestG Offline
            guestG Offline
            guest
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Stephan,

            vielen Dank für den Hinweis auf die
            Frist von einem Monat nach Beendigung der Reise.
            Diese Frist wird leicht versäumt, ist
            aber ursächlich für den Verlust der
            Ansprüche.

            Einen schönen Abend noch
            Kurt

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • guestG Offline
              guestG Offline
              guest
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wir waren auch auf Cayo Largo und haben uns über alles mögliche geärgert. Der schlechte Strand,baden war gar nicht möglich, die wenigen Liegen, die man suchen musste,das falsche Hotel.
              Unser Hotel wurde im Reisekatalog mit 2 Kategorien angepriesen.Superiör und normal.
              Aber wer normal gebucht hat, kam nicht in das Hotel, sondern in eine andere Anlage.
              Neckermann wußte genau das es falsch ist, was sie schreiben, aber boten nur einen "Appel und `n Ei ", womit wir nicht zufrieden waren.
              Würde mich über das Aktzenzeichen freuen und eventuell den Namen vom Hotel.Unseres war das Lindamar.
              Gruß Elke

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • guestG Offline
                guestG Offline
                guest
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wir waren auch auf Cayo Largo und haben uns über alles mögliche geärgert. Der schlechte Strand,baden war gar nicht möglich, die wenigen Liegen, die man suchen musste,das falsche Hotel.
                Unser Hotel wurde im Reisekatalog mit 2 Kategorien angepriesen.Superiör und normal.
                Aber wer normal gebucht hat, kam nicht in das Hotel, sondern in eine andere Anlage.
                Neckermann wußte genau das es falsch ist, was sie schreiben, aber boten nur einen "Appel und `n Ei ", womit wir nicht zufrieden waren.
                Würde mich über das Aktzenzeichen freuen und eventuell den Namen vom Hotel.Unseres war das Lindamar.
                Gruß Elke

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