Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. hungerkur - flugverspätung
  6. hungerkur - flugverspätung

hungerkur - flugverspätung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
3 Beiträge 2 Kommentatoren 2.3k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • guestG Offline
    guestG Offline
    guest
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, vielleicht kann mir jemand aus der Runde weiterhelfen??
    Mein Rückflug von Mallorca sollte um 20.20Uhr stattfinden. Um 20.00Uhr wurden wir das erste Mal über eine Verspätung informiert. Um 23.30Uhr bekamen wir die Info, daß der Flug wegen techn. Probleme gestichen wird und ein Rückflug erst am folgenden Tag um 8.50Uhr mit der nächsten planmäßigen Maschine stattfinden wird.

    Der Gipfel: Meine letzte Mahlzeit war das Frühstück am Flugtag, Abendessen war ja im Flieger zu erwarten. Nach einer Übernachtung im Behelfshotel (wurden ohne Verpflegung um 23.50Uhr dorthin und um 8.00Uhr zum Flughafen zurück gekarrt) gabs das erste Mal nach 24 Std. wieder die Möglichkeit etwas in den Magen zu bekommen.
    Ist diese Art der Kundenbehandlung (12 Std. Verzögerung ohne Verpflegung) legal ???

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Der Transportführer (=Fluggesellschaft) hat entsprechend der Dauer der Verspätung für angemessene Verpflegung (und Unterkunft) zu sorgen.

      Allerdings unter Bedachtnahme auf der örtlichen Möglichkeiten der Verpflegung (schließt das Restaurant im Flughafen um 20 Uhr muss die Fluglinie nicht Essen von irgendwoher bringen).

      mfg
      Peter

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Der Transportführer (=Fluggesellschaft) hat entsprechend der Dauer der Verspätung für angemessene Verpflegung (und Unterkunft) zu sorgen.

        Allerdings unter Bedachtnahme auf der örtlichen Möglichkeiten der Verpflegung (schließt das Restaurant im Flughafen um 20 Uhr muss die Fluglinie nicht Essen von irgendwoher bringen).

        mfg
        Peter

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        Antworten
        • In einem neuen Thema antworten
        Einloggen
        • Sortiert nach
        • Älteste zuerst
        • Neuste zuerst
        • Meiste Stimmen

        • 1 von 1
        Reiseforum Service
        • RSS-Feed abonnieren
        • Verhaltensregeln im Reiseforum
        • Reiseforum Hilfe
        • Forensuche
        • Aktuelle Themen

        • Inhalte melden
        • Veranstalter AGB
        • Nutzungsbedingungen
        • Datenschutz
        • Privatsphäre-Einstellungen
        • AGB
        • Impressum
        © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
        • Erster Beitrag
          Letzter Beitrag