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Durch geänderte Flugzeiten, verkürzten Reiseaufenthalt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ThomasBT Offline
    ThomasBT Offline
    ThomasB
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Geschrieben von Thomas am 09. September 2004 18:02:51:
    Ich weiss eine ähnliche Frage gab es bereits schonmal.
    Wir haben eine Woche Djerba mit Neckermann Reisen gebucht.
    Abflugtag morgen, die Zeit eigentlich: 19.10 Uhr.
    Der Flug verschiebt sich nun allerdings um 4 Stunden, da die Maschine angeblich einen technischen Defekt hat.
    Wir kommen jetzt also nicht am 10. in unserem Hotel an wie gebucht, sondern am 11.
    Mit einchecken, Zeitverschiebung usw. wird es frühesten 4 Uhr morgens sein bis wir unser Zimmer beziehen können.
    Der Rückflug ist dann am 17. umd 13.40 Uhr.
    Es kann doch eigentlich nicht sein, daß ich für 7 tage buche und dann am Ende in die Röhre schaue und mit solchen Abstrichen leben muß.

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    • salvamor41S Offline
      salvamor41S Offline
      salvamor41
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @ Thomas B.

      Schau mal in Deinen Vertrag mit Neckermann, die Veranstalter halten sich Flugzeitenänderungen generell vor, ich denke Neckermann macht da keine Ausnahme. Wenn Du schon bezahlt hast, wovon ich ausgehe, hast Du das Angebot von Neckermann angenommen.
      Ich glaube nicht, daß Du mit einer Reklamation Erfolg hast.

      ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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      • salvamor41S Offline
        salvamor41S Offline
        salvamor41
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @ Thomas B.

        Schau mal in Deinen Vertrag mit Neckermann, die Veranstalter halten sich Flugzeitenänderungen generell vor, ich denke Neckermann macht da keine Ausnahme. Wenn Du schon bezahlt hast, wovon ich ausgehe, hast Du das Angebot von Neckermann angenommen.
        Ich glaube nicht, daß Du mit einer Reklamation Erfolg hast.

        ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Na ja, ganz so einfach ist es nicht. Werden nämlich Flugplanänderungen vor dem Abreisetag bekannt gegeben, liegt einmal grundsätzlich kein Reisemangel vor.

          Nun etwas differenzierter:
          Standen im Katalog gar keine Flugzeiten, dann muss man die Abendflugzeiten hinnehmen. Nun kommt es zu einer neuerlichen Verschiebung mit Landezeit mitten in der Nacht. So wird man dies auch hinnnehmen müssen, ausgenommen, der Veranstalter hat mit TAGFLÜGEN geworben. Dann könnte diese Verschiebung einen Reisemangel darstellen, der mit etwa 10 Prozent vom Tagespreis (Preis von 7 Tagen dividiert durch 7 davon 10 Prozent) zurück gefordert werden kann.

          War aber nicht mit Tagflügen geworben worden, so stellt es keinen Reisemangel dar, da man ja die Hotelnacht, sprich, das Zimmer zur Verfügung hat. Eine Nacht beginnt übrigens, rechtlich gesehen, um 14 Uhr und endet am nächten Tag um 12 Uhr - dabei ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt der Kunde dann tatsächlich das Zimmer nutzt.

          Und bei Pauschalreisen gelten die Anzahl der Nächte, nicht die Tage.
          Gruß
          Peter
          PS: übrigens, dies stellt jetzt eine "unerlaubte Rechtsberatung" nach deutscher Gesetzeslage dar und müsste jetzt eigentlich vom Administrator gelöscht werden - was sagt der jetzt dazu?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Na ja, ganz so einfach ist es nicht. Werden nämlich Flugplanänderungen vor dem Abreisetag bekannt gegeben, liegt einmal grundsätzlich kein Reisemangel vor.

            Nun etwas differenzierter:
            Standen im Katalog gar keine Flugzeiten, dann muss man die Abendflugzeiten hinnehmen. Nun kommt es zu einer neuerlichen Verschiebung mit Landezeit mitten in der Nacht. So wird man dies auch hinnnehmen müssen, ausgenommen, der Veranstalter hat mit TAGFLÜGEN geworben. Dann könnte diese Verschiebung einen Reisemangel darstellen, der mit etwa 10 Prozent vom Tagespreis (Preis von 7 Tagen dividiert durch 7 davon 10 Prozent) zurück gefordert werden kann.

