Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Allgemeine Fragen
  5. Wann zahlt der Veranstalter für "Zug-zum-Flug"?
  6. Wann zahlt der Veranstalter für "Zug-zum-Flug"?

Wann zahlt der Veranstalter für "Zug-zum-Flug"?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
7 Beiträge 4 Kommentatoren 2.1k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • ThomasCT Offline
    ThomasCT Offline
    ThomasC
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    mal eine Frage an die ECHTEN Insider bzw. Experten (bitte keine Vermutungen und allgemeine Hinweise zum Ablauf von Zug-zum-Flug für den Reisenden!!):

    Wann muss der jeweilige Veranstalter (wenn er denn Zug-zum Flug anbietet) an die Bahn was zahlen? Nur dann, wenn der Urlauber auch tatsächlich das Ticket in Anspruch nimmt oder für jedes von ihm ausgestellte Zug-zum-Flug-Ticket (also auch dann, wenn die Bahn hierfür ggf. überhaupt keine Leistung erbringt, da der Urlauber z.B. mit dem Auto zum Flughafen fährt, obwohl das Ticket in seinen Unterlagen halt schon dabei war)?

    Andersrum gefragt: Ist das Zug-zum-Flug-Angebot für die Bahn nicht ein Super-Geschäft, da viele Reisende dieses Ticket in ihren Unterlagen haben und überhaupt nicht nutzen?

    Bin schon seeeehr gespannt auf Eure Antorten!

    Gruß Tom

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • chriwiC Offline
      chriwiC Offline
      chriwi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Du bekommst ja kein Zugticket, dass der Veranstalter vorab bei der DB AG gekauft hat, sondern einen Voucher, den Du gegen ein Bahnticket einlöst. Die Vouchers werden dann dem Veranstalter verrechnet.

      Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
      Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • holzwurmH Offline
        holzwurmH Offline
        holzwurm
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Du erhälst einen Voucher, der aus 2 Teilen besteht. Ein Teil behält der Schaffner (in der heutigen Zeit der Zugbegleiter). Der andere Teil ist für Deine Unterlagen.

        Da ja nicht alle RV ein "Zug zum Flug-Ticket" inclusive anbieten, kann man dieses auch bei den RVs zukaufen. Dann kostet in der Regel das Ticket 27 Euro pro Strecke und Person. Dann bekommst Du ebenso einen Voucher aus zwei Teilen.

        Die Bahn rechnet anhand des einbehaltenen Vouchers zu entsprechend vereinbarten Sonderkonditionen mit dem RV ab. Ich denke mal, daß den RV das Ticket irgendwo zwischen 10 und 20 Euro pro Person und Strecke gegenüber der Bahn kosten wird.

        Gruß
        holzwurm

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Kessy05K Offline
          Kessy05K Offline
          Kessy05
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ganz klare Antwort:
          Zug zum Flug ist keine Leistung, die der Veranstalter ausbezahlt. Es ist eine freiwillige Zusatzleistung, auf die kein Baranspruch besteht !
          Du kannst es weder mit einem Taxi, noch mit dem privaten Transfer verrechnen lassen .

          Viele Grüße

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • ThomasCT Offline
            ThomasCT Offline
            ThomasC
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @Kessy05:
            Ich glaube, Du hast meine Frage gründlich mißverstanden...

            @chriwi & holzwurm:
            Super, vielen Dank für Eure Antworten, das war genau das, was mich interessiert hat!!!
            Der Veranstalter (der das Ticket inklusive anbietet) zahlt also nur für tatsächlich in Anspruch genommene Bahnfahrten.

            Vielen Dank nochmal und schönen Tag noch!
            Tom

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • holzwurmH Offline
              holzwurmH Offline
              holzwurm
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              "ThomasC" wrote:
              @Kessy05:
              Ich glaube, Du hast meine Frage gründlich mißverstanden...

              Hallo ThomasC,

              Kessy mag zwar Deine Frage mißverstanden haben. Aber die Aussage kann man als Ergänzung zu den anderen Beiträgen sehen, denn die Voucher lassen sich tatsächlich nicht mit anderen Transportarten (z.B. Taxi) verrechnen.

              Gruß
              holzwurm

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • ThomasCT Offline
                ThomasCT Offline
                ThomasC
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Stimmt natürlich, aber das war doch eigentlich klar... 😐 Schließlich ist das Ticket ja für den ZUG-zum-Flug und nicht für das TAXI-zum-Flug! Obwohl, das wär doch auch mal was 😉
                (Jaja, und für die Busse in den angeschlossenen Verkehrsverbünden etc.)

                Trotzdem danke ich Euch!!

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                Antworten
                • In einem neuen Thema antworten
                Einloggen
                • Sortiert nach
                • Älteste zuerst
                • Neuste zuerst
                • Meiste Stimmen

                • 1 von 1
                Reiseforum Service
                • RSS-Feed abonnieren
                • Verhaltensregeln im Reiseforum
                • Reiseforum Hilfe
                • Forensuche
                • Aktuelle Themen

                • Inhalte melden
                • Veranstalter AGB
                • Nutzungsbedingungen
                • Datenschutz
                • Privatsphäre-Einstellungen
                • AGB
                • Impressum
                © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                • Erster Beitrag
                  Letzter Beitrag