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Quad-Unfall

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  • schnuppi8S Offline
    schnuppi8S Offline
    schnuppi8
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich war vom 20.10.- 11.11.04 in Hurghada im Hotel Bel Air. Wir haben an einen Quad-Ausflug teilgenommen. Die Fahrt war ein Alptraum, viel zu schnell, ich als Gast fuhr als letztes, wir waren z.t. ganz alleine ohne Guides etc. Fazit ist mich hat es rückwärts überschlagen und hatte nicht unerhebliche Verletzungen. Nun meine Frage: Kann mir jemand Tipps geben oder eigene Erfahrungen mitteilen, da ich den Veranstalter evtl. verklagen möchte.
    Danke!!!

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    • stier1205S Offline
      stier1205S Offline
      stier1205
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Edina,

      beschreibe doch mal dein Problem genauer.

      liebe Grüße

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Quad ist, wenn ich mich nicht irre, eine (Rausch) Pflanze, die man im Mittleren Osten, vor allem auf der saudiarbischen Halbinsel kaut, um sich in (leichte) Rauschzustände zu bringen...
        Ich nehme mal an, unser Fragender hat davon etwas nach Deutschland mitgebracht und hat Probleme mit dem Suchtgiftgesetz bekommen...
        ...reine Spekulationen...
        Peter

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        • BurraB Offline
          BurraB Offline
          Burra
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ein Quad ist ein Fahrzeug. Mittelding zwischen Geländewagen und Motorrad, mit dem man durch die Dünen, Wüste, Strand und Gelände fahren kann.
          Gruß
          Jutta

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            so kann man sich täuschen... aber wir wissen immer noch nicht, was los war und wie wir dir helfen können...
            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • BurraB Offline
              BurraB Offline
              Burra
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              es scheint kein großer Unfall gewesen zu sein, denn sonst hätte edina doch schon mal geantwortet.
              Jutta

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • BurraB Offline
                BurraB Offline
                Burra
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Edina,
                habe Deine Mail erhalten, danke. Ich habe leider, oder besser Gott sei Dank, solche Erfahrung noch nicht gemacht. Wenn alle Beteiligten bei diesem  Ausflug versichert waren, dann könntest Du evtl. Schadensersatz einfordern. Ich denke, der Führer der Gruppe muß auch auf die langsamen und unerfahrenen achten.  Erkundige Dich doch bei einem Anwalt. Wenn Du im Rechtsschutz bist, ist es kein Problem.
                Ich kann Dir sonst nicht weiterhelfen.

                Ich wünsche Dir gute Besserung und guten Erfolg.
                Liebe Grüße Jutta

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Grundsätzlich haftet ein deutscher Reiseveranstalter nur dann, wenn er einen Ausflug im eigenen Namen, also als Veranstalter, angeboten hat. Üblicherweise werden jedoch örtliche Ausflüge nur vermittelt, das heißt, das örtliche Reisebüro ist dann der Veranstalter. Und dieser haftet dann für Schäden, die sein Reiseleiter Teilnehmern in seinem Fahrzeugantut!

                  Fährt ein Gast selbst, ist er, wie auch in Europa, für sich bzw. seinen Fahrstil selbst verantwortlich. Fährt also ein Gruppenleiter zu schnell und man kommt nicht nach, müsste man seine Fahrgeschwindigkeit seinem eigenen Können anpassen.
                  Anders betrachtet: mache ich mit Freuden in Deutschland einen Wochenendausflug, einer fährt auf und davon, ich würde wie der ****** hinterher fahren und dabei einen Unfall verursachen, so wäre ich selbst schuld.
                  Gruß
                  Peter

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                  • nbvN Offline
                    nbvN Offline
                    nbv
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Peter!
                    Der Ausflug war mit dem Veranstalter(ich war dabei) einer Deutschen.
                    Der Führer unserer Gruppe fuhr wesentlich zu schnell da mit Sicherheit der größte Teil der Fahrer zum ersten mal auf einem Quad saßen. Außerdem fuhr am Ende der Kolonne kein Boy mehr. Nun möchte ich wissen, wie du dich alleine in der Wüste fühlen würdest? Bekommst du dann keine Panik?
                    Gruss Jürgen

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • NanaN Offline
                      NanaN Offline
                      Nana
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Peter hat leider Recht.