            War aber nicht mit Tagflügen geworben worden, so stellt es keinen Reisemangel dar, da man ja die Hotelnacht, sprich, das Zimmer zur Verfügung hat. Eine Nacht beginnt übrigens, rechtlich gesehen, um 14 Uhr und endet am nächten Tag um 12 Uhr - dabei ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt der Kunde dann tatsächlich das Zimmer nutzt.

            Und bei Pauschalreisen gelten die Anzahl der Nächte, nicht die Tage.
            Gruß
            Peter
            PS: übrigens, dies stellt jetzt eine "unerlaubte Rechtsberatung" nach deutscher Gesetzeslage dar und müsste jetzt eigentlich vom Administrator gelöscht werden - was sagt der jetzt dazu?

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            • salvamor41S Offline
              salvamor41S Offline
              salvamor41
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Peter,

              welcher Veranstalter wirbt schon explizit für Tagflüge? Ich habe zumindest im Neckermann-Katalog nichts derartiges gefunden.
              Aber was anderes: Du provozierst jetzt hier zum wiederholten Male eine Reaktion des Admi in Sachen "Unrechtmäßige Rechtsberatung". Mich würde mal interessieren, was Dich antreibt. Lassen wir doch froh sein, daß die Foren von HC von liberalem Geist geprägt sind und nicht von Vorschriften und Verboten.

              Gruß salvamor

              ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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              • salvamor41S Offline
                salvamor41S Offline
                salvamor41
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Peter,

                welcher Veranstalter wirbt schon explizit für Tagflüge? Ich habe zumindest im Neckermann-Katalog nichts derartiges gefunden.
                Aber was anderes: Du provozierst jetzt hier zum wiederholten Male eine Reaktion des Admi in Sachen "Unrechtmäßige Rechtsberatung". Mich würde mal interessieren, was Dich antreibt. Lassen wir doch froh sein, daß die Foren von HC von liberalem Geist geprägt sind und nicht von Vorschriften und Verboten.

                Gruß salvamor

                ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Salvamor41
                  also Thema 1 - Flugzeiten: der Hinweis auf Katalogausschreibung deshalb, weil dieser Buchungsgrundlage ist. Daher gelten die Informationen dort. Aber viele Urlauber meinen fälschlicherweise, wenn sie Sonntag buchen, dass sie um 9 Uhr abfliegen und um 15 Uhr zurückfliegen. Daher muss man zur Berurteilung, ob ein Reisemangel vorliegt oder nicht, stets die Buchungsunterlagen = Katalog beispielsweise kennen. Aber das Thema Flugzeiten ist echt ziemlich kompliziert.
                  zum thema "unerlaubte Rechtsberatung" habe ich ja ein eigenes Posting hier angelegt. In einem anderen deutschen Forum habe ich über ein Jahr hinweg gerne zu Reiserechtsfragen Stellung bezogen, wie ich es auch hier tue. Letzte Woche konnte ich dort ganz konkret einem Fragenden mitteilen: ja, es liegt ein Reisemangel vor und gab auch gleich die fachlich-sachliche Begründung dazu. Diese wurde dann allerdings vom Administrator gelöscht, der Rest GEÄNDERT und es blieb ein wischi-waschi-Hinweis übrig. Der Adiminstrator kontaktierte mich per Mail, um mir mitzuteilen, dass er zwar meine Beiträge schätzt, aber der letzte war "unerlaubter Rechtsberatung" (... die vorhergehenden??...).

                  Als ich dann ins Forum einen Teil seiner Begründung zitierte, um mitzuteilen, dass ich unter diesen Umständen als Privater an Private halt nix mehr schreibe, wurde dieses Posting prompt wieder gelöscht. Und Admin schrieb mir wieder, dass er es unerhört findet, dass ich seine Begründung anderen mitgeteilt hätte. So was macht man nicht.
                  Schön, seither weiß ich, dass jeder, der im Forum eine richtige Antwort gibt, unerlaubte Rechtsberatung macht und gelöscht wird. Umgekehrt darf ich daraus schliessen, dass jede NICHT gelöschte Antwort Blödsinn ist und dem Fragenden nix hilft.

                  Äußerst sinnvoll....

