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Reklamation 12Fly

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • duschdassD Offline
    duschdassD Offline
    duschdass
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo.

    Mein Mann und ich waren Anfang des Jahres
    in Fuerteventura - Hotel Ambar Beach 4* -. Reiseveranstalter war die
    besagte Firma 12Fly.

    Da wir mit der Verpflegung im Hotel alles
    Andere als zufrieden waren, haben wir uns bei der dortigen Reiseleitung
    beschwert. Diese nahm uns überhaupt nicht erst!!! Im Gegenteil, sie kam
    ziemlich "zickig" rüber: "Es sei ja gar nicht so schlecht, ihr schmecke
    es!"

    Da wurden der vergorene Spargelsalat, das halbrohe
    Fleisch oder die Spatzen, welche auf dem Essen (Salat) herumliefen,
    nicht berücksichtigt. Das Essen war größtenteils wirklich
    ungenießbar!!! Wir wissen ja, was wir vor uns hatten. Vorallen, da ich
    selbst aus der Gastronomie komme, weiß ich, was "gute Qualität" ist.

    In
    den Hotelbewertungen (Fuerteventura --> Playa de Esquinzo -->
    Ambar Beach) kann man ja nachlesen, wie viele Gäste unserer Meinung
    waren.

    Auf alle Fälle haben wir dann zu Hause eine schriftliche
    Beschwerde bei 12Fly eingereicht. Vorige Woche!!! kam dann ein
    Rückschreiben: "... alles wurde von unserer dortigen Reiseleitung
    überprüft und sie konnte nichts dergleichen finden, zum Beispiel werden
    die Spatzen verscheucht ...". Unsere Meinung wurde EINFACH NICHT
    ERNSTGENOMMEN!!! Da bekomm ich so einen Hals ... grrr.

    Als Trost
    wurden wir mit einen Reisegutschein im Wert von 50 € abgespeist.
    Super!!! Den können sie gern behalten, wir fliegen sowieso nicht mehr
    mit 12Fly!!! Für wen halten die sich eigentlich!!! Das kann doch nicht
    normal sein!

    Uns ging es dabei wirklich nicht ums Geld! Nun
    haben wir vor, ein weiteres Schreiben zu verfassen. Es kann nicht sein,
    dass die uns nicht ernst nehmen - wir lügen doch nicht!!! Das war das
    erste Hotel, wo uns sowas passiert ist, sogar in den 3* Hotels haben
    wir 1000mal besser gegessen.

    Hat jemand von Euch schon
    ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sollen wir weiter verfahren? Wir
    möchten das nicht auf uns sitzen lassen! Gerichtlich wollen wir nicht
    vorgehen, da wir dann mehr hineinstecken würden, als herauszuholen.

    Lieben Dank

    duschdass

    Hotel aus diesem Beitrag
    82%
    AluaVillage Fuerteventura
    Fuerteventura/Spanien
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    • cvC Offline
      cvC Offline
      cv
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo!
      Also, ich muß dich direkt enttäuschen: ich habe keine Erfahrung, die dir weiterhelfen könnte.
      Ich denke ehrlich gesagt auch nicht, das du mehr Erfolg haben wirst, als die 50,-. Deine Beschwerde ist subjektiv. Schlechtes Essen kann man nicht fotographieren. Und egal wieviele Leute bei Holidaycheck schreiben, dass sie das Essen nicht gut fanden, es bleibt weiterhin SUBJEKTIV.
      Und da ihr noch nicht mal ne Bestätigung der Reiseleitung habt (was soll die auch schreiben? "Stimmt, das Essen hier ist scheisse??"), sehe ich keine große Chance, mehr rauszuholen.
      Trotzdem viel Glück...
      Christine

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      • cvC Offline
        cvC Offline
        cv
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo!
        Also, ich muß dich direkt enttäuschen: ich habe keine Erfahrung, die dir weiterhelfen könnte.
        Ich denke ehrlich gesagt auch nicht, das du mehr Erfolg haben wirst, als die 50,-. Deine Beschwerde ist subjektiv. Schlechtes Essen kann man nicht fotographieren. Und egal wieviele Leute bei Holidaycheck schreiben, dass sie das Essen nicht gut fanden, es bleibt weiterhin SUBJEKTIV.
        Und da ihr noch nicht mal ne Bestätigung der Reiseleitung habt (was soll die auch schreiben? "Stimmt, das Essen hier ist scheisse??"), sehe ich keine große Chance, mehr rauszuholen.
        Trotzdem viel Glück...
        Christine

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        • GismoG Offline
          GismoG Offline
          Gismo
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Du musst dich laut BGB §651a ff nicht mit einem Gutschein zur Abgeltung der Mängel zufriedengeben.
          Meine Eltern waren vor einer Woche auf Kreta. Bei Temperaturen zwischen 35 und 40°C gab es zwar Klimaanlagen, jedoch waren sie nicht in Betrieb.
          Ich habe gestern einen Brief aufgesetzt. p.P. fordern sie jetzt 20% des Reisepreises.

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          • GismoG Offline
            GismoG Offline
            Gismo
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Du musst dich laut BGB §651a ff nicht mit einem Gutschein zur Abgeltung der Mängel zufriedengeben.
            Meine Eltern waren vor einer Woche auf Kreta. Bei Temperaturen zwischen 35 und 40°C gab es zwar Klimaanlagen, jedoch waren sie nicht in Betrieb.
            Ich habe gestern einen Brief aufgesetzt. p.P. fordern sie jetzt 20% des Reisepreises.

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            • jaykayhamJ Offline
              jaykayhamJ Offline
              jaykayham
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @duschdass
              tja, diese mängel sind wie gesagt subjektiv. in so einem fall lohnt es sich fotos zu machen (von den spatzen) = beweissicherung, sowie adressen von anderen geschädigten auszutauschen = damit man beweisen kann, dass auch andere gäste das essen mangelhaft fanden.
               die "frankfurter tabelle" sieht eine minderung von 20-30% (für ungenießbare speisen) vor. leider ist diese keine rechtsverpflichtung und wird immer weniger verwendet! Trotzdem würde ich beim nächsten schreiben an 1-2-fly mich darauf beziehen und um eine barauszahlung bitten!

              LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

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              • jaykayhamJ Offline
                jaykayhamJ Offline
                jaykayham
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @duschdass
                tja, diese mängel sind wie gesagt subjektiv. in so einem fall lohnt es sich fotos zu machen (von den spatzen) = beweissicherung, sowie adressen von anderen geschädigten auszutauschen = damit man beweisen kann, dass auch andere gäste das essen mangelhaft fanden.
                 die "frankfurter tabelle" sieht eine minderung von 20-30% (für ungenießbare speisen) vor. leider ist diese keine rechtsverpflichtung und wird immer weniger verwendet! Trotzdem würde ich beim nächsten schreiben an 1-2-fly mich darauf beziehen und um eine barauszahlung bitten!

                LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

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