                      Mein Mann hatte vor Jahren einen Sportunfall in einem vom Hotel veranstalteten Sportwettbewerb. Er hat sich dabei 2 Rückenwirbel gebrochen. Da der Reiseveranstalter angab, daß nicht er sondern das Hotel selbst Veranstalter dieses Spaßwettbewerbes war, mußten wir gegen das Hotel klagen. Gerichtsstand war dann natürlich auch das Land, in dem der Unfall stattfand. Alle Zeugen hätten in diesem Land aussagen müssen. Da unsere Rechtschutzversicherung uns keine Deckung gab, da sie keine Chance sah, den Prozess zu gewinnen, haben wir dann die Klage zurückgezogen. So mußten wir nur unseren Anwalt bezahlen. Die gesamten Kosten für den Prozess im Ausland bei sehr unsicherer Rechtslage konnten wir uns einfach nicht leisten.

                      Wir waren dann im Nachhinein froh, daß wir wenigstens nicht auf den Krankheitskosten sitzen blieben. Unsere Auslandsreiseversicherung hat die Kosten im Ausland problemlos gezahlt, der mehrwöchige Aufenthalt in einer deutschen Klinik wurde auch übernommen, der vorzeitige Rücktransport nach Deutschland wurde von einem ausländischen Reiseleiter einer anderen Reisegruppe organisiert. Unser eigener Reiseleiter hat sich, nachdem er sah, daß Riesenprobleme auf ihn zukamen, aus dem Staub gemacht und ward nicht mehr gesehen.

                      Man sollte bei so etwas einfach froh sein, daß man einigermaßen glimpflich davon gekommen ist.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • schnuppi8S Offline
                        schnuppi8S Offline
                        schnuppi8
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Nana,
                        danke für deine Antwort. Bei mir ist der Fall etwas anders gelagert, da der Veranstalter ein Deutscher ist. Die ganze Sache hat nichts mit dem Hotel zu tun. Ich bin sehr gut versichert und bekomme Deckung von meiner Versicherung.
                        Trotzdem hast du Recht, denn auch ich bin froh, daß ich so davon gekommen bin. Nur ist es ärgerlich, daß somit meiner Urlaub kaputt war, da ich u.a. an der Fußsohle genäht werden mußte und nicht laufen konnte. Es wurde mir vom Veranstalter selber gesagt, daß es vor 2 Monaten den gleichen Unfall von einer andren Gesellscahft gab und das diese Frau bei diesem Unfall gestorben ist.
                        Wie gesagt, ich hatte Glück, daß die Maschine so "günstig" auf mich gefallen ist, denn auch ich hätte tot sein können
                        edina varga schrieb:

                        Ich war vom 20.10.- 11.11.04 in Hurghada im Hotel Bel Air. Wir haben an einen Quad-Ausflug teilgenommen. Die Fahrt war ein Alptraum, viel zu schnell, ich als Gast fuhr als letztes, wir waren z.t. ganz alleine ohne Guides etc. Fazit ist mich hat es rückwärts überschlagen und hatte nicht unerhebliche Verletzungen. Nun meine Frage: Kann mir jemand Tipps geben oder eigene Erfahrungen mitteilen, da ich den Veranstalter evtl. verklagen möchte.
                        Danke!!!