                  Dann hätte ich noch den Versuch unternommen, durch einen Link in jenem Forum auf mein - in Österreich - privates Reiserechtforum zu verweisen, wo ich die Antworten schreiben würde. Auch dieses Posting wurde gelöscht: Begründung: Links, die zu "unerlaubter Rechtsberatung" = richtigen Antworten, führen, müssen nach deutschem Recht ebenfalls gelöscht werden. Daher setze ich jetzt nur mehr Links, die zu Witzseiten führen...
                  Alles klar, Salvamor41? - mir net!
                  Herzliche Grüße an alle, die da auf die Wahrheit hoffen!
                  Peter

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mosaikM Offline
                    mosaikM Offline
                    mosaik
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Salvamor41
                    also Thema 1 - Flugzeiten: der Hinweis auf Katalogausschreibung deshalb, weil dieser Buchungsgrundlage ist. Daher gelten die Informationen dort. Aber viele Urlauber meinen fälschlicherweise, wenn sie Sonntag buchen, dass sie um 9 Uhr abfliegen und um 15 Uhr zurückfliegen. Daher muss man zur Berurteilung, ob ein Reisemangel vorliegt oder nicht, stets die Buchungsunterlagen = Katalog beispielsweise kennen. Aber das Thema Flugzeiten ist echt ziemlich kompliziert.
                    zum thema "unerlaubte Rechtsberatung" habe ich ja ein eigenes Posting hier angelegt. In einem anderen deutschen Forum habe ich über ein Jahr hinweg gerne zu Reiserechtsfragen Stellung bezogen, wie ich es auch hier tue. Letzte Woche konnte ich dort ganz konkret einem Fragenden mitteilen: ja, es liegt ein Reisemangel vor und gab auch gleich die fachlich-sachliche Begründung dazu. Diese wurde dann allerdings vom Administrator gelöscht, der Rest GEÄNDERT und es blieb ein wischi-waschi-Hinweis übrig. Der Adiminstrator kontaktierte mich per Mail, um mir mitzuteilen, dass er zwar meine Beiträge schätzt, aber der letzte war "unerlaubter Rechtsberatung" (... die vorhergehenden??...).

                    Als ich dann ins Forum einen Teil seiner Begründung zitierte, um mitzuteilen, dass ich unter diesen Umständen als Privater an Private halt nix mehr schreibe, wurde dieses Posting prompt wieder gelöscht. Und Admin schrieb mir wieder, dass er es unerhört findet, dass ich seine Begründung anderen mitgeteilt hätte. So was macht man nicht.
                    Schön, seither weiß ich, dass jeder, der im Forum eine richtige Antwort gibt, unerlaubte Rechtsberatung macht und gelöscht wird. Umgekehrt darf ich daraus schliessen, dass jede NICHT gelöschte Antwort Blödsinn ist und dem Fragenden nix hilft.

                    Äußerst sinnvoll....

                    Dann hätte ich noch den Versuch unternommen, durch einen Link in jenem Forum auf mein - in Österreich - privates Reiserechtforum zu verweisen, wo ich die Antworten schreiben würde. Auch dieses Posting wurde gelöscht: Begründung: Links, die zu "unerlaubter Rechtsberatung" = richtigen Antworten, führen, müssen nach deutschem Recht ebenfalls gelöscht werden. Daher setze ich jetzt nur mehr Links, die zu Witzseiten führen...
                    Alles klar, Salvamor41? - mir net!
                    Herzliche Grüße an alle, die da auf die Wahrheit hoffen!
                    Peter

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                    • Claudi-s33C Offline
                      Claudi-s33C Offline
                      Claudi-s33
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Durch geänderte Flugzeiten 2 komplette Tage futsch!!!
                      Hallo zusammen!!!
                      Wir haben folgendes Problem:
                      Die Flugzeiten unserer Türkeireise haben sich so erheblich geändert, dass uns dadurch 2 komplette Tage verloren gehen.
                      Ursprüngliche Flugzeiten:
                      13.7. Hinflug 3.40-8.15 Uhr
                      21.07. Rückflug 23.50-2.40 Uhr 
                      Neue Flugzeiten:
                      13.7. Hinflug 19.10-23-40 Uhr
                      21.07. Rückflug 0.40-3.30 Uhr
                      Ich weiß, dass Flugzeiten immer unverbindlich sind!
                      Aber wie ist das, wenn dadurch 2 komplette Tage verloren gehen?
                      Kann ich hier mit einer Entschädigung rechnen?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • curiosusC Offline
                        curiosusC Offline
                        curiosus
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Da hast Du aber etwas ausgegraben. 😄

                        Aber zu Frage: Nein, es sind keine Tage "futsch", da An- und Abreisetage gemeinhin nicht als Urlaubstage gelten.
                        Wie es aktuell aussieht kannst Du im aktuellen Thread zur Lage hier im Forum einmal nachlesen. Dort findest Du dann auch die Hinweise bzgl. kulanter Regelungen, denn eine rechtlich gesicherte "Entschädigung" steht Dir nicht zu. 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
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