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                        • mosaikM Offline
                          mosaikM Offline
                          mosaik
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          ich fasse mal kurz zusammen:

                          1. der Ausflug wurde vor Ort in Ägypten gebucht
                          2. der Besitzer des örtlichen Reisebüros ist Deutscher
                          3. du bist selbst am Steuer eines Fahrzeuges gesessen
                          4. und du hattest einen Unfall, weil du dich dem Tempo eines anderen Fahrzeuges anschliessen wolltest
                            -- bitte korrigiere mich, wenn diese Aussagen nicht zutreffen sollten! ---
                            daraus ergibt sich:
                          5. Eigenhaftung
                          6. Der Veranstalter hat seine Firmensitz NICHT in Deutschland und daher ist Gerichtsstand Ägypten
                          7. der Reiseveranstalter, also jenes Unternehmen, dass dir in Deutschland den Urlaub verkauft hat, haftet nur, wenn es im Katalog, in Deutschland, diesen Ausflug angeboten hat - mit Preis und ohne Hinweis, dass es diesen vermittelt bzw. der örtliche Veranstalter diese Reise veranstaltet! Und auch nur dann, wenn ein Fahrer von ihm bzw. seinem so genannten Erfüllungsgehilfen, also einem Vertreter eines Reisebüros vor Ort - am Steuer gesessen wäre - Selbstfahrer sind immer selbst für ihr Handeln verantwortlich!
                            Und nochmals - es gibt übrigens da auch ganz konkret ein Urteil in so einem Fall - wenn du selbst gefahren bist, hättest du stehen bleiben müssen und die Tour abbrechen müssen. Auch ich hätte so gehandelt und wäre erst gar nicht selbst in die Wüste gefahren, weil mir das Risiko einer unbekannten Landschaft und ohne Erfahrung im Umgang mit Geländefahrzeugen in der Wildnis zu hoch gewesen wäre.
                            Bitte verstehe mich richtig, das ist kein Vorwurf. Nur muss man dann eben einsehen, dass dafür niemand anderer haftet. Aber selbstverständlich steht es dir frei, deine Rechtsschutzversicherung einzuschalten und zu versuchen, deinen nachweislichen Schaden einzuklagen.
                            Gruß
                            Peter
                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ckC Offline
                            ckC Offline
                            ck
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Peter,
                            grundsätzlich sind deine Ausführungen richtig. Es gibt aber in Einzelfällen schon eine Chance auf Erfolg, wenn z.B. den Teilnehmern nicht klar sein konnte, worauf sie sich einlassen, wie das abläuft und welche Voraussetzungen sie dafür brauchen. Das muss aber tatsächlich in jedem Einzelfall geprüft werden.
                            Christin

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • NanaN Offline
                              NanaN Offline
                              Nana
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo Edina,

                              wenn deine Rechtschutzversicherung dir Rückendeckung gibt, gehst du ja kein finanzielles Risiko ein, falls du klagen möchtest.

                              Natürlich hast du bei diesem Quad-Ausflug eine Eigenverantwortung. So wie du den Ablauf geschildert hast, sehen aber vielleicht die Richter deine Eigenverantwortung geringer als die Verantwortung, die der Veranstalter gegenüber seinen zahlenden Teilnehmern hat.

                              Ich würde es an deiner Stelle versuchen. Zu verlieren hast du nichts.

                              Wünsch dir viel Glück dabei.

                              LG

                              Nana

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                flkehn3956zF Offline
                                flkehn3956z
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo Edina!
                                Seid Ihr mit Gang oder Automatik gefahren? Bei Automatik kann ich mir nicht vorstellen, dass man so einen Unfall hat. Wir haben auch eine Tour gemacht und sind Vollgas gefahren. Aber immer nur Automatik. Die Veranstalter haben bei jedem Start die Quad´s kontolliert, dass keiner umgestellt hat. Dann fährt man ja im 5. Gang an.
                                Ich habe auch schon öfter auch in anderen Foren gelesen, dass mit Gang gefahren wurde. Das ist definitiv nicht erlaubt. Eben wegen der Unfallgefahr.
                                Viele Grüße
                                Susanne

                                1 Antwort Letzte Antwort
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